Alle Beiträge von Klaus-Olaf Zehle

Man könnte es Wahlbetrug nennen – Koalitionsvertrag 2022

Noch vor der Landtagswahl haben die Parteien CDU und FDP großspurig versprochen, die Abstandsregelungen zu Windkraftanlagen deutlich zu erhöhen. Nun haben Sie sich von den Grünen im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zu starken Kompromissen hingegeben.

Die Initiative Gegenwind hat hierzu eine sehr gute Presseerklärung veröffentlicht.

Wenn morgen Landtagswahl wäre, würde keine der im Landtag vertretenen Parteien mehr meine Stimme bekommen. Hier wird Politik auf dem Rücken der Bürger gemacht.

Einzige Möglichkeit für uns ist die Volksinitiative für die Durchsetzung des Bürgerwillens bei der Regionalplanung Wind .

Unterstützen Sie durch eine Unterschrift auf den entsprechenden Listen die Volksinitiative. Wir kommen in der Gemeinde Stockelsdorf für eine Unterschrift gerne zu Ihnen ins Haus. Vereinbaren Sie einen Termin über info@horizont-stockelsdorf.de.

Stellungnahme der Gemeinde Stockelsdorf 2017

Im Bürgerinformationssystem der Gemeinde Stockelsdorf ist die sehr ausführliche und umfassende Stellungnahme der Gemeinde zum Download verfügbar.

Auszugweise hier das Kapitel 9 die Gesamtabwägung als Zitat:

„STELLUNGNAHME DER GEMEINDE STOCKELSDORF – GESAMTABWÄ-GUNG UND EMPFEHLUNG ZUR DARSTELLUNG VON VORRANGGEBIE-TEN FÜR WINDENERGIENUTZUNG IM GEMEINDEGEBIET

Für die Stellungnahme wurden die 6 Vorranggebiete auf dem Gebiet der Gemeinde Stockels-dorf auf der Grundlage der harten und weichen Tabukriterien sowie der Abwägungskriterien der Landesplanungsbehörde bewertet. Die Bewertung wurde um eine gemeindliche Anwen-dung der Kriterien erweitert. Die Stellungnahmen der Gemeinde Stockelsdorf

➢ zum Repowering-Konzept der Landesplanungsbehörde sind in Ziffer 5,

➢ zum Kriterium Umfassungswirkung/Riegelbildung der Landesplanungsbehörde sind in Zif-fer 6 und

➢ zur Festlegung der Referenzanlage der Landesplanungsbehörde und zu den fehlenden Aussagen im „Gesamträumlichen Plankonzept“ zum EEG 2017 sind in Ziffer 7 dargelegt.

Die Stellungnahmen zu den einzelnen Vorranggebieten sind unter Ziffer 8 dargelegt.
Für die Gemeinde Stockelsdorf sind in der Gesamtabwägung die überaus negativen Auswirkungen der „Umfassungswirkungen“ durch die Vorranggebiete für die Windenergie, Vorranggebiete für Repowering, durch die geplanten Trassen der neuen 380 kV-Ostküstenleitung und das zusätzliche, rd. 6 ha große Umspannwerk westlich der L 184 auf eine Vielzahl von Dörfern von sehr hoher Bedeutung. Diese erheblichen Belastungen beeinträchtigen sowohl das Schutzgut Menschen und dessen Bedürfnis nach einem gesunden Wohnumfeld und nach Er-holung in der Landschaft als auch das Schutzgut Landschaft mit der vertiefenden Betrachtung des Landschaftsbildes.
Parallel zur Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum III durch die Lan-desplanungsbehörde werden vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) in Zusammenarbeit mit der TenneT TSO GmbH die Planungen zur Ostküstenleitung von Henstedt-Ulzburg bis Stockelsdorf und weiter nach Göhl sehr stark vo-rangetrieben.

Zusätzlich zu den neuen rd. 15 km langen 380 kV-Leitungstrassen durch das Gemeindegebiet wird in Stockelsdorf gegenüber dem bestehenden rd. 16 ha großen Umspannwerk an der L 184 auch noch ein neues rd. 6 ha großes Umspannwerk errichtet.

Allein durch die neue 380 kV-Leitung ergeben sich für die Dörfer Arfrade, Pohnsdorf, Klein Parin, Curau, Dissau, Horsdorf und Malkendorf neue Belastungen der Schutzgüter Menschen und Landschaft mit mittlerem und hohem Konfliktrisiko. Infolgedessen hat für die Gemeinde Stockelsdorf insbesondere die Bewertung der kumulierenden negativen Umfassungswirkungen durch die Vorranggebiete für die Windenergienutzung, die Vorranggebiete für Repowering, die neue 380 kV-Ostküstenleitung und das geplante zusätzliche Umspannwerk auf viele Dörfer im Gemeindegebiet eine sehr hohe Bedeutung.

Auf die kumulierenden Wirkungen der beiden Großvorhaben auf das Schutzgut Menschen und das Schutzgut Landschaft wird weder von der Landesplanungsbehörde noch vom MELUR eingegangen. Im Abwägungskriterium „Netzkapazität“ im „Gesamträumlichen Plankonzept“ sind die kumulierenden Wirkungen als zu bewertender Aspekt zwar genannt, die Landesplanungsbehörde berücksichtigt in ihrer Abwägung diesen Aspekt aber in keinster Weise.
Eine Reduzierung der Gesamtbelastungen der Menschen durch die beiden Großvorhaben in einer Vielzahl von Dörfern und der Landschaft im Umfeld dieser Dörfer ist insbesondere durch Berücksichtigung des Kriteriums „Umfassungswirkungen“ in der Gesamtabwägung möglich. Die Umfassungswirkungen auf die einzelnen Ortschaften sind in Abbildung 10 im Anhang überlagernd dargestellt. Allein daraus ist ersichtlich, dass hierdurch die von der Landespla-nungsbehörde neu dargestellten Vorranggebiete PR3 OHS 074, PR3 OHS 078, PR3 OHS 079 und PR3 OHS 081 entfallen müssen.
Im Curauer Moor hat sich ein Gewässer zu einem wichtigen Schlafplatz für Kraniche entwickelt. Infolgedessen ist ein 3 km Abstandsradius um dieses wichtige Schlafgewässer der Kraniche anzulegen. Dieser Abstandsradius ist eine weiche Tabuzone. Allein hieraus ergibt sich eine Streichung der Vorranggebiete PR3 OHS 074 und PR3 OHS 078.
In der Gesamtabwägung ist auch die geplante Erweiterung des Golfplatzes zu berücksichti-gen, da eine Erweiterung nur in nordöstlicher Richtung möglich ist. Westlich grenzen die Kreis-straße 37 und das Curauer Moor an den bestehenden Golfplatz. Südlich des bestehenden Golfplatzes liegt das Dorf Curau und südöstlich wird eine Erweiterung durch die neue Trasse der 380 kV-Ostküstenleitung verhindert. Aus Sicht der Gemeinde sind Golfplatznutzung und Vorranggebiet für die Windenergienutzung auf ein und derselben Fläche unvereinbar miteinander.
3 der Vorranggebiete liegen teilweise oder vollständig im Gebiet eines gemäß Landschaftsrahmenplan besonders schützenswerten Geotops. Die Bewertung dieses Geotops ist an die Aussagen des Landschaftsrahmenplans anzupassen. Infolgedessen müssen auf der Grund-lage der Bewertung des Konfliktrisikos im „Gesamträumlichen Plankonzept“ der Landesplanungsbehörde die überlagernden Vorranggebiete gestrichen werden.
2 der Vorranggebiete liegen nahezu vollständig innerhalb eines von der Landesplanungsbehörde erfassten potenziellen Beeinträchtigungsbereichs um einen Großvogelhorst. Hierdurch entsteht ein hohes Konfliktrisiko, das in diesen beiden Vorranggebieten überhaupt nicht berücksichtigt wurde. Dies ist zu korrigieren.
Die massive Konzentration von Vorranggebieten für Repowering im Gemeindegebiet entspricht nicht den Vorgaben des Repowering-Konzepts aus dem „Gesamträumlichen Plankonzept“. Dies ist unbedingt zu korrigieren.
Das Vorranggebiet PR3 OHS 081 liegt mit einem Abstand von 300 m zu dicht an genehmigten und eingerichteten multifunktionalen Ablenkflächen für den Rotmilan. In Verbindung mit den Vorranggebieten PR3 OHS 079, PR3 OHS 080 und PR3 SEG 028 wird das Tötungsrisiko für diese Art im Nahbereich der Ablenkflächen zu stark erhöht. Es ist daher zu streichen.
In der Gesamtabwägung der Gemeinde Stockelsdorf reduzieren sich die Vorranggebiete im Gebiet der Gemeinde Stockelsdorf somit auf den Plangeltungsbereich der wirksamen 13. Änderung des Flächennutzungsplanes und des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 75, in dem zwischenzeitlich 12 Windkraftanlagen gebaut bzw. genehmigt sind (siehe Plan Nr. 2). Innerhalb des Plangeltungsbereichs sind die Mindestabstände zu Siedlungen und Wald eingehal-ten. Innerhalb des Plangeltungsbereichs sind im Bereich der Sichtachsen auf die UNESCO-Welterbestätte Lübecker Altstadt keine Standorte für Windenergieanlagen festgesetzt.
Die Landesplanungsbehörde hat sich zum Ziel gesetzt, auf 2% der Landesfläche Vorrangge-biete für die Windenergienutzung auszuweisen. Mit Erreichung dieses Ziels geht die Landes-planungsbehörde davon aus, der Windkraft in Schleswig-Holstein substanziell Raum zu ge-ben. Im Gemeindegebiet Stockelsdorf beträgt der Flächenanteil der Vorranggebiete aus dem vorliegenden Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplans rd. 5,7%.
Mit dem Ergebnis der Stellungnahme der Gemeinde Stockelsdorf beträgt der Flächenanteil der Windkraft auf dem Gebiet der Gemeinde Stockelsdorf, bezogen auf den Plangeltungsbe-reich der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes rd. 2,7%.“

Studie über die Wirkung von Infraschall

Leider liegt bisher immer noch keine umfassende Studie über die Wirkung von Infraschall vor. Seitens des Umweltbundesamtes wurde 2014 bereits eine „Machbarkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall – Entwicklung von Untersuchungsdesigns für die Ermittlung der Auswirkungen von Infraschall auf den Menschen durch unterschiedliche Quellen“ veröffentlicht.

Die in der Studie geäußerten Ansichten und Meinungen müssen nicht mit denen des Herausgebers übereinstimmen. Trotzdem einige Auszüge:

„Die mögliche enge kausale Bindung von akustischer Wahrnehmbarkeit (Hörschwelle) und Belästigungserleben muss dahin gehend überdacht werden, dass es Personen mit abgesenkter Hörschwelle gibt. Gerade bei tiefen Frequenzen ist die Dynamik zwischen gerade wahrnehmbaren Geräuschen und der Schmerzschwelle im Vergleich zu den mittleren Frequenzen des Hörbereichs geringer. Es ist deshalb zu vermuten, dass bei Personen mit abgesenkter Hörschwelle bereits Belästigungen auftreten können, obwohl die mittlere Hörkurve noch nicht überschritten wird. Dabei ist derzeit noch weitgehend ungeklärt, welche extraauralen Wirkmechanismen zusätzlich zu einer Lästigkeit führen können….

…Betrachtet man einige exemplarische Untersuchungsergebnisse, wird deutlich, dass Infraschall ab gewissen Pegelhöhen vielfältige negative Auswirkungen auf den menschlichen Körper haben kann. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass viele der negativen Auswirkungen von Infraschalleinwirkungen die Bereiche Herz-Kreislaufsystem, Konzentration und Reaktionszeit, Gleichgewichtsorgane, das Nervensystem und die auditiven Sinnesorgane betreffen. Probanden klagten häufig über Schwindel- und Unbehaglichkeitsempfindungen bei Infraschallexposition.
Ein Vergleich der Untersuchungsergebnisse hat gezeigt, dass negative Auswirkungen von Infraschall im Frequenzbereich unter 10 Hz auch bei Schalldruckpegeln unterhalb der Hörschwelle nicht ausgeschlossen sind. Die ersten negativen Auswirkungen wurden bereits bei Schalldruckpegeln von ca. 75 dB festgestellt, wobei die Effekte auch aus Schallanteilen über der Hörschwelle (> 20 Hz) resultieren können. Für eine negative Auswirkung von Infraschall unterhalb der Wahrnehmungsschwelle konnten bislang keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse gefunden werden, auch wenn zahlreiche Forschungsbeiträge entsprechende Hypothesen postulieren…

…Vielfach wird unterstellt oder beruht sogar auf eigenen Erfahrungen, dass man sich scheinbar an gewisse Dinge auf Dauer gewöhnen kann, so auch an Lärm, wenn er zum Beispiel nicht zu laut ist (Habituation). Im Allgemeinen tritt jedoch ein Gewöhnungseffekt nur scheinbar auf und ist oft das Resultat einer Verdrängungsstrategie. Eine solche Strategie scheint aber bei tiefen Frequenzen nur schwer möglich zu sein, denn mit steigender Dauer der Exposition nimmt die Empfindlichkeit zu (Sensibilisierung). Das wirft die Fragen auf: Gibt es dazu ein physiologisches Korrelat, das diesen Vorgang verstehen lässt? Gibt es eine Möglichkeit, diese Sensibilisierung auszuhalten oder sogar wieder rückgängig zu machen?
Wird der Vorgang der Sensibilisierung verstanden, ist vielleicht auch erklärbar, warum nur ein gewisser Anteil der Bevölkerung sehr empfindlich reagiert? In sämtlichen Untersuchungen fehlt eine Erklärung, wodurch sich diese besonders belästigende Wirkung ergibt. Besteht ein direkter Einfluss auf mentale Prozesse? Von der Beantwortung dieser Frage hängt im Wesentlichen ab, welche Qualität ein Schutz gegen tieffrequenten Schall und Infraschall haben muss….

…Eine im Zusammenhang mit Infraschall häufig untersuchte Geräuschquelle sind Windenergieanlagen. Die Veröffentlichungen zeigen, dass die Erfassung von Abstrahlung und Ausbreitung der Geräusche von Windenergieanlagen mit Unsicherheiten behaftet sind, die eine fundierte Geräuschprognose erschweren. Mit wachsender Höhe der Windenergieanlagen durchschneiden die Rotorblätter ein stärker variierendes Windprofil. Es ist daher fraglich, ob das Abstrahlungs- und Ausbreitungsmodell für kleinere Windenergieanlagen auf moderne, große Anlagen übertragbar ist. Aufgrund theoretischer Betrachtungen von Strömungsakustikern ist nicht davon auszugehen. Ein erweitertes Wissen über die genannten Vorgänge wäre aber nicht nur eine notwendige Voraussetzung für eine bessere Immissionsprognose. Die gewonnenen Erkenntnisse könnten auch Hinweise für eine bessere Lärmminderung von Windenergieanlagen liefern…

…Bisher erfolgt die Ermittlung und Beurteilung von Infraschall und tieffrequenten Geräuschen in der Verwaltungspraxis ausschließlich nach TA Lärm und DIN 45680. Die darin stark an der Bewertung von Geräuschen im – eindeutig als Hörbereich zuortenbaren – Frequenzbereich angelehnte Vorgehensweise sollte derart ergänzt werden, dass die Besonderheiten bei der Wahrnehmung und die Wirkungen von Infraschall umfassend und adäquat berücksichtigt werden. Dabei sollte jedoch nicht ausschließlich auf die Hörwahrnehmung Rücksicht genommen werden, auch der Frequenzbereich unter 8 Hz sollte im ganzheitlichen Immissionsschutz berücksichtigt werden…

…Da tieffrequente Schalle besonders innerhalb von Aufenthaltsräumen zu Belästigungen führen, ist ein ausreichender Schutz im Innenraum anzustreben. Somit ist sowohl bei der Prognose als auch bei der Messung die bau- bzw. raumakustische Situation zu berücksichtigen….

…Eine weitere offene Frage ist, weshalb die Betroffenen in der Regel stark mental beeinträchtigt sind. Ähnliche Beobachtungen sind bei anderen Lärmeinwirkungen bislang nicht zu machen. Ob ein direkter Einfluss auf Hirnfunktionen besteht und dieser deshalb besteht, weil die Hirnaktivitäten den gleichen Frequenzbereich belegen, bleibt zunächst eine noch nicht belegte Machbarkeitsstudie zur Wirkung von Infraschall Hypothese. Die Vorstellung, dass dies so sein könnte, verstärkt die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen in dieser Richtung….

…Eine detaillierte Analyse der verfügbaren Literatur zeigt, dass weitgehend auf den tieffrequenten Bereich konzentrierter Schall schon bei niedrigen Pegeln das mentale Wohlbefinden deutlich beeinträchtigen kann. Mit zunehmender Verschiebung zu tiefen Frequenzen bis in den Infraschallbereich verstärkt sich dieser Effekt. Das ist das Ergebnis verschiedener Untersuchungen im Feld und im Labor…

…Vergleicht man die Untersuchungsergebnisse, wird deutlich, dass negative Auswirkungen von Infraschall im Frequenzbereich unter 10 Hz auch bei Schalldruckpegeln unterhalb der Hörschwelle nicht ausgeschlossen sind…“

 

 

Landtagswahl in Schleswig-Holstein 2017

Am 07.05.2017 ist wieder Landtagswahl in Schleswig-Holstein.

Und Sie haben die Möglichkeit mitzuentscheiden, ob wir hier in unserer Gemeinde Stockelsdorf den Windradwahnsinn weiterführen.

Nach der Neuaufstellung der Regionalpläne sind auf dem Gebiet der Gemeinde Stockelsdorf vier weitere Gebiete vorgesehen.

Für die Gemeinde Curau sind dabei drei Flächen ausgewiesen.

Einmal östlich des Golfplatzes,und südlich von Curau eine Fläche östlich und eine Fläche westlich der L184. Damit rücken die Windräder bis auf einen Abstand von 800 m an unsere Gemeinde heran.

Einige Fakten:

1. Bereits heute bestehen Überkapazitäten.
Alleine Schleswig-Holsteins Bürger zahlten im Jahr 2016 etwa 300 Mio. Euro für nicht gelieferten Strom an die Anlagenbetreiber. Das entspricht einem Anteil von etwa 100 Euro für jeden Bürger dieses Bundeslandes!

2. Windkraftanlagen verursachen gesundheitsschädigenden Infraschall.
Es bestehend starke Bedenken wegen der Gesundheitsauswirkungen von Windkraftanlagen, die näher als der 10-fache Wert der Höhe als Abstand stehen. Dieses droht nun auch Curau mit den neuen Vorrangflächen.
Folgen einer dauerhaften Belastung mit Infraschall sind: Schlafstörungen, Tagesmüdigkeit, Leistungseinbußen, Konzentrationsstörungen, Lernschwierigkeiten bei Kindern, Schwindel, Gleichgewichtsstörungen, Tinnitus, Kopfschmerzen, Sehstörungen, Funktionsstörungen am Herzen, Bluthochdruck, Übelkeit, Magen-Darm-Störungen, Reizbarkeit, innere Unruhe, Panikattacken, Depression.

3. Windkraftanlagen schaden der Tierwelt.
Die im Zuge des Windparks Obernwohlde geschaffenen Ausgleichsflächen für den Rotmilan stehen z.T. in direkter Konkurrenz zu den ausgewiesenen neuen Flächen.

Es gibt viele weitere Gründe wie z.B. das Gift Neodym, dass in Windkrafträdern verbaut wird, der Landschaftsschutz etc.

Was können Sie tun:

  1. Unterstützen Sie die Volksinitiative für die Durchsetzung des Bürgerwillens bei der Regionalplanung Wind durch eine Unterschrift auf den entsprechenden Listen
  2. Berücksichtigen Sie bei der Wahl am 07.05.2017, die Stellungnahme der Parteien zum weiteren Ausbau der Windkraft.

Der Verein

Für Mensch und Natur – Gegenwind Schleswig-Holstein e.V.

hat die im Landtag vertretenen Parteien mit einem umfassenden Fragenkatalog angeschrieben und die Antwort der Parteien auf ihrer Internetseite www.gegenwind-sh.de veröffentlicht.

Außerdem findet man dort eine gute Zusammenfassung der Antworten.

Öffentliche Regionalveranstaltung der Landesregierung zur Windkraftplanung

Die Landesregierung Schleswig-Holstein richtet während des laufenden Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans und zur Teilaufstellung der Regionalpläne zum Thema Windenergie 4 öffentliche Regionalveranstaltungen aus, in denen die Planungsentwürfe erläutert, über die rechtlichen Hintergründe informiert und aufgezeigt wird, wie Bürgerinnen und Bürger, Kommunen sowie Verbände und Initiativen ihre Vorschläge und Bedenken in das Verfahren einbringen können. Derartige Regionalkonferenzen haben bereits 2016 mit insgesamt rund 3.500 Teilnehmern stattgefunden.

Beginn der Veranstaltungen ist jeweils 18:00 Uhr, der Einlass beginnt um 17:00 Uhr, das Ende ist gegen 21:30 Uhr vorgesehen. Die Veranstaltungen finden an folgenden Terminen statt:

  • Freitag, 10. März 2017 in Kiel: RBZ Wirtschaft, Westring 444, 24118 Kiel
  • Freitag, 24. März 2017 in Husum: NordseeCongressCentrum HUSUM, Am Messeplatz 12-18, 25813 Husum
  • Mittwoch, 29. März 2017 in Bad Oldesloe: Stormarnhalle, Am Bürgerpark, 23843 Bad Oldesloe
  • Freitag, 31. März 2017 in Meldorf: Dithmarschenhalle, Rosenstraße 6, 25704 Meldorf

Anmeldeschluss ist jeweils 3 Tage vor der Veranstaltung. Die Anmeldemöglichkeit befindet sich im Internet unter http://www.schleswig-holstein.de/Windenergie.

Replik auf die Veranstaltung der Gemeinde Stockelsdorf

Eine Teilnehmerin der Informationsveranstaltung in der Sporthalle Dissau hat einen langen Brief an die Bürgermeisterin von Stockelsdorf geschrieben den wir nachfolgend veröffentlichen:

Gemeinde Stockelsdorf
Die Bürgermeisterin
Ahrensböker Straße 7

23617 Stockelsdorf                                                     Eutin, 01.03.2017

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Rahlf- Behrmann,

wie von Ihnen gewünscht, habe ich mich am 27.02.2017 in der Turnhalle in Dissau zurückgehalten, sowohl im Plenum, als auch bei der Verteilung von Informationsmaterial unseres Dachverbandes „ Für Mensch und Natur – Gegenwind Schleswig- Holstein e.V.

Aber:

Es ist genau, wie ich  in dem Gespräch mit Ihnen vorgestern am Telefon vermutet hatte:

Herr Losse- Müller ist ein geschickter Redner, der alles „glatt“ redet, so dass einem suggeriert wird, es gäbe gar keine anderen Lösungen.

Was mich am meisten ärgert, ist, dass diese Landesregierung die Betroffenen gegeneinander ausspielt und auf die mangelde Solidarität der Gemeinden untereinander setzt. Nach dem Motto: wenn die oben in Nord- Ostholstein die Anlagen doch kriegen, schaffen wir es ja  vielleicht mit Gutzureden, dass sie die Windeignungsgebiete bei uns wieder streichen.

Das ist weder sozial noch ökologisch!

Das Wort „Landschaft“ kommt in den Ausführungen des Herrn Losse- Müller gar nicht vor.

Den Begriff „Landschaft“ scheint diese Landesregierung komplett aus ihrem Wortschatz gestrichen zu haben!

Thomas Losse- Müller suggeriert in seinen Ausführungen Bedarfe, die von unrealistischen Annahmen und Zeitschienen ausgehen:

Es war mal die Rede vom  300% -Ziel des Eigenbedarfes Schleswig- Holsteins an Erzeugung regenerativen Stroms aus einer „historischen Verpfichtung“ heraus durch die 3 abzuschaltenden Atomkraftwerke. Als sich herausstellte, dass nie 300 % des Eigenbedarfes produziert wurden, hat die Landesregierung das Ziel mal eben modifiert. Jetzt geht es um eine schwer nachzuprüfende Terrawattstundenzahl, um den zukünftigen Bedarf SHs und Hamburg im Jahre X zu decken- eine völlig fiktive Vision einer Zeit, wenn alle Fahrzeuge in SH und HH elektrisch betrieben werden und  der gesamte Wärmebedarf durch Wärmepumpen elektrisch abgedeckt werden soll! Das Problem der Abschaltungen aufgrund des Überangebots an Windstrom ( SH ist für 2/3 aller Abschaltungen bundesweit verantwortlich – und hierbei sind die 320 (!) Anlagen, die  im letzten Jahr als „Ausnahmen“ genehmigt wurden und die erst noch ans Netz gehen werden, noch gar nicht mit drin ) wird mal eben dadurch vom Tisch gewischt, dass ja die Westküstentrasse- wenn alles gut geht- ja „schon“ in  2 Jahren fertiggestellt sein wird- aber wozu brauchen wir dann in den nächsten Jahren so viele neue WKAs an der Ostküste? Wozu brauchen wir noch die Ostküstentrasse? Und warum kann man die nicht unter die Erde legen bzw. warten, bis auch das Verfahren für Wechselstrom- Erdkabel technisch ausgereift ist –da es ja in den nächsten Jahren sowieso immer noch zuviel Windstrom zur falschen Zeit geben wird?

Von dezentralen Lösungen zur Energieerzeugung, von Forcierung des Ausbaus von energetisch sinnvollen Offshore- Windparks, von Anreizprogrammen zur Energieeinsparung ist schon gar nicht die Rede! Nichts gegen große WKAs im Hamburger Hafen oder Windparks industriellen Ausmaßes in windreichen, dünn besiedelten Regionen dieser Erde, da wo es passt und wo Akzeptanz da ist !

Warum macht diese Landesregierung so einen Druck, ohne Rücksicht auf die Interessen der Menschen vor Ort? Geht es hier vielleicht eher um mächtige Lobby-Interessen als um Klimaschutz?

Es gibt weltweit Studien darüber, dass große Windkraftanlagen die Anwohner krank machen.
Die WHO empfiehlt 2000m Mindestabstand zur Wohnbebauung.

Aber unsere Regierung ignoriert das und bestreitet das- in trauter Einigkeit mit dem Bundesverband für Windenergie.

In Schleswig-Holstein sollen 400 bzw. 800 m reichen, um die Menschen zu schützen.

Diese 400 bzw 800 m haben sich nicht etwa aus gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen ergeben sondern aus dem gewünschten Ausbauziel.

Ich finde so eine Vorgehensweise unlauter!

Der Schutz von Mensch und Natur muss Vorrang vor allen  anderen Zielen haben!

Das kleine Schleswig- Holstein kann doch die Welt nicht retten !

Unserer Landesregierung scheint es darum zu gehen, dass sie nachher auf ihren Bundesdelegiertenversammlungen sagen können: wir regierenden Parteien von Schleswig- Holstein haben unser Ausbauziel durchgesetzt- gegen alle Widerstände!

Zwar fühlen sich die Menschen in ihren Dörfern nicht mehr wohl, viele sind stresskrank geworden, die Tourismuszahlen sind eingebrochen; ein, zwei Fledermausarten sind in Schleswig- Holstein ausgestorben; ebenso der rote Milan, andere Vogelarten arg dezimiert –aber wir haben die 300 % Eigenbedarf erreicht , ja sogar noch darüber hinaus: 44 Terrawattstunden Leistung und 10 GW Nennleistung onshore.

Zwar mussten wir die Schlesig-Holsteiner dazu zwingen; zwar haben wir noch immer keine ausreichenden Netzkapazitäten und schon gar keine Aussicht auf funktionierende Großspeicher- aber egal, das kommt sicherlich auch noch irgendwann mal.

Wir tun zwar so, als ob 150, 190 oder gar 230 m hohe Windgiganten keine große Belastung für Mensch und Natur bedeuten würden, aber das Land kassiert mal eben bis zu € 100.000- Landschaftsbildabgabe pro Megaturbine! Vor der Haustür von Herrn Losse- Müller ist übrigens kein Windeignungsgebiet geplant, so viel ich weiß…

Ich kann nur allen raten, die wie ich ihr Leben lang GRÜN gewählt haben oder SDP:

Wählen Sie diese Landesregierung nicht wieder!

Sehr geehrte Frau Rahlf- Behrmann,

ich danke Ihnen für die aufschlussreiche Veranstaltung am Montag Abend  und dafür, dass Sie meine langen Ausführungen gelesen haben.

Vielleicht  konnte ja auch ich Ihnen dadurch etwas behilflich sein.

Anbei noch Informationen zu den  Volksinitiativen

( Der Bürgermeister von Waabs sagte neulich bei der Einwohnerversammlung zu seinen Gemeindemitgliedern, er wüßte nicht mehr, was er noch tun könne gegen diese Planung und empfahl allen Anwesenden, die Aktionen von Für Mensch und Natur- Gegenwind SH e.V.zu unterstützen. )

Mit freundlichem Gruß

Cornelia  Frerichs, Zum Diekkamp 1, 23715 Bosau

 

c/o ÖKOHAUS Naturbaustoffe, Albert-Mahlstedt-Straße 2a, 23701 Eutin

Keine weiteren Windräder in der Gemeinde Stockelsdorf

 

Nach der Neuaufstellung der Regionalpläne sind auf dem Gebiet der Gemeinde Stockelsdorf vier weitere Gebiete vorgesehen.

Wir suchen Menschen, die bereit sind, mit uns gegen einen weiteren Ausbau auf unserem Gemeindegebiet zu kämpfen.

Warum:

1. Bereits heute bestehen Überkapazitäten. Alleine in den ersten drei Quartalen des Jahres 2015 mussten 1.694 GWh Stromerzeugung wegen Nichtabnahme abgeregelt werden. Und das war noch vor dem Aufbau des Windparks Obernwohlde. Das Land Schleswig-Holstein muss hierfür 173 Mio € von unseren Steuergeldern an die Betreiber als Entschädigung zahlen.
Quelle

2. Windkraftanlagen verursachen gesundheitsschädigenden Infraschall. In Dänemark steht seit kurzem der Ausbau der Windkraft an Land nahezu still, weil starke Bedenken wegen der Gesundheitauswirkungen stehen.
Folgen einer dauerhaften Belastung mit Infraschall sind: Schlafstörungen, Tagesmüdigkeit, Leistungseinbußen, Konzentrationsstörungen, Lernschwierigkeiten bei Kindern, Schwindel, Gleichgewichtsstörungen, Tinnitus, Kopfschmerzen, Sehstörungen, Funktionsstörungen am Herzen, Bluthochdruck, Übelkeit, Magen-Darm-Störungen, Reizbarkeit, innere Unruhe, Panikattacken, Depression
Quelle 1
Quelle 2

3. Windkraftanlagen schaden der Tierwelt. Die im Zuge des Windparks Oberwohlde geschaffenen Ausgleichsflächen für den Rotmilan stehen z.T. in direkter Konkurrenz zu den ausgwiesenen neuen Flächen.
Quelle: eigene Recherche

4. Viele Windkraftanlagen setzen hochgiftiges Neodym ein.
Der wichtigste Lieferant mit 97 % der Weltproduktion ist China. Das führt dort zu erheblichen Umweltproblemen. Bei der Trennung des Neodyms vom geförderten Gestein entstehen giftige Abfallprodukte, außerdem wird radioaktives Uran und Thorium beim Abbauprozess freigesetzt. Diese Stoffe gelangen zumindest teilweise ins Grundwasser, kontaminieren so Fauna und Flora erheblich und werden für den Menschen als gesundheitsschädlich eingestuft.
Quelle

5. Weitere Gründe sind im Landschaftsschutz, Schutz des Weltkulturerbes Lübeck usw. zu sehen

Was können Sie tun?

A: Unterstützen Sie die Volksinitiative für die Durchsetzung des Bürgerwillens bei der Regionalplanung Wind durch eine Unterschrift auf den entsprechenden Listen

B: Melden Sie sich bei uns unter info@horizont-stockelsdorf.de