Kategoriearchiv: BESS Batteriespeicheranlagen

Batteriespeicheranlagen – Notwendigkeit und Gefahren

Batteriespeicher Hansdiek – Stellungnahmen im Bauleitplanverfahren

Batteriespeicher Hansdiek: Horizont fordert eine vollständige und ergebnisoffene Prüfung

Der Verein Horizont Stockelsdorf e. V. hat im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zwei ausführliche Stellungnahmen zum geplanten Batteriespeicher im Gebiet Hansdiek bei Pohnsdorf eingereicht. Sie betreffen die 34. Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan Nr. 95.

Stellungnahme Horizont eV zu Bebauungsplan Nr. 95 Stellungnahme Horizont eV zur 34. Änderung FNP

Unser Ausgangspunkt ist klar: Horizont lehnt Energiespeicher und die für die Energiewende notwendige Speicherinfrastruktur nicht grundsätzlich ab. Ein Projekt dieser Größenordnung muss jedoch am richtigen Standort geplant, fachlich vollständig untersucht und rechtlich belastbar abgesichert werden. Genau daran bestehen beim derzeitigen Planungsstand erhebliche Zweifel.

Zwei Planverfahren – zwei unterschiedliche Fragestellungen

Mit der Änderung des Flächennutzungsplans soll grundsätzlich entschieden werden, ob der bisher landwirtschaftlich genutzte Außenbereich für einen Batteriespeicher vorgesehen werden soll. Hier stehen vor allem die Standortwahl, die Raumordnung und die Prüfung möglicher Alternativen im Mittelpunkt.

Der Bebauungsplan regelt anschließend, was auf der Fläche konkret gebaut werden darf und wie die damit verbundenen Konflikte bewältigt werden sollen. Dabei geht es insbesondere um Lärm, Artenschutz, Entwässerung, Brandschutz, Verkehr, Landschaftsgestaltung und Rückbau.

Beide Planungen greifen ineinander. Deshalb haben wir zu beiden Verfahren eigenständige Stellungnahmen abgegeben.

Warum ausgerechnet dieser Standort?

Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die Wahl des Standortes Hansdiek. Der geplante Batteriespeicher liegt im Außenbereich und ist nach den Planunterlagen mehr als 200 Meter vom Umspannwerk entfernt. Die Leitungstrasse soll rund 550 Meter lang sein. Das Vorhaben ist deshalb nicht bereits aufgrund seiner Nähe zum Umspannwerk im Außenbereich privilegiert.

Gerade unter diesen Voraussetzungen muss die Gemeinde nachvollziehbar begründen, warum genau diese Fläche benötigt wird und weshalb andere, möglicherweise konfliktärmere Standorte ausscheiden.

Die vorgelegte Alternativenprüfung überzeugt bislang nicht. Andere untersuchte Flächen liegen mit Entfernungen von teilweise nur 200 bis 300 Metern deutlich näher am Umspannwerk. Dennoch wurde die mit rund 550 Metern am weitesten entfernte Alternative ausgewählt. Die hierfür genannten Gründe – technische Vorprägung, Erschließung, Sichtschutz und Netzanschluss – reichen aus unserer Sicht noch nicht aus, um die Standortentscheidung belastbar zu tragen.

Hinzu kommt ein Wertungswiderspruch: Flächen südlich von Pohnsdorf wurden wegen ihrer Lage in einem Landschaftsschutzgebiet ausgeschlossen. Der regionale Grünzug, in dem ein Teil des gewählten Standortes nach dem weiterhin geltenden Regionalplan 2004 liegt, wurde dagegen nicht mit vergleichbarem Gewicht berücksichtigt.

Ein noch nicht rechtskräftiger Entwurf des neuen Regionalplans kann den geltenden Regionalplan nicht einfach ersetzen. Auch das gesetzlich anerkannte überragende öffentliche Interesse an Speicheranlagen hebt die Pflicht zu einer vollständigen Abwägung und zur Beachtung der Ziele der Raumordnung nicht auf.

Erheblicher Eingriff in den Außenbereich

Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans umfasst rund 15 Hektar. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist mit etwa 23,8 Hektar noch größer. Für das Sondergebiet ist eine Grundflächenzahl von 0,9 vorgesehen. Die Batteriespeicherfelder sollen aus brandschutztechnischen Gründen vollständig versiegelt werden.

Darüber hinaus sind umfangreiche Bodenbewegungen erforderlich, um zwei Anlagenplateaus herzustellen. Ein bisher unversiegelter und landwirtschaftlich genutzter Ackerstandort würde dadurch tiefgreifend verändert.

Aus unserer Sicht fehlen belastbare Angaben zum tatsächlichen Umfang der Voll- und Teilversiegelung, zu den erforderlichen Bodenbewegungen und zum Umgang mit dem Oberboden. Auch der Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen sowie mögliche Zerschneidungswirkungen und Nachteile für angrenzende Flächen müssen stärker berücksichtigt werden.

Artenschutzfachliche Grundlagen sind noch unvollständig

Besonders kritisch ist der derzeitige Stand der artenschutzrechtlichen Untersuchung. Im Plangebiet wurde ein Revier der Feldlerche festgestellt. Im Umfeld befinden sich weitere Feldlerchenreviere sowie Vorkommen von Wachtel, Kuckuck und Nachtigall. Auch ein Kiebitzrevier wird in den Unterlagen angesprochen.

Trotzdem ist der Abschnitt des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags zu den europäischen Vogelarten noch nicht abgeschlossen. Auch die vorgesehenen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen sollen erst im weiteren Verfahren konkretisiert werden.

Als Ausgleich für das verlorengehende Feldlerchenrevier ist die Maßnahmenfläche M1 unmittelbar neben der technischen Anlage vorgesehen. Bislang fehlt jedoch der Nachweis, dass diese Fläche trotz Einfriedung, Dauergeräuschen, Beleuchtung, Betriebsverkehr und bis zu 21 Meter hohen Blitzschutzmasten tatsächlich als störungsarmes Brut- und Nahrungshabitat geeignet ist.

Eine Mähregelung allein macht aus einer Grünfläche noch kein funktionsfähiges Feldlerchenhabitat. Deshalb fordern wir:

  • einen artspezifischen Eignungsnachweis für die Fläche,
  • ihre vollständige Funktionsfähigkeit vor Beginn des Eingriffs,
  • ausreichende Abstände zu störenden und vertikalen Anlagenteilen,
  • ein mehrjähriges Erfolgsmonitoring und
  • verbindliche Nachbesserungsmaßnahmen, falls die Feldlerche die Fläche nicht annimmt.

Eine Ausgleichsfläche, deren tatsächliche Wirksamkeit nicht überprüft wird, bleibt letztlich nur eine planerische Behauptung.

Lärmschutz darf nicht nur prognostiziert werden

Die Schalluntersuchung zeigt, dass die Planung an einzelnen Wohnstandorten bereits sehr nah an den maßgeblichen nächtlichen Richtwerten liegt. Für das Wohnhaus Schmiedekamp 4 wird eine Gesamtbelastung ausgewiesen, die den Richtwert für ein allgemeines Wohngebiet überschreitet.

Gleichzeitig stehen die später tatsächlich eingesetzten Batteriecontainer, Wechselrichter, Transformatoren und Kühlanlagen noch nicht abschließend fest. Veränderungen bei den Komponenten können auch die Schallemissionen verändern. Zusätzlich muss geprüft werden, ob tonhaltige Geräusche entstehen, die als besonders störend wahrgenommen werden.

Wir fordern deshalb verbindliche Schallobergrenzen, eine aktualisierte Prognose auf Grundlage der tatsächlich eingesetzten Technik und eine Abnahmemessung nach Inbetriebnahme. Werden die zulässigen Werte nicht eingehalten, muss bereits vorher feststehen, welche Maßnahmen der Betreiber ergreifen muss.

Entwässerung und Gewässerschutz sind nicht abschließend geklärt

Die Böden im Plangebiet sind nach dem vorliegenden Gutachten nahezu wasserundurchlässig. Niederschlagswasser kann deshalb nicht auf natürliche Weise versickern, sondern muss technisch zurückgehalten und abgeleitet werden.

Die vorgesehene Entwässerung führt in Richtung Clever Au beziehungsweise Barger Au. In der Umgebung befinden sich außerdem Trinkwassergewinnungsgebiete und Flächen mit Bedeutung für den Grundwasserschutz.

Offen ist insbesondere, wie das System bei außergewöhnlichem Starkregen funktioniert und wie verhindert wird, dass bei einem Batteriebrand verunreinigtes Löschwasser in Boden, Grundwasser oder Gewässer gelangt. Auch das Zusammentreffen eines Brandereignisses mit Starkregen muss betrachtet werden.

Brandschutz, Havarievorsorge und Feuerwehr

Bei einem Batteriespeicher mit einer geplanten Leistung von 350 MW reicht der pauschale Hinweis nicht aus, dass von der Planung keine Gefahr schwerer Unfälle oder Katastrophen ausgehe.

Erforderlich sind aus unserer Sicht ein öffentlich nachvollziehbares Brandschutz- und Havariekonzept, eine ausreichende Löschwasserrückhaltung, klare Alarm- und Einsatzpläne sowie eine Bewertung möglicher Rauchgasausbreitungen in Richtung der etwa 400 bis 500 Meter entfernten Wohnbebauung in Pohnsdorf.

Ebenso muss nachvollziehbar dargestellt werden, wie die örtliche Feuerwehr vorbereitet und ausgestattet wird und wer die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten trägt.

Belastungen während der Bauphase

Auch die Erschließung ist bisher nicht ausreichend untersucht. Der Bau einer Anlage dieser Größenordnung führt zu Schwerlastverkehr, großvolumigen Transporten und Rangierbewegungen auf teilweise ländlich geprägten Straßen und Wirtschaftswegen.

Notwendig ist deshalb ein belastbares Bauverkehrs- und Logistikkonzept. Es muss unter anderem klären, welche Routen genutzt werden, ob Straßen oder Wege verstärkt werden müssen und welche Belastungen für Anwohner und andere Verkehrsteilnehmer entstehen.

Offene Fragen zur Transparenz

Der Aufstellungsbeschluss der Gemeinde vom 13. Oktober 2025 bezog sich auf einen Batteriespeicher mit 250 MW. Inzwischen wird mit einer Leistung von 350 MW geplant. Das entspricht einer Erhöhung um rund 40 Prozent und ist keine bloße technische Detailänderung.

Gleichzeitig wurden mögliche Gewerbesteuereinnahmen von rund 3,3 Millionen Euro jährlich genannt. Nach den uns vorliegenden Informationen wurde derselbe Betrag bereits für die ursprünglich geplante 250-MW-Anlage in Aussicht gestellt.

Wir erwarten, dass die Gemeinde sowohl die Leistungssteigerung als auch die finanziellen Prognosen transparent erklärt und eigenständig überprüft. Ungeprüfte Erwartungen an mögliche Gewerbesteuereinnahmen dürfen die planerische Abwägung nicht beeinflussen.

Rückbau und finanzielle Absicherung

Die Projektfläche soll für 30 Jahre gesichert werden. Was danach geschieht, ist bislang nicht verbindlich geregelt.

Horizont fordert eine klare Rückbauverpflichtung, die vollständige Entsiegelung und Wiederherstellung der Fläche sowie eine ausreichende finanzielle Sicherheitsleistung des Betreibers. Auch die Entsorgung beziehungsweise Wiederverwertung der Batteriemodule muss abgesichert werden. Das finanzielle Risiko darf am Ende nicht bei der Gemeinde und damit bei den Bürgerinnen und Bürgern verbleiben.

Unsere Forderung: erst nacharbeiten, dann weiterplanen

Horizont Stockelsdorf fordert nicht den pauschalen Verzicht auf Speicherinfrastruktur. Wir fordern eine sorgfältige, transparente und rechtssichere Planung.

Die beiden Planverfahren sollten deshalb in der vorliegenden Form noch nicht in die nächste Beteiligungsstufe überführt werden. Zunächst müssen insbesondere die Standort- und Alternativenprüfung, der Artenschutz, der Lärmschutz, die Entwässerung, der Brandschutz, das Verkehrskonzept und die Rückbauabsicherung vollständig nachgearbeitet werden.

Wer ein Projekt dieser Größenordnung plant, muss seine Notwendigkeit und seinen Nutzen ebenso belastbar nachweisen wie seine Auswirkungen und Risiken. Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung hat nur dann einen Sinn, wenn die vorgebrachten Einwendungen tatsächlich geprüft werden und wesentliche Entscheidungen noch nicht vorweggenommen sind.

Horizont Stockelsdorf wird das weitere Verfahren kritisch und konstruktiv begleiten und die Interessen der betroffenen Menschen sowie den Schutz von Natur, Landschaft und Wasser weiterhin mit Nachdruck vertreten.

Batteriespeicher bei Pohnsdorf (Hansdiek): frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange

In der Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit am 01.06.2026 wird entschieden werden über

a) 34. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet auf der Fläche „Hansdiek“ (Flurstück Nr. 181/5), nordwestlich des Wirtschaftsweges, westlich der Landesstraße 184 und östlich der Kreisstraße 52 in der Gemarkung Pohnsdorf
– Erweiterung des Geltungsbereiches sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden –

b) 8. Bebauungsplan Nr. 95 für das Gebiet auf der Fläche „Hansdiek“ (Flurstück Nr.
181/5), nordwestlich des Wirtschaftsweges, westlich der Landesstraße 184 und östlich
der Kreisstraße 52 in der Gemarkung Pohnsdorf
– Erweiterung des Geltungsbereiches sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden –

Die Vorentwürfe sind fertiggestellt, umfangreiche Gutachten liegen vor und können im Ratsinformationssystem der Gemeinde heruntergeladen werden.

Priviligierung von Batteriespeicheranlagen

Im Bundestag wurde am 13.11.2025 eine Novelle zum Energiewirtschaftsgesetz beschlossen in der eine weitere Priviligierung festgelgt wurde.Bisher heißt es dort im § 11c Überragendes öffentliches Interesse für Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie
Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit.
§ 11c wird durch den folgenden § 11c ersetzt:
„§ 11c
Überragendes öffentliches Interesse für Energiespeicheranlagen
Die Errichtung und der Betrieb von Energiespeicheranlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit. Bis die Stromversorgung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, soll der beschleunigte Ausbau von Energiespeicheranlagen als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführende Schutzgüterabwägung eingebracht werden. Satz 2 ist nicht gegenüber Belangen der Landes- und Bündnisverteidigung anzuwenden.“
In der Begründung heißt es:
Nach dem bisherigen § 11c EnWG liegen die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit.
Durch die Änderung in Satz 1 wird die Begrifflichkeit mit der Verwendung des Begriffs „Energiespeicheranlagen“ an die Begriffsbestimmung in § 3 angepasst. Die Speicher dienen primär der Speicherung von Strom aus erneuerbaren Energien. Daher tragen sie zur Erreichung der Treibhausgasneutralität sowie der Zielsetzungen der Bundesregierung zum Klimaschutz und der Europäischen Union im Energie- und Klimabereich bei. Vor diesem
Hintergrund soll der Ausbau von Elektrizitätsspeicheranlagen nach dem neuen Satz 2 solange als vorrangiger Belang in die  Schutzgüterabwägung eingebracht werden, bis die Stromversorgung im Bundesgebiet im Jahr 2045 nahezu treibhausgasneutral ist. Den betroffenen Anlagen kommt insoweit bis zum Erreichen der Netto-Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 ein grundsätzlicher Abwägungsvorrang bei den jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen zu. Dies führt im Fall einer Abwägung dazu, dass das hohe Gewicht der betroffenen Anlagen zu berücksichtigen ist. Sofern den betroffenen Anlagen Belange mit gleichwertigem Rang gegenüberstehen oder
wenn ein atypischer Fall vorliegt, besteht ein erhöhtes Begründungserfordernis im Rahmen des Abwägungspro-
zesses. Der Abwägungsvorrang führt nicht dazu, dass sich das hohe Gewicht der erneuerbaren Energien zwingend durchsetzen muss (BVerwG NVwZ 2023, 1733 Rn. 43). Nach dem neuen Satz 3 gilt Satz 2 nicht gegenüber Belangen zur Sicherheit der Landes- und Bündnisverteidigung. Die neu eingefügten Sätze 2 und 3 sind angelehnt an§ 43 Absatz 3a Satz 2 und 3 EnWG und dienen der Vereinheitlichung der Rechtslage.
Nach allgemeinem Verständnis verändert die Zuweisung eines überragenden öffentlichen Interesses zu einer Anlage nach § 11c die in § 35 Absatz 1 und Absatz 2 des Baugesetzbuchs angelegte grundsätzliche Differenzierung zwischen privilegierten und nicht privilegierten Anlagen im Außenbereich nicht.

Das öffnet Tür und Tor für eine Planung von Batteriespeicheranlagen an den Bürgern vorbei.

Batteriespeicheranlagen in Stockelsdorf

Update 13.11
Im Bundestag wurde eine Novelle zum Energiewirtschaftsgesetz beschlossen in der eine weitere Priviligierung festgelgt wurde.

Am Montag den 13.10.2025 wurden in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats drei Aufstellungsbeschlüsse für Batteriespeicheranlagen gefasst.

Laut Antworten auf unsere Fragen in der Einwohnerfragestunde betragen die durch Anlagen und Infrastruktur überbauten Flächen für die

Fläche aus TOP 15            7,1 ha
Fläche aus TOP 17            1,5 ha
Fläche aus TOP 19            4,5 ha

Aktuell besteht derzeit nur für die Fläche aus TOP 19 eine Netzanschlusszusage der TenneT.

Für die anderen beiden Flächen wurde also nur ein Vorratsbeschluß gefasst.

Die LN haben einen ausführlichen Artikel geschrieben, der die Ergebnisse der Sitzung und den aktuellen Stand gut zusammenfasst.

Wir haben die ausgewiesenen Flächen, für die die Änderungen des Flächennutzungsplans erforderlich sind,  um den Geltungsbereich nach § 11 Abs. 2 BauNVO als Sondergebiet „Batteriespeicher“ darzustellen in einer Grafik zusammengestellt. Diese Flächen sind derzeit als Außenbereich nach § 35 BauGB zu beurteilen.

Quelle: Sitzungsvorlagen der Gemeinde Stockelsdorf 

Zu den Hintergründen und der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung solcher Anlagen gibt es Informationen auf in unseren Beiträgen aud dieser Webseite.

Beispielhaft für das Layout einer solchen Anlage hier die Anlage, die die Firma Harmony plant
Quelle: Sitzungsvorlage der Gemeinde Stockelsdorf

Nachfolgend ein Bild der vergleichbaren Anlage in Kupferzell, die derzeit im Bau ist. Jede der drei geplanten Anlagen ist von der Größe mit dieser Anlage vergleichbar.


Dem Bau der Anlage in Kupferzell gingen massive Proteste voraus,

die schlußendlich dazu führten, dass die Anlage nur unter der Auflage gebaut werden durfte, dass die Betreiberin das von ihr ausgeschriebenen Batterieenergiespeichersystem der Netzbooster-Pilotanlage nicht verwendet, um Leistung oder Arbeit auf dem Strommarkt zu kaufen oder zu verkaufen.

Grundsätzlich stehen wir vom Verein Horizont Stockelsdorf e.V. dem Konzept der Speicheranlagen im Sinne der Netzstabilität und der Erhöhung der Versorgungssicherheit offen gegenüber, wollen aber auch, dass die Interessen der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde gewahrt werden. Was in keinem Fall die Konsequenz sein darf, ist ein rein kommerzieller Betrieb der Anlagen, der das oberste Ziel der Versorgungssicherheit und Netzstabilität außer acht läßt. Und alle Sicherheitsfragen müssen beachtet werden.

Wenn der Speicher-Boom zur Gefahr wird

Der kürzlich im Handelsblatt erschienene Artikel „Wie Netzbetreiber den Speicher-Boom eindämmen wollen“ wirft ein Schlaglicht auf die ernsten Konflikte, die entstehen, wenn der Bau von Großbatteriespeichern in voller Größe auf den dezentralen Netzausbau trifft.

Für unseren Verein und für die Bürger:innen in Stockelsdorf sind dabei gleich mehrere Alarmzeichen erkennbar – Aspekte, die in der öffentlichen Debatte oft untergehen.


Warum wir wachsam sein müssen

1. Der Artikel skizziert ein wachsendes Ressourcenproblem im Netzbetrieb
Die Netzbetreiber sehen sich mit einer Flut von Speicheranträgen konfrontiert, die sie derzeit nach dem Prinzip „First Come, First Served“ abarbeiten müssen – auch wenn viele dieser Anträge noch gar nicht realitätsnah sind.
Diese Praxis begünstigt Projekte, die frühzeitig einen Antrag stellen, aber nicht zwangsläufig durchgereift sind. Gleichzeitig können dadurch seriöse Vorhaben – z. B. durch Bürger oder kleinere Betreiber – ausgebremst werden.

2. In Stockelsdorf droht eine Übermacht großer Investoren
In Stockelsdorf sind bereits drei Großprojekte mit 220 bis 300 MW geplant – „Harmony“, „Kyon“ und „Isenau“ – mit Flächen von mehreren Hektar in sensibler Nähe zu Wohngebieten oder landwirtschaftlich genutzten Feldern.

Diese Entwicklungen werfen Fragen auf: Wer profitiert wirklich? Wer trägt die Risiken?

3. Risiken von Großspeichern werden verharmlost
In unseren Beiträgen haben wir bereits auf wesentliche Gefahren hingewiesen:

  • Thermal Runaway: Bei Lithium-Ionen-Speichern kann es zu unkontrollierten Kettenreaktionen kommen, die schwer zu löschen sind.

  • Löschwasserbedarf im Katastrophenfall: Für Großanlagen ist der Wasserbedarf bei einem Brand enorm – schnell sind Mengen von 10.000 bis 20.000 Liter pro Stunde pro Container im Spiel – für ganze Megaanlagen summieren sich diese Risiken exponentiell.

  • Brandschutzabstände, Abschirmungen, technische Komplexität: Werden diese Vorschriften nicht stringent eingehalten, besteht eine erhebliche Gefährdung für angrenzende Flächen, Natur und Menschen.

4. Der Handelsblatt-Artikel zeigt aufs Ganze, wir erleben es konkret vor Ort
Während der Artikel betont, dass Netzbetreiber mehr selektive Verfahren einführen wollen, um „Zombie-Anträge“ auszusortieren, droht in Gemeinden wie Stockelsdorf, dass genau unsere legitimen Bedenken untergehen.
Wir sehen hier, wie bundesweite Rahmenprobleme in lokale Konflikte übersetzt werden – und dass es gerade Orte wie Stockelsdorf sind, die den Preis für schlecht regulierte Projekte zahlen.


Forderungen aus Sicht unseres Vereins

Wir fordern mit Nachdruck:

  • Transparenz & Bürgerbeteiligung von Anfang an
    Alle Pläne, Flächenverhandlungen und Projektverkaufsgespräche müssen offen gelegt und öffentlich diskutiert werden – nicht im Geheimen.

  • Vergabekriterien statt „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“
    Netzanschlusskapazitäten dürfen nicht willkürlich vergeben werden. Nur Projekte mit realistischem Konzept, geprüfter Bonität und geprüftem Sicherheitskonzept sollen zugelassen werden.

  • Strikte Umwelt-, Sicherheits- und Abstandsauflagen
    Wenn Großspeicher genehmigt werden, müssen Vorgaben für Abstand zu Wohngebieten, Brandabschnittführung, Löschwasserversorgung und Rückbausicherheit zwingend und nicht verhandelbar sein.


Fazit: Der Boom darf nicht zum Blindflug werden

Der Handelsblatt-Artikel warnt vor legalem Wildwuchs beim Netz- und Speicheranschluss – wir sehen hier in Stockelsdorf bereits, wie diese Warnungen sich in unsere Nachbarschaft tragen.
Unser Verein steht dafür, dass die Energiewende nicht über die Köpfe der Bürger*innen hinweg gestaltet wird. Wir wollen Sicherheit, Beteiligung und Verantwortung – nicht einseitige Profiteure auf Kosten der Gemeinschaft.

Gemeinde Stockelsdorf plant MEGA Batteriespeicheranlagen

Gemeinde Stockelsdorf plant MEGA Batteriespeicheranlagen

Auf der Gemeinderatssitzung am 26.05.2025 wollte die Gemeinde drei Aufstellungsbeschlüsse für Batteriespeicheranlagen freigeben. Diese Entscheidungen sind auf die übernächste Gemeinderatssitzung verschoben worden, weil noch „offene Fragen“ geklärt werden sollen. In der Zwischenzeit plant die Gemeinde mit Vertretern des Bauamts und Bauausschusses Batteriespeicheranlagen zu besichtigen.

Die Lübecker Nachrichten haben in einem Artikel am 22.05.2025 über die Vorhaben berichtet.

Folgendes ist geplant:

Zwei der Flächen, die Kleineren, liegen in unmittelbarer Nachbarschaft des neuen Umspannwerks. Für die dritte Fläche, die allein einen Flächenbedarf von 7 ha für die Anlagen hat, ist eine 17 ha große Fläche weitab des Umspannwerks in rein landwirtschftlich genutzter Umgebung nördlich des Pohnsdorfer Weges, der Pohnsdorf mit Dissau verbindet, vorgesehen..

In der Sitzung des Bauausschusses haben die drei Projektierer für ihre jeweiligen Flächen jeweils einen sehr informativen Vortrag gehalten. Dabei wurde deutlich gesagt, dass die Gemeinde mit mindestens einem der Projektierer bereits seit 2023 unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Dieser Projektierer hat bereits eine Gesellschaft in Stockelsdof gegründet und verspricht der Gemeinde Gewerbesteuereinnahmen von mehr als 3 Mio € pro Jahr.

Diese Zahlen sind realistisch, zumal Stockelsdorf gerade den Hebesatz für die Gewerbesteuer erhöhen will. Woher die ca. 20 Mio. jährlich zu besteuernden Gewerbeerträge kommen, kann in dem Beitrag über die Wirtschaftlichkeit einer BESS Anlage mit 250 MW entnommen werden.

Eine Übersichtsskizze stellt die Gesamtbelastung rund um Pohnsdorf dar.

Hier können die Präsentationen der drei Projektierer heruntergeladen werden (Quelle: Ratsinformationssystem der Gemeinde Stockelsdorf, Anlagen zur Niederschrift der Sitzung vom 13.05.25):

1. Batteriespeicher Harmony (westlich des Umspannwerks, 300 MW)

2.Batteriespeicher Kyon (Südöstlich des Umspanwerkes, ca. 220 MW)

3. Batteriespeicher Isenau (Nördlich des Umspannwerkes, 250 MW)

Es geht also auf beiden Seiten – beim Projektierer und Pachtgeber für die Flächen auf der einen Seite und bei der Gemeinde auf der anderen Seite vor allem erst einmal wieder um Geld.
Wieder einmal sind die Bürger nicht eingebunden, obwohl von solchen Anlagen große Risiken ausgehen.

Großbatteriespeicher oder auch BESS (Battery Energy Storage Systems)  auf der Basis der geplanten Lithium Ionen Technologie bergen erhebliche Risiken, vor allem durch:

  • Thermal Runaway (unkontrollierte Kettenreaktion in Lithium-Zellen)
  • Fehlerhafte Kühlung / Überhitzung
  • Mechanische Schäden oder Produktionsfehle

Der Löschwasserbedarf bei Havarien in BESS (Battery Energy Storage Systems) – insbesondere bei Lithium-Ionen-Batterien – ist ein kritisches Thema, da es sich nicht um klassische Brände handelt, sondern um sogenannte „Thermal Runaways“, die schwer zu kontrollieren sind.

Der Löschwasserbedarf beträgt 10.000–20.000 Liter Wasser pro Container / pro Stunde, d.h. bei einem Großbrand im größten der Batteriespeicher der 250 MW umfassen soll und ca. 100 Container umfassen wird, benötigt man im Maximalfall 1 Mio Liter  Wasser pro Stunde. Dieses ist schlichtweg unmöglich.

Es bedarf also eines intelligenten Designs und einen ausreichend großen Abstand der einzelnen Container voneinander. Dann kann hoffentlich ein Brand entsprechend eingedämmt werden.

Auch für Versicherer sind diese Anlagen eine große Herausforderungen. Der Fachartikel Batteriespeicher: „Das Risiko von Großschäden lässt sich minimieren “ beschreibt diese sehr gut.

Die bisher größte Batteriespeicheranlage ist Ende Mai 2025 in Bollingstedt in Betrieb genommen worden. Sie ist kleiner als die Anlagen die in Stockelsdorf geplan werden. Der NDR berichtete in einem Filmbeitrag darüber. Ebenso Sat 1.

Wenn man den NDR Beitrag bis zu Ende hört, wird deutlich, welche Folgen die BESS noch haben werden. Sie werden in unmittelbarer Nähe zur Ansiedlung energieintensiver Industrien führen. Gut für Arbeitsplätze und noch mehr Gewerbesteuer, schlecht für die Umwelt und die Landwirtschaft, weil weitere Flächen vernichtet werden udn für die Anwohner der bisher ländlichen Gemeinden.

Ein Video aus dem Jahr 2020 aus der Gemeinde Hohenlohe zeigt, wie besorgte Bürger aktiv wurden. Der Unterschied dort zu Stockelsdorf: Der Bürgermeister vertritt die Interessen der Bürger und nicht die Interessen der Industrie.

Schattenseiten der Energiewende

Schattenseiten der Energiewende: Risiken des unkontrollierten Photovoltaikausbaus – und wie Batteriespeicher helfen können

Die Energiewende gilt als ein zentraler Pfeiler im Kampf gegen den Klimawandel – und Photovoltaik (PV) spielt dabei eine Schlüsselrolle.

Doch der rasante Ausbau von Solaranlagen in Deutschland birgt auch ernstzunehmende Risiken, insbesondere für die Stabilität unseres Stromnetzes. Die Bundesnetzagentur warnt inzwischen eindringlich: Der Solar-Zubau läuft aus dem Ruder – mit potenziell gefährlichen Folgen.

Das Problem mit der Netzstabilität

Im Jahr 2024 wurden 16 Gigawatt (GW) neue PV-Leistung ans Netz gebracht. Insgesamt summiert sich die installierte Leistung auf rund 105 GW. Das klingt beeindruckend – aber auch beunruhigend. Denn: Die Einspeisung von Solarstrom steigt dadurch rasant, oft ohne Rücksicht auf die tatsächliche Nachfrage im Netz.

Besonders problematisch sind dabei kleine PV-Anlagen auf Dächern von Einfamilienhäusern oder Balkonen. Diese speisen Strom unabhängig vom Marktpreis und aktuellen Verbrauch ins Netz ein. Das führt an sonnigen Tagen mit geringer Stromnachfrage zu einer gefährlichen Überproduktion, die die Netzfrequenz aus dem Gleichgewicht bringen kann. Schon minimale Abweichungen vom Sollwert von 50 Hertz können gravierende Folgen haben – bis hin zum Blackout.

Warum große Anlagen weniger problematisch sind

Größere PV-Anlagen ab 100 kW unterliegen der Direktvermarktung: Sie reagieren auf Preissignale und können bei Überangebot vom Betreiber abgeregelt werden. Bei kleinen Anlagen fehlt diese Steuerungsmöglichkeit jedoch oft. Laut Bundesnetzagentur sind rund 50 GW PV-Leistung nicht fernsteuerbar – ein enormes Risiko bei wolkenlosem Himmel.

Das Osterwochenende 2025 als Warnsignal

Ein Beispiel für die Problematik: Am Ostersonntag 2025 war die Stromerzeugung durch PV und Wind so hoch, dass sie den Verbrauch fast vollständig deckte. Doch fossile Kraftwerke, die als „Grundlast“ für die Netzstabilität notwendig sind, ließen sich nicht vollständig herunterfahren. Das Ergebnis: Ein Überschuss von mehr als 8 GW musste ins Ausland exportiert werden – ein Zustand, der langfristig weder planbar noch tragbar ist.

Teil der Lösung: Batteriespeicher (BESS)

Gerade angesichts dieser Herausforderungen können große Batteriespeicheranlagen (BESS) eine Schlüsselrolle übernehmen:

  • Pufferspeicher für Solarstrom: Batteriespeicher nehmen überschüssigen Strom aus PV-Anlagen auf und geben ihn zu einem späteren Zeitpunkt wieder ab – z. B. am Abend, wenn der Bedarf steigt.
  • Spitzenkappung (Peak Shaving): Sie helfen, extreme Solarspitzen abzufedern, indem sie kurzfristig große Energiemengen zwischenspeichern.
  • Netzfrequenzstabilisierung: Moderne Speicher reagieren blitzschnell auf Frequenzschwankungen und können gezielt Energie einspeisen oder aufnehmen, um das Stromnetz bei exakt 50 Hertz zu stabilisieren.
  • Entlastung regionaler Verteilnetze: In Regionen mit hoher PV-Dichte können lokale Speicher verhindern, dass Strom überlastete Netze zurückspeist oder gar abgeregelt werden muss.
  • Sektorenkopplung ermöglichen: Überschüssiger Solarstrom kann über Speicher auch in Wärmeanwendungen oder E-Mobilität integriert werden.

Richtig eingesetzt, wirken BESS also als stabilisierende Brücke zwischen volatiler Erzeugung und stetigem Verbrauch – und ermöglichen damit überhaupt erst einen sicheren, großflächigen Ausbau von Photovoltaik.

Aber auch BESS haben Risiken

So wertvoll Batteriespeicher für die Energiewende sind – auch sie bringen nicht zu unterschätzende Gefahren und Herausforderungen mit sich:

  • Brand- und Explosionsgefahr: Insbesondere Lithium-Ionen-Batterien können bei technischen Defekten in Brand geraten. Thermal Runaway – eine unkontrollierbare Kettenreaktion – ist schwer zu stoppen und benötigt zehntausende Liter Löschwasser.
  • Löschwasser-Entsorgung: Bei einem Brand entsteht kontaminiertes Löschwasser, das giftige Stoffe wie Schwermetalle und PFAS enthalten kann. Es muss als Sondermüll entsorgt werden.
  • Landschaftsverbrauch: Großanlagen benötigen hunderte Container auf mehreren Hektar Fläche, oft in ländlichen Gebieten. Dies kann zu Konflikten mit Anwohnern oder Landwirten führen.
  • Gefährdung der Bevölkerung: Bei Havarien, wie z. B. im US-Bundesstaat Arizona oder im australischen Victoria, kam es zu Evakuierungen, Verletzten und Sperrzonen.
  • Rohstoffbedarf: Die Produktion großer Speichersysteme verschlingt erhebliche Mengen Lithium, Kobalt und Nickel – Rohstoffe, deren Gewinnung ökologisch und sozial umstritten ist.

Daher fordern viele Experten, Bürgerinitiativen und Kommunen klare Sicherheitsvorgaben, Mindestabstände zu Wohngebieten und eine transparente Standortplanung für BESS-Projekte.

Was noch getan werden muss

Die Netzbetreiber verfügen über Maßnahmen wie Redispatching und Regelenergie, um kurzfristig auf Instabilitäten zu reagieren. Doch das sind Notfalllösungen, keine nachhaltige Strategie. Auch das neue Solarspitzengesetz soll helfen, PV-Spitzen zu entschärfen – ob es ausreicht, bleibt abzuwarten.

Langfristig braucht es:

  • Intelligente Steuerungssysteme, um auch kleine PV-Anlagen marktgerecht zu integrieren.
  • Netzausbau, besonders in Regionen mit hoher PV-Dichte.
  • Investitionen in BESS-Projekte, auf geeigneten Flächen und  unter Beachtung von Sicherheitsstandards und Umweltverträglichkeit.
  • Aufklärung und klare Vorgaben, um Betreiber kleiner Anlagen in die Verantwortung zu nehmen.

Fazit

Die Energiewende ist notwendig – aber sie darf nicht blindlings vorangetrieben werden. Ohne intelligente Regulierung, technische Nachrüstung und eine sichere Integration von Speichern droht aus dem Hoffnungsträger Photovoltaik ein Risikofaktor zu werden. Batteriespeicher können ein entscheidender Baustein für ein stabiles Stromsystem sein – wenn sie unter Einbeziehung der Bürger mit Augenmaß geplant, gesichert und in regionale Energiekonzepte eingebettet werden.

Wirtschaftlichkeit einer BESS Anlage mit 250 MW

Die Wirtschaftlichkeit einer 250 MW-BESS-Anlage (Battery Energy Storage System) in Deutschland hängt von vielen Faktoren ab – darunter Investitionskosten, Einnahmequellen, regulatorische Rahmenbedingungen und Betriebsstrategie.

Nachfolgend eine Übersicht mit realistischen Zahlen (Stand 2024/25):

  1. Investitionskosten (CAPEX)
  • Lithium-Ionen-System (Containerlösung)
    • Kosten pro MW: ca. 400.000–600.000 €/MW
    • Kosten pro MWh (bei 1h Speicherzeit): 200.000–300.000 €/MWh
  • Für 250 MW / 250 MWh (1h System):
    • Gesamtkosten: 100–150 Mio. €

(Bei 4h System → bis zu 300–350 Mio. €)

  1. Einnahmequellen (Revenue Streams)
  2. a) Primärregelleistung (FCR)
  • Volatile, aber attraktive Einnahmequelle
  • Aktuelle Vergütung (2024/25): 20.000–40.000 €/MW/Jahr
  • Für 250 MW: 5–10 Mio. €/Jahr
  1. b) Intraday-Handel / Arbitrage
  • Kaufen bei Stromüberschuss (niedriger Preis), verkaufen bei Knappheit
  • Ertragspotenzial: 30.000–70.000 €/MW/Jahr je nach Marktstrategie
  • 7–18 Mio. €/Jahr
  1. c) Redispatch 2.0 & Netzdienstleistungen
  • Teilnahme an Netzengpassmanagement
  • Zusatzpotenzial: 2–5 Mio. €/Jahr
  1. Betriebskosten (OPEX)
  • Wartung, Versicherung, IT, Personal, Pacht etc.
  • Typisch: 1–2 % der Investitionskosten/Jahr1–3 Mio. €/Jahr
  1. Beispielhafte Wirtschaftlichkeitsrechnung
Position 250 MW / 250 MWh BESS
CAPEX (Einmalig) 120 Mio. €
Jährliche Einnahmen (Summe) 15–30 Mio. €
Jährliche OPEX 2 Mio. €
Amortisationsdauer ca. 5–9 Jahre
ROI (über 15 Jahre) >100–150 % je nach Markt