Horizont nimmt zur Erweiterung des Vorranggebietes PR3_OHS_011 Stellung

Mehr Windkraft trotz außergewöhnlicher Vorbelastung? Horizont nimmt zur Erweiterung des Vorranggebietes PR3_OHS_011 Stellung

Der Verein Horizont Stockelsdorf e. V. hat im Beteiligungsverfahren zum zweiten Entwurf des Regionalplans Windenergie eine umfangreiche Stellungnahme zur geplanten Vergrößerung des Vorranggebietes PR3_OHS_011 eingereicht.

Das Gebiet liegt zwischen Curau, Dissau und Pohnsdorf. Gegenüber dem Planungsentwurf aus dem Jahr 2025 soll es noch einmal deutlich erweitert werden. Unsere Stellungnahme richtet sich ausdrücklich gegen diese nachträgliche Vergrößerung und die ihr zugrunde liegende Abwägung.

Horizont fordert, die Erweiterung zurückzunehmen und bei der Abgrenzung aus dem Jahr 2025 zu bleiben. Mindestens muss der erweiterte Schutzabstand von 1.000 Metern zu den Ortslagen Curau, Dissau und Pohnsdorf erhalten bleiben.

Ein bereits außergewöhnlich stark belasteter Landschaftsraum

Der Raum rund um Curau, Dissau und Pohnsdorf ist schon heute in besonderem Maße durch technische Großstrukturen geprägt. Dazu gehören die weithin sichtbaren Masten der neuen 380-kV-Ostküstenleitung und zahlreiche Windenergieanlagen in mehreren Blickrichtungen.

Unsere Sichtachsenanalyse für den Wohnstandort Curaufelde zeigt acht unterschiedliche Sichtsektoren. In diesen befinden sich bereits heute:

  • vier Windenergieanlagen bei Malkendorf,
  • zwei Anlagen bei Heilshoop,
  • 20 Anlagen im Windpark Obernwohlde,
  • sechs Anlagen zwischen Cashagen und Tankenrade sowie
  • acht weithin sichtbare Masten der 380-kV-Leitung.

Hinzu kommen zwei bereits genehmigte Windenergieanlagen im Vorranggebiet PR3_OHS_011, eine weitere mögliche Anlage auf der Erweiterungsfläche und bis zu fünf Anlagen im geplanten Vorranggebiet PR3_OHS_016.

Insgesamt könnten damit aus dem Bereich Curaufelde künftig rund 40 Windenergieanlagen sichtbar sein. Sie konzentrieren sich nicht auf eine einzelne Blickrichtung, sondern beanspruchen mehrere Teile des Horizonts.

Schutzabstand wird auf dem größten Teil der Fläche reduziert

Besonders kritisch ist, dass 48,6 der insgesamt 69,2 Hektar des Vorranggebietes im Bereich zwischen 800 und 1.000 Metern zu den Siedlungen liegen. Das entspricht rund 70 Prozent der Gesamtfläche.

Diese Flächen können nur deshalb in das Vorranggebiet einbezogen werden, weil der zusätzliche Schutzbereich von 200 Metern nicht mehr angewendet werden soll. Der Abstand zu den Ortslagen wird damit auf großen Teilen von 1.000 auf 800 Meter reduziert.

Begründet wird dies mit der bereits vorhandenen und weithin sichtbaren Vorbelastung des Landschaftsraums. Diese Argumentation halten wir für problematisch. Eine bestehende Belastung darf nicht automatisch dazu führen, dass die noch verbliebenen Schutz- und Freiräume ebenfalls aufgegeben werden.

Andernfalls entsteht ein sich selbst verstärkender Effekt: Jede zusätzliche Anlage erhöht die Vorbelastung und liefert zugleich die Begründung dafür, weitere Schutzabstände zu reduzieren. Gerade in einem bereits stark belasteten Raum muss vielmehr geprüft werden, ob eine Belastungsgrenze erreicht ist und die noch vorhandenen siedlungsnahen Freiräume als Entlastungsräume erhalten werden müssen.

Curau zugleich „vorbelastet“ und „nicht vorbelastet“

Die Planunterlagen enthalten zudem einen auffälligen Widerspruch. Bei der Erweiterung von PR3_OHS_011 wird Curau als so stark vorbelastet bewertet, dass der 1.000-Meter-Schutzbereich teilweise entfallen soll.

Beim ebenfalls geplanten Vorranggebiet PR3_OHS_016 wird dagegen für dieselbe Ortslage festgestellt, dass eine weithin sichtbare Vorbelastung fehle. Deshalb wird dort der Abstand von 1.000 Metern weitgehend beibehalten.

Eine nach Blickrichtungen differenzierte Bewertung kann durchaus sinnvoll sein. In den Planunterlagen wird jedoch nicht nachvollziehbar dokumentiert, welche Sichtachsen, Standorte und Kriterien der unterschiedlichen Beurteilung zugrunde liegen.

Umfassungswirkung wird nicht realistisch erfasst

Das Konfliktrisiko einer möglichen Umfassung der Ortslagen wird für die Vorranggebiete PR3_OHS_011, PR3_OHS_016 und PR3_OHS_022 jeweils als „gering“ eingestuft. Diese Bewertung ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar.

Die Landesplanung bewertet die Umfassung anhand des Flächenanteils, den die Windvorrangflächen innerhalb eines ringförmigen Betrachtungsraums einnehmen. Dieses Verfahren misst jedoch Flächen und nicht die tatsächlich beanspruchten Blickwinkel.

Für die Menschen ist entscheidend, welcher Anteil des Horizonts durch Windenergieanlagen und andere technische Großstrukturen geprägt wird. Nach unserer überschlägigen Sichtachsenanalyse können die Windvorranggebiete gemeinsam mit der 380-kV-Leitung einen weitgehend zusammenhängenden Horizontsektor von etwa 160 bis 180 Grad technisch belegen.

Das angewandte Verfahren weist weitere Schwächen auf:

  • Die 380-kV-Ostküstenleitung wird bei der Umfassungsprüfung nicht berücksichtigt.
  • Bestehende Windenergieanlagen in Entfernungen von mehr als 2.000 Metern werden ausgeblendet, obwohl viele der tatsächlich sichtbaren Anlagen zwischen zwei und fünf Kilometern entfernt liegen.
  • Wohnstandorte im Außenbereich wie Curaufelde werden methodisch überhaupt nicht erfasst.
  • In den Datenblättern fehlen Angaben zu den konkret berechneten Flächenanteilen, Blickrichtungen und Freihaltewinkeln.

Bemerkenswert ist die unterschiedliche Behandlung derselben Vorbelastung: Bei der Verringerung des Schutzabstandes wird die 380-kV-Leitung als Argument für eine weitere Inanspruchnahme des Raumes herangezogen. Bei der Beurteilung der Umfassungswirkung bleibt sie dagegen unberücksichtigt.

Horizont fordert deshalb eine nachvollziehbare 360-Grad-Sichtbarkeitsanalyse für Curau, Dissau, Pohnsdorf und Curaufelde. Dabei müssen alle bestehenden und genehmigten Anlagen, die realistische Belegung der geplanten Vorranggebiete sowie die 380-kV-Leitung und das Umspannwerk einbezogen werden.

Fast 70 Prozent des Vorranggebietes liegen in einem Geotop

47,6 der insgesamt 69,2 Hektar des Vorranggebietes liegen innerhalb des Geotops „Moränen Pohnsdorf – Parinerberg“. Das entspricht ebenfalls rund 69 Prozent der Fläche.

In der Abwägung wird behauptet, es handele sich nicht um einen besonders schützenswerten Bereich. Dem stehen jedoch die Aussagen des Landschaftsrahmenplans gegenüber. Dort wird die Moränenstruktur als stark landschaftsprägend und als herausragendes Geotop beschrieben.

Auf diesen Widerspruch hatte bereits die Gemeinde Stockelsdorf im Jahr 2020 hingewiesen. Eine nachvollziehbare fachliche Auflösung ist bis heute nicht erkennbar.

Wir fordern deshalb eine erneute fachliche Bewertung. Bestätigt sich die Einstufung als besonders schützenswertes oder herausragendes Geotop, müssen die betroffenen Flächen aus dem Vorranggebiet herausgenommen werden.

Erweiterung rückt bis auf rund 226 Meter an Rotmilan-Ablenkflächen heran

Nordwestlich des Vorranggebietes befinden sich etwa 16 Hektar große multifunktionale Ablenkflächen für den Rotmilan. Diese Flächen wurden im Zusammenhang mit der Genehmigung anderer Windenergieanlagen angelegt. Sie sollen Rotmilane gezielt aus den Gefahrenbereichen dieser Anlagen herauslocken.

Durch die geplante Erweiterung von PR3_OHS_011 verringert sich der Abstand zu diesen Ablenkflächen nach unserer Auswertung von bisher rund 600 Metern auf nur noch 225,58 Meter.

Damit entsteht ein offensichtlicher Zielkonflikt: Rotmilane sollen durch die Ablenkflächen aus einem bestehenden Gefahrenbereich herausgeführt werden, könnten aber künftig unmittelbar in die Nähe eines neuen Gefahrenbereiches gelockt werden.

Dieser Konflikt wird in der bisherigen Abwägung nicht behandelt. Horizont fordert deshalb eine fachliche Funktionsprüfung und gegebenenfalls die Herausnahme der betroffenen Teilflächen aus dem Vorranggebiet.

Auch die tatsächliche Nutzbarkeit der Erweiterungsfläche ist fraglich

Gegen die Genehmigungen für zwei Windenergieanlagen innerhalb der Potenzialfläche laufen derzeit Widerspruchsverfahren. Ein wesentlicher Kritikpunkt ist, dass in der zugrunde liegenden Schallprognose zehn vorhandene beziehungsweise bereits zu berücksichtigende Windenergieanlagen nicht als Emissionsquellen erfasst wurden.

Bereits ohne diese Anlagen weist die Prognose an einem Immissionsort nachts eine Überschreitung des maßgeblichen Richtwertes aus. Werden die bislang nicht berücksichtigten Anlagen und mögliche zusätzliche Anlagen auf der Erweiterungsfläche einbezogen, kann sich die Belastung weiter erhöhen.

Damit stellt sich bereits auf Ebene der Regionalplanung die Frage, in welchem Umfang die Erweiterungsfläche tatsächlich für weitere Windenergieanlagen nutzbar ist. Eine Fläche, die wegen absehbarer Schallkonflikte nur eingeschränkt bebaubar ist, darf nicht lediglich rechnerisch zur Erreichung der Flächenziele beitragen.

Die Gesamtbelastung muss betrachtet werden

Keiner der aufgeführten Konflikte darf isoliert bewertet werden. Im Raum Curau, Dissau und Pohnsdorf treffen mehrere Belastungen zusammen:

  • die Verringerung des Schutzabstandes auf 800 Meter,
  • eine bereits hohe Zahl sichtbarer Windenergieanlagen,
  • die 380-kV-Ostküstenleitung und das Umspannwerk,
  • mögliche Lärmüberschreitungen,
  • die Lage auf einer landschaftsprägenden Moränenstruktur,
  • die Nähe zu Rotmilan-Ablenkflächen sowie
  • weitere geplante Windvorranggebiete.

Die Planunterlagen führen diese Belastungen bislang nicht in einer Gesamtbetrachtung zusammen. Genau diese kumulative Wirkung ist für die betroffenen Menschen und den Landschaftsraum jedoch entscheidend.

Unsere Forderung

Horizont Stockelsdorf fordert, die Erweiterung des Vorranggebietes PR3_OHS_011 zurückzunehmen. Hilfsweise muss der Schutzbereich von 1.000 Metern zu Curau, Dissau und Pohnsdorf vollständig erhalten bleiben.

Vor einer neuen Abwägung müssen die tatsächliche Sichtbarkeit, die Umfassungswirkung, die Geotopbewertung, die Funktionsfähigkeit der Rotmilan-Ablenkflächen, die Lärmbelastung und die kumulative Gesamtwirkung vollständig untersucht werden.

Unsere Stellungnahme richtet sich nicht pauschal gegen Windenergie. Sie richtet sich gegen die weitere Verdichtung eines bereits außergewöhnlich stark belasteten Landschaftsraums auf Grundlage einer Abwägung, die wesentliche Auswirkungen bislang nicht ausreichend ermittelt und bewertet.

Die Menschen in Curau, Dissau, Pohnsdorf und Curaufelde haben Anspruch darauf, dass ihre tatsächliche Belastung vollständig erfasst wird. Eine bereits bestehende Vorbelastung darf nicht zum Freibrief für immer weitere Belastungen werden.

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