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Studie über die gesundheitliche Wirkung von WKA- Infraschall erhöht Risoko von Herzschäden

Aktuell 26.05.2026

Infraschall von Windrädern macht krank: Neue Mainzer Studie belegt massiv erhöhtes Risiko für Herzschäden  

Quelle: Institut für Infraschallforschung

 

Beitrag aus 2017

Leider liegt bisher immer noch keine umfassende Studie über die Wirkung von Infraschall vor. Seitens des Umweltbundesamtes wurde 2014 bereits eine „Machbarkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall – Entwicklung von Untersuchungsdesigns für die Ermittlung der Auswirkungen von Infraschall auf den Menschen durch unterschiedliche Quellen“ veröffentlicht.

Die in der Studie geäußerten Ansichten und Meinungen müssen nicht mit denen des Herausgebers übereinstimmen. Trotzdem einige Auszüge:

„Die mögliche enge kausale Bindung von akustischer Wahrnehmbarkeit (Hörschwelle) und Belästigungserleben muss dahin gehend überdacht werden, dass es Personen mit abgesenkter Hörschwelle gibt. Gerade bei tiefen Frequenzen ist die Dynamik zwischen gerade wahrnehmbaren Geräuschen und der Schmerzschwelle im Vergleich zu den mittleren Frequenzen des Hörbereichs geringer. Es ist deshalb zu vermuten, dass bei Personen mit abgesenkter Hörschwelle bereits Belästigungen auftreten können, obwohl die mittlere Hörkurve noch nicht überschritten wird. Dabei ist derzeit noch weitgehend ungeklärt, welche extraauralen Wirkmechanismen zusätzlich zu einer Lästigkeit führen können….

…Betrachtet man einige exemplarische Untersuchungsergebnisse, wird deutlich, dass Infraschall ab gewissen Pegelhöhen vielfältige negative Auswirkungen auf den menschlichen Körper haben kann. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass viele der negativen Auswirkungen von Infraschalleinwirkungen die Bereiche Herz-Kreislaufsystem, Konzentration und Reaktionszeit, Gleichgewichtsorgane, das Nervensystem und die auditiven Sinnesorgane betreffen. Probanden klagten häufig über Schwindel- und Unbehaglichkeitsempfindungen bei Infraschallexposition.
Ein Vergleich der Untersuchungsergebnisse hat gezeigt, dass negative Auswirkungen von Infraschall im Frequenzbereich unter 10 Hz auch bei Schalldruckpegeln unterhalb der Hörschwelle nicht ausgeschlossen sind. Die ersten negativen Auswirkungen wurden bereits bei Schalldruckpegeln von ca. 75 dB festgestellt, wobei die Effekte auch aus Schallanteilen über der Hörschwelle (> 20 Hz) resultieren können. Für eine negative Auswirkung von Infraschall unterhalb der Wahrnehmungsschwelle konnten bislang keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse gefunden werden, auch wenn zahlreiche Forschungsbeiträge entsprechende Hypothesen postulieren…

…Vielfach wird unterstellt oder beruht sogar auf eigenen Erfahrungen, dass man sich scheinbar an gewisse Dinge auf Dauer gewöhnen kann, so auch an Lärm, wenn er zum Beispiel nicht zu laut ist (Habituation). Im Allgemeinen tritt jedoch ein Gewöhnungseffekt nur scheinbar auf und ist oft das Resultat einer Verdrängungsstrategie. Eine solche Strategie scheint aber bei tiefen Frequenzen nur schwer möglich zu sein, denn mit steigender Dauer der Exposition nimmt die Empfindlichkeit zu (Sensibilisierung). Das wirft die Fragen auf: Gibt es dazu ein physiologisches Korrelat, das diesen Vorgang verstehen lässt? Gibt es eine Möglichkeit, diese Sensibilisierung auszuhalten oder sogar wieder rückgängig zu machen?
Wird der Vorgang der Sensibilisierung verstanden, ist vielleicht auch erklärbar, warum nur ein gewisser Anteil der Bevölkerung sehr empfindlich reagiert? In sämtlichen Untersuchungen fehlt eine Erklärung, wodurch sich diese besonders belästigende Wirkung ergibt. Besteht ein direkter Einfluss auf mentale Prozesse? Von der Beantwortung dieser Frage hängt im Wesentlichen ab, welche Qualität ein Schutz gegen tieffrequenten Schall und Infraschall haben muss….

…Eine im Zusammenhang mit Infraschall häufig untersuchte Geräuschquelle sind Windenergieanlagen. Die Veröffentlichungen zeigen, dass die Erfassung von Abstrahlung und Ausbreitung der Geräusche von Windenergieanlagen mit Unsicherheiten behaftet sind, die eine fundierte Geräuschprognose erschweren. Mit wachsender Höhe der Windenergieanlagen durchschneiden die Rotorblätter ein stärker variierendes Windprofil. Es ist daher fraglich, ob das Abstrahlungs- und Ausbreitungsmodell für kleinere Windenergieanlagen auf moderne, große Anlagen übertragbar ist. Aufgrund theoretischer Betrachtungen von Strömungsakustikern ist nicht davon auszugehen. Ein erweitertes Wissen über die genannten Vorgänge wäre aber nicht nur eine notwendige Voraussetzung für eine bessere Immissionsprognose. Die gewonnenen Erkenntnisse könnten auch Hinweise für eine bessere Lärmminderung von Windenergieanlagen liefern…

…Bisher erfolgt die Ermittlung und Beurteilung von Infraschall und tieffrequenten Geräuschen in der Verwaltungspraxis ausschließlich nach TA Lärm und DIN 45680. Die darin stark an der Bewertung von Geräuschen im – eindeutig als Hörbereich zuortenbaren – Frequenzbereich angelehnte Vorgehensweise sollte derart ergänzt werden, dass die Besonderheiten bei der Wahrnehmung und die Wirkungen von Infraschall umfassend und adäquat berücksichtigt werden. Dabei sollte jedoch nicht ausschließlich auf die Hörwahrnehmung Rücksicht genommen werden, auch der Frequenzbereich unter 8 Hz sollte im ganzheitlichen Immissionsschutz berücksichtigt werden…

…Da tieffrequente Schalle besonders innerhalb von Aufenthaltsräumen zu Belästigungen führen, ist ein ausreichender Schutz im Innenraum anzustreben. Somit ist sowohl bei der Prognose als auch bei der Messung die bau- bzw. raumakustische Situation zu berücksichtigen….

…Eine weitere offene Frage ist, weshalb die Betroffenen in der Regel stark mental beeinträchtigt sind. Ähnliche Beobachtungen sind bei anderen Lärmeinwirkungen bislang nicht zu machen. Ob ein direkter Einfluss auf Hirnfunktionen besteht und dieser deshalb besteht, weil die Hirnaktivitäten den gleichen Frequenzbereich belegen, bleibt zunächst eine noch nicht belegte Machbarkeitsstudie zur Wirkung von Infraschall Hypothese. Die Vorstellung, dass dies so sein könnte, verstärkt die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen in dieser Richtung….

…Eine detaillierte Analyse der verfügbaren Literatur zeigt, dass weitgehend auf den tieffrequenten Bereich konzentrierter Schall schon bei niedrigen Pegeln das mentale Wohlbefinden deutlich beeinträchtigen kann. Mit zunehmender Verschiebung zu tiefen Frequenzen bis in den Infraschallbereich verstärkt sich dieser Effekt. Das ist das Ergebnis verschiedener Untersuchungen im Feld und im Labor…

…Vergleicht man die Untersuchungsergebnisse, wird deutlich, dass negative Auswirkungen von Infraschall im Frequenzbereich unter 10 Hz auch bei Schalldruckpegeln unterhalb der Hörschwelle nicht ausgeschlossen sind…“

 

 

Batteriespeicher bei Pohnsdorf (Hansdiek): frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange

In der Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit am 01.06.2026 wird entschieden werden über

a) 34. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet auf der Fläche „Hansdiek“ (Flurstück Nr. 181/5), nordwestlich des Wirtschaftsweges, westlich der Landesstraße 184 und östlich der Kreisstraße 52 in der Gemarkung Pohnsdorf
– Erweiterung des Geltungsbereiches sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden –

b) 8. Bebauungsplan Nr. 95 für das Gebiet auf der Fläche „Hansdiek“ (Flurstück Nr.
181/5), nordwestlich des Wirtschaftsweges, westlich der Landesstraße 184 und östlich
der Kreisstraße 52 in der Gemarkung Pohnsdorf
– Erweiterung des Geltungsbereiches sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden –

Die Vorentwürfe sind fertiggestellt, umfangreiche Gutachten liegen vor und können im Ratsinformationssystem der Gemeinde heruntergeladen werden.

350 MW Batteriespeicher statt 250 MW Batteriespeicher in Pohnsdorf

Lässt sich die Verwaltung und der Gemeinderat der Gemeinde Stockelsdorf vom Projektierer und Betreiber des geplanten Batteriespeichers vorführen?

Bildquelle: Einladung der Gemeinde zur Informationsveranstaltung

Am 06.05.2026 fand eine Informationsveranstaltung zum geplanten Batteriespeicherprojekt am Umspannwerk Lübeck West (Bebauungsplan 95) für die Bürger der Gemeinde Stockelsdorf im Sitzungssaal des Rathauses statt.

Die LN hat am 12.05.2026 dazu berichtet. Link

Hierzu hat die Gemeinde Stockelsdorf sowie die Isenau Projects Group Services Limited / Aquila Clean Energy eingeladen.

Im Rahmen der Vorstellung des Projektes stellte ein Vertreter der Isenau die Eckdaten des Projektes vor.

Bau einer 350 MW Batteriespeicheranlage, Inbetriebnahme in 2028, mögliche Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinde 3,3 Mio. € p.a.

Noch vor einem Jahr, im Mai 2025, wurde der gleiche Betrag an Gewerbesteuereinnahmen also 3,3 Mio. p.a. für den Bau einer wesentlich kleineren 250 MW Anlage versprochen.

Üblicherweise betragen die Erträge eines Batteriespeichers dieser Größenordnung aktuell über 100.000 € p.a. pro installierten MW. Wir reden also von über 10 Mio. € Mehrertrag des Betreibers, ohne dass auch nur ein Cent mehr Gewerbesteuer in Aussicht gestellt wird

Welche Gründe kann es möglicherweise geben, dass eine 40%-ige Erhöhung der Kapazität der Anlage keine Auswirkungen auf die potentiellen Gewerbesteuereinnahmen hat. Mir fallen erst einmal drei Gründe ein:

  1. Zum Zeitpunkt Mai 2025 wurden die Erfolgsaussichten durch den Projektierer wesentlich positiver dargestellt, um sich im Vergleich zu den anderen vorgestellten Projekten als vorteilhaftestes Angebot vorzustellen.
  2. Der Betreiber wird sein Geschäftsmodell so verändern, dass sich die Mehrgewinne nicht in der Gewerbesteuer auswirken.
  3. Die Gewinnprognosen haben sich in den letzten 12 Monaten so verschlechtert, dass 40% mehr Leistung nötig sind, um die Gewerbesteuerprognose einzuhalten. Das lässt dann Zweifel aufkommen, ob diese Prognosen überhaupt haltbar sind.

Oder kann es noch andere Gründe geben?

Erwähnt werden muss noch, dass auch die Beschlussvorlage für den vom Gemeinderat am 13.10.2025 gefassten Aufstellungsbeschlusses in der Anlage zum Beschluss auf die Planung einer 250 MW Anlage verweist und somit die aktuelle Planung meiner Meinung nach wesentlich von den Grundlagen des Beschlusses abweicht.

 

 

20 Windräder, 20 Jahre – und 4 Wochen Krieg machen alles zunichte

Warum der Windpark Obernwohlde das Klima nicht retten kann.

Seit einigen Tagen wird u.a. auch diskutiert, welche unglaubliche CO-2 Belastung ein Krieg wie aktuell im Iran verursacht und wie dieses im Verhältnis von Bemühungen um die CO-2 Reduzierung  steht.

Bildquelle: KI Grafik erzeugt mit Chat GPT

Deutlich wird das, wenn man sie zum Beispiel mit dem Windpark Oberwohle ins Verhältnis setzt.

Es ist eines der großen Versprechen unserer Zeit:
Windkraft soll das Klima retten.

Dafür werden Landschaften verändert, Wälder gerodet, Horizonte industrialisiert.
Menschen sollen akzeptieren, dass sich ihre Umgebung grundlegend wandelt – für ein höheres Ziel.

Doch was passiert, wenn dieses Ziel in der Realität kaum Bestand hat?

Die Rechnung, die selten gestellt wird

Nehmen wir den Windpark Obernwohlde:

  • 20 Anlagen
  • derzeit etwa 3 MW pro WKA, nach Repowering etwa 6 MW pro WKA
  • Laufzeit: 20 Jahre

Die Bilanz klingt beeindruckend:

  • ohne Repowering: ~2 bis 3 Millionen Tonnen CO₂ Einsparung
  • mit Repowering: ~4 bis 6 Millionen Tonnen CO₂ Einsparung

Zahlen, mit denen Projekte gerechtfertigt werden.

Und dann kommt die Realität

Ein moderner Krieg – wie aktuell im Iran-Konflikt – verursacht:

  • 350.000 bis 400.000 Tonnen CO₂ pro Tag

In nur vier Wochen:

11 bis 12 Millionen Tonnen CO₂

Was heißt das konkret?

Ganz einfach:

Vier Wochen Krieg zerstören die Klimabilanz eines ganzen Windparks – ein bis zweimal vollständig.

Oder anders gesagt:

  • 20 Jahre Landschaftseingriff
  • 20 Jahre Belastung der Menschen und Tierwelt
  • 20 Jahre zusätzliche Vergiftung der Böden durch Ewigkeitschemikalien wie PFAS, die durch Abrieb frei werden
  • 20 Jahre Veränderung von Natur und Lebensumfeld

werden innerhalb weniger Wochen globaler Ereignisse übertroffen.

Die unbequeme Frage

Warum also dieser massive Eingriff vor Ort?

Warum:

  • sollen gewachsene Kulturlandschaften verschwinden
  • sollen Menschen ihre Umgebung fundamental verändert sehen
  • sollen Naturflächen technisch überprägt werden

wenn der behauptete Nutzen so fragil ist?

Der blinde Fleck der Debatte

Die Windkraftdebatte blendet etwas systematisch aus:

  • Klimaschutz wird lokal organisiert
  • aber global entschieden

Das bedeutet:

Die Auswirkung vor Ort ist sicher – der Nutzen nicht

Ein Krieg.
Eine geopolitische Krise.
Ein brennendes Ölfeld.

Und die mühsam eingesparten Emissionen sind in kürzester Zeit überholt.

Die eigentliche Dimension

Während hierzulande über einzelne Windräder gestritten wird:

  • werden anderswo ganze Landschaften zerstört
  • werden Ökosysteme verbrannt
  • werden Lebensräume unbewohnbar

Und zwar nicht über Jahrzehnte, sondern in Tagen.

Fazit

Die Frage ist nicht, ob Windkraft CO₂ einspart.
Das tut sie.

Die Frage ist:

Ob der Preis vor Ort in einem realistischen Verhältnis zur tatsächlichen globalen Wirkung steht.

Denn wenn:

  • Wochen eines Krieges Jahre an Einsparungen aufheben
  • und lokale Eingriffe dauerhaft sind

dann wird aus einem Klimaschutzprojekt schnell eine grundlegende Zielkonfliktfrage.

Wie die obenstehende Frage richtig zu beantworten ist, bleibt jedem selbst überlassen.

Grundlage der Zahlen
  • Emissionsfaktoren: Intergovernmental Panel on Climate Change
  • Windkraftdaten: National Renewable Energy Laboratory
  • Kriegsemissionen: Live Science, The Guardian

 

Geplanter Windkraft-Ausbau in Stockelsdorf: Ein kritischer Blick

Zusammenfassung dieses Beitrags: Geplanter Windkraft-Ausbau in Stockelsdorf:  Ein kritischer Blick

In Stockelsdorf wird derzeit über den Ausbau von Windkraftanlagen und den Bau großer Batteriespeicher diskutiert. Jüngst hat die Gemeinde mehrere Aufstellungsbeschlüsse für Batteriespeicher gefasst, und nahe dem neuen Umspannwerk Lübeck-West wollen gleich drei Investoren solche Anlagen errichten, zusätzliche 3 Projekte befinden sich in der Vorbereitung, darüberhinaus stehen Projektierer für weitere Projekte in Gesprächen mit der Gemeinde.

Prinzipskizze eines von möglichen neun Batteriespeicheranlagen in Stockelsdorf 

Gleichzeitig stehen potentielle Windvorranggebiete zur Debatte – eine Fläche wurde bereits wegen eines Artenschutzkonflikts (Rotmilan-Vorkommen) aus den Plänen genommen. Für eine weitere Fläche südlich von Curau steht ein Bürgerentscheid aus. Zwei Anlagen südlich von Curau befinden sich im Genehmigungsverfahren. Zudem diskutiert die Gemeinde Stockelsdorf mit dem Betreiber des Windparks Obernwohlde den Wunsch des Betreibers, im Rahmen eines Repowerings die derzeit 150m hohen Anlagen durch 261 m hohe Anlagen zu ersetzen. Die Windkraftanlagen direkt an der Gemeindegrenze bei Malkendorf stehen kurz vor der Fertigstellung und geben einen deutlichen Eindruck einer die Menschen, die Tierwelt und die Landschaft beinflussenden Zukunft. Das Land hat weitere Flächen am Curauer Moor als Vorranggebiete in der Planung, auf denen in näherer Zukunft bis zu 10 weitere Windkraftanlagen entstehen sollen.

Quelle: Informationssystem zur Windenergie in SH 2025

Vor diesem lokalen Hintergrund lohnt sich ein Blick auf aktuelle Analysen zur deutschen Energiewende, die einige Paradoxien und Grenzen des Windkraftausbaus aufzeigen. Eine von Prof. Sigismund Kobe (TU Dresden) mitverfasste Studie bietet Anlass zu fundierter Skepsis: Bringt der massive Ausbau von Windrädern und Speichern wirklich die erhoffte CO₂-Ersparnis, oder schaffen wir uns neue Probleme? Im Folgenden beleuchten wir zentrale Punkte – von CO₂-Effekt und Flächenverbrauch über physikalische Grenzen bis hin zu Speicherproblemen und Auswirkungen auf Natur und Lebensqualität – und fragen, was sie für Stockelsdorf bedeuten.

CO₂-Einsparung versus Ressourcen- und Flächenverbrauch

Befürworter argumentieren, dass mehr Windräder automatisch zu mehr grünem Strom und CO₂-Einsparungen führen. Doch die Realität ist komplexer. Physiker der TU Dresden haben anhand neuer Daten ein Paradox aufgezeigt: Deutschlands installierte Leistung bei Wind- und Solarenergie steigt zwar stark, doch die tatsächliche Stromerzeugung stagniert weitgehend. Aus der Studie wird deutlich, dass selbst im optimistischen Fall der Jahresertrag 2025 kaum höher liegen wird als 2024 – trotz hunderter neu gebauter Windräder. Offshore-Anlagen liefern sogar weniger Strom als früher, obwohl neue Parks ans Netz gehen. Mit anderen Worten: Mehr Windkraftanlagen bedeuten nicht automatisch mehr nutzbaren Strom, wenn das Gesamtsystem nicht mithält.

Woran liegt das? Ein Grund ist ein physikalischer Effekt: Windparks behindern sich gegenseitig. Vor allem auf See wurde der Cluster-Wake-Effekt unterschätzt – vordere Windräder nehmen nachfolgenden den Wind weg. Derzeit bewerben sich sogar keine Projektierer mehr bei Ausschreibungen des Bundes, weil die Wirtschaftlichkeit solcher Anlagen nicht mehr sichergestellt sind. Unter anderem deshalb müssen die bisher vorgesehenen Potentialfläche auf See neu festgelegt werden, damit diese weiteren Abstand von bereits bestehenden Anlagen haben.

Quelle: Windpower Monthly

So sinkt der Ertrag neuer Anlagen, je mehr bereits in der Umgebung stehen. Hinzu kommen systemische Faktoren: In windreichen Zeiten ist das Stromnetz oft überlastet, weil der Transport vom windigen Norden in die Verbrauchszentren im Süden an Grenzen stößt. Die Folge: Anlagen werden abgeregelt, Windstrom wird weggeworfen, wenn er nicht ins Netz passt. Bei negativen Strompreisen – also Überschuss – nimmt man Turbinen vom Netz. All das führt dazu, dass die viel zitierten 60 % Ökostrom-Anteil im Strommix (Stand 2025) trügerisch sind: Diese Rekordzahl entsteht nicht in erster Linie durch mehr Produktion, sondern durch sinkenden Verbrauch. Tatsächlich ist der Stromverbrauch in Deutschland 2025 etwa 8 % niedriger als noch vor einigen Jahren, vor allem weil energieintensive Industrie abwandert oder drosselt.

Quelle: Welt 

Die scheinbar tolle Quote an grünem Strom ist also teilweise ein Statistik-Trick, bedingt durch Deindustrialisierung – kein reiner Erfolg des Ausbaus. Dies wirft die Frage auf, wie effektiv der massive Ausbau der Windkraft wirklich zur CO₂-Minderung beiträgt, wenn gleichzeitig Wirtschaftsleistung verloren geht und nur ein Bruchteil der installierten Kapazität tatsächlich genutzt werden kann.

Auch der Ressourcen- und Flächenverbrauch des Windkraftausbaus ist erheblich. Wetterabhängige Wind- und Solarenergie besitzt eine viel geringere Energiedichte als fossile Brennstoffe – für ihre Erzeugung wird also sehr viel Fläche benötigt. Analysen zeigen, dass die Stromerzeugung letztlich durch den Anteil der Landesfläche begrenzt wird, den man Windrädern und Solarfeldern widmen kann. So werden in Szenarien oft 2 % der Fläche Deutschlands (über 7.000 km²) für Windenergie veranschlagt, was theoretisch rund 70 GW Nennleistung ermöglichen soll – doch selbst das würde unter realen Bedingungen nur einen Bruchteil (etwa 18 GW im Jahresmittel) an nutzbarer Leistung liefern. Anders gesagt: Um kontinuierlich bedeutende Energiemengen zu ernten, müssten riesige Landschaftsareale mit Turbinen bestückt werden.

Das bedeutet einen hohen Verbrauch an Beton, Stahl, seltenen Erden und anderen Ressourcen, ganz zu schweigen vom Eingriff in Natur und Landnutzung. Keine der wetterabhängigen Energiequellen ist unendlich verfügbar – jede stößt an physische Grenzen, betonen Kobe und Kollegen. Sie regen an, sorgfältig zu prüfen, ob die Entnahme von Energie aus der Umgebung unerwünschte Rückwirkungen hat. Beispielsweise entziehen große Windparks der Atmosphäre kinetische Energie; theoretisch könnten dadurch lokale Wettereffekte entstehen (z.B. veränderte Luftströmungen oder Feuchtigkeit im Lee großer Anlagen). Landwirte berichten, dass Flächen auf der windabgewandten Seite der Windparks zunehmend austrocknen. Es geht also zum einen langfristig landwirtschaftliche Fläche verloren, weil die Böden in der Umgebung der Windkraftanlagen zunehmend durch den Abrieb der Windkraftanlagen vergiftet werden, zum anderen durch die Austrocknung.

Auch wenn diese Effekte noch erforscht werden, zeigt sich: Der Ausbau der Windkraft ist kein Selbstläufer – er verbraucht erhebliche Flächen und Ressourcen für einen Nutzen, der geringer ausfallen könnte als erhofft.

Gerade für Stockelsdorf stellt sich die Frage, ob neue Windräder auf Gemeindegebiet im Verhältnis zum Landverbrauch genug CO₂-Einsparung bringen, oder ob man an anderen Stellschrauben (etwa Energieeffizienz, andere Technologien) mehr erreichen könnte.

Die Gemeinde hat zwar keinen Einfluß auf die Gesetzgebung des Bundes. Den möglichen Einfluss auf die Planung des Landes durch Stellungnahmen in der Regionalplanung nutzt sie nicht. Und sie hat die Planungen im Rahmen der Gemeindeöffnungsklausel nach wie vor nicht gestoppt, obwohl das Land in der Regionalplanung die geplanten Flächen aus gutem Grund nicht zu Vorranggebieten erklärt hat.

Physikalische und systemische Grenzen der Windenergie

Neben den quantitativen Aspekten gibt es qualitative Grenzen: Windenergie ist volatil – sie schwankt abhängig von Wetter und Tageszeit. Das Stromnetz aber benötigt stetig Gleichgewicht zwischen Erzeugung und Verbrauch, jede Sekunde (Kirchhoff’sches Gesetz). Hier prallen physikalische Grundgesetze und politische Ziele aufeinander. Die Politik plant mit Jahresbilanzen (z.B. „80 % erneuerbarer Strom im Jahr X“), doch in Wirklichkeit zählt die Momentanleistung.  Dunkelflauten – Phasen ohne Wind und Sonne – sind keine seltene Laune der Natur, sondern treten regelmäßig auf. Prof. Kobe weist in einem Interview mit der Ippen Media darauf hin, dass 2025 bereits etwa 500 Stunden (ca. 6,3 % des Jahres) Wind und Solar zusammen weniger als 10 % des Strombedarfs deckten. Im Winter gab es längere windschwache Perioden (z.B. eine Dunkelflaute vom 16. bis 22. Januar 2025), und im Sommer ist es nachts immer dunkel, sodass häufig Flaute und Nacht zusammentreffen – in vielen Nächten praktisch täglich ein Strommangel durch Dunkelflaute. Diese Realität bedeutet: Konventionelle Kraftwerke oder andere Backups müssen stets verfügbar bleiben, um solche Lücken zu füllen. Egal wie viele Windräder gebaut werden, an kalten windstillen Tagen liefern sie fast nichts – die übrige Kraftwerkskapazität muss also weiter 100 % der Spitzenlast abdecken können. Positive Residuallast (Restlast) – also Bedarf, der durch wetterabhängige Energien nicht gedeckt ist – tritt selbst beim höchsten Ausbaugrad auf und erfordert immer die Zuschaltung von Backup-Kraftwerken oder anderen Quellen. Das bestätigt: Ohne konventionelle Reserve (oder gigantische Speicher, siehe unten) geht es nicht.

Umgekehrt erzeugen Wind und Sonne bei gutem Wetter mehr Strom, als verbraucht werden kann – es entsteht negative Residuallast (Überschuss). Schon heute liegt die durchschnittliche Auslastung aller deutschen Wind- und Solaranlagen z.B. im November 2025 bei nur rund 11,5 % der installierten Leistung. In windigen Stunden stoßen wir an Grenzen der Netzaufnahmefähigkeit. Im November 2025 waren von nominell ~185 GW Wind+Solar im Mittel nur ~21 GW abrufbar. Noch drastischer: An windstill-dunklen Stunden sank die Einspeisung zeitweise auf 677 MW – nur 0,36 % der Kapazität.

Solche Schwankungen sind enorm. Und wenn viel mehr Anlagen gebaut werden, erhöhen sich zwar die Spitzen der Produktion, doch gleichzeitig wachsen die Überschüsse, die keiner nutzen kann.

Physikalisch kann das Netz nur so viel Strom aufnehmen, wie in dem Moment gebraucht wird. Wird mehr produziert als verbraucht, muss die Erzeugung gedrosselt oder der Strom umgeleitet werden. Schon jetzt werden Windparks in Spitzenzeiten abgeregelt, was die Statistik der Jahresstrommenge „schön“ hält, aber keinen zusätzlichen Klimanutzen bringt – im Gegenteil, es ist verschenktes Potenzial.

In der wissenschaftlichen Analyse von Kobe und Ahlborn wird betont, dass mit steigendem Ausbau die Überproduktion (Überschuss-Strom) zwangsläufig zunimmt, und dass man die damit verbundenen technischen und wirtschaftlichen Herausforderungen nicht ignorieren darf. Kurz gesagt: Immer mehr Windräder in ein begrenztes System zu speisen, stößt an physikalische Grenzen.

Das makabre dabei ist, dass der Steuerzahler über die Einspeisevergütung auch die Überproduktion noch bezahlt. Profiteure davon sind Betreiber und Investoren.

Eine weitere Herausforderung ist die Netzinfrastruktur. Windstrom fällt vor allem im Norden an, während große Verbraucher (Industrie, Ballungsräume) oft im Süden liegen. Der Netzausbau hinkt dem Tempo der Windkraft hinterher, wodurch Netzengpässe entstehen. Diese führen zu Redispatch-Maßnahmen – Kraftwerke werden herunter- oder heraufgefahren, Windanlagen abgeschaltet – um das Netz stabil zu halten.

Stockelsdorf liegt in einem windreichen Bundesland: Hier produzieren die Anlagen oft mehr Strom, als regional benötigt wird. Ohne massive Netzerweiterung Richtung Süden würde zusätzlicher Windstrom aus Stockelsdorf also häufig im Flaschenhals steckenbleiben. Dies relativiert den Klimanutzen vor Ort, denn Windräder, die mangels Netzkapazität abgeregelt werden, sparen de facto kein weiteres CO₂ ein.

Zusätzlich spielt die Gesetzgebung eine Rolle bei den systemischen Grenzen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert zwar den Ausbau, doch seine Orientierung an Jahreszielen verstellt etwas den Blick auf die Momentanprobleme. In der öffentlichen Darstellung klingen „X % Ökostrom im Jahresmittel“ und immer neue Rekordwerte positiv. Aber wie Prof. Kobe in einem Interview pointiert sagt, das Stromnetz kennt keine Jahresscheiben, es muss permanent ausgeglichen sein.

Dieses Auseinanderklaffen von politischem Narrativ und physikalischer Realität führt zu Fehleinschätzungen. Die Zielkonflikte der Energiewende resultieren laut Kobe und Ahlborn wesentlich daraus, dass physikalische und mathematische Gesetzmäßigkeiten bisher unzureichend berücksichtigt wurden.

Für Stockelsdorf bedeutet das: Politische Ziele (z.B. Gemeinde will Beitrag zu X % Windstrom leisten) müssen gegen die realen Einschränkungen (Volatilität, Netz, Speicher) abgewogen werden. Mehr Windräder allein lösen die Probleme nicht – im schlimmsten Fall verschieben sie sie nur oder schaffen neue.

Energiespeicherung und Überschussstrom: das ungelöste Problem

Häufig und besonders auch im Gemeinderat und der Verwaltung der Gemeinde Stockelsdorf wird entgegnet: „Dann brauchen wir eben mehr Speicher!“ – Tatsächlich sind Batteriespeicher ein großes Thema, gerade in Stockelsdorf mit den geplanten Anlagen. Doch ein Blick auf die Zahlen zeigt, wie gewaltig die Lücke ist: Ende 2024 gab es in ganz Deutschland 921 größere Batteriespeicher mit rund 2,3 GW Leistung und 3,2 GWh Kapazität. Das klingt viel, reicht aber gerade einmal, um die bundesweite Stromnachfrage für wenige Minuten zu decken.

Trotzdem oder gerade deshalb sind in Deutschland weitere 10.000 Projekte (!) mit ca. 400 GW Gesamtleistung und 661 GWh Kapazität bereits angemeldet. Ein Branchenkenner spricht von einem gewaltigen „Tsunami, der auf Deutschland zurollt“ – so viele Speicher wollen Investoren bauen.

Auch in Stockelsdorf sehen wir diesen Boom: Die Nähe zum neuen Umspannwerk macht unsere Gemeinde attraktiv für gleich mehrere Großspeicher-Projekte. Doch werden diese alle kommen können? Netzbetreiber wie Amprion warnen, dass die Netzanschluss-Kapazitäten begrenzt sind. Die Flut an Projekten trifft auf enge Flaschenhälse, was bedeuten könnte, dass viele „Phantomspeicher“ zwar geplant, aber mangels Infrastruktur nie realisiert werden – oder falls doch, nicht voll nutzbar sind.

Das grundsätzliche Speicherproblem ist allerdings nicht nur bürokratisch, sondern vor allem technisch: Wie oben beschrieben, könnten in einem erneuerbaren Szenario Überschüsse von zig Terawattstunden im Jahr anfallen. Eine Abschätzung in der Kobe-Studie ergab z.B. 96 TWh Überschussstrom pro Jahr, verteilt auf etwa 2.400 Stunden, die man entweder speichern, in andere Energieformen wandeln oder abregeln müsste. 96.000 GWh!

Zum Vergleich: Alle heutigen Batteriespeicher zusammen (3,2 GWh) decken davon kaum 0,003 %. Selbst wenn alle geplanten Projekte (661 GWh) gebaut würden, wären das erst ~0,7 % dieser Überschussmenge. Es klafft hier also eine riesige Diskrepanz. Natürlich kann man auch andere Speichertechnologien betrachten (zum Beispiel Power-to-X, also Überschussstrom in Wasserstoff, Gas oder Wärme umwandeln). Doch auch diese stehen erst am Anfang und sind mit hohen Verlusten und Kosten verbunden.

Fakt ist: Batteriespeicher können für kurzfristige Netzstabilität und Minuten- bis Stundenreserve sinnvoll sein, lösen aber nicht das Problem langer Dunkelflauten oder saisonaler Schwankungen. Dafür bräuchte es Speicher, die tausendfach größer sind als alles, was derzeit gebaut wird und geplant ist.

Die geplanten Batterieparks in Stockelsdorf werfen daher Fragen auf: Welchen Zweck sollen sie genau erfüllen? Vielleicht kann ein Batteriespeicher am Umspannwerk helfen, lokale Netzspitzen abzufangen oder Regelleistung bereitzustellen. Das ist grundsätzlich positiv. Aber man sollte keine Illusion haben, dass damit die Grundprobleme der Energiewende gelöst werden. Prof. Kobe und Kollegen betonen, dass ein weiterer Ausbau von Wind und PV nur dann zielführend ist, wenn gleichzeitig bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Es muss jederzeit genügend Backup-Kapazität (Kraftwerke oder Speicher) bereitstehen, um die volle Netzlast zu decken. Da auch langfristig Batteriespeicher nicht ausreichen um mehrstündige oder sogar mehrtägige Dunkelflaute abzudecken, braucht es weiterhin Kraftwerke in einem erheblichen Ausmaß-
  • Es müssen Speicher/Wandler existieren, die den Überschuss-Strom direkt aus Wind und Solar aufnehmen können (also genau das, was heute noch fehlt).
  • Verbraucher müssten in Zukunft sehr flexibel sein, also bei Überschuss automatisch mehr Strom abnehmen (Lastmanagement), um die Erzeugung sekundengenau auszubalancieren. Das ist aber vor allem der Industrie nicht zumutbar und würde die Deindustrialisierung Deutschlands weiter vorantreiben.

Diese Bedingungen sind momentan nicht erfüllt – weder in Stockelsdorf noch anderswo. Sie zeigen aber deutlich, woran gearbeitet werden müsste, bevor man immer neue Windparks und Mega-Speicher aufs Feld stellt. Der Speicher-Boom alleine, so begrüßenswert Batteriespeicher sind, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass Überschussstrom in gewaltigem Ausmaß anfallen wird, den heutige Technologien kaum bewältigen können.

Hier besteht die Gefahr, dass wir in Stockelsdorf zwar Landschaft und Geld investieren, aber am Ende trotzdem häufig Windräder abschalten müssen, weil die Speicher voll oder die Netze dicht sind – ein ineffizientes Szenario, das man kritisch hinterfragen sollte.

Natur, Landschaftsbild und Lebensqualität in Stockelsdorf

Neben den technisch-ökonomischen Aspekten sollten lokale Auswirkungen nicht vergessen werden. Windkraftanlagen und große Batteriespeicher bedeuten Eingriffe in die örtliche Umwelt. In Stockelsdorf ist man bereits mit Naturschutzfragen konfrontiert gewesen: Ausgerechnet dort, wo ein Windpark geplant war (Potenzialfläche zwischen Obernwohlde, Krumbeck und Arfrade), hat sich ein geschützter Rotmilan als ansässig erwiesen – ein Greifvogel, für den die Fläche Lebensraum bietet. Die Gemeinde zog die Reißleine und verwarf diese Fläche, da man den Konflikt Artenschutz vs. Windenergie nicht lösen konnte. Dieses Beispiel zeigt: Neue Windräder können die Tierwelt gefährden, insbesondere Zugvögel und Fledermäuse. Rotmilane und andere Greifvögel kollidieren häufig mit Rotoren, was bei zu geringer Berücksichtigung schnell zum Artenschutzproblem wird.

Auch wenn Land und Bund die Kriterien teilweise gelockert haben, um mehr Windflächen auszuweisen, steht am Ende die Frage, ob solche Eingriffe in die Natur vertretbar sind – und ob im konkreten Fall von Stockelsdorf ausreichend geprüft wird, welche örtlichen Arten (Zugvögel. Greifvögel, Fledermäuse, vielleicht auch seltene Lebensräume) betroffen wären.

Ein weiterer Punkt ist das Landschaftsbild. Windkraftanlagen heutiger Bauart sind gigantisch: Im benachbarten Windpark Obernwohlde etwa sollen die alten 20 Anlagen (ca. 150 m hoch) durch weniger, aber weit größere Windräder ersetzt werden – 261 m hoch, so groß wie der Hamburger Fernsehturm. Das wären die höchsten Bauwerke in Schleswig-Holstein. Solche Dimensionen überragen Kirchtürme, Funkmasten und selbst die höchsten Bäume bei weitem und verändern das gewohnte Bild der Landschaft tiefgreifend. Für Anwohner stellt sich die Frage: Gefällt uns das.

Man kann argumentieren, dass für das Klima auch optische Veränderungen hinnehmbar sind. Doch wir sollten ehrlich sein: Windparks prägen ihr Umland. Dreht man sich in manchen Dorfschaften von Stockelsdorf künftig in Richtung der WKA-Flächen, könnte man nahezu in jeder Richtung riesige Rotoren am Horizont sehen, tagsüber und nachts (mit blinkenden Lichtern zur Flugsicherheit). Das kann die Lebensqualität subjektiv beeinträchtigen – etwa das Empfinden von Heimat und Naturverbundenheit.

Auch Lärm und Schattenwurf sind wichtige Themen. Moderne Anlagen sind zwar leiser geworden, aber Geräuschemissionen lassen sich nicht wegdiskutieren. Schon die hörbaren Rotor-Geräusche können in der Nähe störend sein – bei entsprechendem Wind trägt der Schall kilometerweit. Tatsächlich mussten mancherorts neue Windparks, die nahe an Wohngebieten stehen, nachts abgeschaltet werden, weil sie sonst die zulässigen Lärmgrenzwerte überschreiten. Das zeigt: Anwohnerruhe steht auf dem Spiel, wenn Abstände oder Schallprognosen zu knapp bemessen sind.

Noch kontroverser diskutiert wird das Thema Infraschall (tieffrequente Vibrationen unterhalb der Hörschwelle). Hier gibt es Hinweise, dass dauerhaftes “Wummern” – ein tiefer, kaum hörbarer Bass, wie von einer fernen Diskothek – in Häusern bis zu 3 km Entfernung messbar ist]. Solche niederfrequenten Schwingungen dringen durch Wände und können bei empfindlichen Personen dauerhafte Schlafstörungen, Herz-Rhythmus-Störungen und Unwohlsein auslösen. Studien deuten auf mögliche Gesundheitsrisiken hin (Beeinflussung der Hirnaktivität, Stressreaktionen), wobei die Forschung hierzu noch nicht abgeschlossen ist.

Klar ist: Windräder sind keine null-emissionslosen Nachbarn – sie bringen Lärm (hörbar und unhörbar), visuelle Präsenz und je nach Abstand auch Schattenwurf (periodisches Blinken, wenn die Sonne hinter den Rotorblättern steht). All das kann die Lebensqualität der Menschen in der Umgebung mindern, wenn es nicht gut geplant und begrenzt wird.

Nicht zuletzt sind großflächige Batteriespeicher selbst Eingriffe, die man betrachten muss. Zwar machen sie keinen Lärm wie Windräder, aber sie beanspruchen ebenfalls Land (oft mehrere Hektar für Container-Batterien und Trafos), und die Frage der Sicherheit spielt eine Rolle – große Lithium-Ionen-Batterien bergen prinzipiell ein Brand- und Explosionsrisiko. In Anbetracht der aktuell politischen Situation, in der eine Kriegsgefahr diskutiert wird, sollte jedem klar sein, dass solche Anlagen, insbesondere in Verbindung mit großen Umspannwerken ideale Angriffsziele bieten.

Die Betreiber versichern zwar normalerweise umfangreiche Sicherheitskonzepte, doch in der Öffentlichkeit gibt es große Sorgen:

Was passiert bei einem oder sogar mehreren gleichzeitigen Großbränden? Stehen ausreichende Kapazitäten zum Löschen bereit? Können giftige Rauchgase austreten? Dies sind Punkte, die in einem offenen Brief an die Gemeinde Stockelsdorf formuliert wurden. Eine Antwort steht noch aus.

Auch diese Anlagen verändern das Ortsbild (wenngleich weniger auffällig als Windräder). In Stockelsdorf geht es um „großflächige“ Anlagen – man darf sich also nicht täuschen: Es werden vermutlich große Batteriefelder umzäunt in der Landschaft stehen, wo heute vielleicht Grünland ist.

Alles in allem müssen Naturschutz, Ästhetik und Bürgerverträglichkeit beim Ausbau wetterabhängiger Energien mitbedacht werden. Es wäre falsch, diese Aspekte als bloße „Bequemlichkeit“ abzutun – sie bestimmen, wie akzeptiert die Energiewende vor Ort ist. Und sie werden Auswirkungen auf zukünftige Wahlergebnisse im kommunalen Bereich haben.

Die Stockelsdorfer Bürger sollten daher genau hinsehen, wo und wie Windkraft und Speicher geplant werden, welche Schutzauflagen gelten (z.B. Mindestabstände zu Wohnhäusern, Schutz von Brutgebieten etc.), und ob die Belastungen zumutbar sind. Eine Energiewende gegen die Bedenken der Anwohner und auf Kosten der Natur – könnte vor Ort mehr Schaden anrichten als Nutzen stiften.

Fazit: Kritisch bleiben und Mitgestaltung einfordern

Die vorangegangenen Punkte bedeuten keineswegs, dass Klimaschutz oder wetterabhängige Energien schlecht sind. Niemand möchte zurück zur reinen fossilen Energieerzeugung – auch die kritischsten Stimmen erkennen an, dass wir Lösungen für den Klimawandel brauchen. Aber: Die Beispiele und Befunde von Prof. Kobe und Kollegen legen nahe, dass die aktuelle Strategie („immer mehr Windräder und Solaranlagen aufstellen, dann wird es schon passen“) hinterfragt werden muss. Der Windkraft-Ausbau hat in der Praxis abnehmenden Ertragszuwachs gebracht, zum Teil aus physikalischen Gründen, und es bestehen harte Grenzen durch Volatilität, Netz und Speicher. Ein Weiter-so könnte dazu führen, dass Stockelsdorf und andere Kommunen zwar fleißig Projekte umsetzen, aber die erhofften Effekte auf CO₂-Reduktion ausbleiben – während man gleichzeitig Landschaft, Geld und Akzeptanz aufs Spiel setzt.

Das Paradox der Energiewende ist laut Prof. Kobe, dass trotz aller Windräder nicht wesentlich mehr Strom im Netz ankommt. Dieses Paradox müssen wir ernst nehmen.

Für Stockelsdorf ergibt sich daraus ein Aufruf zur besonnenen Planung: Bevor wir klaglos jedem neuen Windrad oder Megaspeicher zustimmen, sollten wir fragen: Wie passt das ins Gesamtsystem? Werden Netze und Speicher parallel mitentwickelt? Welche Alternativen gibt es (z.B. Einsparungen, effizientere Technologien, andere Standorte)?

Und wie stellen wir sicher, dass unsere Natur und Bevölkerung nicht unverhältnismäßig belastet werden? Es geht nicht um pauschale Ablehnung, sondern um fundierte Skepsis: Technologie ja, aber mit Maß und Realismus.

Die Bürger in Stockelsdorf sind aufgefordert, sich aktiv in die Debatte einzubringen. Nutzen Sie Bürgerforen, Gemeinderatssitzungen, Einwohnerfragestunden und – falls es dazu kommt – Bürgerentscheide, um Ihre Fragen und Bedenken vorzubringen.

Fragen Sie nach belastbaren Konzepten: Wie soll eine Versorgung bei Dunkelflaute garantiert werden? Was passiert mit dem Strom, wenn Überschuss da ist? Wer trägt die Kosten, wenn Windräder wegen Netzengpässen stillstehen müssen oder Batteriespeicher kaum ausgelastet sind? Wie wird verhindert, dass Natur und Anwohner zu sehr leiden? – Diese Fragen müssen offen diskutiert werden.

Stockelsdorf kann stolz darauf sein, Teil der Energiewende zu sein – aber nur, wenn es mit Sinn und Verstand geschieht. Das heißt, kritisch nachhaken statt blindem Durchwinken. Die Entwicklungen in Deutschland insgesamt zeigen, dass es keine einfachen Lösungen gibt. Gerade deshalb ist politische Mitgestaltung auf lokaler Ebene so wichtig: Hier vor Ort entscheidet sich, wie die Energiewende umgesetzt wird. Mit einer informierten, kritischen Haltung können wir dafür sorgen, dass am Ende nachhaltige und vernünftige Entscheidungen stehen – für das Klima, für Stockelsdorf und für uns alle.

Unsere Gemeinde steht an einem Scheideweg: Entweder wir machen es wie bisher – immer schneller, immer mehr, nach dem Motto „Quantität vor Qualität“ – oder wir treten einen Schritt zurück und planen ganzheitlicher.

Die Erkenntnisse von Prof. Kobe mahnen, die physikalischen Realitäten anzuerkennen. Nutzen wir dieses Wissen, um Fehlentwicklungen zu vermeiden. Stockelsdorf sollte nicht zum Schauplatz einer Energiewende werden, die „auf dem Papier“ glänzt, aber vor Ort ihre Versprechen nicht hält. Stattdessen können wir durch kritisches Hinterfragen und konstruktive Bürgerbeteiligung sicherstellen, dass Energievorhaben auf Basis wetterabhängiger Energien wirklich verträglich, effizient und zukunftsfähig gestaltet werden. Das ist anstrengender als bloßes Jubeln – aber es lohnt sich, im Interesse unserer Gemeinde und des Klimas.

Zusammengefasst: Ja zur Energiewende – aber mit Vernunft, Ehrlichkeit und Beteiligung. Nur so vermeiden wir, dass Windkraft-Ausbau und Batteriespeicher am Ende „ohne Effekt“ bleiben, wie Prof. Kobe warnt, und stellen stattdessen sicher, dass jede Maßnahme in Stockelsdorf einen echten Beitrag leistet – für eine nachhaltige Zukunft, die sowohl globalen Klimazielen als auch lokalen Interessen gerecht wird.

Phantomspeicher belasten die Energiewende

Einem Artikel im Focus ist zu entnehmen, dass derzeit wesentlich mehr Batteriespeicheranlagen geplant sind als jemals gebaut werden können.

„Nach Angaben der Bundesnetzagentur waren Ende 2024 insgesamt 921 größere Batteriespeicher deutschlandweit in Betrieb, mit einer Leistung von rund 2,3 Gigawatt und einer Speicherkapazität von etwa 3,2 Gigawattstunden. Zum Bau angemeldet wiederum waren zusätzliche 10.000 Projekte mit einer Leistung von 400 Gigawatt und einer Speicherkapazität von rund 661 Gigawattstunden. Der Tsunami, der auf Deutschland zurollt, ist also gewaltig.

Christoph Müller hält die Zahlen sogar noch für zu niedrig. Der Stand von 2024 sei längst schon veraltet, schrieb der Chef des Netzbetreibers Amprion letzte Woche auf dem Karriere-Netzwerk Linkedin. Für 2025 könnte die Zahl „gut doppelt so hoch“ sein, vermutet Müller. Die Netzbetreiber wie Amprion sind die Leidtragenden des Tsunamis: Sie sind es, die die Anlagen ans Netz anschließen müssen. Doch die Kapazitäten hierfür sind begrenzt, der „Tsunami“ trifft auf einen Flaschenhals.“

Priviligierung von Batteriespeicheranlagen

Im Bundestag wurde am 13.11.2025 eine Novelle zum Energiewirtschaftsgesetz beschlossen in der eine weitere Priviligierung festgelgt wurde.Bisher heißt es dort im § 11c Überragendes öffentliches Interesse für Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie
Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit.
§ 11c wird durch den folgenden § 11c ersetzt:
„§ 11c
Überragendes öffentliches Interesse für Energiespeicheranlagen
Die Errichtung und der Betrieb von Energiespeicheranlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit. Bis die Stromversorgung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, soll der beschleunigte Ausbau von Energiespeicheranlagen als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführende Schutzgüterabwägung eingebracht werden. Satz 2 ist nicht gegenüber Belangen der Landes- und Bündnisverteidigung anzuwenden.“
In der Begründung heißt es:
Nach dem bisherigen § 11c EnWG liegen die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit.
Durch die Änderung in Satz 1 wird die Begrifflichkeit mit der Verwendung des Begriffs „Energiespeicheranlagen“ an die Begriffsbestimmung in § 3 angepasst. Die Speicher dienen primär der Speicherung von Strom aus erneuerbaren Energien. Daher tragen sie zur Erreichung der Treibhausgasneutralität sowie der Zielsetzungen der Bundesregierung zum Klimaschutz und der Europäischen Union im Energie- und Klimabereich bei. Vor diesem
Hintergrund soll der Ausbau von Elektrizitätsspeicheranlagen nach dem neuen Satz 2 solange als vorrangiger Belang in die  Schutzgüterabwägung eingebracht werden, bis die Stromversorgung im Bundesgebiet im Jahr 2045 nahezu treibhausgasneutral ist. Den betroffenen Anlagen kommt insoweit bis zum Erreichen der Netto-Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 ein grundsätzlicher Abwägungsvorrang bei den jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen zu. Dies führt im Fall einer Abwägung dazu, dass das hohe Gewicht der betroffenen Anlagen zu berücksichtigen ist. Sofern den betroffenen Anlagen Belange mit gleichwertigem Rang gegenüberstehen oder
wenn ein atypischer Fall vorliegt, besteht ein erhöhtes Begründungserfordernis im Rahmen des Abwägungspro-
zesses. Der Abwägungsvorrang führt nicht dazu, dass sich das hohe Gewicht der erneuerbaren Energien zwingend durchsetzen muss (BVerwG NVwZ 2023, 1733 Rn. 43). Nach dem neuen Satz 3 gilt Satz 2 nicht gegenüber Belangen zur Sicherheit der Landes- und Bündnisverteidigung. Die neu eingefügten Sätze 2 und 3 sind angelehnt an§ 43 Absatz 3a Satz 2 und 3 EnWG und dienen der Vereinheitlichung der Rechtslage.
Nach allgemeinem Verständnis verändert die Zuweisung eines überragenden öffentlichen Interesses zu einer Anlage nach § 11c die in § 35 Absatz 1 und Absatz 2 des Baugesetzbuchs angelegte grundsätzliche Differenzierung zwischen privilegierten und nicht privilegierten Anlagen im Außenbereich nicht.

Das öffnet Tür und Tor für eine Planung von Batteriespeicheranlagen an den Bürgern vorbei.

Batteriespeicheranlagen in Stockelsdorf

Update 13.11
Im Bundestag wurde eine Novelle zum Energiewirtschaftsgesetz beschlossen in der eine weitere Priviligierung festgelgt wurde.

Am Montag den 13.10.2025 wurden in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats drei Aufstellungsbeschlüsse für Batteriespeicheranlagen gefasst.

Laut Antworten auf unsere Fragen in der Einwohnerfragestunde betragen die durch Anlagen und Infrastruktur überbauten Flächen für die

Fläche aus TOP 15            7,1 ha
Fläche aus TOP 17            1,5 ha
Fläche aus TOP 19            4,5 ha

Aktuell besteht derzeit nur für die Fläche aus TOP 19 eine Netzanschlusszusage der TenneT.

Für die anderen beiden Flächen wurde also nur ein Vorratsbeschluß gefasst.

Die LN haben einen ausführlichen Artikel geschrieben, der die Ergebnisse der Sitzung und den aktuellen Stand gut zusammenfasst.

Wir haben die ausgewiesenen Flächen, für die die Änderungen des Flächennutzungsplans erforderlich sind,  um den Geltungsbereich nach § 11 Abs. 2 BauNVO als Sondergebiet „Batteriespeicher“ darzustellen in einer Grafik zusammengestellt. Diese Flächen sind derzeit als Außenbereich nach § 35 BauGB zu beurteilen.

Quelle: Sitzungsvorlagen der Gemeinde Stockelsdorf 

Zu den Hintergründen und der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung solcher Anlagen gibt es Informationen auf in unseren Beiträgen aud dieser Webseite.

Beispielhaft für das Layout einer solchen Anlage hier die Anlage, die die Firma Harmony plant
Quelle: Sitzungsvorlage der Gemeinde Stockelsdorf

Nachfolgend ein Bild der vergleichbaren Anlage in Kupferzell, die derzeit im Bau ist. Jede der drei geplanten Anlagen ist von der Größe mit dieser Anlage vergleichbar.


Dem Bau der Anlage in Kupferzell gingen massive Proteste voraus,

die schlußendlich dazu führten, dass die Anlage nur unter der Auflage gebaut werden durfte, dass die Betreiberin das von ihr ausgeschriebenen Batterieenergiespeichersystem der Netzbooster-Pilotanlage nicht verwendet, um Leistung oder Arbeit auf dem Strommarkt zu kaufen oder zu verkaufen.

Grundsätzlich stehen wir vom Verein Horizont Stockelsdorf e.V. dem Konzept der Speicheranlagen im Sinne der Netzstabilität und der Erhöhung der Versorgungssicherheit offen gegenüber, wollen aber auch, dass die Interessen der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde gewahrt werden. Was in keinem Fall die Konsequenz sein darf, ist ein rein kommerzieller Betrieb der Anlagen, der das oberste Ziel der Versorgungssicherheit und Netzstabilität außer acht läßt. Und alle Sicherheitsfragen müssen beachtet werden.

Wenn der Speicher-Boom zur Gefahr wird

Der kürzlich im Handelsblatt erschienene Artikel „Wie Netzbetreiber den Speicher-Boom eindämmen wollen“ wirft ein Schlaglicht auf die ernsten Konflikte, die entstehen, wenn der Bau von Großbatteriespeichern in voller Größe auf den dezentralen Netzausbau trifft.

Für unseren Verein und für die Bürger:innen in Stockelsdorf sind dabei gleich mehrere Alarmzeichen erkennbar – Aspekte, die in der öffentlichen Debatte oft untergehen.


Warum wir wachsam sein müssen

1. Der Artikel skizziert ein wachsendes Ressourcenproblem im Netzbetrieb
Die Netzbetreiber sehen sich mit einer Flut von Speicheranträgen konfrontiert, die sie derzeit nach dem Prinzip „First Come, First Served“ abarbeiten müssen – auch wenn viele dieser Anträge noch gar nicht realitätsnah sind.
Diese Praxis begünstigt Projekte, die frühzeitig einen Antrag stellen, aber nicht zwangsläufig durchgereift sind. Gleichzeitig können dadurch seriöse Vorhaben – z. B. durch Bürger oder kleinere Betreiber – ausgebremst werden.

2. In Stockelsdorf droht eine Übermacht großer Investoren
In Stockelsdorf sind bereits drei Großprojekte mit 220 bis 300 MW geplant – „Harmony“, „Kyon“ und „Isenau“ – mit Flächen von mehreren Hektar in sensibler Nähe zu Wohngebieten oder landwirtschaftlich genutzten Feldern.

Diese Entwicklungen werfen Fragen auf: Wer profitiert wirklich? Wer trägt die Risiken?

3. Risiken von Großspeichern werden verharmlost
In unseren Beiträgen haben wir bereits auf wesentliche Gefahren hingewiesen:

  • Thermal Runaway: Bei Lithium-Ionen-Speichern kann es zu unkontrollierten Kettenreaktionen kommen, die schwer zu löschen sind.

  • Löschwasserbedarf im Katastrophenfall: Für Großanlagen ist der Wasserbedarf bei einem Brand enorm – schnell sind Mengen von 10.000 bis 20.000 Liter pro Stunde pro Container im Spiel – für ganze Megaanlagen summieren sich diese Risiken exponentiell.

  • Brandschutzabstände, Abschirmungen, technische Komplexität: Werden diese Vorschriften nicht stringent eingehalten, besteht eine erhebliche Gefährdung für angrenzende Flächen, Natur und Menschen.

4. Der Handelsblatt-Artikel zeigt aufs Ganze, wir erleben es konkret vor Ort
Während der Artikel betont, dass Netzbetreiber mehr selektive Verfahren einführen wollen, um „Zombie-Anträge“ auszusortieren, droht in Gemeinden wie Stockelsdorf, dass genau unsere legitimen Bedenken untergehen.
Wir sehen hier, wie bundesweite Rahmenprobleme in lokale Konflikte übersetzt werden – und dass es gerade Orte wie Stockelsdorf sind, die den Preis für schlecht regulierte Projekte zahlen.


Forderungen aus Sicht unseres Vereins

Wir fordern mit Nachdruck:

  • Transparenz & Bürgerbeteiligung von Anfang an
    Alle Pläne, Flächenverhandlungen und Projektverkaufsgespräche müssen offen gelegt und öffentlich diskutiert werden – nicht im Geheimen.

  • Vergabekriterien statt „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“
    Netzanschlusskapazitäten dürfen nicht willkürlich vergeben werden. Nur Projekte mit realistischem Konzept, geprüfter Bonität und geprüftem Sicherheitskonzept sollen zugelassen werden.

  • Strikte Umwelt-, Sicherheits- und Abstandsauflagen
    Wenn Großspeicher genehmigt werden, müssen Vorgaben für Abstand zu Wohngebieten, Brandabschnittführung, Löschwasserversorgung und Rückbausicherheit zwingend und nicht verhandelbar sein.


Fazit: Der Boom darf nicht zum Blindflug werden

Der Handelsblatt-Artikel warnt vor legalem Wildwuchs beim Netz- und Speicheranschluss – wir sehen hier in Stockelsdorf bereits, wie diese Warnungen sich in unsere Nachbarschaft tragen.
Unser Verein steht dafür, dass die Energiewende nicht über die Köpfe der Bürger*innen hinweg gestaltet wird. Wir wollen Sicherheit, Beteiligung und Verantwortung – nicht einseitige Profiteure auf Kosten der Gemeinschaft.

Einwohnerfragestunde Bauausschuss am 22.09.2025

Vortrag der Fragen und Anregungen im Rahmen der Einwohnerfragestunde im Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit am 22.09.2025 um 17.00 

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Samtleben, sehr geehrte Vertreter der Gemeinde, sehr geehrte Vertreter der Verwaltung, sehr geehrte Vertreter der Presse, sehr geehrte Anwesende und Teilnehmer der Videokonferenz.

Zuerst möchte ich mich bei Herrn Ohm bedanken für die Antworten zu unseren Fragen der Einwohnerfragestunde vom 18.08.2025 , die heute bei mir eingegangen sind. Sie werden nachvollziehen können, dass diese uns nicht zufrieden stellen.

Bevor ich zu meiner heutigen Frage bzw. unseren Anregungen komme, möchte ich kurz einige Erläuterungen geben.

Ich bzw. wir, die Mitglieder des Vereins Horizont Stockelsdorf e.V. waren sehr erfreut über die Mail von Ihnen Frau Bürgermeisterin Samtleben vom 21.05.2025 in der Sie schrieben.

Zitat:

  1. Es verdient großen Respekt, wenn sich Bürgerinnen und Bürger mit so viel Zeit, Energie und Überzeugung für die Belange ihrer Gemeinde einsetzen.
  2. Auch wenn wir unterschiedliche Sichtweisen in Bezug auf den Ausbau der Windenergie haben, und sie offensichtlich falsche Behauptungen aufstellen, bin ich überzeugt, dass ein offener und respektvoller Dialog der beste Weg ist, um gemeinsame Lösungen zu finden. Ihre Argumente und Anliegen verdienen Gehör, und ich schätze den sachlichen Ton, mit dem Sie die Diskussion bislang geführt haben.

Wir freuen uns sehr darüber, dass Sie den offenen Dialog schätzen.

Zu den falschen Behauptungen, die Sie mir bzw. uns vorwerfen, würde ich gerne nachweisliche Beispiele von Ihnen erfahren.

Ich entschuldige mich schon jetzt für jegliche Falschbehauptungen. Wir werden diese natürlich auf unserer Webseite richtigstellen.

Sie Frau Bürgermeisterin bzw. die von Ihnen vertretene Gemeinde verbreiten aber auch nachweislich falsche Behauptungen

2 Beispiele möchte ich hier kurz darstellen.

  1. Beispiel

In Ihrer Mail Frau Samtleben vom 18.08.2025 an die Dorfvorsteher mit Kopie an die Vertreter der Lübecker Nachrichten und unsere Vereinsmitglieder behaupten Sie, ich zitiere: „anbei leite ich Ihnen auf Wunsch von Herrn Zehle seine Fragen und die Stellungnahme zu den von der Kommunalaufsicht voraussichtlich negativ beschiedenen Bürgerbegehren weiter.“

Ihre Behauptung, dass das Bürgerbegehren voraussichtlich negativ beschieden wird, führte dann zu einem Artikel in den Lübecker Nachrichten, in dem dieses als Tatsache dargestellt wurde.

Fakt ist, dass die Kommunalaufsicht den Vertretern des Bürgerbegehrens eine Anhörung angeboten hat und die Begründung die MÖGLICHERWEISE aber nicht wie Sie schreiben VORAUSSICHTLICH zu einer Ablehnung führen könnte, aufgegeben hat.

In der Tat ist bis heute kein Bescheid der Kommunalaufsicht zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ergangen, somit ist es für mich bzw. uns nicht akzeptabel, mögliche Ergebnisse der Prüfung in schriftlichen Mitteilungen, die der Presse zugehen, zu präjudizieren.

Unsere Bitte:

Gehen Sie bitte sensibel mit Aussagen über den Verfahrensstand um.

  1. Noch ein zweites Beispiel möchte ich bringen

In der auf der Gemeinderatssitzung am 21.07.2025 unter TOP12 verabschiedeten Stellungnahme der Gemeinde zum Bürgerbegehren wird unter 5. behauptet: „In keiner Untersuchung oder Karte, die der Gemeinde oder dem Land vorliegen, sind im Plangebiet Vogelflugrouten bekannt.“
Das ist nachweislich eine falsche Behauptung.

Warum?

In der Regel sollte davon ausgegangen werden, dass Unterlagen, die Planfeststellungsbeschlüssen zu Grunde liegen, dem Land bekannt sind und das Unterlagen, die im Rathaus für Bürger zur Einsicht ausgelegt werden, auch der Gemeinde bekannt sind.

Jedenfalls haben vom 16.11.2023- 19.11.2023 die Unterlagen des Beschlusses in dem Planfeststellungsverfahren nach §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) mit Umweltverträglichkeitsprüfung für den Neubau der 380-kV-Leitung Kreis Segeberg – Raum Lübeck LH-13-328, Ostküstenleitung Abschnitt 1 in den Räumen der Gemeinde Stockelsdorf ausgelegen.

Dieses hat die Gemeinde allen Bürgern auch auf der Webseite der Gemeinde mitgeteilt, ebenso hat die Gemeinde den Link zu den im Internet verfügbaren Unterlagen bekannt gemacht. Der Planfeststellungsbeschluss samt festgestellter Unterlagen zu diesem Vorhaben steht auf der Internetseite
www.schleswig-holstein.de/afpe
(mittels Link zum Verfahren) zur Einsichtnahme bereit.

In diesen Unterlagen findet sich eine Karte der Tennet, in der die Vogelzugrouten dargestellt werden und in der eindeutig erkennbar ist, dass sich über dem Gebiet der Gemeinde Stockelsdorf zwei wichtige Vogelzugrouten kreuzen und zwar der Fehmarn Landweg und der Mecklenburger Küstenweg.

Meine heutigen Ausführungen stehen auf unserer Webseite, zusammen mit den Quellen und der Karte der Tennet zur Verfügung.

Unsere Bitte:

Stellen Sie die Aussage in der Stellungnahme richtig.

 

Ihre Antwort zum Thema Batteriespeicheranlagen nehme ich gerne auf und werde diesbezüglich die Teilnehmer aus der Politik befragen. Ich bitte deshalb um eine Liste der Teilnehmer im Nachgang zu heutigen Sitzung.

Wir bedauern es außerordentlich, dass das Thema Batteriespeicheranlagen wieder im nichtöffentlichen Teil behandelt wird.

Eine Information möchten ich Ihnen und der Öffentlichkeit aber hier noch geben.

Ich empfinde es als befremdlich, wenn einer der Projektierer für diese Anlagen sein Firmenschild am Privathaus eines Dorfvorstehers angebracht hat und somit dokumentiert, dass es enge Verflechtungen zwischen den Offiziellen und Investoren gibt.

Jetzt komme ich zu meiner heutigen Anregung bzw. Vorschlag:

Das Land schreibt im Entwurf zur Teilaufstellung des Regionalplans des Planungsraums III in Schleswig-Holstein Kapitel 4.7 zum Thema Windenergie an Land aus dem Juli 2025, dass

voraussichtlich erhebliche Auswirkungen der Teilaufstellungen auf die Umwelt zu erwarten sind. Im Umweltbericht werden  – ich zitiere –  „die voraussichtlich erheblichen Auswirkungen auf Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, auf Flächen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie auf die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern“ dargestellt.

Wer besser als die Gemeinde vor Ort kann diese Auswirkungen bewerten.

Zumal die neu ausgewiesene Fläche und die erweiterte Fläche direkt an das Natura 2000/FFH Gebiet Schwartautal und Curauer Moor grenzen. Die Darstellung des Landes im Umweltbericht ist oberflächlich und teilweise fehlerhaft.

Das Gebiet unterliegt dem gesetzlichen Verschlechterungsverbot des § 33 Abs. 1 BNatSchG.

Unsere Bitte an die Mitglieder des Gemeinderats. Nehmen Sie Ihre Verantwortung als gewählte Vertreter der Bürger wahr:

Verhindern sie voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, auf Flächen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft

Lehnen Sie die Beschlussvorlage zu TOP 8 ab und beauftragen Sie die Verwaltung eine Stellungnahme abzugeben. Noch sind 14 Tage Zeit. Wir unterstützen gerne.

Wir erwarten als Antwort auf unsere Anregung in jedem Fall eine schriftliche Aussage der Gemeinde, welche Maßnahmen sie unternimmt, um das gesetzliche Verschlechterungsverbot für dieses Gebiet sicherzustellen.

Und zum Abschluss noch eine Bitte an die Vertreter der Verwaltung und den Gemeinderat:

Informieren Sie die Bürger der Gemeinde über die Planungen des Landes und die Sichtweise der Gemeinde aktiv. Gehen Sie in den Dialog.

Mit der jetzigen Informationspolitik erhöhen Sie die Frustration der Bürger über Politik und Verwaltung.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.