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Pacht für WKA inzwischen bei bis zu 400.000 € p.a. pro WKA

Einem Artikel im Handelsblatt zufolge soll die Pacht für WKA inzwischen in einzelnen Lagen bis zu 400.000 € p.a. betragen. Wir hatten darüber schon in einem früheren Blogbeitrag informiert.

Diese sollen jetzt begrenzt werden, doch dagegen regt sich Widerspruch.
Hier eine Zusammenfassung des Artikels:

Windkraftpachten: Wer profitiert – und wer bezahlt?

Eine Begrenzung der Pachtzahlungen für Windkraftstandorte könnte den Bundeshaushalt erheblich entlasten. Darüber berichtet das Handelsblatt unter Berufung auf ein Gutachten der Forschungsstelle für Energiewirtschaft. 

Nach dem Handelsblatt-Bericht sieht der Entwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vor, Pachtzahlungen auf 3,5 Prozent des Jahresumsatzes einer Windenergieanlage zu begrenzen. In der Branche werden bislang Pachtsätze zwischen fünf und zehn Prozent genannt. Daneben gibt es Verträge mit pauschalen Zahlungen.

In Einzelfällen sollen die Pachten inzwischen bis zu 400.000 Euro pro Windrad und Jahr erreichen. Eine systematische Erfassung fehlt allerdings. Solche Spitzenwerte dürfen deshalb nicht mit durchschnittlichen Pachten gleichgesetzt werden.

Wie viel eine Begrenzung einsparen könnte, hängt entscheidend vom angenommenen bisherigen Pachtniveau ab. Das Gutachten berechnet bis 2045 folgende kumulierte Entlastungen:

  • Gegenüber einem Pachtsatz von fünf Prozent: drei Milliarden Euro.
  • Gegenüber einem Pachtsatz von zehn Prozent: 13 Milliarden Euro.
  • Gegenüber einem Pachtsatz von 20 Prozent: 37 Milliarden Euro.

Die größte genannte Einsparung ist somit ein Szenario mit besonders hohem Ausgangspachtsatz. Sie ist keine gesicherte Prognose. Bei einer Begrenzung auf 3,5 Prozent würden den Berechnungen zufolge weiterhin jährliche Pachteinnahmen zwischen 24.000 und 37.000 Euro je Anlage verbleiben. Diese Beträge beruhen auf den Modellannahmen zu Stromertrag und Standortgüte; sie sind keine feste Obergrenze in Euro.

Der Zusammenhang mit dem Bundeshaushalt entsteht über die EEG-Förderung: Betreiber berücksichtigen Pachtkosten bei ihren Geboten in den Ausschreibungen. Höhere Kosten können höhere Fördergebote nach sich ziehen. Liegen die Erlöse aus dem Stromverkauf unter der zugesicherten Vergütung, wird die Differenz aus dem Bundeshaushalt ausgeglichen.

Beauftragt wurde das Gutachten vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Dessen Mitgliedsunternehmen, darunter Stadtwerke, entwickeln selbst Windparks und haben ein wirtschaftliches Interesse an niedrigeren Pachten.

Die Grundstückseigentümer halten dagegen. Ein von den Waldbesitzerverbänden beauftragtes Rechtsgutachten des früheren Verfassungsrichters Udo Di Fabio sieht erhebliche rechtliche Bedenken gegen die Begrenzung. Außerdem argumentiert die Eigentümerseite, das größere Angebot an Windkraftflächen lasse die Pachten bereits sinken.

Für Stockelsdorf sollte diese Diskussion Anlass sein, die wirtschaftliche Seite des Windkraftausbaus stärker zu beleuchten. Neben Auswirkungen auf Anwohner, Natur und Landschaft gehört auch die Verteilung von Einnahmen und öffentlichen Kosten in die Debatte. Über die konkreten Pachtverträge vor Ort sagt der Artikel nichts aus.

Quelle: Handelsblatt, Klaus Stratmann, „Begrenzung der Windkraftpacht kann Haushalt um Milliarden entlasten“, veröffentlicht am 2. Oktober 2026. Der Beitrag beschreibt eine geplante Gesetzesänderung.

Möglicherweise wir die Gemeinde Stockelsdorf auch direkt von diesen Regelungen betroffen sein udn weniger Ei, wenn gemeindeeigene Flächen

 

Horizont nimmt zur Erweiterung des Vorranggebietes PR3_OHS_011 Stellung

Mehr Windkraft trotz außergewöhnlicher Vorbelastung? Horizont nimmt zur Erweiterung des Vorranggebietes PR3_OHS_011 Stellung

Der Verein Horizont Stockelsdorf e. V. hat im Beteiligungsverfahren zum zweiten Entwurf des Regionalplans Windenergie eine umfangreiche Stellungnahme zur geplanten Vergrößerung des Vorranggebietes PR3_OHS_011 eingereicht.

Das Gebiet liegt zwischen Curau, Dissau und Pohnsdorf. Gegenüber dem Planungsentwurf aus dem Jahr 2025 soll es noch einmal deutlich erweitert werden. Unsere Stellungnahme richtet sich ausdrücklich gegen diese nachträgliche Vergrößerung und die ihr zugrunde liegende Abwägung.

Horizont fordert, die Erweiterung zurückzunehmen und bei der Abgrenzung aus dem Jahr 2025 zu bleiben. Mindestens muss der erweiterte Schutzabstand von 1.000 Metern zu den Ortslagen Curau, Dissau und Pohnsdorf erhalten bleiben.

Ein bereits außergewöhnlich stark belasteter Landschaftsraum

Der Raum rund um Curau, Dissau und Pohnsdorf ist schon heute in besonderem Maße durch technische Großstrukturen geprägt. Dazu gehören die weithin sichtbaren Masten der neuen 380-kV-Ostküstenleitung und zahlreiche Windenergieanlagen in mehreren Blickrichtungen.

Unsere Sichtachsenanalyse für den Wohnstandort Curaufelde zeigt acht unterschiedliche Sichtsektoren. In diesen befinden sich bereits heute:

  • vier Windenergieanlagen bei Malkendorf,
  • zwei Anlagen bei Heilshoop,
  • 20 Anlagen im Windpark Obernwohlde,
  • sechs Anlagen zwischen Cashagen und Tankenrade sowie
  • acht weithin sichtbare Masten der 380-kV-Leitung.

Hinzu kommen zwei bereits genehmigte Windenergieanlagen im Vorranggebiet PR3_OHS_011, eine weitere mögliche Anlage auf der Erweiterungsfläche und bis zu fünf Anlagen im geplanten Vorranggebiet PR3_OHS_016.

Insgesamt könnten damit aus dem Bereich Curaufelde künftig rund 40 Windenergieanlagen sichtbar sein. Sie konzentrieren sich nicht auf eine einzelne Blickrichtung, sondern beanspruchen mehrere Teile des Horizonts.

Schutzabstand wird auf dem größten Teil der Fläche reduziert

Besonders kritisch ist, dass 48,6 der insgesamt 69,2 Hektar des Vorranggebietes im Bereich zwischen 800 und 1.000 Metern zu den Siedlungen liegen. Das entspricht rund 70 Prozent der Gesamtfläche.

Diese Flächen können nur deshalb in das Vorranggebiet einbezogen werden, weil der zusätzliche Schutzbereich von 200 Metern nicht mehr angewendet werden soll. Der Abstand zu den Ortslagen wird damit auf großen Teilen von 1.000 auf 800 Meter reduziert.

Begründet wird dies mit der bereits vorhandenen und weithin sichtbaren Vorbelastung des Landschaftsraums. Diese Argumentation halten wir für problematisch. Eine bestehende Belastung darf nicht automatisch dazu führen, dass die noch verbliebenen Schutz- und Freiräume ebenfalls aufgegeben werden.

Andernfalls entsteht ein sich selbst verstärkender Effekt: Jede zusätzliche Anlage erhöht die Vorbelastung und liefert zugleich die Begründung dafür, weitere Schutzabstände zu reduzieren. Gerade in einem bereits stark belasteten Raum muss vielmehr geprüft werden, ob eine Belastungsgrenze erreicht ist und die noch vorhandenen siedlungsnahen Freiräume als Entlastungsräume erhalten werden müssen.

Curau zugleich „vorbelastet“ und „nicht vorbelastet“

Die Planunterlagen enthalten zudem einen auffälligen Widerspruch. Bei der Erweiterung von PR3_OHS_011 wird Curau als so stark vorbelastet bewertet, dass der 1.000-Meter-Schutzbereich teilweise entfallen soll.

Beim ebenfalls geplanten Vorranggebiet PR3_OHS_016 wird dagegen für dieselbe Ortslage festgestellt, dass eine weithin sichtbare Vorbelastung fehle. Deshalb wird dort der Abstand von 1.000 Metern weitgehend beibehalten.

Eine nach Blickrichtungen differenzierte Bewertung kann durchaus sinnvoll sein. In den Planunterlagen wird jedoch nicht nachvollziehbar dokumentiert, welche Sichtachsen, Standorte und Kriterien der unterschiedlichen Beurteilung zugrunde liegen.

Umfassungswirkung wird nicht realistisch erfasst

Das Konfliktrisiko einer möglichen Umfassung der Ortslagen wird für die Vorranggebiete PR3_OHS_011, PR3_OHS_016 und PR3_OHS_022 jeweils als „gering“ eingestuft. Diese Bewertung ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar.

Die Landesplanung bewertet die Umfassung anhand des Flächenanteils, den die Windvorrangflächen innerhalb eines ringförmigen Betrachtungsraums einnehmen. Dieses Verfahren misst jedoch Flächen und nicht die tatsächlich beanspruchten Blickwinkel.

Für die Menschen ist entscheidend, welcher Anteil des Horizonts durch Windenergieanlagen und andere technische Großstrukturen geprägt wird. Nach unserer überschlägigen Sichtachsenanalyse können die Windvorranggebiete gemeinsam mit der 380-kV-Leitung einen weitgehend zusammenhängenden Horizontsektor von etwa 160 bis 180 Grad technisch belegen.

Das angewandte Verfahren weist weitere Schwächen auf:

  • Die 380-kV-Ostküstenleitung wird bei der Umfassungsprüfung nicht berücksichtigt.
  • Bestehende Windenergieanlagen in Entfernungen von mehr als 2.000 Metern werden ausgeblendet, obwohl viele der tatsächlich sichtbaren Anlagen zwischen zwei und fünf Kilometern entfernt liegen.
  • Wohnstandorte im Außenbereich wie Curaufelde werden methodisch überhaupt nicht erfasst.
  • In den Datenblättern fehlen Angaben zu den konkret berechneten Flächenanteilen, Blickrichtungen und Freihaltewinkeln.

Bemerkenswert ist die unterschiedliche Behandlung derselben Vorbelastung: Bei der Verringerung des Schutzabstandes wird die 380-kV-Leitung als Argument für eine weitere Inanspruchnahme des Raumes herangezogen. Bei der Beurteilung der Umfassungswirkung bleibt sie dagegen unberücksichtigt.

Horizont fordert deshalb eine nachvollziehbare 360-Grad-Sichtbarkeitsanalyse für Curau, Dissau, Pohnsdorf und Curaufelde. Dabei müssen alle bestehenden und genehmigten Anlagen, die realistische Belegung der geplanten Vorranggebiete sowie die 380-kV-Leitung und das Umspannwerk einbezogen werden.

Fast 70 Prozent des Vorranggebietes liegen in einem Geotop

47,6 der insgesamt 69,2 Hektar des Vorranggebietes liegen innerhalb des Geotops „Moränen Pohnsdorf – Parinerberg“. Das entspricht ebenfalls rund 69 Prozent der Fläche.

In der Abwägung wird behauptet, es handele sich nicht um einen besonders schützenswerten Bereich. Dem stehen jedoch die Aussagen des Landschaftsrahmenplans gegenüber. Dort wird die Moränenstruktur als stark landschaftsprägend und als herausragendes Geotop beschrieben.

Auf diesen Widerspruch hatte bereits die Gemeinde Stockelsdorf im Jahr 2020 hingewiesen. Eine nachvollziehbare fachliche Auflösung ist bis heute nicht erkennbar.

Wir fordern deshalb eine erneute fachliche Bewertung. Bestätigt sich die Einstufung als besonders schützenswertes oder herausragendes Geotop, müssen die betroffenen Flächen aus dem Vorranggebiet herausgenommen werden.

Erweiterung rückt bis auf rund 226 Meter an Rotmilan-Ablenkflächen heran

Nordwestlich des Vorranggebietes befinden sich etwa 16 Hektar große multifunktionale Ablenkflächen für den Rotmilan. Diese Flächen wurden im Zusammenhang mit der Genehmigung anderer Windenergieanlagen angelegt. Sie sollen Rotmilane gezielt aus den Gefahrenbereichen dieser Anlagen herauslocken.

Durch die geplante Erweiterung von PR3_OHS_011 verringert sich der Abstand zu diesen Ablenkflächen nach unserer Auswertung von bisher rund 600 Metern auf nur noch 225,58 Meter.

Damit entsteht ein offensichtlicher Zielkonflikt: Rotmilane sollen durch die Ablenkflächen aus einem bestehenden Gefahrenbereich herausgeführt werden, könnten aber künftig unmittelbar in die Nähe eines neuen Gefahrenbereiches gelockt werden.

Dieser Konflikt wird in der bisherigen Abwägung nicht behandelt. Horizont fordert deshalb eine fachliche Funktionsprüfung und gegebenenfalls die Herausnahme der betroffenen Teilflächen aus dem Vorranggebiet.

Auch die tatsächliche Nutzbarkeit der Erweiterungsfläche ist fraglich

Gegen die Genehmigungen für zwei Windenergieanlagen innerhalb der Potenzialfläche laufen derzeit Widerspruchsverfahren. Ein wesentlicher Kritikpunkt ist, dass in der zugrunde liegenden Schallprognose zehn vorhandene beziehungsweise bereits zu berücksichtigende Windenergieanlagen nicht als Emissionsquellen erfasst wurden.

Bereits ohne diese Anlagen weist die Prognose an einem Immissionsort nachts eine Überschreitung des maßgeblichen Richtwertes aus. Werden die bislang nicht berücksichtigten Anlagen und mögliche zusätzliche Anlagen auf der Erweiterungsfläche einbezogen, kann sich die Belastung weiter erhöhen.

Damit stellt sich bereits auf Ebene der Regionalplanung die Frage, in welchem Umfang die Erweiterungsfläche tatsächlich für weitere Windenergieanlagen nutzbar ist. Eine Fläche, die wegen absehbarer Schallkonflikte nur eingeschränkt bebaubar ist, darf nicht lediglich rechnerisch zur Erreichung der Flächenziele beitragen.

Die Gesamtbelastung muss betrachtet werden

Keiner der aufgeführten Konflikte darf isoliert bewertet werden. Im Raum Curau, Dissau und Pohnsdorf treffen mehrere Belastungen zusammen:

  • die Verringerung des Schutzabstandes auf 800 Meter,
  • eine bereits hohe Zahl sichtbarer Windenergieanlagen,
  • die 380-kV-Ostküstenleitung und das Umspannwerk,
  • mögliche Lärmüberschreitungen,
  • die Lage auf einer landschaftsprägenden Moränenstruktur,
  • die Nähe zu Rotmilan-Ablenkflächen sowie
  • weitere geplante Windvorranggebiete.

Die Planunterlagen führen diese Belastungen bislang nicht in einer Gesamtbetrachtung zusammen. Genau diese kumulative Wirkung ist für die betroffenen Menschen und den Landschaftsraum jedoch entscheidend.

Unsere Forderung

Horizont Stockelsdorf fordert, die Erweiterung des Vorranggebietes PR3_OHS_011 zurückzunehmen. Hilfsweise muss der Schutzbereich von 1.000 Metern zu Curau, Dissau und Pohnsdorf vollständig erhalten bleiben.

Vor einer neuen Abwägung müssen die tatsächliche Sichtbarkeit, die Umfassungswirkung, die Geotopbewertung, die Funktionsfähigkeit der Rotmilan-Ablenkflächen, die Lärmbelastung und die kumulative Gesamtwirkung vollständig untersucht werden.

Unsere Stellungnahme richtet sich nicht pauschal gegen Windenergie. Sie richtet sich gegen die weitere Verdichtung eines bereits außergewöhnlich stark belasteten Landschaftsraums auf Grundlage einer Abwägung, die wesentliche Auswirkungen bislang nicht ausreichend ermittelt und bewertet.

Die Menschen in Curau, Dissau, Pohnsdorf und Curaufelde haben Anspruch darauf, dass ihre tatsächliche Belastung vollständig erfasst wird. Eine bereits bestehende Vorbelastung darf nicht zum Freibrief für immer weitere Belastungen werden.

Regionalplan Wind 2. Entwurf 2026

2. Entwurf Regionalplan Wind

Zu dem am 08.07.2026 veröffentlichten 2. Entwurf des Regionalplans Wind

Landesentwicklungsplan

hat der Verein Horizont Stockelsdorf eine umfangeiche Stellungnahme erareibeitet und eingereicht. Diese Stellungnahme wurde auch von einigen Mitgliedern aufgegriffen und war die Grundlage eigener individuelle Stellungnahmen.

Im veröffentlichten 2. Entwurf des Regionalplan Wind gab es unschöne Änderungen zum 1. Entwurf.

Zum einen ist die vorherige Potentialfläche rund um das bestehende Vorranggebiet (rote Linie)  mit den beiden gerade genehmigten WKA südlich Curau zum Teil zum Vorranggebiet geworden. D.h. wenn es bei dieser Planung bleibt, kann eine weitere WKA südlich Curau (Verlängerung Alter Kirchenweg) in 800 m Abstand zur Wohnbebauung errichtet werden. Die erweiterte Fläche betrifft eine WKA aus dem Bürgerentscheid.

Das Gebiet am Gut Schönkamp/Golfplatz ist ebenfalls drin geblieben aber geringfügig verkleinert. Die Fläche auf Gemeindegebiet bei Malkendorf für zwei mögliche WKA ist erhalten geblieben, die zusätzliche Teilfläche auf Ratekauer Gebiet ist gestrichen.

Die Stellungnahme des Vereins bezieht sich auf die erweiterte Fläche südlich Curau.

Stellungnahme_PR3_OHS_011_Verein_Horizont_Stockelsdorf_eV

Batteriespeicher Hansdiek – Stellungnahmen im Bauleitplanverfahren

Batteriespeicher Hansdiek: Horizont fordert eine vollständige und ergebnisoffene Prüfung

Der Verein Horizont Stockelsdorf e. V. hat im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zwei ausführliche Stellungnahmen zum geplanten Batteriespeicher im Gebiet Hansdiek bei Pohnsdorf eingereicht. Sie betreffen die 34. Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan Nr. 95.

Stellungnahme Horizont eV zu Bebauungsplan Nr. 95 Stellungnahme Horizont eV zur 34. Änderung FNP

Unser Ausgangspunkt ist klar: Horizont lehnt Energiespeicher und die für die Energiewende notwendige Speicherinfrastruktur nicht grundsätzlich ab. Ein Projekt dieser Größenordnung muss jedoch am richtigen Standort geplant, fachlich vollständig untersucht und rechtlich belastbar abgesichert werden. Genau daran bestehen beim derzeitigen Planungsstand erhebliche Zweifel.

Zwei Planverfahren – zwei unterschiedliche Fragestellungen

Mit der Änderung des Flächennutzungsplans soll grundsätzlich entschieden werden, ob der bisher landwirtschaftlich genutzte Außenbereich für einen Batteriespeicher vorgesehen werden soll. Hier stehen vor allem die Standortwahl, die Raumordnung und die Prüfung möglicher Alternativen im Mittelpunkt.

Der Bebauungsplan regelt anschließend, was auf der Fläche konkret gebaut werden darf und wie die damit verbundenen Konflikte bewältigt werden sollen. Dabei geht es insbesondere um Lärm, Artenschutz, Entwässerung, Brandschutz, Verkehr, Landschaftsgestaltung und Rückbau.

Beide Planungen greifen ineinander. Deshalb haben wir zu beiden Verfahren eigenständige Stellungnahmen abgegeben.

Warum ausgerechnet dieser Standort?

Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die Wahl des Standortes Hansdiek. Der geplante Batteriespeicher liegt im Außenbereich und ist nach den Planunterlagen mehr als 200 Meter vom Umspannwerk entfernt. Die Leitungstrasse soll rund 550 Meter lang sein. Das Vorhaben ist deshalb nicht bereits aufgrund seiner Nähe zum Umspannwerk im Außenbereich privilegiert.

Gerade unter diesen Voraussetzungen muss die Gemeinde nachvollziehbar begründen, warum genau diese Fläche benötigt wird und weshalb andere, möglicherweise konfliktärmere Standorte ausscheiden.

Die vorgelegte Alternativenprüfung überzeugt bislang nicht. Andere untersuchte Flächen liegen mit Entfernungen von teilweise nur 200 bis 300 Metern deutlich näher am Umspannwerk. Dennoch wurde die mit rund 550 Metern am weitesten entfernte Alternative ausgewählt. Die hierfür genannten Gründe – technische Vorprägung, Erschließung, Sichtschutz und Netzanschluss – reichen aus unserer Sicht noch nicht aus, um die Standortentscheidung belastbar zu tragen.

Hinzu kommt ein Wertungswiderspruch: Flächen südlich von Pohnsdorf wurden wegen ihrer Lage in einem Landschaftsschutzgebiet ausgeschlossen. Der regionale Grünzug, in dem ein Teil des gewählten Standortes nach dem weiterhin geltenden Regionalplan 2004 liegt, wurde dagegen nicht mit vergleichbarem Gewicht berücksichtigt.

Ein noch nicht rechtskräftiger Entwurf des neuen Regionalplans kann den geltenden Regionalplan nicht einfach ersetzen. Auch das gesetzlich anerkannte überragende öffentliche Interesse an Speicheranlagen hebt die Pflicht zu einer vollständigen Abwägung und zur Beachtung der Ziele der Raumordnung nicht auf.

Erheblicher Eingriff in den Außenbereich

Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans umfasst rund 15 Hektar. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist mit etwa 23,8 Hektar noch größer. Für das Sondergebiet ist eine Grundflächenzahl von 0,9 vorgesehen. Die Batteriespeicherfelder sollen aus brandschutztechnischen Gründen vollständig versiegelt werden.

Darüber hinaus sind umfangreiche Bodenbewegungen erforderlich, um zwei Anlagenplateaus herzustellen. Ein bisher unversiegelter und landwirtschaftlich genutzter Ackerstandort würde dadurch tiefgreifend verändert.

Aus unserer Sicht fehlen belastbare Angaben zum tatsächlichen Umfang der Voll- und Teilversiegelung, zu den erforderlichen Bodenbewegungen und zum Umgang mit dem Oberboden. Auch der Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen sowie mögliche Zerschneidungswirkungen und Nachteile für angrenzende Flächen müssen stärker berücksichtigt werden.

Artenschutzfachliche Grundlagen sind noch unvollständig

Besonders kritisch ist der derzeitige Stand der artenschutzrechtlichen Untersuchung. Im Plangebiet wurde ein Revier der Feldlerche festgestellt. Im Umfeld befinden sich weitere Feldlerchenreviere sowie Vorkommen von Wachtel, Kuckuck und Nachtigall. Auch ein Kiebitzrevier wird in den Unterlagen angesprochen.

Trotzdem ist der Abschnitt des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags zu den europäischen Vogelarten noch nicht abgeschlossen. Auch die vorgesehenen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen sollen erst im weiteren Verfahren konkretisiert werden.

Als Ausgleich für das verlorengehende Feldlerchenrevier ist die Maßnahmenfläche M1 unmittelbar neben der technischen Anlage vorgesehen. Bislang fehlt jedoch der Nachweis, dass diese Fläche trotz Einfriedung, Dauergeräuschen, Beleuchtung, Betriebsverkehr und bis zu 21 Meter hohen Blitzschutzmasten tatsächlich als störungsarmes Brut- und Nahrungshabitat geeignet ist.

Eine Mähregelung allein macht aus einer Grünfläche noch kein funktionsfähiges Feldlerchenhabitat. Deshalb fordern wir:

  • einen artspezifischen Eignungsnachweis für die Fläche,
  • ihre vollständige Funktionsfähigkeit vor Beginn des Eingriffs,
  • ausreichende Abstände zu störenden und vertikalen Anlagenteilen,
  • ein mehrjähriges Erfolgsmonitoring und
  • verbindliche Nachbesserungsmaßnahmen, falls die Feldlerche die Fläche nicht annimmt.

Eine Ausgleichsfläche, deren tatsächliche Wirksamkeit nicht überprüft wird, bleibt letztlich nur eine planerische Behauptung.

Lärmschutz darf nicht nur prognostiziert werden

Die Schalluntersuchung zeigt, dass die Planung an einzelnen Wohnstandorten bereits sehr nah an den maßgeblichen nächtlichen Richtwerten liegt. Für das Wohnhaus Schmiedekamp 4 wird eine Gesamtbelastung ausgewiesen, die den Richtwert für ein allgemeines Wohngebiet überschreitet.

Gleichzeitig stehen die später tatsächlich eingesetzten Batteriecontainer, Wechselrichter, Transformatoren und Kühlanlagen noch nicht abschließend fest. Veränderungen bei den Komponenten können auch die Schallemissionen verändern. Zusätzlich muss geprüft werden, ob tonhaltige Geräusche entstehen, die als besonders störend wahrgenommen werden.

Wir fordern deshalb verbindliche Schallobergrenzen, eine aktualisierte Prognose auf Grundlage der tatsächlich eingesetzten Technik und eine Abnahmemessung nach Inbetriebnahme. Werden die zulässigen Werte nicht eingehalten, muss bereits vorher feststehen, welche Maßnahmen der Betreiber ergreifen muss.

Entwässerung und Gewässerschutz sind nicht abschließend geklärt

Die Böden im Plangebiet sind nach dem vorliegenden Gutachten nahezu wasserundurchlässig. Niederschlagswasser kann deshalb nicht auf natürliche Weise versickern, sondern muss technisch zurückgehalten und abgeleitet werden.

Die vorgesehene Entwässerung führt in Richtung Clever Au beziehungsweise Barger Au. In der Umgebung befinden sich außerdem Trinkwassergewinnungsgebiete und Flächen mit Bedeutung für den Grundwasserschutz.

Offen ist insbesondere, wie das System bei außergewöhnlichem Starkregen funktioniert und wie verhindert wird, dass bei einem Batteriebrand verunreinigtes Löschwasser in Boden, Grundwasser oder Gewässer gelangt. Auch das Zusammentreffen eines Brandereignisses mit Starkregen muss betrachtet werden.

Brandschutz, Havarievorsorge und Feuerwehr

Bei einem Batteriespeicher mit einer geplanten Leistung von 350 MW reicht der pauschale Hinweis nicht aus, dass von der Planung keine Gefahr schwerer Unfälle oder Katastrophen ausgehe.

Erforderlich sind aus unserer Sicht ein öffentlich nachvollziehbares Brandschutz- und Havariekonzept, eine ausreichende Löschwasserrückhaltung, klare Alarm- und Einsatzpläne sowie eine Bewertung möglicher Rauchgasausbreitungen in Richtung der etwa 400 bis 500 Meter entfernten Wohnbebauung in Pohnsdorf.

Ebenso muss nachvollziehbar dargestellt werden, wie die örtliche Feuerwehr vorbereitet und ausgestattet wird und wer die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten trägt.

Belastungen während der Bauphase

Auch die Erschließung ist bisher nicht ausreichend untersucht. Der Bau einer Anlage dieser Größenordnung führt zu Schwerlastverkehr, großvolumigen Transporten und Rangierbewegungen auf teilweise ländlich geprägten Straßen und Wirtschaftswegen.

Notwendig ist deshalb ein belastbares Bauverkehrs- und Logistikkonzept. Es muss unter anderem klären, welche Routen genutzt werden, ob Straßen oder Wege verstärkt werden müssen und welche Belastungen für Anwohner und andere Verkehrsteilnehmer entstehen.

Offene Fragen zur Transparenz

Der Aufstellungsbeschluss der Gemeinde vom 13. Oktober 2025 bezog sich auf einen Batteriespeicher mit 250 MW. Inzwischen wird mit einer Leistung von 350 MW geplant. Das entspricht einer Erhöhung um rund 40 Prozent und ist keine bloße technische Detailänderung.

Gleichzeitig wurden mögliche Gewerbesteuereinnahmen von rund 3,3 Millionen Euro jährlich genannt. Nach den uns vorliegenden Informationen wurde derselbe Betrag bereits für die ursprünglich geplante 250-MW-Anlage in Aussicht gestellt.

Wir erwarten, dass die Gemeinde sowohl die Leistungssteigerung als auch die finanziellen Prognosen transparent erklärt und eigenständig überprüft. Ungeprüfte Erwartungen an mögliche Gewerbesteuereinnahmen dürfen die planerische Abwägung nicht beeinflussen.

Rückbau und finanzielle Absicherung

Die Projektfläche soll für 30 Jahre gesichert werden. Was danach geschieht, ist bislang nicht verbindlich geregelt.

Horizont fordert eine klare Rückbauverpflichtung, die vollständige Entsiegelung und Wiederherstellung der Fläche sowie eine ausreichende finanzielle Sicherheitsleistung des Betreibers. Auch die Entsorgung beziehungsweise Wiederverwertung der Batteriemodule muss abgesichert werden. Das finanzielle Risiko darf am Ende nicht bei der Gemeinde und damit bei den Bürgerinnen und Bürgern verbleiben.

Unsere Forderung: erst nacharbeiten, dann weiterplanen

Horizont Stockelsdorf fordert nicht den pauschalen Verzicht auf Speicherinfrastruktur. Wir fordern eine sorgfältige, transparente und rechtssichere Planung.

Die beiden Planverfahren sollten deshalb in der vorliegenden Form noch nicht in die nächste Beteiligungsstufe überführt werden. Zunächst müssen insbesondere die Standort- und Alternativenprüfung, der Artenschutz, der Lärmschutz, die Entwässerung, der Brandschutz, das Verkehrskonzept und die Rückbauabsicherung vollständig nachgearbeitet werden.

Wer ein Projekt dieser Größenordnung plant, muss seine Notwendigkeit und seinen Nutzen ebenso belastbar nachweisen wie seine Auswirkungen und Risiken. Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung hat nur dann einen Sinn, wenn die vorgebrachten Einwendungen tatsächlich geprüft werden und wesentliche Entscheidungen noch nicht vorweggenommen sind.

Horizont Stockelsdorf wird das weitere Verfahren kritisch und konstruktiv begleiten und die Interessen der betroffenen Menschen sowie den Schutz von Natur, Landschaft und Wasser weiterhin mit Nachdruck vertreten.

Studie über die gesundheitliche Wirkung von WKA- Infraschall erhöht Risoko von Herzschäden

Aktuell 26.05.2026

Infraschall von Windrädern macht krank: Neue Mainzer Studie belegt massiv erhöhtes Risiko für Herzschäden  

Quelle: Institut für Infraschallforschung

 

Beitrag aus 2017

Leider liegt bisher immer noch keine umfassende Studie über die Wirkung von Infraschall vor. Seitens des Umweltbundesamtes wurde 2014 bereits eine „Machbarkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall – Entwicklung von Untersuchungsdesigns für die Ermittlung der Auswirkungen von Infraschall auf den Menschen durch unterschiedliche Quellen“ veröffentlicht.

Die in der Studie geäußerten Ansichten und Meinungen müssen nicht mit denen des Herausgebers übereinstimmen. Trotzdem einige Auszüge:

„Die mögliche enge kausale Bindung von akustischer Wahrnehmbarkeit (Hörschwelle) und Belästigungserleben muss dahin gehend überdacht werden, dass es Personen mit abgesenkter Hörschwelle gibt. Gerade bei tiefen Frequenzen ist die Dynamik zwischen gerade wahrnehmbaren Geräuschen und der Schmerzschwelle im Vergleich zu den mittleren Frequenzen des Hörbereichs geringer. Es ist deshalb zu vermuten, dass bei Personen mit abgesenkter Hörschwelle bereits Belästigungen auftreten können, obwohl die mittlere Hörkurve noch nicht überschritten wird. Dabei ist derzeit noch weitgehend ungeklärt, welche extraauralen Wirkmechanismen zusätzlich zu einer Lästigkeit führen können….

…Betrachtet man einige exemplarische Untersuchungsergebnisse, wird deutlich, dass Infraschall ab gewissen Pegelhöhen vielfältige negative Auswirkungen auf den menschlichen Körper haben kann. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass viele der negativen Auswirkungen von Infraschalleinwirkungen die Bereiche Herz-Kreislaufsystem, Konzentration und Reaktionszeit, Gleichgewichtsorgane, das Nervensystem und die auditiven Sinnesorgane betreffen. Probanden klagten häufig über Schwindel- und Unbehaglichkeitsempfindungen bei Infraschallexposition.
Ein Vergleich der Untersuchungsergebnisse hat gezeigt, dass negative Auswirkungen von Infraschall im Frequenzbereich unter 10 Hz auch bei Schalldruckpegeln unterhalb der Hörschwelle nicht ausgeschlossen sind. Die ersten negativen Auswirkungen wurden bereits bei Schalldruckpegeln von ca. 75 dB festgestellt, wobei die Effekte auch aus Schallanteilen über der Hörschwelle (> 20 Hz) resultieren können. Für eine negative Auswirkung von Infraschall unterhalb der Wahrnehmungsschwelle konnten bislang keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse gefunden werden, auch wenn zahlreiche Forschungsbeiträge entsprechende Hypothesen postulieren…

…Vielfach wird unterstellt oder beruht sogar auf eigenen Erfahrungen, dass man sich scheinbar an gewisse Dinge auf Dauer gewöhnen kann, so auch an Lärm, wenn er zum Beispiel nicht zu laut ist (Habituation). Im Allgemeinen tritt jedoch ein Gewöhnungseffekt nur scheinbar auf und ist oft das Resultat einer Verdrängungsstrategie. Eine solche Strategie scheint aber bei tiefen Frequenzen nur schwer möglich zu sein, denn mit steigender Dauer der Exposition nimmt die Empfindlichkeit zu (Sensibilisierung). Das wirft die Fragen auf: Gibt es dazu ein physiologisches Korrelat, das diesen Vorgang verstehen lässt? Gibt es eine Möglichkeit, diese Sensibilisierung auszuhalten oder sogar wieder rückgängig zu machen?
Wird der Vorgang der Sensibilisierung verstanden, ist vielleicht auch erklärbar, warum nur ein gewisser Anteil der Bevölkerung sehr empfindlich reagiert? In sämtlichen Untersuchungen fehlt eine Erklärung, wodurch sich diese besonders belästigende Wirkung ergibt. Besteht ein direkter Einfluss auf mentale Prozesse? Von der Beantwortung dieser Frage hängt im Wesentlichen ab, welche Qualität ein Schutz gegen tieffrequenten Schall und Infraschall haben muss….

…Eine im Zusammenhang mit Infraschall häufig untersuchte Geräuschquelle sind Windenergieanlagen. Die Veröffentlichungen zeigen, dass die Erfassung von Abstrahlung und Ausbreitung der Geräusche von Windenergieanlagen mit Unsicherheiten behaftet sind, die eine fundierte Geräuschprognose erschweren. Mit wachsender Höhe der Windenergieanlagen durchschneiden die Rotorblätter ein stärker variierendes Windprofil. Es ist daher fraglich, ob das Abstrahlungs- und Ausbreitungsmodell für kleinere Windenergieanlagen auf moderne, große Anlagen übertragbar ist. Aufgrund theoretischer Betrachtungen von Strömungsakustikern ist nicht davon auszugehen. Ein erweitertes Wissen über die genannten Vorgänge wäre aber nicht nur eine notwendige Voraussetzung für eine bessere Immissionsprognose. Die gewonnenen Erkenntnisse könnten auch Hinweise für eine bessere Lärmminderung von Windenergieanlagen liefern…

…Bisher erfolgt die Ermittlung und Beurteilung von Infraschall und tieffrequenten Geräuschen in der Verwaltungspraxis ausschließlich nach TA Lärm und DIN 45680. Die darin stark an der Bewertung von Geräuschen im – eindeutig als Hörbereich zuortenbaren – Frequenzbereich angelehnte Vorgehensweise sollte derart ergänzt werden, dass die Besonderheiten bei der Wahrnehmung und die Wirkungen von Infraschall umfassend und adäquat berücksichtigt werden. Dabei sollte jedoch nicht ausschließlich auf die Hörwahrnehmung Rücksicht genommen werden, auch der Frequenzbereich unter 8 Hz sollte im ganzheitlichen Immissionsschutz berücksichtigt werden…

…Da tieffrequente Schalle besonders innerhalb von Aufenthaltsräumen zu Belästigungen führen, ist ein ausreichender Schutz im Innenraum anzustreben. Somit ist sowohl bei der Prognose als auch bei der Messung die bau- bzw. raumakustische Situation zu berücksichtigen….

…Eine weitere offene Frage ist, weshalb die Betroffenen in der Regel stark mental beeinträchtigt sind. Ähnliche Beobachtungen sind bei anderen Lärmeinwirkungen bislang nicht zu machen. Ob ein direkter Einfluss auf Hirnfunktionen besteht und dieser deshalb besteht, weil die Hirnaktivitäten den gleichen Frequenzbereich belegen, bleibt zunächst eine noch nicht belegte Machbarkeitsstudie zur Wirkung von Infraschall Hypothese. Die Vorstellung, dass dies so sein könnte, verstärkt die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen in dieser Richtung….

…Eine detaillierte Analyse der verfügbaren Literatur zeigt, dass weitgehend auf den tieffrequenten Bereich konzentrierter Schall schon bei niedrigen Pegeln das mentale Wohlbefinden deutlich beeinträchtigen kann. Mit zunehmender Verschiebung zu tiefen Frequenzen bis in den Infraschallbereich verstärkt sich dieser Effekt. Das ist das Ergebnis verschiedener Untersuchungen im Feld und im Labor…

…Vergleicht man die Untersuchungsergebnisse, wird deutlich, dass negative Auswirkungen von Infraschall im Frequenzbereich unter 10 Hz auch bei Schalldruckpegeln unterhalb der Hörschwelle nicht ausgeschlossen sind…“

 

 

Batteriespeicher bei Pohnsdorf (Hansdiek): frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange

In der Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit am 01.06.2026 wird entschieden werden über

a) 34. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet auf der Fläche „Hansdiek“ (Flurstück Nr. 181/5), nordwestlich des Wirtschaftsweges, westlich der Landesstraße 184 und östlich der Kreisstraße 52 in der Gemarkung Pohnsdorf
– Erweiterung des Geltungsbereiches sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden –

b) 8. Bebauungsplan Nr. 95 für das Gebiet auf der Fläche „Hansdiek“ (Flurstück Nr.
181/5), nordwestlich des Wirtschaftsweges, westlich der Landesstraße 184 und östlich
der Kreisstraße 52 in der Gemarkung Pohnsdorf
– Erweiterung des Geltungsbereiches sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden –

Die Vorentwürfe sind fertiggestellt, umfangreiche Gutachten liegen vor und können im Ratsinformationssystem der Gemeinde heruntergeladen werden.

350 MW Batteriespeicher statt 250 MW Batteriespeicher in Pohnsdorf

Lässt sich die Verwaltung und der Gemeinderat der Gemeinde Stockelsdorf vom Projektierer und Betreiber des geplanten Batteriespeichers vorführen?

Bildquelle: Einladung der Gemeinde zur Informationsveranstaltung

Am 06.05.2026 fand eine Informationsveranstaltung zum geplanten Batteriespeicherprojekt am Umspannwerk Lübeck West (Bebauungsplan 95) für die Bürger der Gemeinde Stockelsdorf im Sitzungssaal des Rathauses statt.

Die LN hat am 12.05.2026 dazu berichtet. Link

Hierzu hat die Gemeinde Stockelsdorf sowie die Isenau Projects Group Services Limited / Aquila Clean Energy eingeladen.

Im Rahmen der Vorstellung des Projektes stellte ein Vertreter der Isenau die Eckdaten des Projektes vor.

Bau einer 350 MW Batteriespeicheranlage, Inbetriebnahme in 2028, mögliche Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinde 3,3 Mio. € p.a.

Noch vor einem Jahr, im Mai 2025, wurde der gleiche Betrag an Gewerbesteuereinnahmen also 3,3 Mio. p.a. für den Bau einer wesentlich kleineren 250 MW Anlage versprochen.

Üblicherweise betragen die Erträge eines Batteriespeichers dieser Größenordnung aktuell über 100.000 € p.a. pro installierten MW. Wir reden also von über 10 Mio. € Mehrertrag des Betreibers, ohne dass auch nur ein Cent mehr Gewerbesteuer in Aussicht gestellt wird

Welche Gründe kann es möglicherweise geben, dass eine 40%-ige Erhöhung der Kapazität der Anlage keine Auswirkungen auf die potentiellen Gewerbesteuereinnahmen hat. Mir fallen erst einmal drei Gründe ein:

  1. Zum Zeitpunkt Mai 2025 wurden die Erfolgsaussichten durch den Projektierer wesentlich positiver dargestellt, um sich im Vergleich zu den anderen vorgestellten Projekten als vorteilhaftestes Angebot vorzustellen.
  2. Der Betreiber wird sein Geschäftsmodell so verändern, dass sich die Mehrgewinne nicht in der Gewerbesteuer auswirken.
  3. Die Gewinnprognosen haben sich in den letzten 12 Monaten so verschlechtert, dass 40% mehr Leistung nötig sind, um die Gewerbesteuerprognose einzuhalten. Das lässt dann Zweifel aufkommen, ob diese Prognosen überhaupt haltbar sind.

Oder kann es noch andere Gründe geben?

Erwähnt werden muss noch, dass auch die Beschlussvorlage für den vom Gemeinderat am 13.10.2025 gefassten Aufstellungsbeschlusses in der Anlage zum Beschluss auf die Planung einer 250 MW Anlage verweist und somit die aktuelle Planung meiner Meinung nach wesentlich von den Grundlagen des Beschlusses abweicht.

 

 

20 Windräder, 20 Jahre – und 4 Wochen Krieg machen alles zunichte

Warum der Windpark Obernwohlde das Klima nicht retten kann.

Seit einigen Tagen wird u.a. auch diskutiert, welche unglaubliche CO-2 Belastung ein Krieg wie aktuell im Iran verursacht und wie dieses im Verhältnis von Bemühungen um die CO-2 Reduzierung  steht.

Bildquelle: KI Grafik erzeugt mit Chat GPT

Deutlich wird das, wenn man sie zum Beispiel mit dem Windpark Oberwohle ins Verhältnis setzt.

Es ist eines der großen Versprechen unserer Zeit:
Windkraft soll das Klima retten.

Dafür werden Landschaften verändert, Wälder gerodet, Horizonte industrialisiert.
Menschen sollen akzeptieren, dass sich ihre Umgebung grundlegend wandelt – für ein höheres Ziel.

Doch was passiert, wenn dieses Ziel in der Realität kaum Bestand hat?

Die Rechnung, die selten gestellt wird

Nehmen wir den Windpark Obernwohlde:

  • 20 Anlagen
  • derzeit etwa 3 MW pro WKA, nach Repowering etwa 6 MW pro WKA
  • Laufzeit: 20 Jahre

Die Bilanz klingt beeindruckend:

  • ohne Repowering: ~2 bis 3 Millionen Tonnen CO₂ Einsparung
  • mit Repowering: ~4 bis 6 Millionen Tonnen CO₂ Einsparung

Zahlen, mit denen Projekte gerechtfertigt werden.

Und dann kommt die Realität

Ein moderner Krieg – wie aktuell im Iran-Konflikt – verursacht:

  • 350.000 bis 400.000 Tonnen CO₂ pro Tag

In nur vier Wochen:

11 bis 12 Millionen Tonnen CO₂

Was heißt das konkret?

Ganz einfach:

Vier Wochen Krieg zerstören die Klimabilanz eines ganzen Windparks – ein bis zweimal vollständig.

Oder anders gesagt:

  • 20 Jahre Landschaftseingriff
  • 20 Jahre Belastung der Menschen und Tierwelt
  • 20 Jahre zusätzliche Vergiftung der Böden durch Ewigkeitschemikalien wie PFAS, die durch Abrieb frei werden
  • 20 Jahre Veränderung von Natur und Lebensumfeld

werden innerhalb weniger Wochen globaler Ereignisse übertroffen.

Die unbequeme Frage

Warum also dieser massive Eingriff vor Ort?

Warum:

  • sollen gewachsene Kulturlandschaften verschwinden
  • sollen Menschen ihre Umgebung fundamental verändert sehen
  • sollen Naturflächen technisch überprägt werden

wenn der behauptete Nutzen so fragil ist?

Der blinde Fleck der Debatte

Die Windkraftdebatte blendet etwas systematisch aus:

  • Klimaschutz wird lokal organisiert
  • aber global entschieden

Das bedeutet:

Die Auswirkung vor Ort ist sicher – der Nutzen nicht

Ein Krieg.
Eine geopolitische Krise.
Ein brennendes Ölfeld.

Und die mühsam eingesparten Emissionen sind in kürzester Zeit überholt.

Die eigentliche Dimension

Während hierzulande über einzelne Windräder gestritten wird:

  • werden anderswo ganze Landschaften zerstört
  • werden Ökosysteme verbrannt
  • werden Lebensräume unbewohnbar

Und zwar nicht über Jahrzehnte, sondern in Tagen.

Fazit

Die Frage ist nicht, ob Windkraft CO₂ einspart.
Das tut sie.

Die Frage ist:

Ob der Preis vor Ort in einem realistischen Verhältnis zur tatsächlichen globalen Wirkung steht.

Denn wenn:

  • Wochen eines Krieges Jahre an Einsparungen aufheben
  • und lokale Eingriffe dauerhaft sind

dann wird aus einem Klimaschutzprojekt schnell eine grundlegende Zielkonfliktfrage.

Wie die obenstehende Frage richtig zu beantworten ist, bleibt jedem selbst überlassen.

Grundlage der Zahlen
  • Emissionsfaktoren: Intergovernmental Panel on Climate Change
  • Windkraftdaten: National Renewable Energy Laboratory
  • Kriegsemissionen: Live Science, The Guardian