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Wirtschaftlichkeit einer BESS Anlage mit 250 MW

Die Wirtschaftlichkeit einer 250 MW-BESS-Anlage (Battery Energy Storage System) in Deutschland hängt von vielen Faktoren ab – darunter Investitionskosten, Einnahmequellen, regulatorische Rahmenbedingungen und Betriebsstrategie.

Nachfolgend eine Übersicht mit realistischen Zahlen (Stand 2024/25):

  1. Investitionskosten (CAPEX)
  • Lithium-Ionen-System (Containerlösung)
    • Kosten pro MW: ca. 400.000–600.000 €/MW
    • Kosten pro MWh (bei 1h Speicherzeit): 200.000–300.000 €/MWh
  • Für 250 MW / 250 MWh (1h System):
    • Gesamtkosten: 100–150 Mio. €

(Bei 4h System → bis zu 300–350 Mio. €)

  1. Einnahmequellen (Revenue Streams)
  2. a) Primärregelleistung (FCR)
  • Volatile, aber attraktive Einnahmequelle
  • Aktuelle Vergütung (2024/25): 20.000–40.000 €/MW/Jahr
  • Für 250 MW: 5–10 Mio. €/Jahr
  1. b) Intraday-Handel / Arbitrage
  • Kaufen bei Stromüberschuss (niedriger Preis), verkaufen bei Knappheit
  • Ertragspotenzial: 30.000–70.000 €/MW/Jahr je nach Marktstrategie
  • 7–18 Mio. €/Jahr
  1. c) Redispatch 2.0 & Netzdienstleistungen
  • Teilnahme an Netzengpassmanagement
  • Zusatzpotenzial: 2–5 Mio. €/Jahr
  1. Betriebskosten (OPEX)
  • Wartung, Versicherung, IT, Personal, Pacht etc.
  • Typisch: 1–2 % der Investitionskosten/Jahr1–3 Mio. €/Jahr
  1. Beispielhafte Wirtschaftlichkeitsrechnung
Position 250 MW / 250 MWh BESS
CAPEX (Einmalig) 120 Mio. €
Jährliche Einnahmen (Summe) 15–30 Mio. €
Jährliche OPEX 2 Mio. €
Amortisationsdauer ca. 5–9 Jahre
ROI (über 15 Jahre) >100–150 % je nach Markt

Stellungnahme Gemeinde Stockelsdorf zum Regionalplan Dez 2019

Update 06.01.2025
Vergleichen Sie gerne die aktuellen Aussagen der Gemeinde Stockelsdorf mit den Aussagen in der Stellungnahme zur Regionalplanung aus 2019.
Die damaligen Argumente der Gemeinde, die sie dort anführt spielen auf einmal keine Rolle mehr.

Das „Schutzgut Menschen und dessen Bedürfnis nach einem gesunden Wohnumfeld“ spielen in 2024/25 auf einmal keine Rolle mehr und wird finanziellen Interessen untergeordnet.

Hier Auszüge aus der

„Stellungnahme der Gemeinde Stockelsdorf zum

3. ENTWURF DER TEILAUFSTELLUNG DES REGIONALPLANS DES PLANUNGSRAUMS III – OST (SACHTHEMA WINDENERGIE AN LAND) STAND 17. DEZEMBER 2019.“

Zitate aus der Zusammenfassung, Seite 31-33:

„…Die Größe des Vorranggebietes beträgt inzwischen 15,2 ha, d.h., die Größe liegt knapp über dem untersten Größenwertfür die Darstellung eines Vorranggebietes. In einer Entfernung von bis zu 400 m befinden sich keine Vorranggebiete mit einer Größe über 15 ha….
…Das Vorranggebiet PR3 OHS 081 kann maximal 3 Windkraftanlagen aufnehmen. In Verbin-
dung mit den Vorranggebieten … entstehen in einem Landschaftsraum 4 kleine Vorranggebiete mit jeweils wenig Windkraftanlagen und mit unterschiedlichen Gesamthöhen der Windkraftanlagen, was zu einer Verspargelung des Landschaftsraumes zwischen der Gemeinde
Stockelsdorf und der Ostseeküste führen wird…
…Das Vorranggebiet PR3 OHS 081 liegt überwiegend im Gebiet eines gemäß Landschaftsrahmenplan besonders schützenswerten Geotops. Die Bewertung dieses Geotops ist an die Aussagen des Landschaftsrahmenplans anzupassen.
Das Vorranggebiet PR3 OHS 081 liegt mit einem Abstand von 600 m zu dicht an genehmigten und eingerichteten multifunktionalen Ablenkflächen für den Rotmilan. In Verbindung mit den
Vorranggebieten PR3 OHS 080 und PR3 SEG 028 wird das Tötungsrisiko für diese Art im Nahbereich der Ablenkflächen erhöht. Gleiches gilt für einen Weißstorchhorst, der genau zwischen den Vorranggebieten PR3 OHS 080 und PR3 OHS 081 liegt.
Für die Gemeinde Stockelsdorf sind in der Gesamtabwägung zudem die überaus negativen Auswirkungen der „Umfassungswirkungen“ durch die geplanten Trassen der neuen 380 kV-Ostküstenleitung und das zusätzliche, rd. 6 ha große Umspannwerk westlich der L 184 auf eine Vielzahl von Dörfern von sehr hoher Bedeutung. Diese erheblichen Belastungen beeinträchtigen sowohl das Schutzgut Menschen und dessen Bedürfnis nach einem gesunden Wohnumfeld und nach Erholung in der Landschaft als auch das Schutzgut Landschaft mit der vertiefenden Betrachtung des Landschaftsbildes.
Parallel zur Teilaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum III durch die Landesplanungsbehörde werden vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und
Digitalisierung (MELUND) in Zusammenarbeit mit der TenneT TSO GmbH die Planungen zur Ostküstenleitung von Henstedt-Ulzburg bis Stockelsdorf und von hier weiter nach Göhl und nach Lübeck-Siems sehr stark vorangetrieben. Zusätzlich zu den neuen rd. 15 km langen 380 kV-Leitungstrassen durch das Gemeindegebiet wird in Stockelsdorf gegenüber dem bestehenden rd. 16 ha großen Umspannwerk an der L 184 auch noch ein neues rd. 6 ha großes
Umspannwerk errichtet.
Allein durch die neue 380 kV-Leitung ergeben sich im Gemeindegebiet Stockelsdorf für die Dörfer Arfrade, Pohnsdorf, Klein Parin, Curau, Dissau, Horsdorf und Malkendorf neue Belas-
tungen der Schutzgüter Menschen und Landschaft mit mittlerem und hohem Konfliktrisiko. Infolgedessen hat für die Gemeinde Stockelsdorf insbesondere die Bewertung der kumulieren-
den negativen Umfassungswirkungen durch die Vorranggebiete für die Windenergienutzung, die neue 380 kV-Ostküstenleitung und das geplante zusätzliche Umspannwerk auf viele Dörfer
im Gemeindegebiet eine sehr hohe Bedeutung.

Auf die kumulierenden Wirkungen der beiden Großvorhaben auf das Schutzgut Menschen und das Schutzgut Landschaft wird weder von der Landesplanungsbehörde noch vom MELUND eingegangen. Eine Reduzierung der Gesamtbelastungen der Menschen durch die beiden Großvorhaben in einer Vielzahl von Dörfern und der Landschaft im Umfeld dieser Dörfer ist in der Gesamtabwägung der Landesplanungsbehörde zu berücksichtigen.
In der Gesamtabwägung der Gemeinde Stockelsdorf reduzieren sich die Vorranggebiete im Gebiet der Gemeinde Stockelsdorf somit auf den Plangeltungsbereich der wirksamen 13. Änderung des Flächennutzungsplanes und des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 75, in dem zwischenzeitlich 12 Windkraftanlagen gebaut sind (siehe Plan Nr. 2). Innerhalb des Plangeltungsbereichs sind die Mindestabstände zu Siedlungen und Wald eingehalten. Innerhalb des Plangeltungsbereichs sind im Bereich der Sichtachsen auf die UNESCO-Welterbestätte Lübecker Altstadt keine Standorte für Windenergieanlagen festgesetzt.

Die Landesplanungsbehörde hat sich zum Ziel gesetzt, auf 2% der Landesfläche Vorranggebiete für die Windenergienutzung auszuweisen. Mit Erreichung dieses Ziels geht die Landesplanungsbehörde davon aus, der Windkraft in Schleswig-Holstein substanziell Raum zu geben. Im Gemeindegebiet Stockelsdorf beträgt der Flächenanteil der Vorranggebiete aus dem
vorliegenden 3. Entwurf der Teilaufstellung des Regionalplans rd. 3,1%.
Mit dem Ergebnis der Stellungnahme der Gemeinde Stockelsdorf beträgt der Flächenanteil der Windkraft auf dem Gebiet der Gemeinde Stockelsdorf, bezogen auf den Plangeltungsbe-
reich der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes rd. 2,7%.“

Die gesamte Stellungnahme finden Sie hier.

Man könnte es Wahlbetrug nennen – Koalitionsvertrag 2022

Noch vor der Landtagswahl haben die Parteien CDU und FDP großspurig versprochen, die Abstandsregelungen zu Windkraftanlagen deutlich zu erhöhen. Nun haben Sie sich von den Grünen im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zu starken Kompromissen hingegeben.

Die Initiative Gegenwind hat hierzu eine sehr gute Presseerklärung veröffentlicht.

Wenn morgen Landtagswahl wäre, würde keine der im Landtag vertretenen Parteien mehr meine Stimme bekommen. Hier wird Politik auf dem Rücken der Bürger gemacht.

Einzige Möglichkeit für uns ist die Volksinitiative für die Durchsetzung des Bürgerwillens bei der Regionalplanung Wind .

Unterstützen Sie durch eine Unterschrift auf den entsprechenden Listen die Volksinitiative. Wir kommen in der Gemeinde Stockelsdorf für eine Unterschrift gerne zu Ihnen ins Haus. Vereinbaren Sie einen Termin über info@horizont-stockelsdorf.de.

Stellungnahme der Gemeinde Stockelsdorf 2017

Im Bürgerinformationssystem der Gemeinde Stockelsdorf ist die sehr ausführliche und umfassende Stellungnahme der Gemeinde zum Download verfügbar.

Auszugweise hier das Kapitel 9 die Gesamtabwägung als Zitat:

„STELLUNGNAHME DER GEMEINDE STOCKELSDORF – GESAMTABWÄ-GUNG UND EMPFEHLUNG ZUR DARSTELLUNG VON VORRANGGEBIE-TEN FÜR WINDENERGIENUTZUNG IM GEMEINDEGEBIET

Für die Stellungnahme wurden die 6 Vorranggebiete auf dem Gebiet der Gemeinde Stockels-dorf auf der Grundlage der harten und weichen Tabukriterien sowie der Abwägungskriterien der Landesplanungsbehörde bewertet. Die Bewertung wurde um eine gemeindliche Anwen-dung der Kriterien erweitert. Die Stellungnahmen der Gemeinde Stockelsdorf

➢ zum Repowering-Konzept der Landesplanungsbehörde sind in Ziffer 5,

➢ zum Kriterium Umfassungswirkung/Riegelbildung der Landesplanungsbehörde sind in Zif-fer 6 und

➢ zur Festlegung der Referenzanlage der Landesplanungsbehörde und zu den fehlenden Aussagen im „Gesamträumlichen Plankonzept“ zum EEG 2017 sind in Ziffer 7 dargelegt.

Die Stellungnahmen zu den einzelnen Vorranggebieten sind unter Ziffer 8 dargelegt.
Für die Gemeinde Stockelsdorf sind in der Gesamtabwägung die überaus negativen Auswirkungen der „Umfassungswirkungen“ durch die Vorranggebiete für die Windenergie, Vorranggebiete für Repowering, durch die geplanten Trassen der neuen 380 kV-Ostküstenleitung und das zusätzliche, rd. 6 ha große Umspannwerk westlich der L 184 auf eine Vielzahl von Dörfern von sehr hoher Bedeutung. Diese erheblichen Belastungen beeinträchtigen sowohl das Schutzgut Menschen und dessen Bedürfnis nach einem gesunden Wohnumfeld und nach Er-holung in der Landschaft als auch das Schutzgut Landschaft mit der vertiefenden Betrachtung des Landschaftsbildes.
Parallel zur Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum III durch die Lan-desplanungsbehörde werden vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) in Zusammenarbeit mit der TenneT TSO GmbH die Planungen zur Ostküstenleitung von Henstedt-Ulzburg bis Stockelsdorf und weiter nach Göhl sehr stark vo-rangetrieben.

Zusätzlich zu den neuen rd. 15 km langen 380 kV-Leitungstrassen durch das Gemeindegebiet wird in Stockelsdorf gegenüber dem bestehenden rd. 16 ha großen Umspannwerk an der L 184 auch noch ein neues rd. 6 ha großes Umspannwerk errichtet.

Allein durch die neue 380 kV-Leitung ergeben sich für die Dörfer Arfrade, Pohnsdorf, Klein Parin, Curau, Dissau, Horsdorf und Malkendorf neue Belastungen der Schutzgüter Menschen und Landschaft mit mittlerem und hohem Konfliktrisiko. Infolgedessen hat für die Gemeinde Stockelsdorf insbesondere die Bewertung der kumulierenden negativen Umfassungswirkungen durch die Vorranggebiete für die Windenergienutzung, die Vorranggebiete für Repowering, die neue 380 kV-Ostküstenleitung und das geplante zusätzliche Umspannwerk auf viele Dörfer im Gemeindegebiet eine sehr hohe Bedeutung.

Auf die kumulierenden Wirkungen der beiden Großvorhaben auf das Schutzgut Menschen und das Schutzgut Landschaft wird weder von der Landesplanungsbehörde noch vom MELUR eingegangen. Im Abwägungskriterium „Netzkapazität“ im „Gesamträumlichen Plankonzept“ sind die kumulierenden Wirkungen als zu bewertender Aspekt zwar genannt, die Landesplanungsbehörde berücksichtigt in ihrer Abwägung diesen Aspekt aber in keinster Weise.
Eine Reduzierung der Gesamtbelastungen der Menschen durch die beiden Großvorhaben in einer Vielzahl von Dörfern und der Landschaft im Umfeld dieser Dörfer ist insbesondere durch Berücksichtigung des Kriteriums „Umfassungswirkungen“ in der Gesamtabwägung möglich. Die Umfassungswirkungen auf die einzelnen Ortschaften sind in Abbildung 10 im Anhang überlagernd dargestellt. Allein daraus ist ersichtlich, dass hierdurch die von der Landespla-nungsbehörde neu dargestellten Vorranggebiete PR3 OHS 074, PR3 OHS 078, PR3 OHS 079 und PR3 OHS 081 entfallen müssen.
Im Curauer Moor hat sich ein Gewässer zu einem wichtigen Schlafplatz für Kraniche entwickelt. Infolgedessen ist ein 3 km Abstandsradius um dieses wichtige Schlafgewässer der Kraniche anzulegen. Dieser Abstandsradius ist eine weiche Tabuzone. Allein hieraus ergibt sich eine Streichung der Vorranggebiete PR3 OHS 074 und PR3 OHS 078.
In der Gesamtabwägung ist auch die geplante Erweiterung des Golfplatzes zu berücksichti-gen, da eine Erweiterung nur in nordöstlicher Richtung möglich ist. Westlich grenzen die Kreis-straße 37 und das Curauer Moor an den bestehenden Golfplatz. Südlich des bestehenden Golfplatzes liegt das Dorf Curau und südöstlich wird eine Erweiterung durch die neue Trasse der 380 kV-Ostküstenleitung verhindert. Aus Sicht der Gemeinde sind Golfplatznutzung und Vorranggebiet für die Windenergienutzung auf ein und derselben Fläche unvereinbar miteinander.
3 der Vorranggebiete liegen teilweise oder vollständig im Gebiet eines gemäß Landschaftsrahmenplan besonders schützenswerten Geotops. Die Bewertung dieses Geotops ist an die Aussagen des Landschaftsrahmenplans anzupassen. Infolgedessen müssen auf der Grund-lage der Bewertung des Konfliktrisikos im „Gesamträumlichen Plankonzept“ der Landesplanungsbehörde die überlagernden Vorranggebiete gestrichen werden.
2 der Vorranggebiete liegen nahezu vollständig innerhalb eines von der Landesplanungsbehörde erfassten potenziellen Beeinträchtigungsbereichs um einen Großvogelhorst. Hierdurch entsteht ein hohes Konfliktrisiko, das in diesen beiden Vorranggebieten überhaupt nicht berücksichtigt wurde. Dies ist zu korrigieren.
Die massive Konzentration von Vorranggebieten für Repowering im Gemeindegebiet entspricht nicht den Vorgaben des Repowering-Konzepts aus dem „Gesamträumlichen Plankonzept“. Dies ist unbedingt zu korrigieren.
Das Vorranggebiet PR3 OHS 081 liegt mit einem Abstand von 300 m zu dicht an genehmigten und eingerichteten multifunktionalen Ablenkflächen für den Rotmilan. In Verbindung mit den Vorranggebieten PR3 OHS 079, PR3 OHS 080 und PR3 SEG 028 wird das Tötungsrisiko für diese Art im Nahbereich der Ablenkflächen zu stark erhöht. Es ist daher zu streichen.
In der Gesamtabwägung der Gemeinde Stockelsdorf reduzieren sich die Vorranggebiete im Gebiet der Gemeinde Stockelsdorf somit auf den Plangeltungsbereich der wirksamen 13. Änderung des Flächennutzungsplanes und des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 75, in dem zwischenzeitlich 12 Windkraftanlagen gebaut bzw. genehmigt sind (siehe Plan Nr. 2). Innerhalb des Plangeltungsbereichs sind die Mindestabstände zu Siedlungen und Wald eingehal-ten. Innerhalb des Plangeltungsbereichs sind im Bereich der Sichtachsen auf die UNESCO-Welterbestätte Lübecker Altstadt keine Standorte für Windenergieanlagen festgesetzt.
Die Landesplanungsbehörde hat sich zum Ziel gesetzt, auf 2% der Landesfläche Vorrangge-biete für die Windenergienutzung auszuweisen. Mit Erreichung dieses Ziels geht die Landes-planungsbehörde davon aus, der Windkraft in Schleswig-Holstein substanziell Raum zu ge-ben. Im Gemeindegebiet Stockelsdorf beträgt der Flächenanteil der Vorranggebiete aus dem vorliegenden Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplans rd. 5,7%.
Mit dem Ergebnis der Stellungnahme der Gemeinde Stockelsdorf beträgt der Flächenanteil der Windkraft auf dem Gebiet der Gemeinde Stockelsdorf, bezogen auf den Plangeltungsbe-reich der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes rd. 2,7%.“

Landtagswahl in Schleswig-Holstein 2017

Am 07.05.2017 ist wieder Landtagswahl in Schleswig-Holstein.

Und Sie haben die Möglichkeit mitzuentscheiden, ob wir hier in unserer Gemeinde Stockelsdorf den Windradwahnsinn weiterführen.

Nach der Neuaufstellung der Regionalpläne sind auf dem Gebiet der Gemeinde Stockelsdorf vier weitere Gebiete vorgesehen.

Für die Gemeinde Curau sind dabei drei Flächen ausgewiesen.

Einmal östlich des Golfplatzes,und südlich von Curau eine Fläche östlich und eine Fläche westlich der L184. Damit rücken die Windräder bis auf einen Abstand von 800 m an unsere Gemeinde heran.

Einige Fakten:

1. Bereits heute bestehen Überkapazitäten.
Alleine Schleswig-Holsteins Bürger zahlten im Jahr 2016 etwa 300 Mio. Euro für nicht gelieferten Strom an die Anlagenbetreiber. Das entspricht einem Anteil von etwa 100 Euro für jeden Bürger dieses Bundeslandes!

2. Windkraftanlagen verursachen gesundheitsschädigenden Infraschall.
Es bestehend starke Bedenken wegen der Gesundheitsauswirkungen von Windkraftanlagen, die näher als der 10-fache Wert der Höhe als Abstand stehen. Dieses droht nun auch Curau mit den neuen Vorrangflächen.
Folgen einer dauerhaften Belastung mit Infraschall sind: Schlafstörungen, Tagesmüdigkeit, Leistungseinbußen, Konzentrationsstörungen, Lernschwierigkeiten bei Kindern, Schwindel, Gleichgewichtsstörungen, Tinnitus, Kopfschmerzen, Sehstörungen, Funktionsstörungen am Herzen, Bluthochdruck, Übelkeit, Magen-Darm-Störungen, Reizbarkeit, innere Unruhe, Panikattacken, Depression.

3. Windkraftanlagen schaden der Tierwelt.
Die im Zuge des Windparks Obernwohlde geschaffenen Ausgleichsflächen für den Rotmilan stehen z.T. in direkter Konkurrenz zu den ausgewiesenen neuen Flächen.

Es gibt viele weitere Gründe wie z.B. das Gift Neodym, dass in Windkrafträdern verbaut wird, der Landschaftsschutz etc.

Was können Sie tun:

  1. Unterstützen Sie die Volksinitiative für die Durchsetzung des Bürgerwillens bei der Regionalplanung Wind durch eine Unterschrift auf den entsprechenden Listen
  2. Berücksichtigen Sie bei der Wahl am 07.05.2017, die Stellungnahme der Parteien zum weiteren Ausbau der Windkraft.

Der Verein

Für Mensch und Natur – Gegenwind Schleswig-Holstein e.V.

hat die im Landtag vertretenen Parteien mit einem umfassenden Fragenkatalog angeschrieben und die Antwort der Parteien auf ihrer Internetseite www.gegenwind-sh.de veröffentlicht.

Außerdem findet man dort eine gute Zusammenfassung der Antworten.

Öffentliche Regionalveranstaltung der Landesregierung zur Windkraftplanung

Die Landesregierung Schleswig-Holstein richtet während des laufenden Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans und zur Teilaufstellung der Regionalpläne zum Thema Windenergie 4 öffentliche Regionalveranstaltungen aus, in denen die Planungsentwürfe erläutert, über die rechtlichen Hintergründe informiert und aufgezeigt wird, wie Bürgerinnen und Bürger, Kommunen sowie Verbände und Initiativen ihre Vorschläge und Bedenken in das Verfahren einbringen können. Derartige Regionalkonferenzen haben bereits 2016 mit insgesamt rund 3.500 Teilnehmern stattgefunden.

Beginn der Veranstaltungen ist jeweils 18:00 Uhr, der Einlass beginnt um 17:00 Uhr, das Ende ist gegen 21:30 Uhr vorgesehen. Die Veranstaltungen finden an folgenden Terminen statt:

  • Freitag, 10. März 2017 in Kiel: RBZ Wirtschaft, Westring 444, 24118 Kiel
  • Freitag, 24. März 2017 in Husum: NordseeCongressCentrum HUSUM, Am Messeplatz 12-18, 25813 Husum
  • Mittwoch, 29. März 2017 in Bad Oldesloe: Stormarnhalle, Am Bürgerpark, 23843 Bad Oldesloe
  • Freitag, 31. März 2017 in Meldorf: Dithmarschenhalle, Rosenstraße 6, 25704 Meldorf

Anmeldeschluss ist jeweils 3 Tage vor der Veranstaltung. Die Anmeldemöglichkeit befindet sich im Internet unter http://www.schleswig-holstein.de/Windenergie.