Archiv der Kategorie: Stockelsdorf

Bauausschuss 28.01.2025 – Fragenliste der Initiative- Antwort der Gemeinde

Bauausschuss entscheidet einstimmig für die Aufstellungsbeschlüsse

Am 28.01.2025 waren über 30 Personen unserer Initiative vor Ort in Stockelsdorf in der Sitzung des Bauausschusses präsent.

Im Rahmen der Einwohnerfragestunde  hat der Leiter der Bauamts, Herr Ohm, fast alle 23 Fragen der Initiative, beantwortet. Die Fragen wurden der Gemeinde bereits gestern überstellt. Sie finden die versendeten Fragen für die Einwohnerfragestunde der Bauausschusssitzung der Gemeinde Stockelsdorf am 28.01.2025 über den hinterlegten Link.

Die Antwort der Gemeinde bekam die Initiative am 04.02.25 zugesendet. Sie ist hier downloadbar.

Die Gemeinde ist auf die  Bedenken der Initiative nicht eingegangen und verweist auf rechtliche Rahmenbedingungen, die vom Land und Bund vorgegeben sind. Die Gemeinde zieht sich auf die Position zurück, dass sie durch Nutzung der Gemeindeöffnungsklausel „schlimmeres“ verhindern will.

Zwar betonte der Amtsleiter, dass die Gemeinde nicht von finanziellen Interessen geleitet wurde, dieses wurde aber direkt vor der Abstimmung noch einmal von Helmut Neu, dem Fraktionsvorsitzenden der UWG konterkariert, als er in seiner kurzen Ansprache betonte, das es vor allem um die Windrendite für die Gemeinde und Bürger, die sich beteiligen wollen, gehe.

Zumal hohe Pachterträge für die Besitzer der Flächen erzielbar sind. Hier ein Link zum Beitrag über die Pachterträg.e

Der Bauauschuss hat die beiden Aufstellungsbeschlüsse einstimmig entschieden.

Natürlich sind die Mitglieder der Initiative enttäuscht, dass die Gemeinde die Betroffenheit und die Interessen der Bürger der Dorfschaften nicht berücksichtigt und bewusst Nachteile für die Menschen und die Landschaft in Kauf nimmt.

Die Erwartungshaltung war, dass einzelne Mitglieder des Bauausschusses ins Nachdenken gekommen wären und die Entscheidung noch einmal vertagt hätten, um in den Dialog mit den betroffenen Bürgern zu gehen, bevor ein Aufstellungsbeschluss entschieden wird. Zumal in den Dorfschaften bisher noch keine Dorfschaftsversammlungen stattgefunden haben, um die Planung vorzustellen.

Die Lübecker Nachrichten haben über die Veranstaltung berichtet.
Link

Newsmeldung bei HL-Live

Nachfolgend der Text der E-Mail, die am 27.01.2025 mittags an die Bürgermeisterin, den Bürgervorsteher und den Amtsleiter des Bauamts zugesendet wurde. Die Mail ging in Kopie auch an die Dorfvorsteher und einen Pressevertreter.

 

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Samtleben, sehr geehrter Herr Bürgervorsteher Beckmann, sehr geehrter Herr Ohm,

 

„Ich vertrete eine Gruppe von über 60 Bürgern und Bürgerinnen der Gemeinde Stockelsdorf, die das Ziel haben, die Planung der Gemeinde zu verhindern, weitere Flächen auf Gemeindegebiet für den Bau von Windkraftanlagen auszuweisen und auf diesem Weg zu Lasten der Gesundheit der Bürger der Gemeinde und zu Lasten der Landschaft zu handeln, um mögliche finanzielle Vorteile für die Gemeinde zu erlangen.

Um Ihnen in der Einwohnerfrage doppelte Fragen zu ersparen, haben wir innerhalb der Initiative unsere Fragen abgestimmt. Einzelne Wiederholungen, die stark die persönliche Betroffenheit der Bürger und Bürgerinnen ausdrücken, sind trotzdem vorhanden.

Wir senden Ihnen diese Fragen im Vorhinein zu, damit Sie Gelegenheit haben, sich vorzubereiten.  (siehe Anlage)

Wir bitten bereits jetzt darum, diese Fragen und die Antworten ins Protokoll aufzunehmen.“

Fragen zur Bauausschusssitzung am 28.01.2025

Wir haben gestern an die Bürgermeisterin, den Bürgervorsteher und den Amtsleiter des Bauamts unsere Fragen zugesendet, die wir im Rahmen der EInwohnerfragestunde stellen wollen. Die Mail gin in Kopie auch an die Dorfvorsteher und einen Pressevertreter.

Nachfolgend der Text der E-Mail:

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Samtleben, sehr geehrter Herr Bürgervorsteher Beckmann, sehr geehrter Herr Ohm,

 

„Ich vertrete eine Gruppe von über 60 Bürgern und Bürgerinnen der Gemeinde Stockelsdorf, die das Ziel haben, die Planung der Gemeinde zu verhindern, weitere Flächen auf Gemeindegebiet für den Bau von Windkraftanlagen auszuweisen und auf diesem Weg zu Lasten der Gesundheit der Bürger der Gemeinde und zu Lasten der Landschaft zu handeln, um mögliche finanzielle Vorteile für die Gemeinde zu erlangen.

Um Ihnen in der Einwohnerfrage doppelte Fragen zu ersparen, haben wir innerhalb der Initiative unsere Fragen abgestimmt. Einzelne Wiederholungen, die stark die persönliche Betroffenheit der Bürger und Bürgerinnen ausdrücken, sind trotzdem vorhanden.

Wir senden Ihnen diese Fragen im Vorhinein zu, damit Sie Gelegenheit haben, sich vorzubereiten.  (siehe Anlage)

Wir bitten bereits jetzt darum, diese Fragen und die Antworten ins Protokoll aufzunehmen.“

Link zur Anlage

Link

Flugblätterverteilung

Unser aktuelles Flugblatt, dass wir an den Tagen vor der Bundestagswahl in allen Haushalten der Gemeinde Stockelsdorf verteilt haben und aktuell vor den Dorfschaftsversammlungen verteilen, finden Sie hier:

Flugblatt Stockelsdorf und Dorfschaftsversammlungen

Über die untenstehenden Links finden Sie die Flugblätter

die am 13.01.2025 und 14.01.2025 in Curau, Klein Parin und Pohnsdorf verteilt wurden.

Flugblatt Curau

Flugblatt Klein Parin

Flugblatt Pohnsdorf

In Dissau, Obernwohlde, Arfrade, Eckhorst und Krumbeck erfolgte die Verteilung zwischen dem 20.01.25 und 23.01.2025

Flugblatt Dissau

Flugblatt Obernwohlde Arfrade Eckhorst Krumbeck

In Malkendorf und Horsdorf sowie der Nachbargemeinde Mönkhagen wurden am 25.01.2025 und 26.01. Flugblätter verteilt.

Flugblatt Malkendorf Horsdorf

Flugblatt Mönkhagen

Verteilt Mitte Februar in Stockelsdorf
Flugblatt Stockelsdorf  Ausbau der Windenergie in Stockelsdorf 

Keine weiteren Windräder in der Gemeinde Stockelsdorf

Keine weiteren Windräder in der Gemeinde Stockelsdorf

Wir suchen Menschen, die bereit sind, mit uns gegen einen weiteren Ausbau auf unserem Gemeindegebiet zu kämpfen.

Warum:

1. Bereits heute bestehen Überkapazitäten. Alleine in den ersten drei Quartalen des Jahres 2015 mussten 1.694 GWh Stromerzeugung wegen Nichtabnahme abgeregelt werden. Und das war noch vor dem Aufbau des Windparks Obernwohlde. Das Land Schleswig-Holstein muss hierfür 173 Mio € von unseren Steuergeldern an die Betreiber als Entschädigung zahlen.
Quelle

2. Windkraftanlagen verursachen gesundheitsschädigenden Infraschall. In Dänemark steht seit kurzem der Ausbau der Windkraft an Land nahezu still, weil starke Bedenken wegen der Gesundheitauswirkungen stehen.
Folgen einer dauerhaften Belastung mit Infraschall sind: Schlafstörungen, Tagesmüdigkeit, Leistungseinbußen, Konzentrationsstörungen, Lernschwierigkeiten bei Kindern, Schwindel, Gleichgewichtsstörungen, Tinnitus, Kopfschmerzen, Sehstörungen, Funktionsstörungen am Herzen, Bluthochdruck, Übelkeit, Magen-Darm-Störungen, Reizbarkeit, innere Unruhe, Panikattacken, Depression
Quelle 1
Quelle 2

3. Windkraftanlagen schaden der Tierwelt. Die im Zuge des Windparks Oberwohlde geschaffenen Ausgleichsflächen für den Rotmilan stehen z.T. in direkter Konkurrenz zu den ausgwiesenen neuen Flächen.
Quelle: eigene Recherche

4. Viele Windkraftanlagen setzen hochgiftiges Neodym ein.
Der wichtigste Lieferant mit 97 % der Weltproduktion ist China. Das führt dort zu erheblichen Umweltproblemen. Bei der Trennung des Neodyms vom geförderten Gestein entstehen giftige Abfallprodukte, außerdem wird radioaktives Uran und Thorium beim Abbauprozess freigesetzt. Diese Stoffe gelangen zumindest teilweise ins Grundwasser, kontaminieren so Fauna und Flora erheblich und werden für den Menschen als gesundheitsschädlich eingestuft.
Quelle

5. Weitere Gründe sind im Landschaftsschutz, Schutz des Weltkulturerbes Lübeck usw. zu sehen

Was können Sie tun?

Melden Sie sich bei uns unter info@horizont-stockelsdorf.de

Antwort der Bürgermeisterin auf den offenen Brief

Antwort der Bürgermeisterin per Mail am 13.12.2024

Sehr geehrter Herr Zehle,

vielen Dank für Ihre Anfrage und das erneute Nachfragen. Die Beantwortung Ihrer umfassenden Anfrage hat uns  einige Tage gekostet. Im Rahmen der Gemeindevertretersitzung am Montag würde sie den Rahmen sprengen. Dort ist üblicherweise eine Frage pro Bürger zugelassen. Ich werde aber im Rahmen der Einwohnerfragestunde darauf hinweisen, dass eine umfassende Anfrage gestellt wurde und Ihre Fragen und unsere Antworten anonymisiert auf unserer Homepage veröffentlichen.

Nochmal grundsätzlich: Uns ist die Sensibilität des Themas bewusst, wir haben uns aber ganz  bewusst entschieden, hier tätig zu werden, weil nach unserer Auffassung und auch der Aussage der zuständigen Ministerien eine weitere Ausweisung von Windeignungsflächen nicht mehr zu verhindern ist und wir als Gemeinde überhaupt nur  Einfluss nehmen können, wenn wir selbst tätig werden. Es ist also eher eine Flucht nach vorn. Zum Thema Sichtachsen und 380 KV Tassen: Wir n im Laufe des zweiten Quartals des nächsten Jahres Simulationsmodelle der Sichtachsen aus den Dorfschaften auf möglich Masten und Anlagen bekommen, die wir dann zur Verfügung stellen.

Ich schicke diese Mail den Dorfvorstehern, Gemeindevertretern sowie den Mitgliedern des Ausschusses für Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit in Blindkopie

 

1. Können Sie mir bzw. alle Bürgern auf der Webseite der Gemeinde die gezeigten Folien zur Verfügung stellen.

Selbstverständlich stellen wir die gezeigten Folien allen Bürger n zur Verfügung. Wir werden diese Anfang nächster Woche  dort veröffentlichen. Um immer auf dem neuesten Stand unserer Pressemitteilungen und Veröffentlichungen zu sein, empfehle ich Ihnen außerdem unser App Munipolis. Registrierung – MUNIPOLIS 📢

Noch zu Frage 1. Ist es richtig, dass die Gemeinde Stockelsdorf plant, im Rahmen der Gemeindeöffnungsklausel gemäß § 245e Abs. 5 des Baugesetzbuches ein Zielabweichungsverfahren zu beantragen und das ausgewiesene Vorranggebiet PR3_OHS-081 über das Vorranggebiet hinaus auszuweiten und damit auch Flächen mit Windanlagen zu bebauen, die mit den Zielen der Raumordnung des Landes insbesondere wegen etwaiger Ausschluss- oder Abwägungskriterien auf der übergeordneten Planungsebene nicht vereinbar sind?

Ja und nein. Es ist richtig, dass die Gemeinde Stockelsdorf plant Anträge auf Zielabweichung zu stellen und u.a. das ausgewiesene Vorranggebiet PR3_OHS_081 (zwischen Pohnsdorf, Curau, Dissau und Klein Parin) über die derzeitige Vorrangfläche hinaus als Fläche für Windenergie auszuweisen. Derzeit steht diese Ausweisung den Zielen der Raumordnung des Landes aufgrund von Ausschluss- oder Abwägungskriterien entgegen, daher der Antrag auf Zielabweichung.

Es ist nicht beabsichtigt, dort Windkraftgebiete auszuweisen, wo tatsächlich Kriterien entgegenstehen, die nicht der Abwägung zugänglich sind. Wir bewegen uns in dem rechtlichen Rahmen, der sich aus dem zukünftigen Regionalplan Wind ergeben wird. Die Abweichung ergibt sich ausschließlich daraus, dass wir die zukünftigen Regeln über die Gemeindeöffnungsklausel schon über ein Zielabweichungsverfahren vor in Kraft-Treten des neuen Regionalplans anwenden dürfen.

Der Regionalplan befindet sich in der Überarbeitung und die harten und weichen Kriterien wurden neu gefasst. Auch wissen wir bereits aufgrund der Potenzialflächenkarte für Windenergiegebiete gemäß der Ziele der Raumordnung der Teilfortschreibung zum Thema „Windenergie an Land“ des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 (Stand September 2024), dass diese ausgewiesenen Potenzialflächen nach Anwendung der zukünftigen Ausschlusskriterien verbleiben. Diese Potenzialflächen stehen der Regionalplanung und der gemeindlichen Bauleitplanung zur Auswahl und Festlegung von Windenergiegebieten zur Verfügung. Bei den derzeit dargestellten Potenzialflächen handelt es sich selbstverständlich nicht um Vorranggebiete. Allerdings wird die Landesplanung für  die noch zu erstellenden Regionalpläne  „Windenergie“, die auf den Potenzialflächen aufbauen, daraus Vorranggebiete im Umfang von rund 3 % des Landesfläche ausweisen. Die Gemeinde Stockelsdorf geht davon aus, dass bevor neue Vorranggebiete festgelegt werden, die vorhandenen Vorrangflächen arrondiert und vergrößert werden und somit eine Vergrößerung der Fläche PR3_OHS_081 unausweichlich sein dürfte. Gleichwohl ist es möglich, dass aufgrund entgegenstehender fachrechtlicher Belange eine Genehmigung nicht erteilt werden kann, diese Prüfung erfolgt im Genehmigungsverfahren zu dem alle Gutachten vorzulegen sind.  

Fazit: Die Gemeinde Stockelsdorf geht davon aus, dass das genannte Gebiet im Rahmen der Neufassung des Regionalplans sowieso vergrößert werden wird. Unsere Planungen bewegen sich in dem rechtlichen Rahmen, der auch für die Regionalplanung und zukünftige Projektentwickler gilt bzw. gelten wird. Wir versuchen nur der zu erwartenden Entwicklung zuvorzukommen und einen Mehrwert für Gemeinde und Bürger zu generieren.

2. Ist es richtig, dass der Beschluss, von der Gemeindeöffungsklausel Gebrauch zu machen, von allen gewählten Gemeindevertretern einstimmig gefasst wurde? In welcher Versammlung wurde der Beschluss gefasst, wo ist das Protokoll einzusehen?

Zum Thema Wind und zur weiteren Verfahrensweise der Gemeinde wurden im nichtöffentlichen Teil der Gemeindevertretung am 03.06. und 02.09.2024 und im nichtöffentlichen Teil des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit am 04.11.2024 einstimmige Beschlüsse gefasst. Die Ergebnisse finden sie in einer der darauffolgenden Sitzungen im Bericht der Bürgermeisterin über die Durchführung der Beschlüsse auf der Gemeindehomepage (https://stockelsdorf.ris-portal.de/sitzungen). Der vollständige Inhalt ist nichtöffentlich, weil sich aus den Inhalten Konsequenzen für Gespräche und Verhandlungen mit potentiellen Projektentwicklern ergeben. Eine vollständige Transparenz würde die Verhandlungsposition der Gemeinde zu sehr schwächen.

3. Ist es richtig, dass durch den Antrag der Gemeinde die Möglichkeit geschaffen werden soll, statt der bisher in der Regionalplanung beschriebenen 3 WEA (Zitat aus dem Regionalplan: „ Es ist davon auszugehen, dass auf der Fläche maximal drei WEA errichtet werden können“) mit Höhenbegrenzung (Zitat: „Eine mögliche Höhenbegrenzung kann im Genehmigungsverfahren geprüft werden. Sie stellt die Nutzbarkeit der Fläche nicht grundsätzlich in Frage“, die Referenzanlage im Regionalplan hat eine Höhe von 150 m**)
nun, wie vom Gemeindevertreter auf der Informationsdarstellung dargestellt,  bis zu 6 WEA ohne Höhenbegrenzung projektiert werden können.

Der Regionalplan weist nur eine Fläche aus, die Anzahl der Windenergieanlagen (WEA) sowie die Höhe der WEA werden im Regionalplan nicht ausgewiesen. Die Vorranggebiete müssen so gestaltet sein, dass sie eine Ausnutzung und einen wirtschaftlichen Betrieb mit marktgängigen WEA ermöglichen. Damals in 2017 wurde als marktübliche Basis eine Referenzanlage von 150 Metern Gesamthöhe mit einer Nabenhöhe von 100 Metern, einem Rotordurchmesser von 100 Metern und 3,2 MW Leistung angenommen. Referenzanlagen dienen nur als Beispiel für die Konzeptentwicklung. Sie werden der technischen Entwicklung angepasst. Derzeit wird als Grundlage der zukünftigen Windenergie-Regionalplanung eine WEA mit einer Gesamthöhe von 200 Metern und einem Rotordurchmesser von 150 Metern angenommen. Flächen, die in Plänen ausgewiesen werden, die nach dem 01.02.2023 wirksam geworden sind und Bestimmungen zur Höhe baulicher Anlagen enthalten, sind auf den Flächenbeitragswert nicht anzurechnen. Mit einem Ziel der Raumordnung im neuen Landesentwicklungsplan „Wind“ soll ein Verbot von Höhenbegrenzungen gegenüber der Bauleitplanung der Gemeinden ausgesprochen werden. Einem Antrag auf Zielabweichung mit Höhenbegrenzung wird seitens der Genehmigungsbehörde nicht entsprochen werden.

In dem der Gemeinde vorliegenden Entwurf sind auf der vorhandenen Vorrangfläche drei WEA (119 – 124 m Nabenhöhe) geplant. Westlich der Landesstraße (L184) könnten voraussichtlich zwei weitere WEA entstehen. Bei einer Ausweisung der Fläche auf der östlichen Seite der L184, welches derzeit politisch nicht gewollt ist, könnten voraussichtlich 2 bis 3 weitere WEA entstehen.

Fazit: Es sind statt 3 zukünftig ca. 5 bis maximal 8 Anlagen rechtlich denkbar. Höhenbegrenzungen  sind rechtlich nicht mehr zulässig. Auch bestehende Bebauungspläne werden voraussichtlich angepasst oder aufgehoben werden müssen. Die zulässige Anlagengröße wird letztlich im Genehmigungsverfahren festgelegt.

4. Der Gemeindevertreter sagte aus, dass mit einer Höhe unter 200 m und einer Begrenzung auf 3 WEA sich wahrscheinlich kein Projektierer findet. Könnte gegebenenfalls dieser Sachverhalt ohne Nutzung der Gemeindeöffnungsklausel zu dem Ergebnis führen, dass die Vorrangflächen zwar ausgewiesen bleiben aber dort aus Wirtschaftlichkeitsgründen keine WEA installiert werden?

Nein. Eine Höhenbegrenzung durch die Gemeinde ist rechtlich unzulässig. Sie kann allenfalls bei einer Projektbeteiligung in Abstimmung mit den Projektpartnern erreicht werden. Das Ergebnis ohne Anwendung der Gemeindeöffnungsklausel wäre nach unserer Einschätzung, dass das Land die aus den Entwürfen ersichtliche Potentialfläche als Windeignungsfläche ausweisen würde und dann Projektentwickler ohne Beteiligung der Gemeinde oder der Bürger einen Windpark nach Ihren Vorstellungen gestalten könnten. Es ist sehr wahrscheinlich, dass zuerst die vorhandenen Windparkflächen vergrößert werden. Flächen, die nicht wirtschaftlich nutzbar sind, wurden vom Land gar nicht erst ausgewiesen. Bei den ausgewiesenen Potenzialflächen handelt es sich bezogen auf Windenergie um wirtschaftlich nutzbare Flächen.

5. Ist es richtig, dass durch die Ausweitung der mit WEA bebaubaren Fläche die zur errichtenden WEA näher als in der Regionalplanung vorgesehen an alle oder einige der Gemeinden Curau, Dissau, Pohnsdorf heranrücken?

Da das Land Schleswig-Holstein zukünftig weitere Flächen als Vorranggebiete ausweisen wird, wurden hierzu die bisher gelten Kriterien „aufgeweicht“, um die Ausweisung weiterer Vorrangflächen zu ermöglichen. Im Außenbereich müssen Vorranggebiete 400 Meter Abstand zur Wohnbebauung einhalten, zu Dörfern und Städten 800 bzw. 1.000 Meter. Bei bestehende Vorranggebieten wird der Abstand laut Landesplanung auf 800 Meter verringert, um eine Vergrößerung der Windenergiefläche zu ermöglichen. Im Fall der Potenzialfläche zwischen Pohnsdorf, Curau und Dissau könnten einzelne WEA näher an die Dorfschaften heranrücken.

6. Ist es richtig, dass die Nutzung der Gemeindeöffnungsklausel, wie auf der Informationsveranstaltung vorgestellt und von einem Ratsmitglied bestätigt, vor allem aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt, weil die Gemeinde sich dadurch Steuereinnahmen (Gewerbsteuer) erhofft und über eine Beteiligung der Gemeindewerke an der Betreibergesellschaft möglicherweise auch günstigere Stromtarife ermöglicht werden, von denen aber ausschließlich Bürger einen Nutzen haben, die Kunden der Gemeindewerke sind.

Nein. Motivation ist, dass die Gemeinde davon ausgeht, dass die vorhandenen Windkraftflächen in jedem Fall vergrößert bzw. neue zusätzliche ausgewiesen werden. Vor diesem Hintergrund hat die Gemeinde entschieden: „Wenn, dann wollen wir wenigstens finanziell davon profitieren.“  Die Gemeinde Stockelsdorf wünscht an der Ausweisung weiterer Vorrangflächen für Wind zu partizipieren. Aufgrund der Gemeindeöffnungsklausel hat der Gesetzgeber ausdrücklich nur den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, vor Ausweisung weiterer Vorranggebiete, über das Zielabweichungsverfahren im Vorwege weiterer Ausweisungen durch das Land eigene Windparks auszuweisen und zu realisieren. Durch diese Möglichkeit sind Investoren deutlich gesprächsbereiter, da diese keine Anträge auf Zielabweichung stellen können und auf die Umsetzung des Landes ohne Steuerungsmöglichkeit warten müssten. Nicht die Gemeinde, aber die Tochtergesellschaft „Gemeindewerke Stockelsdorf“ könnte als Teilhaber der Windpark-Gesellschaft den Sitz der Gesellschaft in der Gemeinde verorten und damit auch zusätzliche Gewerbesteuern ermöglichen. Außerdem wird geprüft, inwieweit einzelne Bürger sich an einem sog. Bürger-Windpark beteiligen und der erzeugte Strom den betroffenen Bürgern ggfs. zu günstigeren Konditionen zur Verfügung gestellt werden könnte.

D.h. jeder Bürger kann sich finanziell in Form einer Geldanlage beteiligen und jeder betroffene Bürger kann einen entsprechenden Stromvertrag abschließen. 

7. Können Sie bitte ausweisen, wie sich die erwarteten Mehreinnahmen prozentual auf die Ortschaft Stockelsdorf und die einzelnen Dorfschaften aufteilt. Welche geplanten Investitionen sollen/können durch die Mehreinnahmen finanziert werden?

Für die Einnahmen der Gemeinde Stockelsdorf gibt es keinen Aufteilungsschlüssel für die einzelnen Dorfschaften. Es sind noch keine Investitionen aufgrund von möglichen Einnahmen durch WEA geplant. Üblicher Weise werden Investitionen z.B. in den Bereichen Schule, Kindergarten, Feuerwehr, Kultur und Soziales getätigt. Außerdem werden auch teilweise Kosten der Errichtung getragen und anfallende Kredite getilgt werden müssen. Die Frage, ob es eine gesonderte Zuweisung von Mitteln für Projekte in den betroffenen Dörfern geben soll, wäre von der Gemeindevertretung zu entscheiden. Aus meiner Sicht wäre dies zugunsten der betroffenen und belasteten Dorfschaften zu begrüßen.

8. Ist es richtig, dass das Zielabweichungsverfahren der Gemeindeöffnungsklausel einen wesentlich früheren Bau der WEA gegenüber dem Abwarten der Ergebnisse der Regionalplanung ermöglichen würde und damit auch zu einer wesentlich früheren Belastung der Bewohner der angrenzenden Dorfschaften?

Die Gemeindeöffnungsklausel gilt seit dem 14.01.2024 bis zur Erreichung des Flächenbeitragswert, längsten allerdings bis zum 31.12.2027. Somit liegt der zeitliche Vorteil bei max. 2 – 3 Jahren, wobei voraussichtlich mit einer früheren Konkretisierung der zukünftigen Vorranggebiete im Regionalplan gerechnet wird.

9. Der Referent des Planungsbüros und der Gemeindevertreter haben in der Veranstaltung die Aussage getätigt, dass die Standorte der 380KV Ostküstenleitung der Gemeinde noch nicht offiziell bekannt sind und deshalb nicht in den Darstellungen, die auf den Folien vorgestellt wurden, eingezeichnet werden konnten. Können Sie in diesem Zusammenhang bitte bestätigen, dass die Standorte als „geplante 380 KV Leitung“ im Ergebnisblatt der gemeindeweiten Potentialanalyse zur Eignung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (Stand 13.01.2023) eingezeichnet sind.

Der Trassenverlauf der 380kV-Ostküstenleitung ist sowohl dem Referent, wie auch der Verwaltung und allen anderen bekannt. Die geplanten Stromtrassen sind in der Präsentation auf der Seite 26 dargestellt. Aufgrund der unterschiedlichen Verfahrensstände der veröffentlichten Karten und der unterschiedlichen Zeitpunkte der Erstellung der Pläne sind nicht überall identisch bestehende und geplante Infrastrukturen des Hoch- und Höchstspannungsnetzes eingezeichnet. Auch aus Kostengründen wurde auf eine komplette Überarbeitung der Pläne verzichtet. Wir bitten dies zu entschuldigen.

Im Ergebnisblatt der gemeindeweiten Potentialanalyse zur Eignung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist der Stand vom 13.01.2023 dargestellt. Dieser entspricht in Teilbereichen nicht mehr der neusten Trassenplanung. Wir werden aber entsprechende kombinierte Zeichnungen zur Verfügung stellen.

10. Können Sie bestätigen, dass bisher die Gemeinde Stockelsdorf „die Ausweisung des Vorranggebietes PR3_OHS_081 auf ihrem Gemeindegebiet in der Gesamtabwägung weder „für planerisch noch für rechtlich vertretbar“ hielt* und die Bürger der Gemeinde erst nach dem Beschluss (siehe 3.) erstmals mit der Informationsveranstaltung vom 20.11.2024 über die geänderte Einstellung der Gemeinde informiert hat.

Auf Basis der zum Zeitpunkt der Stellungnahme zum Gebiet geltenden Rechtslage hat sich die Gemeinde Stockelsdorf in der Stellungnahme zum 3. Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 zum Sachthema Windenergie entsprechend der damaligen Kriterien gegen die Ausweisung des Vorranggebietes PR3_OHS_081 ausgesprochen.  Zum einen wurde die Fläche damals vom Land trotzdem ausgewiesen und unsere aufgeführten Hinweise und Stellungnahmen konnten sich in der Abwägung nicht durchsetzen und zum anderen wurden die Kriterien inzwischen „aufgeweicht“ und zugunsten von Windenergieflächen geändert.

Dem Ausbau der erneuerbaren Energien wurde ein überragendes öffentliches Interesse zugebilligt, die geänderte Energieversorgung in Europa, etc. haben dazu geführt, dass Bund und Land neue Regeln aufgestellt haben, die der Windkraft deutlich mehr Spielraum einräumen. Angesichts der geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen, wo beispielsweise nicht einmal mehr die Umzingelungswirkung oder z.B. kleinere Geotope zum Ausschluss einer Ausweisung von Vorranggebieten führen würden, macht es keinen Sinn, eine negative Stellungnahme zur neuen Gebietskulisse abzugeben, daher wurde eine realistische Herangehensweise seitens der Politik favorisiert. Das bedeutet lieber selbst gestalten als abzuwarten und vor vollendete Tatsachen gesetzt zu werden.

Während des Entscheidungsprozesse wurden viele Gespräche mit Fachleuten, Projektentwicklern, Gemeindewerken etc. geführt und Rechtsgutachten eingeholt. All dies musste vor der Bekanntmachung der Absichten der Gemeinde erfolgen. Mit der Informationsveranstaltung am 20.11.2024 wurden dann die Bürger der Gemeinde Stockelsdorf erstmals über die geänderte Situation und Auffassung der Politik informiert.

11. Plant die Gemeinde vor Beantragung des Zielabweichungsverfahrens die Bürger der Gemeinde Stockelsdorf zu befragen, um ein Meinungsbild zu bekommen?

Ein Meinungsbild zum Antrag auf Zielabweichung ist nicht erforderlich. Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes wird es eine Beteiligung der Öffentlichkeit geben.

Mit freundlichen Grüßen

 

Julia Samtleben

Bürgermeisterin

Pressemitteilung der Gemeinde Stockelsdorf vom 16.12.2024

Originaltext: Quelle

Gemeinde Stockelsdorf setzt auf Windkraft

Die Gemeinde Stockelsdorf wird nach einstimmigen Beschlüssen der Gemeindevertretung von der Gemeindeöffnungsklausel Gebrauch machen, um auf die Entwicklung weiterer Windeignungsflächen im Gemeindegebiet besser Einfluss nehmen zu können. Bereits am 20.11.2024 informierte die Bürgermeisterin mit ihrem Team deshalb die Bürger:innen der Stockelsdorfer Dorfschaften bei einer Informationsveranstaltung in Dissau. Die Heinz-Voigt-Halle war an diesem Abend gut besucht. Ca. 100 Bürger:innen aus den Dorfschaften und dem Kernort der Gemeinde Stockelsdorf hatten sich bei regnerischem Wetter versammelt, um zu hören, was es an neuen Informationen zum Thema Windenergie in Stockelsdorf gibt.

Dipl.-Ing. Raimund Weidlich von PROKOM Stadtplaner und Ingenieure präsentierte den gesetzlichen Sachstand und veranschaulichte die Auswirkungen auf die einzelnen Dorfschaften.

Die gewonnene Leistung durch Windenergie an Land soll in Schleswig-Holstein bis 2030 auf 15 Gigawatt erhöht werden.

Um dieses Ziel des Bundes zu erreichen, müssen die bereits bestehenden Windenergie-Vorranggebiete ausgeweitet werden und neue hinzukommen.

Mit dem neuen § 245e Abs. 5 Baugesetzbuch hat der Bundesgesetzgeber den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, Windenergiegebiete außerhalb der aktuellen Vorranggebiete mittels eines bei der Landesplanungsbehörde zu beantragenden Zielabweichungsverfahrens zu planen.

Die von der Bundesregierung eingeführte sog. Gemeindeöffnungsklausel erlaubt es ausschließlich Kommunen, Windenergieanlagen zu ermöglichen, indem dieser sog. Zielabweichungsantrag bei der Landesplanung gestellt wird und über Bauleitplanung die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung von Windenergieanlagen geschaffen werden. Das Zeitfenster dafür ist kurz. Ende 2027 läuft die Gemeindeöffnungsklausel aus.

Bauamtsleiter Jan-Christian Ohm informierte über getroffene Beschlüsse und den derzeitigen Stand. Um einer zu erwartenden Ausweisung weiterer Windenergieanlagenflächen durch das Land ohne direkte Gestaltungs- und Beteiligungsmöglichkeiten der Gemeinde zuvorzukommen, hat die Gemeindevertretung am 03.06.2024 beschlossen auf Basis der Gemeindeöffnungsklausel tätig zu werden. Nun sollen in Kürze Aufstellungsbeschlüsse für Flächennutzungsplanänderungen zur Realisierung von Windenergieflächen getroffen werden. In diesen Bauleitplanverfahren haben alle Bürger:innen im Rahmen einer öffentlichen Beteiligung die Möglichkeit weitere Hinweise und Bedenken zu äußern. Die derzeitigen Potenzialflächen werden im nächsten Schritt untersucht und konkretisiert. Hierzu sind Gutachten zu beauftragen, die u.a. kollisionsgefährdete Brutvogelarten berücksichtigen, dies wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Bestimmungen zur Höhe von Windenergieanlagen dürfen nicht mehr erfolgen.

Bauamtsleiter Ohm dazu: Wir haben uns kurz gesagt entschieden, nicht untätig auf die Ergebnisse der Regionalplanung zu warten und dann zu schauen, ob, wo und in welcher Größe neue Windparkflächen in Stockelsdorf ausgewiesen werden. Wir wollen selbst gestalten und die Gemeinde über eine Beteiligung der Gemeindewerke, sowie die Bürger:innen beteiligen. Zur Umsetzung brauchen wir die Unterstützung von Projektentwicklern. Die Gespräche verlaufen aber vielversprechend. Der Vorteil ist, dass nur die Gemeinde in den nächsten Jahren neue Flächen entwickeln kann. Investoren müssen warten, bis der Regionalplan fertig ist und ob es dann zusätzliche Flächen in Stockelsdorf geben wird, ist bis dahin nicht sicher.

Anwesende Politiker unterstützten die Verwaltung und appellierten an die Anwesenden: „Lassen Sie uns einen gemeinsamen Schritt in Richtung des vereinbarten Klimaziels gehen, mit der Absicht, einen Mehrwert für die Gemeinde und damit jede:n Stockelsdorfer Bürger:in zu generieren!“

Es ist Wunsch der Gemeinde die Windenergieanlagen mit einer Bürgerbeteiligung zu realisieren.

Die anwesenden Bürger:innen stellten durchaus kritische Fragen, es bestand aber Einigkeit, dass Windkraft grundsätzlich sinnvoll ist und niemand sperrte sich völlig gegen das Vorgehen der Gemeinde. Sorge bereitet allen Anwesenden natürlich die hohe Beeinträchtigung der Gemeinde, weil ja auch noch das neue, mehrere Hektar große Umspannwerk und drei 380-KV-Leitungen gebaut werden.

Bürgermeisterin Julia Samtleben verwies noch einmal darauf, dass die Hoffnung besteht, dass das Land keine zusätzlichen Windflächen ausweisen wird, wenn die Gemeinde über die Gemeindeöffnungsklausel bereits eigene neue Flächen generiert hat. Auf die Frage aus dem Publikum, welcher finanzielle Vorteil für die Gemeinde entsteht, wenn weitere Flächen ausgewiesen werden, verwies die Bürgermeisterin auf eine bundesweite Änderung der Gewerbesteuerzerlegung. Seit dem Jahr 2021 wird die Gewerbesteuer bei Windkraft- und Solaranlagen zu 10 Prozent nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne und zu 90 Prozent nach dem Verhältnis der installierten Leistung der Anlagen verteilt. Da die installierte Leistung konstant bleibt, wird Stockelsdorf als Standortgemeinde nunmehr auch angemessen an der Gewerbesteuer beteiligt. Einerseits durch die Änderung des Zerlegungsmaßstabs und anderseits durch die Erhöhung des Anteils der Standortgemeinde an der Gewerbesteuer auf etwa 90 Prozent. Stockelsdorf rechnet dadurch mit Mehreinnahmen im deutlich sechs- möglicherweise siebenstelligen Bereich.

Die Gemeinde Stockelsdorf wird voraussichtlich im Januar und Februar die entsprechenden Aufstellungsbeschlüsse zur Vorbereitung der Bauleitplanung fassen. Umfassende Informationen zum Thema finde Sie auf unserer Homepage unter www.stockelsdorf.de.

Stockelsdorf, den 16.12.2024

gez. Julia Samtleben

Bürgermeisterin

Offener Brief an die Bürgermeisterin von Stockelsdorf Dez. 2024

Klaus-Olaf Zehle
Dipl. Wirtsch.-Ing., M.A., LL.M (com.)
Curauer Dorfstraße 39
23617 Curau
02.12.2024

 

 

 

 

Julia Samtleben Bürgermeisterin Gemeinde Stockelsdorf

cc: Dorfvorsteher
Carsten Struve, Curau
Jörg Meyer, Dissau
Nico Wilcken, Pohnsdorf

Informationsveranstaltung „Windenenergieplanung & Gemeindeöffnungsklausel“ am 20.11.24 in Dissau

Offener Brief

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Samtleben,

vielen Dank dafür, dass Sie die Informationsveranstaltung am 20.11.2024 in Dissau ausgerichtet haben.

Für mich haben sich im Nachgang noch einige Fragen ergeben, um deren Beantwortung ich Sie auch im Interesse betroffener Bürger der Gemeinde Stockelsdorf bitte:

  1. Können Sie mir bzw. alle Bürgern auf der Webseite der Gemeinde die gezeigten Folien zur Verfügung stellen.
  2. Ist es richtig, dass die Gemeinde Stockelsdorf plant, im Rahmen der Gemeindeöffnungsklausel gemäß § 245e Abs. 5 des Baugesetzbuches ein Zielabweichungsverfahren zu beantragen und das ausgewiesene Vorranggebiet PR3_OHS-081 über das Vorranggebiet hinaus auszuweiten und damit auch Flächen mit Windanlagen zu bebauen, die mit den Zielen der Raumordnung des Landes insbesondere wegen etwaiger Ausschluss- oder Abwägungskriterien auf der übergeordneten Planungsebene nicht vereinbar sind?
  3. Ist es richtig, dass der Beschluss, von der Gemeindeöffnungsklausel Gebrauch zu machen, von allen gewählten Gemeindevertretern einstimmig gefasst wurde? In welcher Versammlung wurde der Beschluss gefasst, wo ist das Protokoll einzusehen?
  4. Ist es richtig, dass durch den Antrag der Gemeinde die Möglichkeit geschaffen werden soll, statt der bisher in der Regionalplanung beschriebenen 3 WEA (Zitat aus dem Regionalplan: „ Es ist davon auszugehen, dass auf der Fläche maximal drei WEA errichtet werden können“) mit Höhenbegrenzung (Zitat: „Eine mögliche Höhenbegrenzung kann im Genehmigungsverfahren geprüft werden. Sie stellt die Nutzbarkeit der Fläche nicht grundsätzlich in Frage“, die Referenzanlage im Regionalplan hat eine Höhe von 150 m**)
    nun, wie vom Gemeindevertreter auf der Informationsdarstellung dargestellt, bis zu 6 WEA ohne Höhenbegrenzung projektiert werden können.
  5. Der Gemeindevertreter sagte aus, dass mit einer Höhe unter 200 m und einer Begrenzung auf 3 WEA sich wahrscheinlich kein Projektierer findet. Könnte gegebenenfalls dieser Sachverhalt ohne Nutzung der Gemeindeöffnungsklausel zu dem Ergebnis führen, dass die Vorrangflächen zwar ausgewiesen bleiben aber dort aus Wirtschaftlichkeitsgründen keine WEA installiert werden?
  6. Ist es richtig, dass durch die Ausweitung der mit WEA bebaubaren Fläche die zur errichtenden WEA näher als in der Regionalplanung vorgesehen an alle oder einige der Gemeinden Curau, Dissau, Pohnsdorf heranrücken?
  7. Ist es richtig, dass die Nutzung der Gemeindeöffnungsklausel, wie auf der Informationsveranstaltung vorgestellt und von einem Ratsmitglied bestätigt, vor allem aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt, weil die Gemeinde sich dadurch Steuereinnahmen (Gewerbsteuer) erhofft und über eine Beteiligung der Gemeindewerke an der Betreibergesellschaft möglicherweise auch günstigere Stromtarife ermöglicht werden, von denen aber ausschließlich Bürger einen Nutzen haben, die Kunden der Gemeindewerke sind.
  8. Können Sie bitte ausweisen, wie sich die erwarteten Mehreinnahmen prozentual auf die Ortschaft Stockelsdorf und die einzelnen Dorfschaften aufteilt. Welche geplanten Investitionen sollen/können durch die Mehreinnahmen finanziert werden?
  9. Ist es richtig, dass das Zielabweichungsverfahren der Gemeindeöffnungsklausel einen wesentlich früheren Bau der WEA gegenüber dem Abwarten der Ergebnisse der Regionalplanung ermöglichen würde und damit auch zu einer wesentlich früheren Belastung der Bewohner der angrenzenden Dorfschaften?
  10. Der Referent des Planungsbüros und der Gemeindevertreter haben in der Veranstaltung die Aussage getätigt, dass die Standorte der 380KV Ostküstenleitung der Gemeinde noch nicht offiziell bekannt sind und deshalb nicht in den Darstellungen, die auf den Folien vorgestellt wurden, eingezeichnet werden konnten. Können Sie in diesem Zusammenhang bitte bestätigen, dass die Standorte als „geplante 380 KV Leitung“ im Ergebnisblatt der gemeindeweiten Potentialanalyse zur Eignung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (Stand 13.01.2023) eingezeichnet sind.
  11. Können Sie bestätigen, dass bisher die Gemeinde Stockelsdorf „die Ausweisung des Vorranggebietes PR3_OHS_081 auf ihrem Gemeindegebiet in der Gesamtabwägung weder „für planerisch noch für rechtlich vertretbar“ hielt* und die Bürger der Gemeinde erst nach dem Beschluss (siehe 3.) erstmals mit der Informationsveranstaltung vom 20.11.2024 über die geänderte Einstellung der Gemeinde informiert hat.
  12. Plant die Gemeinde vor Beantragung des Zielabweichungsverfahrens die Bürger der Gemeinde Stockelsdorf zu befragen, um ein Meinungsbild zu bekommen?

Ich freue mich auf eine zeitnahe Beantwortung meiner Fragen, gerne auch im Rahmen einer weiteren Informationsveranstaltung.

Beste Grüße

Klaus-Olaf Zehle

 

Neuer Windpark zwischen Dissau, Curau, Klein Parin und Pohnsdorf in 2025/26

06.01.2025

Neuer Windpark zwischen Dissau, Curau, Klein Parin und Pohnsdorf in 2025/26

5-8 Windräder mit über 200 m Nabenhöhe

Die Gemeinde Stockelsdorf will unter Nutzung der Gemeindeöffnungsklausel größere Flächen für Windenergienutzung im Gebiet zwischen den Gemeinden Curau, Dissau und Pohnsdorf ausweisen und mit einem Projektierer einen weiteren Windpark errichten, der nach derzeitigen Informationen 5-8 Windräder mit einer Höhe von über 200 m. umfassen soll.

Noch vor ca. fünf Jahren hielt die Gemeinde die jetzt in der Planung  befindliche „Ausweisung des Vorranggebietes PR3_OHS_081 auf ihrem Gemeindegebiet in der Gesamtabwägung weder für planerisch noch für rechtlich vertretbar (Quelle).  Hier finden Sie die Stellungnahme vom 17.12.2019.

Eine weitere Fläche zwischen den Gemeinden Arfrade, Krumbeck und Obernwohlde wird ebenfalls untersucht.

Und das alles zusätzlich zu den bereits bestehenden über 20 Windenergieanlagen östlich von Obernwohlde und Dissau.

Am Tag der Gemeinderatssitzung am 16.12.2024 wurde in der Einwohnerfragestunde mit Bezugnahme auf einen offenen Brief eines Bürgers (s.u.) deutlich gemacht, dass jetzt definitiv die Planungen beginnen.

Siehe Pressemitteilung vom 16.12.2024

Im Vorfeld zu der Pressemiteilung gab es am 20.11.2024 eine Informationsveranstaltung in Dissau, bei der das Vorhaben und die Hintergründe vorgestellt wurden.

Siehe Einladung

Auf der Veranstaltung wurde ausführlich erläutert (siehe Foliensatz), was die Gemeindeöffnungsklausel bedeutet und dass es der Gemeinde darum geht, dem Land zuvorzukommen, um auf diese Weise finanzielle Vorteile zu erschließen.  Ein Gemeinderatsmitglied betonte dieses auf Nachfragen noch einmal und erläuterte, dass es der Gemeinde ausschließlich um finanzielle Vorteile gehe.

Fragen aus dem Publikum, ob auch die Nachteile für die betroffene Bevölkerung durch Auswirkungen der Windkraftanlagen bedacht wurden, blieben unbeantwortet.

Offener Brief an die Bürgermeisterin

Ein Bürger der Gemeinde Curau hat  Anfang Dezember einen offenen Brief an die Bürgermeisterin geschrieben, um sich sein Verständnis bestätigen zu lassen.

Den Offenen Brief an die Bürgermeisterin der Gemeinde Stockelsdorf  finden Sie über diesen Link zum Downloaden.

Antwort der Bürgermeisterin

Die Antwort der Bürgermeisterin auf den offenen Brief finden Sie über diesen Link zum Downloaden

Die nächsten Schritte

Der Aufstellungsbeschluss für den notwendigen Flächennutzungsplan kann bereits in der Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit am 28.01.2025 entschieden werden

Möglichkeiten der Bürger

Im Rahmen der Bauleitplanung ist eine Bürgerbeteiligung vorgesehen.

Über die Verfahren des Bürgerbegehrens und des Bürgerentscheids können sich die Bürger auch bindend gegen diese Planungen der Gemeinde aussprechen, so dass das ganze Projekt zum jetzigen Zeitpunkt noch verhindert werden kann.

Stellungnahme Gemeinde Stockelsdorf zum Regionalplan Dez 2019

Update 06.01.2025
Vergleichen Sie gerne die aktuellen Aussagen der Gemeinde Stockelsdorf mit den Aussagen in der Stellungnahme zur Regionalplanung aus 2019.
Die damaligen Argumente der Gemeinde, die sie dort anführt spielen auf einmal keine Rolle mehr.

Das „Schutzgut Menschen und dessen Bedürfnis nach einem gesunden Wohnumfeld“ spielen in 2024/25 auf einmal keine Rolle mehr und wird finanziellen Interessen untergeordnet.

Hier Auszüge aus der

„Stellungnahme der Gemeinde Stockelsdorf zum

3. ENTWURF DER TEILAUFSTELLUNG DES REGIONALPLANS DES PLANUNGSRAUMS III – OST (SACHTHEMA WINDENERGIE AN LAND) STAND 17. DEZEMBER 2019.“

Zitate aus der Zusammenfassung, Seite 31-33:

„…Die Größe des Vorranggebietes beträgt inzwischen 15,2 ha, d.h., die Größe liegt knapp über dem untersten Größenwertfür die Darstellung eines Vorranggebietes. In einer Entfernung von bis zu 400 m befinden sich keine Vorranggebiete mit einer Größe über 15 ha….
…Das Vorranggebiet PR3 OHS 081 kann maximal 3 Windkraftanlagen aufnehmen. In Verbin-
dung mit den Vorranggebieten … entstehen in einem Landschaftsraum 4 kleine Vorranggebiete mit jeweils wenig Windkraftanlagen und mit unterschiedlichen Gesamthöhen der Windkraftanlagen, was zu einer Verspargelung des Landschaftsraumes zwischen der Gemeinde
Stockelsdorf und der Ostseeküste führen wird…
…Das Vorranggebiet PR3 OHS 081 liegt überwiegend im Gebiet eines gemäß Landschaftsrahmenplan besonders schützenswerten Geotops. Die Bewertung dieses Geotops ist an die Aussagen des Landschaftsrahmenplans anzupassen.
Das Vorranggebiet PR3 OHS 081 liegt mit einem Abstand von 600 m zu dicht an genehmigten und eingerichteten multifunktionalen Ablenkflächen für den Rotmilan. In Verbindung mit den
Vorranggebieten PR3 OHS 080 und PR3 SEG 028 wird das Tötungsrisiko für diese Art im Nahbereich der Ablenkflächen erhöht. Gleiches gilt für einen Weißstorchhorst, der genau zwischen den Vorranggebieten PR3 OHS 080 und PR3 OHS 081 liegt.
Für die Gemeinde Stockelsdorf sind in der Gesamtabwägung zudem die überaus negativen Auswirkungen der „Umfassungswirkungen“ durch die geplanten Trassen der neuen 380 kV-Ostküstenleitung und das zusätzliche, rd. 6 ha große Umspannwerk westlich der L 184 auf eine Vielzahl von Dörfern von sehr hoher Bedeutung. Diese erheblichen Belastungen beeinträchtigen sowohl das Schutzgut Menschen und dessen Bedürfnis nach einem gesunden Wohnumfeld und nach Erholung in der Landschaft als auch das Schutzgut Landschaft mit der vertiefenden Betrachtung des Landschaftsbildes.
Parallel zur Teilaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum III durch die Landesplanungsbehörde werden vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und
Digitalisierung (MELUND) in Zusammenarbeit mit der TenneT TSO GmbH die Planungen zur Ostküstenleitung von Henstedt-Ulzburg bis Stockelsdorf und von hier weiter nach Göhl und nach Lübeck-Siems sehr stark vorangetrieben. Zusätzlich zu den neuen rd. 15 km langen 380 kV-Leitungstrassen durch das Gemeindegebiet wird in Stockelsdorf gegenüber dem bestehenden rd. 16 ha großen Umspannwerk an der L 184 auch noch ein neues rd. 6 ha großes
Umspannwerk errichtet.
Allein durch die neue 380 kV-Leitung ergeben sich im Gemeindegebiet Stockelsdorf für die Dörfer Arfrade, Pohnsdorf, Klein Parin, Curau, Dissau, Horsdorf und Malkendorf neue Belas-
tungen der Schutzgüter Menschen und Landschaft mit mittlerem und hohem Konfliktrisiko. Infolgedessen hat für die Gemeinde Stockelsdorf insbesondere die Bewertung der kumulieren-
den negativen Umfassungswirkungen durch die Vorranggebiete für die Windenergienutzung, die neue 380 kV-Ostküstenleitung und das geplante zusätzliche Umspannwerk auf viele Dörfer
im Gemeindegebiet eine sehr hohe Bedeutung.

Auf die kumulierenden Wirkungen der beiden Großvorhaben auf das Schutzgut Menschen und das Schutzgut Landschaft wird weder von der Landesplanungsbehörde noch vom MELUND eingegangen. Eine Reduzierung der Gesamtbelastungen der Menschen durch die beiden Großvorhaben in einer Vielzahl von Dörfern und der Landschaft im Umfeld dieser Dörfer ist in der Gesamtabwägung der Landesplanungsbehörde zu berücksichtigen.
In der Gesamtabwägung der Gemeinde Stockelsdorf reduzieren sich die Vorranggebiete im Gebiet der Gemeinde Stockelsdorf somit auf den Plangeltungsbereich der wirksamen 13. Änderung des Flächennutzungsplanes und des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 75, in dem zwischenzeitlich 12 Windkraftanlagen gebaut sind (siehe Plan Nr. 2). Innerhalb des Plangeltungsbereichs sind die Mindestabstände zu Siedlungen und Wald eingehalten. Innerhalb des Plangeltungsbereichs sind im Bereich der Sichtachsen auf die UNESCO-Welterbestätte Lübecker Altstadt keine Standorte für Windenergieanlagen festgesetzt.

Die Landesplanungsbehörde hat sich zum Ziel gesetzt, auf 2% der Landesfläche Vorranggebiete für die Windenergienutzung auszuweisen. Mit Erreichung dieses Ziels geht die Landesplanungsbehörde davon aus, der Windkraft in Schleswig-Holstein substanziell Raum zu geben. Im Gemeindegebiet Stockelsdorf beträgt der Flächenanteil der Vorranggebiete aus dem
vorliegenden 3. Entwurf der Teilaufstellung des Regionalplans rd. 3,1%.
Mit dem Ergebnis der Stellungnahme der Gemeinde Stockelsdorf beträgt der Flächenanteil der Windkraft auf dem Gebiet der Gemeinde Stockelsdorf, bezogen auf den Plangeltungsbe-
reich der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes rd. 2,7%.“

Die gesamte Stellungnahme finden Sie hier.

Landtagswahl in Schleswig-Holstein 2017

Am 07.05.2017 ist wieder Landtagswahl in Schleswig-Holstein.

Und Sie haben die Möglichkeit mitzuentscheiden, ob wir hier in unserer Gemeinde Stockelsdorf den Windradwahnsinn weiterführen.

Nach der Neuaufstellung der Regionalpläne sind auf dem Gebiet der Gemeinde Stockelsdorf vier weitere Gebiete vorgesehen.

Für die Gemeinde Curau sind dabei drei Flächen ausgewiesen.

Einmal östlich des Golfplatzes,und südlich von Curau eine Fläche östlich und eine Fläche westlich der L184. Damit rücken die Windräder bis auf einen Abstand von 800 m an unsere Gemeinde heran.

Einige Fakten:

1. Bereits heute bestehen Überkapazitäten.
Alleine Schleswig-Holsteins Bürger zahlten im Jahr 2016 etwa 300 Mio. Euro für nicht gelieferten Strom an die Anlagenbetreiber. Das entspricht einem Anteil von etwa 100 Euro für jeden Bürger dieses Bundeslandes!

2. Windkraftanlagen verursachen gesundheitsschädigenden Infraschall.
Es bestehend starke Bedenken wegen der Gesundheitsauswirkungen von Windkraftanlagen, die näher als der 10-fache Wert der Höhe als Abstand stehen. Dieses droht nun auch Curau mit den neuen Vorrangflächen.
Folgen einer dauerhaften Belastung mit Infraschall sind: Schlafstörungen, Tagesmüdigkeit, Leistungseinbußen, Konzentrationsstörungen, Lernschwierigkeiten bei Kindern, Schwindel, Gleichgewichtsstörungen, Tinnitus, Kopfschmerzen, Sehstörungen, Funktionsstörungen am Herzen, Bluthochdruck, Übelkeit, Magen-Darm-Störungen, Reizbarkeit, innere Unruhe, Panikattacken, Depression.

3. Windkraftanlagen schaden der Tierwelt.
Die im Zuge des Windparks Obernwohlde geschaffenen Ausgleichsflächen für den Rotmilan stehen z.T. in direkter Konkurrenz zu den ausgewiesenen neuen Flächen.

Es gibt viele weitere Gründe wie z.B. das Gift Neodym, dass in Windkrafträdern verbaut wird, der Landschaftsschutz etc.

Was können Sie tun:

  1. Unterstützen Sie die Volksinitiative für die Durchsetzung des Bürgerwillens bei der Regionalplanung Wind durch eine Unterschrift auf den entsprechenden Listen
  2. Berücksichtigen Sie bei der Wahl am 07.05.2017, die Stellungnahme der Parteien zum weiteren Ausbau der Windkraft.

Der Verein

Für Mensch und Natur – Gegenwind Schleswig-Holstein e.V.

hat die im Landtag vertretenen Parteien mit einem umfassenden Fragenkatalog angeschrieben und die Antwort der Parteien auf ihrer Internetseite www.gegenwind-sh.de veröffentlicht.

Außerdem findet man dort eine gute Zusammenfassung der Antworten.