Batteriespeicheranlagen in Stockelsdorf

Am Montag den 13.10.2025 wurden in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats drei Aufstellungsbeschlüsse für Batteriespeicheranlagen gefasst.

Laut Antworten auf unsere Fragen in der Einwohnerfragestunde betragen die durch Anlagen und Infrastruktur überbauten Flächen für die

Fläche aus TOP 15            7,1 ha
Fläche aus TOP 17            1,5 ha
Fläche aus TOP 19            4,5 ha

Aktuell besteht derzeit nur für die Fläche aus TOP 19 eine Netzanschlusszusage der TenneT.

Für die anderen beiden Flächen wurde also nur ein Vorratsbeschluß gefasst.

Die LN haben einen ausführlichen Artikel geschrieben, der die Ergebnisse der Sitzung und den aktuellen Stand gut zusammenfasst.

Wir haben die ausgewiesenen Flächen, für die die Änderungen des Flächennutzungsplans erforderlich sind,  um den Geltungsbereich nach § 11 Abs. 2 BauNVO als Sondergebiet „Batteriespeicher“ darzustellen in einer Grafik zusammengestellt. Diese Flächen sind derzeit als Außenbereich nach § 35 BauGB zu beurteilen.

Quelle: Sitzungsvorlagen der Gemeinde Stockelsdorf 

Zu den Hintergründen und der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung solcher Anlagen gibt es Informationen auf in unseren Beiträgen aud dieser Webseite.

Beispielhaft für das Layout einer solchen Anlage hier die Anlage, die die Firma Harmony plant
Quelle: Sitzungsvorlage der Gemeinde Stockelsdorf

Nachfolgend ein Bild der vergleichbaren Anlage in Kupferzell, die derzeit im Bau ist. Jede der drei geplanten Anlagen ist von der Größe mit dieser Anlage vergleichbar.


Dem Bau der Anlage in Kupferzell gingen massive Proteste voraus,

die schlußendlich dazu führten, dass die Anlage nur unter der Auflage gebaut werden durfte, dass die Betreiberin das von ihr ausgeschriebenen Batterieenergiespeichersystem der Netzbooster-Pilotanlage nicht verwendet, um Leistung oder Arbeit auf dem Strommarkt zu kaufen oder zu verkaufen.

Grundsätzlich stehen wir vom Verein Horizont Stockelsdorf e.V. dem Konzept der Speicheranlagen im Sinne der Netzstabilität und der Erhöhung der Versorgungssicherheit offen gegenüber, wollen aber auch, dass die Interessen der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde gewahrt werden. Was in keinem Fall die Konsequenz sein darf, ist ein rein kommerzieller Betrieb der Anlagen, der das oberste Ziel der Versorgungssicherheit und Netzstabilität außer acht läßt. Und alle Sicherheitsfragen müssen beachtet werden.

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