Die Gemeinde hat ihre Präsentation, die sie auf den Dorfschaftsversammlungen vorgestellt hat, auf der Seite der Gemeinde bereitgestellt.
Sie kann über folgenden Link abgerufen werden.
Aktuelle Präsentation für die Dorfschaften
Die Gemeinde hat ihre Präsentation, die sie auf den Dorfschaftsversammlungen vorgestellt hat, auf der Seite der Gemeinde bereitgestellt.
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Aktuelle Präsentation für die Dorfschaften
Schattenseiten der Energiewende: Risiken des unkontrollierten Photovoltaikausbaus – und wie Batteriespeicher helfen können
Die Energiewende gilt als ein zentraler Pfeiler im Kampf gegen den Klimawandel – und Photovoltaik (PV) spielt dabei eine Schlüsselrolle.
Doch der rasante Ausbau von Solaranlagen in Deutschland birgt auch ernstzunehmende Risiken, insbesondere für die Stabilität unseres Stromnetzes. Die Bundesnetzagentur warnt inzwischen eindringlich: Der Solar-Zubau läuft aus dem Ruder – mit potenziell gefährlichen Folgen.
Das Problem mit der Netzstabilität
Im Jahr 2024 wurden 16 Gigawatt (GW) neue PV-Leistung ans Netz gebracht. Insgesamt summiert sich die installierte Leistung auf rund 105 GW. Das klingt beeindruckend – aber auch beunruhigend. Denn: Die Einspeisung von Solarstrom steigt dadurch rasant, oft ohne Rücksicht auf die tatsächliche Nachfrage im Netz.
Besonders problematisch sind dabei kleine PV-Anlagen auf Dächern von Einfamilienhäusern oder Balkonen. Diese speisen Strom unabhängig vom Marktpreis und aktuellen Verbrauch ins Netz ein. Das führt an sonnigen Tagen mit geringer Stromnachfrage zu einer gefährlichen Überproduktion, die die Netzfrequenz aus dem Gleichgewicht bringen kann. Schon minimale Abweichungen vom Sollwert von 50 Hertz können gravierende Folgen haben – bis hin zum Blackout.
Warum große Anlagen weniger problematisch sind
Größere PV-Anlagen ab 100 kW unterliegen der Direktvermarktung: Sie reagieren auf Preissignale und können bei Überangebot vom Betreiber abgeregelt werden. Bei kleinen Anlagen fehlt diese Steuerungsmöglichkeit jedoch oft. Laut Bundesnetzagentur sind rund 50 GW PV-Leistung nicht fernsteuerbar – ein enormes Risiko bei wolkenlosem Himmel.
Das Osterwochenende 2025 als Warnsignal
Ein Beispiel für die Problematik: Am Ostersonntag 2025 war die Stromerzeugung durch PV und Wind so hoch, dass sie den Verbrauch fast vollständig deckte. Doch fossile Kraftwerke, die als „Grundlast“ für die Netzstabilität notwendig sind, ließen sich nicht vollständig herunterfahren. Das Ergebnis: Ein Überschuss von mehr als 8 GW musste ins Ausland exportiert werden – ein Zustand, der langfristig weder planbar noch tragbar ist.
Teil der Lösung: Batteriespeicher (BESS)
Gerade angesichts dieser Herausforderungen können große Batteriespeicheranlagen (BESS) eine Schlüsselrolle übernehmen:
Richtig eingesetzt, wirken BESS also als stabilisierende Brücke zwischen volatiler Erzeugung und stetigem Verbrauch – und ermöglichen damit überhaupt erst einen sicheren, großflächigen Ausbau von Photovoltaik.
Aber auch BESS haben Risiken
So wertvoll Batteriespeicher für die Energiewende sind – auch sie bringen nicht zu unterschätzende Gefahren und Herausforderungen mit sich:
Daher fordern viele Experten, Bürgerinitiativen und Kommunen klare Sicherheitsvorgaben, Mindestabstände zu Wohngebieten und eine transparente Standortplanung für BESS-Projekte.
Was noch getan werden muss
Die Netzbetreiber verfügen über Maßnahmen wie Redispatching und Regelenergie, um kurzfristig auf Instabilitäten zu reagieren. Doch das sind Notfalllösungen, keine nachhaltige Strategie. Auch das neue Solarspitzengesetz soll helfen, PV-Spitzen zu entschärfen – ob es ausreicht, bleibt abzuwarten.
Langfristig braucht es:
Fazit
Die Energiewende ist notwendig – aber sie darf nicht blindlings vorangetrieben werden. Ohne intelligente Regulierung, technische Nachrüstung und eine sichere Integration von Speichern droht aus dem Hoffnungsträger Photovoltaik ein Risikofaktor zu werden. Batteriespeicher können ein entscheidender Baustein für ein stabiles Stromsystem sein – wenn sie unter Einbeziehung der Bürger mit Augenmaß geplant, gesichert und in regionale Energiekonzepte eingebettet werden.
Am 29. April 2025 hat die Landesregierung einem zweiten Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) Windenergie zugestimmt. 35 Ziele und 34 Grundsätze der Raumordnung sollen bestimmen, wo und in welcher Form zukünftig das Land und die Gemeinden Windenergiegebiete ausweisen dürfen. Darüber hinaus gibt es eine Plankarte der Ausschlusskriterien (Ziele der Raumordnung), deren Gebietskulisse noch nicht in anderen Planwerken dargestellt ist.
Zweiter Entwurf Teilfortschreibung „Windenergie an Land“
Die Teilaufstellungen der Regionalpläne zum Thema Windenergie an Land, in denen dann die Vorranggebiete für die Windenergie an Land ausgewiesen werden, werden parallel zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans vorbereitet. Die Entwürfe sollen Mitte 2025 vorliegen.
Am 22.04.25 abends wurde im Windpark Dissau nahe eines Windrads ein toter Greifvogel gefunden.
Der Vogel ist anhand der Bilder seitens eines Ornithologen eindeutig als Rotmilan identifiziert worden. Es scheint sich um Vogelschlag durch die WKA zu handeln und der Vogel wurde bereits von Aasfressern angerupft.
Die Gemeinde sollte diesen Fund zum Anlass nehmen, neben der Fläche zwischen Arfrade, Eckhorst, Krumbeck und Obernwohlde nun auch die Fläche zwischen Curau, Dissau, Pohnsdorf und Klein Parin aus der weiteren Planung für Windenergieflächen unter Nutzung der Gemeindeöffnungsklausel zu nehmen.
Unten in diesem Beitrag finden Sie Hintergründe zu unserem Bürgerbegehren und die Begründung.
Hier finden Sie unser Bürgerbegehren zum herunterladen.
DOWNLOAD: Bürgerbegehren Stockelsdorf Obernwohlde, Arfrade, Eckhorst und Krumbeck
DOWNLOAD: Bürgerbegehren Stockelsdorf Pohnsdorf, Curau, Dissau und Klein Parin
Es gibt je ein Bürgerbegehren für die Flächen
a) Obernwohlde, Arfrade, Eckhorst und Krumbeck
b) Pohnsdorf, Curau, Dissau und Klein Parin
Wenn Sie uns mit Ihrer Unterschrift unterstützen wollen und uns nicht an Samstagen auf Wochenmärkten oder vor Famila, Rewe, Netto, Penny, Aldi antreffen, haben Sie zwei Möglichkeiten.
1. Wir kommen zu Ihnen und holen uns Ihre Unterschrift ab.
2. Sie drucken beide Dokumente nach dem Download doppelseitig mit Vorder- und Rückseite aus und schicken es uns zu an:
Horizont
c/o Klaus-Olaf Zehle
Curauer Dorfstraße 39
23617 Stockelsdorf
Rahmenbedingung der Bürgerbegehren:
Wir starten zwei parallele Bürgerbegehren, eines für die Fläche zwischen Pohnsdorf, Curau, Dissau und Klein Parin, das andere für die Fläche zwischen Obernwohlde, Arfrade, Eckhorst und Krumbeck
Wir wollen und wir als Bürger der Gemeinde können gemeinsam die Beschlüsse des Gemeinderats, weitere Windenergieflächen in Eigenregie zu planen, aufheben.
Wir brauchen dafür im ersten Schritt in jedem der beiden Bürgerbegehren ca. 2.100 Unterschriften von wahlberechtigten Bürgern der Gemeinde Stockelsdorf, das entspricht 15% der Wahlberechtigten.
Im zweiten Schritt wird es dann einen Bürgerentscheid geben, bei dem ca. 4.200 wahlberechtigte Bürger der Gemeinde in die Abstimmungslokale gehen und Ihre Stimme abgeben und die einfache Mehrheit der Stimmen unser Vorhaben unterstützt.
Wenn wir unser Ziel erreichen wollen und
viele Menschen das unterstützen, werden wir es schaffen.
Begründung
Wir begründen unsere Bürgerbegehren wie folgt.
„Diese erheblichen Belastungen beeinträchtigen sowohl das Schutzgut Menschen und dessen Bedürfnis nach einem gesunden Wohnumfeld und nach Erholung in der Landschaft als auch das Schutzgut Landschaft mit der vertiefenden Betrachtung des Landschaftsbildes.“*
Im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 10.02.2025 haben wir für die Einwohnerfragestunde eine Stunde vor der Sitzung weitere Fragen eingereicht. Die Fragen zur Einwohnerfragestunde am 10.02.2025 finden Sie hier.
Diese Fragen konnten aufgrund der kurzen Vorlaufzeit nicht sofort beantwortet werden. Die Beantwortung erfolgt jetzt schriftlich bis spätetestens zur nächsten Sitzung am 31.03.2025. Seitens der Bürger besteht natürlich die Erwartung, dass die Beantwortung zeitnah erfolgt.
Drei Fragen wurden von Bürgern gestellt, eine davon zur Aussage, der Gemeinde, dass die Planungen der Gemeinde nicht aus Profitstreben erfolgen, die zweite Frage sollte den Gemeinderatsmitgliedern noch einmal die Umzingelungswirkung und Lärmbelastung in der Gemeinde Krumbeck deutlich machen und die dritte Frage beschäftigte sich mit den Gefahren für den Artenschutz. Die mündlichen Antworten waren aus Sicht der Fragenden unbefriedigend.
Die Aufstellungsbeschlüsse für die beiden Gebiete sind erwartungsgemäß gefasst worden. Vor der Abstimmung haben aber zwei Gemeindevertreter wegen Befangenheit den Raum verlassen. Mindestens einer der beiden war auch in Sitzung des Bauausschusses dabei. Dieses veränderte Verhalten führen wir zurück auf Frage 6c) unserer Fragenliste. Hier nochmal der Wortlaut der Frage: „Können Sie definitiv ausschließen, dass Einzelpersonen von den jetzigen und zukünftigen Entscheidungen zum Windkraftausbau finanzielle oder sonstige Vorteile erlangen.“
Am 03.02.2025 veröffentlichte die Gemeinde eine
Stellungnahme zur Nutzung der Gemeindeöffnungsklausel im Kontext des Windkraftausbaus
Diese Stellungnahme wirft neue Fragen auf, die wir am 10.02. in der Einwohnerfragestunde der Gemeinderatssitzung stellen wollen.
Allein das Bild auf der Stellungnahme verniedlicht die Planungen wie der Größenvergleich zeigt. Die dort abgebildetet Windräder entsprechen der Generation von 2010. Die derzeit im Windpark Obernwohlde stehenden Windräder sind bereits 30 m höher und aktuelle Windräder sind doppelt so hoch. Und genau letztere können wir erwarten, wenn weitere Windkraftanlagen in Stockelsdorf gebaut werden.
Am 28.01.2025 waren über 30 Personen unserer Initiative vor Ort in Stockelsdorf in der Sitzung des Bauausschusses präsent.
Im Rahmen der Einwohnerfragestunde hat der Leiter der Bauamts, Herr Ohm, fast alle 23 Fragen der Initiative, beantwortet. Die Fragen wurden der Gemeinde bereits gestern überstellt. Sie finden die versendeten Fragen für die Einwohnerfragestunde der Bauausschusssitzung der Gemeinde Stockelsdorf am 28.01.2025 über den hinterlegten Link.
Die Antwort der Gemeinde bekam die Initiative am 04.02.25 zugesendet. Sie ist hier downloadbar.
Die Gemeinde ist auf die Bedenken der Initiative nicht eingegangen und verweist auf rechtliche Rahmenbedingungen, die vom Land und Bund vorgegeben sind. Die Gemeinde zieht sich auf die Position zurück, dass sie durch Nutzung der Gemeindeöffnungsklausel „schlimmeres“ verhindern will.
Zwar betonte der Amtsleiter, dass die Gemeinde nicht von finanziellen Interessen geleitet wurde, dieses wurde aber direkt vor der Abstimmung noch einmal von Helmut Neu, dem Fraktionsvorsitzenden der UWG konterkariert, als er in seiner kurzen Ansprache betonte, das es vor allem um die Windrendite für die Gemeinde und Bürger, die sich beteiligen wollen, gehe.
Zumal hohe Pachterträge für die Besitzer der Flächen erzielbar sind. Hier ein Link zum Beitrag über die Pachterträg.e
Der Bauauschuss hat die beiden Aufstellungsbeschlüsse einstimmig entschieden.
Natürlich sind die Mitglieder der Initiative enttäuscht, dass die Gemeinde die Betroffenheit und die Interessen der Bürger der Dorfschaften nicht berücksichtigt und bewusst Nachteile für die Menschen und die Landschaft in Kauf nimmt.
Die Erwartungshaltung war, dass einzelne Mitglieder des Bauausschusses ins Nachdenken gekommen wären und die Entscheidung noch einmal vertagt hätten, um in den Dialog mit den betroffenen Bürgern zu gehen, bevor ein Aufstellungsbeschluss entschieden wird. Zumal in den Dorfschaften bisher noch keine Dorfschaftsversammlungen stattgefunden haben, um die Planung vorzustellen.
Die Lübecker Nachrichten haben über die Veranstaltung berichtet.
Link
Nachfolgend der Text der E-Mail, die am 27.01.2025 mittags an die Bürgermeisterin, den Bürgervorsteher und den Amtsleiter des Bauamts zugesendet wurde. Die Mail ging in Kopie auch an die Dorfvorsteher und einen Pressevertreter.
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Samtleben, sehr geehrter Herr Bürgervorsteher Beckmann, sehr geehrter Herr Ohm,
„Ich vertrete eine Gruppe von über 60 Bürgern und Bürgerinnen der Gemeinde Stockelsdorf, die das Ziel haben, die Planung der Gemeinde zu verhindern, weitere Flächen auf Gemeindegebiet für den Bau von Windkraftanlagen auszuweisen und auf diesem Weg zu Lasten der Gesundheit der Bürger der Gemeinde und zu Lasten der Landschaft zu handeln, um mögliche finanzielle Vorteile für die Gemeinde zu erlangen.
Um Ihnen in der Einwohnerfrage doppelte Fragen zu ersparen, haben wir innerhalb der Initiative unsere Fragen abgestimmt. Einzelne Wiederholungen, die stark die persönliche Betroffenheit der Bürger und Bürgerinnen ausdrücken, sind trotzdem vorhanden.
Wir senden Ihnen diese Fragen im Vorhinein zu, damit Sie Gelegenheit haben, sich vorzubereiten. (siehe Anlage)
Wir bitten bereits jetzt darum, diese Fragen und die Antworten ins Protokoll aufzunehmen.“
Quelle: Terraren
Die taz berichtet am 14.10.2024 in ihrem Beitrag
Teure Pachten für Windkraftflächen
„Wer ein Grundstück an windreichem Standort sein Eigen weiß, kann damit inzwischen sehr viel Geld verdienen – denn angesichts der Ausbaupläne der Bundesregierung und der sich daraus ergebenden staatlichen Förderung für die Windkraft explodieren an guten Standorten die Flächenpachten.
Eine offizielle Statistik zur Pachthöhe gibt es zwar nicht, doch wo immer man sich in der Branche umhört, ist die Aussage die gleiche: Da läuft was aus dem Ruder….“
Wir haben gestern an die Bürgermeisterin, den Bürgervorsteher und den Amtsleiter des Bauamts unsere Fragen zugesendet, die wir im Rahmen der EInwohnerfragestunde stellen wollen. Die Mail gin in Kopie auch an die Dorfvorsteher und einen Pressevertreter.
Nachfolgend der Text der E-Mail:
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Samtleben, sehr geehrter Herr Bürgervorsteher Beckmann, sehr geehrter Herr Ohm,
„Ich vertrete eine Gruppe von über 60 Bürgern und Bürgerinnen der Gemeinde Stockelsdorf, die das Ziel haben, die Planung der Gemeinde zu verhindern, weitere Flächen auf Gemeindegebiet für den Bau von Windkraftanlagen auszuweisen und auf diesem Weg zu Lasten der Gesundheit der Bürger der Gemeinde und zu Lasten der Landschaft zu handeln, um mögliche finanzielle Vorteile für die Gemeinde zu erlangen.
Um Ihnen in der Einwohnerfrage doppelte Fragen zu ersparen, haben wir innerhalb der Initiative unsere Fragen abgestimmt. Einzelne Wiederholungen, die stark die persönliche Betroffenheit der Bürger und Bürgerinnen ausdrücken, sind trotzdem vorhanden.
Wir senden Ihnen diese Fragen im Vorhinein zu, damit Sie Gelegenheit haben, sich vorzubereiten. (siehe Anlage)
Wir bitten bereits jetzt darum, diese Fragen und die Antworten ins Protokoll aufzunehmen.“
Link zur Anlage
Unser aktuelles Flugblatt, dass wir an den Tagen vor der Bundestagswahl in allen Haushalten der Gemeinde Stockelsdorf verteilt haben und aktuell vor den Dorfschaftsversammlungen verteilen, finden Sie hier:
Flugblatt Stockelsdorf und Dorfschaftsversammlungen
Über die untenstehenden Links finden Sie die Flugblätter
die am 13.01.2025 und 14.01.2025 in Curau, Klein Parin und Pohnsdorf verteilt wurden.
In Dissau, Obernwohlde, Arfrade, Eckhorst und Krumbeck erfolgte die Verteilung zwischen dem 20.01.25 und 23.01.2025
Flugblatt Obernwohlde Arfrade Eckhorst Krumbeck
In Malkendorf und Horsdorf sowie der Nachbargemeinde Mönkhagen wurden am 25.01.2025 und 26.01. Flugblätter verteilt.
Verteilt Mitte Februar in Stockelsdorf
Flugblatt Stockelsdorf Ausbau der Windenergie in Stockelsdorf