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Geplanter Windkraft-Ausbau in Stockelsdorf: Ein kritischer Blick

Zusammenfassung dieses Beitrags: Geplanter Windkraft-Ausbau in Stockelsdorf:  Ein kritischer Blick

In Stockelsdorf wird derzeit über den Ausbau von Windkraftanlagen und den Bau großer Batteriespeicher diskutiert. Jüngst hat die Gemeinde mehrere Aufstellungsbeschlüsse für Batteriespeicher gefasst, und nahe dem neuen Umspannwerk Lübeck-West wollen gleich drei Investoren solche Anlagen errichten, zusätzliche 3 Projekte befinden sich in der Vorbereitung, darüberhinaus stehen Projektierer für weitere Projekte in Gesprächen mit der Gemeinde.

Prinzipskizze eines von möglichen neun Batteriespeicheranlagen in Stockelsdorf 

Gleichzeitig stehen potentielle Windvorranggebiete zur Debatte – eine Fläche wurde bereits wegen eines Artenschutzkonflikts (Rotmilan-Vorkommen) aus den Plänen genommen. Für eine weitere Fläche südlich von Curau steht ein Bürgerentscheid aus. Zwei Anlagen südlich von Curau befinden sich im Genehmigungsverfahren. Zudem diskutiert die Gemeinde Stockelsdorf mit dem Betreiber des Windparks Obernwohlde den Wunsch des Betreibers, im Rahmen eines Repowerings die derzeit 150m hohen Anlagen durch 261 m hohe Anlagen zu ersetzen. Die Windkraftanlagen direkt an der Gemeindegrenze bei Malkendorf stehen kurz vor der Fertigstellung und geben einen deutlichen Eindruck einer die Menschen, die Tierwelt und die Landschaft beinflussenden Zukunft. Das Land hat weitere Flächen am Curauer Moor als Vorranggebiete in der Planung, auf denen in näherer Zukunft bis zu 10 weitere Windkraftanlagen entstehen sollen.

Quelle: Informationssystem zur Windenergie in SH 2025

Vor diesem lokalen Hintergrund lohnt sich ein Blick auf aktuelle Analysen zur deutschen Energiewende, die einige Paradoxien und Grenzen des Windkraftausbaus aufzeigen. Eine von Prof. Sigismund Kobe (TU Dresden) mitverfasste Studie bietet Anlass zu fundierter Skepsis: Bringt der massive Ausbau von Windrädern und Speichern wirklich die erhoffte CO₂-Ersparnis, oder schaffen wir uns neue Probleme? Im Folgenden beleuchten wir zentrale Punkte – von CO₂-Effekt und Flächenverbrauch über physikalische Grenzen bis hin zu Speicherproblemen und Auswirkungen auf Natur und Lebensqualität – und fragen, was sie für Stockelsdorf bedeuten.

CO₂-Einsparung versus Ressourcen- und Flächenverbrauch

Befürworter argumentieren, dass mehr Windräder automatisch zu mehr grünem Strom und CO₂-Einsparungen führen. Doch die Realität ist komplexer. Physiker der TU Dresden haben anhand neuer Daten ein Paradox aufgezeigt: Deutschlands installierte Leistung bei Wind- und Solarenergie steigt zwar stark, doch die tatsächliche Stromerzeugung stagniert weitgehend. Aus der Studie wird deutlich, dass selbst im optimistischen Fall der Jahresertrag 2025 kaum höher liegen wird als 2024 – trotz hunderter neu gebauter Windräder. Offshore-Anlagen liefern sogar weniger Strom als früher, obwohl neue Parks ans Netz gehen. Mit anderen Worten: Mehr Windkraftanlagen bedeuten nicht automatisch mehr nutzbaren Strom, wenn das Gesamtsystem nicht mithält.

Woran liegt das? Ein Grund ist ein physikalischer Effekt: Windparks behindern sich gegenseitig. Vor allem auf See wurde der Cluster-Wake-Effekt unterschätzt – vordere Windräder nehmen nachfolgenden den Wind weg. Derzeit bewerben sich sogar keine Projektierer mehr bei Ausschreibungen des Bundes, weil die Wirtschaftlichkeit solcher Anlagen nicht mehr sichergestellt sind. Unter anderem deshalb müssen die bisher vorgesehenen Potentialfläche auf See neu festgelegt werden, damit diese weiteren Abstand von bereits bestehenden Anlagen haben.

Quelle: Windpower Monthly

So sinkt der Ertrag neuer Anlagen, je mehr bereits in der Umgebung stehen. Hinzu kommen systemische Faktoren: In windreichen Zeiten ist das Stromnetz oft überlastet, weil der Transport vom windigen Norden in die Verbrauchszentren im Süden an Grenzen stößt. Die Folge: Anlagen werden abgeregelt, Windstrom wird weggeworfen, wenn er nicht ins Netz passt. Bei negativen Strompreisen – also Überschuss – nimmt man Turbinen vom Netz. All das führt dazu, dass die viel zitierten 60 % Ökostrom-Anteil im Strommix (Stand 2025) trügerisch sind: Diese Rekordzahl entsteht nicht in erster Linie durch mehr Produktion, sondern durch sinkenden Verbrauch. Tatsächlich ist der Stromverbrauch in Deutschland 2025 etwa 8 % niedriger als noch vor einigen Jahren, vor allem weil energieintensive Industrie abwandert oder drosselt.

Quelle: Welt 

Die scheinbar tolle Quote an grünem Strom ist also teilweise ein Statistik-Trick, bedingt durch Deindustrialisierung – kein reiner Erfolg des Ausbaus. Dies wirft die Frage auf, wie effektiv der massive Ausbau der Windkraft wirklich zur CO₂-Minderung beiträgt, wenn gleichzeitig Wirtschaftsleistung verloren geht und nur ein Bruchteil der installierten Kapazität tatsächlich genutzt werden kann.

Auch der Ressourcen- und Flächenverbrauch des Windkraftausbaus ist erheblich. Wetterabhängige Wind- und Solarenergie besitzt eine viel geringere Energiedichte als fossile Brennstoffe – für ihre Erzeugung wird also sehr viel Fläche benötigt. Analysen zeigen, dass die Stromerzeugung letztlich durch den Anteil der Landesfläche begrenzt wird, den man Windrädern und Solarfeldern widmen kann. So werden in Szenarien oft 2 % der Fläche Deutschlands (über 7.000 km²) für Windenergie veranschlagt, was theoretisch rund 70 GW Nennleistung ermöglichen soll – doch selbst das würde unter realen Bedingungen nur einen Bruchteil (etwa 18 GW im Jahresmittel) an nutzbarer Leistung liefern. Anders gesagt: Um kontinuierlich bedeutende Energiemengen zu ernten, müssten riesige Landschaftsareale mit Turbinen bestückt werden.

Das bedeutet einen hohen Verbrauch an Beton, Stahl, seltenen Erden und anderen Ressourcen, ganz zu schweigen vom Eingriff in Natur und Landnutzung. Keine der wetterabhängigen Energiequellen ist unendlich verfügbar – jede stößt an physische Grenzen, betonen Kobe und Kollegen. Sie regen an, sorgfältig zu prüfen, ob die Entnahme von Energie aus der Umgebung unerwünschte Rückwirkungen hat. Beispielsweise entziehen große Windparks der Atmosphäre kinetische Energie; theoretisch könnten dadurch lokale Wettereffekte entstehen (z.B. veränderte Luftströmungen oder Feuchtigkeit im Lee großer Anlagen). Landwirte berichten, dass Flächen auf der windabgewandten Seite der Windparks zunehmend austrocknen. Es geht also zum einen langfristig landwirtschaftliche Fläche verloren, weil die Böden in der Umgebung der Windkraftanlagen zunehmend durch den Abrieb der Windkraftanlagen vergiftet werden, zum anderen durch die Austrocknung.

Auch wenn diese Effekte noch erforscht werden, zeigt sich: Der Ausbau der Windkraft ist kein Selbstläufer – er verbraucht erhebliche Flächen und Ressourcen für einen Nutzen, der geringer ausfallen könnte als erhofft.

Gerade für Stockelsdorf stellt sich die Frage, ob neue Windräder auf Gemeindegebiet im Verhältnis zum Landverbrauch genug CO₂-Einsparung bringen, oder ob man an anderen Stellschrauben (etwa Energieeffizienz, andere Technologien) mehr erreichen könnte.

Die Gemeinde hat zwar keinen Einfluß auf die Gesetzgebung des Bundes. Den möglichen Einfluss auf die Planung des Landes durch Stellungnahmen in der Regionalplanung nutzt sie nicht. Und sie hat die Planungen im Rahmen der Gemeindeöffnungsklausel nach wie vor nicht gestoppt, obwohl das Land in der Regionalplanung die geplanten Flächen aus gutem Grund nicht zu Vorranggebieten erklärt hat.

Physikalische und systemische Grenzen der Windenergie

Neben den quantitativen Aspekten gibt es qualitative Grenzen: Windenergie ist volatil – sie schwankt abhängig von Wetter und Tageszeit. Das Stromnetz aber benötigt stetig Gleichgewicht zwischen Erzeugung und Verbrauch, jede Sekunde (Kirchhoff’sches Gesetz). Hier prallen physikalische Grundgesetze und politische Ziele aufeinander. Die Politik plant mit Jahresbilanzen (z.B. „80 % erneuerbarer Strom im Jahr X“), doch in Wirklichkeit zählt die Momentanleistung.  Dunkelflauten – Phasen ohne Wind und Sonne – sind keine seltene Laune der Natur, sondern treten regelmäßig auf. Prof. Kobe weist in einem Interview mit der Ippen Media darauf hin, dass 2025 bereits etwa 500 Stunden (ca. 6,3 % des Jahres) Wind und Solar zusammen weniger als 10 % des Strombedarfs deckten. Im Winter gab es längere windschwache Perioden (z.B. eine Dunkelflaute vom 16. bis 22. Januar 2025), und im Sommer ist es nachts immer dunkel, sodass häufig Flaute und Nacht zusammentreffen – in vielen Nächten praktisch täglich ein Strommangel durch Dunkelflaute. Diese Realität bedeutet: Konventionelle Kraftwerke oder andere Backups müssen stets verfügbar bleiben, um solche Lücken zu füllen. Egal wie viele Windräder gebaut werden, an kalten windstillen Tagen liefern sie fast nichts – die übrige Kraftwerkskapazität muss also weiter 100 % der Spitzenlast abdecken können. Positive Residuallast (Restlast) – also Bedarf, der durch wetterabhängige Energien nicht gedeckt ist – tritt selbst beim höchsten Ausbaugrad auf und erfordert immer die Zuschaltung von Backup-Kraftwerken oder anderen Quellen. Das bestätigt: Ohne konventionelle Reserve (oder gigantische Speicher, siehe unten) geht es nicht.

Umgekehrt erzeugen Wind und Sonne bei gutem Wetter mehr Strom, als verbraucht werden kann – es entsteht negative Residuallast (Überschuss). Schon heute liegt die durchschnittliche Auslastung aller deutschen Wind- und Solaranlagen z.B. im November 2025 bei nur rund 11,5 % der installierten Leistung. In windigen Stunden stoßen wir an Grenzen der Netzaufnahmefähigkeit. Im November 2025 waren von nominell ~185 GW Wind+Solar im Mittel nur ~21 GW abrufbar. Noch drastischer: An windstill-dunklen Stunden sank die Einspeisung zeitweise auf 677 MW – nur 0,36 % der Kapazität.

Solche Schwankungen sind enorm. Und wenn viel mehr Anlagen gebaut werden, erhöhen sich zwar die Spitzen der Produktion, doch gleichzeitig wachsen die Überschüsse, die keiner nutzen kann.

Physikalisch kann das Netz nur so viel Strom aufnehmen, wie in dem Moment gebraucht wird. Wird mehr produziert als verbraucht, muss die Erzeugung gedrosselt oder der Strom umgeleitet werden. Schon jetzt werden Windparks in Spitzenzeiten abgeregelt, was die Statistik der Jahresstrommenge „schön“ hält, aber keinen zusätzlichen Klimanutzen bringt – im Gegenteil, es ist verschenktes Potenzial.

In der wissenschaftlichen Analyse von Kobe und Ahlborn wird betont, dass mit steigendem Ausbau die Überproduktion (Überschuss-Strom) zwangsläufig zunimmt, und dass man die damit verbundenen technischen und wirtschaftlichen Herausforderungen nicht ignorieren darf. Kurz gesagt: Immer mehr Windräder in ein begrenztes System zu speisen, stößt an physikalische Grenzen.

Das makabre dabei ist, dass der Steuerzahler über die Einspeisevergütung auch die Überproduktion noch bezahlt. Profiteure davon sind Betreiber und Investoren.

Eine weitere Herausforderung ist die Netzinfrastruktur. Windstrom fällt vor allem im Norden an, während große Verbraucher (Industrie, Ballungsräume) oft im Süden liegen. Der Netzausbau hinkt dem Tempo der Windkraft hinterher, wodurch Netzengpässe entstehen. Diese führen zu Redispatch-Maßnahmen – Kraftwerke werden herunter- oder heraufgefahren, Windanlagen abgeschaltet – um das Netz stabil zu halten.

Stockelsdorf liegt in einem windreichen Bundesland: Hier produzieren die Anlagen oft mehr Strom, als regional benötigt wird. Ohne massive Netzerweiterung Richtung Süden würde zusätzlicher Windstrom aus Stockelsdorf also häufig im Flaschenhals steckenbleiben. Dies relativiert den Klimanutzen vor Ort, denn Windräder, die mangels Netzkapazität abgeregelt werden, sparen de facto kein weiteres CO₂ ein.

Zusätzlich spielt die Gesetzgebung eine Rolle bei den systemischen Grenzen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert zwar den Ausbau, doch seine Orientierung an Jahreszielen verstellt etwas den Blick auf die Momentanprobleme. In der öffentlichen Darstellung klingen „X % Ökostrom im Jahresmittel“ und immer neue Rekordwerte positiv. Aber wie Prof. Kobe in einem Interview pointiert sagt, das Stromnetz kennt keine Jahresscheiben, es muss permanent ausgeglichen sein.

Dieses Auseinanderklaffen von politischem Narrativ und physikalischer Realität führt zu Fehleinschätzungen. Die Zielkonflikte der Energiewende resultieren laut Kobe und Ahlborn wesentlich daraus, dass physikalische und mathematische Gesetzmäßigkeiten bisher unzureichend berücksichtigt wurden.

Für Stockelsdorf bedeutet das: Politische Ziele (z.B. Gemeinde will Beitrag zu X % Windstrom leisten) müssen gegen die realen Einschränkungen (Volatilität, Netz, Speicher) abgewogen werden. Mehr Windräder allein lösen die Probleme nicht – im schlimmsten Fall verschieben sie sie nur oder schaffen neue.

Energiespeicherung und Überschussstrom: das ungelöste Problem

Häufig und besonders auch im Gemeinderat und der Verwaltung der Gemeinde Stockelsdorf wird entgegnet: „Dann brauchen wir eben mehr Speicher!“ – Tatsächlich sind Batteriespeicher ein großes Thema, gerade in Stockelsdorf mit den geplanten Anlagen. Doch ein Blick auf die Zahlen zeigt, wie gewaltig die Lücke ist: Ende 2024 gab es in ganz Deutschland 921 größere Batteriespeicher mit rund 2,3 GW Leistung und 3,2 GWh Kapazität. Das klingt viel, reicht aber gerade einmal, um die bundesweite Stromnachfrage für wenige Minuten zu decken.

Trotzdem oder gerade deshalb sind in Deutschland weitere 10.000 Projekte (!) mit ca. 400 GW Gesamtleistung und 661 GWh Kapazität bereits angemeldet. Ein Branchenkenner spricht von einem gewaltigen „Tsunami, der auf Deutschland zurollt“ – so viele Speicher wollen Investoren bauen.

Auch in Stockelsdorf sehen wir diesen Boom: Die Nähe zum neuen Umspannwerk macht unsere Gemeinde attraktiv für gleich mehrere Großspeicher-Projekte. Doch werden diese alle kommen können? Netzbetreiber wie Amprion warnen, dass die Netzanschluss-Kapazitäten begrenzt sind. Die Flut an Projekten trifft auf enge Flaschenhälse, was bedeuten könnte, dass viele „Phantomspeicher“ zwar geplant, aber mangels Infrastruktur nie realisiert werden – oder falls doch, nicht voll nutzbar sind.

Das grundsätzliche Speicherproblem ist allerdings nicht nur bürokratisch, sondern vor allem technisch: Wie oben beschrieben, könnten in einem erneuerbaren Szenario Überschüsse von zig Terawattstunden im Jahr anfallen. Eine Abschätzung in der Kobe-Studie ergab z.B. 96 TWh Überschussstrom pro Jahr, verteilt auf etwa 2.400 Stunden, die man entweder speichern, in andere Energieformen wandeln oder abregeln müsste. 96.000 GWh!

Zum Vergleich: Alle heutigen Batteriespeicher zusammen (3,2 GWh) decken davon kaum 0,003 %. Selbst wenn alle geplanten Projekte (661 GWh) gebaut würden, wären das erst ~0,7 % dieser Überschussmenge. Es klafft hier also eine riesige Diskrepanz. Natürlich kann man auch andere Speichertechnologien betrachten (zum Beispiel Power-to-X, also Überschussstrom in Wasserstoff, Gas oder Wärme umwandeln). Doch auch diese stehen erst am Anfang und sind mit hohen Verlusten und Kosten verbunden.

Fakt ist: Batteriespeicher können für kurzfristige Netzstabilität und Minuten- bis Stundenreserve sinnvoll sein, lösen aber nicht das Problem langer Dunkelflauten oder saisonaler Schwankungen. Dafür bräuchte es Speicher, die tausendfach größer sind als alles, was derzeit gebaut wird und geplant ist.

Die geplanten Batterieparks in Stockelsdorf werfen daher Fragen auf: Welchen Zweck sollen sie genau erfüllen? Vielleicht kann ein Batteriespeicher am Umspannwerk helfen, lokale Netzspitzen abzufangen oder Regelleistung bereitzustellen. Das ist grundsätzlich positiv. Aber man sollte keine Illusion haben, dass damit die Grundprobleme der Energiewende gelöst werden. Prof. Kobe und Kollegen betonen, dass ein weiterer Ausbau von Wind und PV nur dann zielführend ist, wenn gleichzeitig bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Es muss jederzeit genügend Backup-Kapazität (Kraftwerke oder Speicher) bereitstehen, um die volle Netzlast zu decken. Da auch langfristig Batteriespeicher nicht ausreichen um mehrstündige oder sogar mehrtägige Dunkelflaute abzudecken, braucht es weiterhin Kraftwerke in einem erheblichen Ausmaß-
  • Es müssen Speicher/Wandler existieren, die den Überschuss-Strom direkt aus Wind und Solar aufnehmen können (also genau das, was heute noch fehlt).
  • Verbraucher müssten in Zukunft sehr flexibel sein, also bei Überschuss automatisch mehr Strom abnehmen (Lastmanagement), um die Erzeugung sekundengenau auszubalancieren. Das ist aber vor allem der Industrie nicht zumutbar und würde die Deindustrialisierung Deutschlands weiter vorantreiben.

Diese Bedingungen sind momentan nicht erfüllt – weder in Stockelsdorf noch anderswo. Sie zeigen aber deutlich, woran gearbeitet werden müsste, bevor man immer neue Windparks und Mega-Speicher aufs Feld stellt. Der Speicher-Boom alleine, so begrüßenswert Batteriespeicher sind, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass Überschussstrom in gewaltigem Ausmaß anfallen wird, den heutige Technologien kaum bewältigen können.

Hier besteht die Gefahr, dass wir in Stockelsdorf zwar Landschaft und Geld investieren, aber am Ende trotzdem häufig Windräder abschalten müssen, weil die Speicher voll oder die Netze dicht sind – ein ineffizientes Szenario, das man kritisch hinterfragen sollte.

Natur, Landschaftsbild und Lebensqualität in Stockelsdorf

Neben den technisch-ökonomischen Aspekten sollten lokale Auswirkungen nicht vergessen werden. Windkraftanlagen und große Batteriespeicher bedeuten Eingriffe in die örtliche Umwelt. In Stockelsdorf ist man bereits mit Naturschutzfragen konfrontiert gewesen: Ausgerechnet dort, wo ein Windpark geplant war (Potenzialfläche zwischen Obernwohlde, Krumbeck und Arfrade), hat sich ein geschützter Rotmilan als ansässig erwiesen – ein Greifvogel, für den die Fläche Lebensraum bietet. Die Gemeinde zog die Reißleine und verwarf diese Fläche, da man den Konflikt Artenschutz vs. Windenergie nicht lösen konnte. Dieses Beispiel zeigt: Neue Windräder können die Tierwelt gefährden, insbesondere Zugvögel und Fledermäuse. Rotmilane und andere Greifvögel kollidieren häufig mit Rotoren, was bei zu geringer Berücksichtigung schnell zum Artenschutzproblem wird.

Auch wenn Land und Bund die Kriterien teilweise gelockert haben, um mehr Windflächen auszuweisen, steht am Ende die Frage, ob solche Eingriffe in die Natur vertretbar sind – und ob im konkreten Fall von Stockelsdorf ausreichend geprüft wird, welche örtlichen Arten (Zugvögel. Greifvögel, Fledermäuse, vielleicht auch seltene Lebensräume) betroffen wären.

Ein weiterer Punkt ist das Landschaftsbild. Windkraftanlagen heutiger Bauart sind gigantisch: Im benachbarten Windpark Obernwohlde etwa sollen die alten 20 Anlagen (ca. 150 m hoch) durch weniger, aber weit größere Windräder ersetzt werden – 261 m hoch, so groß wie der Hamburger Fernsehturm. Das wären die höchsten Bauwerke in Schleswig-Holstein. Solche Dimensionen überragen Kirchtürme, Funkmasten und selbst die höchsten Bäume bei weitem und verändern das gewohnte Bild der Landschaft tiefgreifend. Für Anwohner stellt sich die Frage: Gefällt uns das.

Man kann argumentieren, dass für das Klima auch optische Veränderungen hinnehmbar sind. Doch wir sollten ehrlich sein: Windparks prägen ihr Umland. Dreht man sich in manchen Dorfschaften von Stockelsdorf künftig in Richtung der WKA-Flächen, könnte man nahezu in jeder Richtung riesige Rotoren am Horizont sehen, tagsüber und nachts (mit blinkenden Lichtern zur Flugsicherheit). Das kann die Lebensqualität subjektiv beeinträchtigen – etwa das Empfinden von Heimat und Naturverbundenheit.

Auch Lärm und Schattenwurf sind wichtige Themen. Moderne Anlagen sind zwar leiser geworden, aber Geräuschemissionen lassen sich nicht wegdiskutieren. Schon die hörbaren Rotor-Geräusche können in der Nähe störend sein – bei entsprechendem Wind trägt der Schall kilometerweit. Tatsächlich mussten mancherorts neue Windparks, die nahe an Wohngebieten stehen, nachts abgeschaltet werden, weil sie sonst die zulässigen Lärmgrenzwerte überschreiten. Das zeigt: Anwohnerruhe steht auf dem Spiel, wenn Abstände oder Schallprognosen zu knapp bemessen sind.

Noch kontroverser diskutiert wird das Thema Infraschall (tieffrequente Vibrationen unterhalb der Hörschwelle). Hier gibt es Hinweise, dass dauerhaftes “Wummern” – ein tiefer, kaum hörbarer Bass, wie von einer fernen Diskothek – in Häusern bis zu 3 km Entfernung messbar ist]. Solche niederfrequenten Schwingungen dringen durch Wände und können bei empfindlichen Personen dauerhafte Schlafstörungen, Herz-Rhythmus-Störungen und Unwohlsein auslösen. Studien deuten auf mögliche Gesundheitsrisiken hin (Beeinflussung der Hirnaktivität, Stressreaktionen), wobei die Forschung hierzu noch nicht abgeschlossen ist.

Klar ist: Windräder sind keine null-emissionslosen Nachbarn – sie bringen Lärm (hörbar und unhörbar), visuelle Präsenz und je nach Abstand auch Schattenwurf (periodisches Blinken, wenn die Sonne hinter den Rotorblättern steht). All das kann die Lebensqualität der Menschen in der Umgebung mindern, wenn es nicht gut geplant und begrenzt wird.

Nicht zuletzt sind großflächige Batteriespeicher selbst Eingriffe, die man betrachten muss. Zwar machen sie keinen Lärm wie Windräder, aber sie beanspruchen ebenfalls Land (oft mehrere Hektar für Container-Batterien und Trafos), und die Frage der Sicherheit spielt eine Rolle – große Lithium-Ionen-Batterien bergen prinzipiell ein Brand- und Explosionsrisiko. In Anbetracht der aktuell politischen Situation, in der eine Kriegsgefahr diskutiert wird, sollte jedem klar sein, dass solche Anlagen, insbesondere in Verbindung mit großen Umspannwerken ideale Angriffsziele bieten.

Die Betreiber versichern zwar normalerweise umfangreiche Sicherheitskonzepte, doch in der Öffentlichkeit gibt es große Sorgen:

Was passiert bei einem oder sogar mehreren gleichzeitigen Großbränden? Stehen ausreichende Kapazitäten zum Löschen bereit? Können giftige Rauchgase austreten? Dies sind Punkte, die in einem offenen Brief an die Gemeinde Stockelsdorf formuliert wurden. Eine Antwort steht noch aus.

Auch diese Anlagen verändern das Ortsbild (wenngleich weniger auffällig als Windräder). In Stockelsdorf geht es um „großflächige“ Anlagen – man darf sich also nicht täuschen: Es werden vermutlich große Batteriefelder umzäunt in der Landschaft stehen, wo heute vielleicht Grünland ist.

Alles in allem müssen Naturschutz, Ästhetik und Bürgerverträglichkeit beim Ausbau wetterabhängiger Energien mitbedacht werden. Es wäre falsch, diese Aspekte als bloße „Bequemlichkeit“ abzutun – sie bestimmen, wie akzeptiert die Energiewende vor Ort ist. Und sie werden Auswirkungen auf zukünftige Wahlergebnisse im kommunalen Bereich haben.

Die Stockelsdorfer Bürger sollten daher genau hinsehen, wo und wie Windkraft und Speicher geplant werden, welche Schutzauflagen gelten (z.B. Mindestabstände zu Wohnhäusern, Schutz von Brutgebieten etc.), und ob die Belastungen zumutbar sind. Eine Energiewende gegen die Bedenken der Anwohner und auf Kosten der Natur – könnte vor Ort mehr Schaden anrichten als Nutzen stiften.

Fazit: Kritisch bleiben und Mitgestaltung einfordern

Die vorangegangenen Punkte bedeuten keineswegs, dass Klimaschutz oder wetterabhängige Energien schlecht sind. Niemand möchte zurück zur reinen fossilen Energieerzeugung – auch die kritischsten Stimmen erkennen an, dass wir Lösungen für den Klimawandel brauchen. Aber: Die Beispiele und Befunde von Prof. Kobe und Kollegen legen nahe, dass die aktuelle Strategie („immer mehr Windräder und Solaranlagen aufstellen, dann wird es schon passen“) hinterfragt werden muss. Der Windkraft-Ausbau hat in der Praxis abnehmenden Ertragszuwachs gebracht, zum Teil aus physikalischen Gründen, und es bestehen harte Grenzen durch Volatilität, Netz und Speicher. Ein Weiter-so könnte dazu führen, dass Stockelsdorf und andere Kommunen zwar fleißig Projekte umsetzen, aber die erhofften Effekte auf CO₂-Reduktion ausbleiben – während man gleichzeitig Landschaft, Geld und Akzeptanz aufs Spiel setzt.

Das Paradox der Energiewende ist laut Prof. Kobe, dass trotz aller Windräder nicht wesentlich mehr Strom im Netz ankommt. Dieses Paradox müssen wir ernst nehmen.

Für Stockelsdorf ergibt sich daraus ein Aufruf zur besonnenen Planung: Bevor wir klaglos jedem neuen Windrad oder Megaspeicher zustimmen, sollten wir fragen: Wie passt das ins Gesamtsystem? Werden Netze und Speicher parallel mitentwickelt? Welche Alternativen gibt es (z.B. Einsparungen, effizientere Technologien, andere Standorte)?

Und wie stellen wir sicher, dass unsere Natur und Bevölkerung nicht unverhältnismäßig belastet werden? Es geht nicht um pauschale Ablehnung, sondern um fundierte Skepsis: Technologie ja, aber mit Maß und Realismus.

Die Bürger in Stockelsdorf sind aufgefordert, sich aktiv in die Debatte einzubringen. Nutzen Sie Bürgerforen, Gemeinderatssitzungen, Einwohnerfragestunden und – falls es dazu kommt – Bürgerentscheide, um Ihre Fragen und Bedenken vorzubringen.

Fragen Sie nach belastbaren Konzepten: Wie soll eine Versorgung bei Dunkelflaute garantiert werden? Was passiert mit dem Strom, wenn Überschuss da ist? Wer trägt die Kosten, wenn Windräder wegen Netzengpässen stillstehen müssen oder Batteriespeicher kaum ausgelastet sind? Wie wird verhindert, dass Natur und Anwohner zu sehr leiden? – Diese Fragen müssen offen diskutiert werden.

Stockelsdorf kann stolz darauf sein, Teil der Energiewende zu sein – aber nur, wenn es mit Sinn und Verstand geschieht. Das heißt, kritisch nachhaken statt blindem Durchwinken. Die Entwicklungen in Deutschland insgesamt zeigen, dass es keine einfachen Lösungen gibt. Gerade deshalb ist politische Mitgestaltung auf lokaler Ebene so wichtig: Hier vor Ort entscheidet sich, wie die Energiewende umgesetzt wird. Mit einer informierten, kritischen Haltung können wir dafür sorgen, dass am Ende nachhaltige und vernünftige Entscheidungen stehen – für das Klima, für Stockelsdorf und für uns alle.

Unsere Gemeinde steht an einem Scheideweg: Entweder wir machen es wie bisher – immer schneller, immer mehr, nach dem Motto „Quantität vor Qualität“ – oder wir treten einen Schritt zurück und planen ganzheitlicher.

Die Erkenntnisse von Prof. Kobe mahnen, die physikalischen Realitäten anzuerkennen. Nutzen wir dieses Wissen, um Fehlentwicklungen zu vermeiden. Stockelsdorf sollte nicht zum Schauplatz einer Energiewende werden, die „auf dem Papier“ glänzt, aber vor Ort ihre Versprechen nicht hält. Stattdessen können wir durch kritisches Hinterfragen und konstruktive Bürgerbeteiligung sicherstellen, dass Energievorhaben auf Basis wetterabhängiger Energien wirklich verträglich, effizient und zukunftsfähig gestaltet werden. Das ist anstrengender als bloßes Jubeln – aber es lohnt sich, im Interesse unserer Gemeinde und des Klimas.

Zusammengefasst: Ja zur Energiewende – aber mit Vernunft, Ehrlichkeit und Beteiligung. Nur so vermeiden wir, dass Windkraft-Ausbau und Batteriespeicher am Ende „ohne Effekt“ bleiben, wie Prof. Kobe warnt, und stellen stattdessen sicher, dass jede Maßnahme in Stockelsdorf einen echten Beitrag leistet – für eine nachhaltige Zukunft, die sowohl globalen Klimazielen als auch lokalen Interessen gerecht wird.

Phantomspeicher belasten die Energiewende

Einem Artikel im Focus ist zu entnehmen, dass derzeit wesentlich mehr Batteriespeicheranlagen geplant sind als jemals gebaut werden können.

„Nach Angaben der Bundesnetzagentur waren Ende 2024 insgesamt 921 größere Batteriespeicher deutschlandweit in Betrieb, mit einer Leistung von rund 2,3 Gigawatt und einer Speicherkapazität von etwa 3,2 Gigawattstunden. Zum Bau angemeldet wiederum waren zusätzliche 10.000 Projekte mit einer Leistung von 400 Gigawatt und einer Speicherkapazität von rund 661 Gigawattstunden. Der Tsunami, der auf Deutschland zurollt, ist also gewaltig.

Christoph Müller hält die Zahlen sogar noch für zu niedrig. Der Stand von 2024 sei längst schon veraltet, schrieb der Chef des Netzbetreibers Amprion letzte Woche auf dem Karriere-Netzwerk Linkedin. Für 2025 könnte die Zahl „gut doppelt so hoch“ sein, vermutet Müller. Die Netzbetreiber wie Amprion sind die Leidtragenden des Tsunamis: Sie sind es, die die Anlagen ans Netz anschließen müssen. Doch die Kapazitäten hierfür sind begrenzt, der „Tsunami“ trifft auf einen Flaschenhals.“

Priviligierung von Batteriespeicheranlagen

Im Bundestag wurde am 13.11.2025 eine Novelle zum Energiewirtschaftsgesetz beschlossen in der eine weitere Priviligierung festgelgt wurde.Bisher heißt es dort im § 11c Überragendes öffentliches Interesse für Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie
Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit.
§ 11c wird durch den folgenden § 11c ersetzt:
„§ 11c
Überragendes öffentliches Interesse für Energiespeicheranlagen
Die Errichtung und der Betrieb von Energiespeicheranlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit. Bis die Stromversorgung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, soll der beschleunigte Ausbau von Energiespeicheranlagen als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführende Schutzgüterabwägung eingebracht werden. Satz 2 ist nicht gegenüber Belangen der Landes- und Bündnisverteidigung anzuwenden.“
In der Begründung heißt es:
Nach dem bisherigen § 11c EnWG liegen die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit.
Durch die Änderung in Satz 1 wird die Begrifflichkeit mit der Verwendung des Begriffs „Energiespeicheranlagen“ an die Begriffsbestimmung in § 3 angepasst. Die Speicher dienen primär der Speicherung von Strom aus erneuerbaren Energien. Daher tragen sie zur Erreichung der Treibhausgasneutralität sowie der Zielsetzungen der Bundesregierung zum Klimaschutz und der Europäischen Union im Energie- und Klimabereich bei. Vor diesem
Hintergrund soll der Ausbau von Elektrizitätsspeicheranlagen nach dem neuen Satz 2 solange als vorrangiger Belang in die  Schutzgüterabwägung eingebracht werden, bis die Stromversorgung im Bundesgebiet im Jahr 2045 nahezu treibhausgasneutral ist. Den betroffenen Anlagen kommt insoweit bis zum Erreichen der Netto-Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 ein grundsätzlicher Abwägungsvorrang bei den jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen zu. Dies führt im Fall einer Abwägung dazu, dass das hohe Gewicht der betroffenen Anlagen zu berücksichtigen ist. Sofern den betroffenen Anlagen Belange mit gleichwertigem Rang gegenüberstehen oder
wenn ein atypischer Fall vorliegt, besteht ein erhöhtes Begründungserfordernis im Rahmen des Abwägungspro-
zesses. Der Abwägungsvorrang führt nicht dazu, dass sich das hohe Gewicht der erneuerbaren Energien zwingend durchsetzen muss (BVerwG NVwZ 2023, 1733 Rn. 43). Nach dem neuen Satz 3 gilt Satz 2 nicht gegenüber Belangen zur Sicherheit der Landes- und Bündnisverteidigung. Die neu eingefügten Sätze 2 und 3 sind angelehnt an§ 43 Absatz 3a Satz 2 und 3 EnWG und dienen der Vereinheitlichung der Rechtslage.
Nach allgemeinem Verständnis verändert die Zuweisung eines überragenden öffentlichen Interesses zu einer Anlage nach § 11c die in § 35 Absatz 1 und Absatz 2 des Baugesetzbuchs angelegte grundsätzliche Differenzierung zwischen privilegierten und nicht privilegierten Anlagen im Außenbereich nicht.

Das öffnet Tür und Tor für eine Planung von Batteriespeicheranlagen an den Bürgern vorbei.

Batteriespeicheranlagen in Stockelsdorf

Update 13.11
Im Bundestag wurde eine Novelle zum Energiewirtschaftsgesetz beschlossen in der eine weitere Priviligierung festgelgt wurde.

Am Montag den 13.10.2025 wurden in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats drei Aufstellungsbeschlüsse für Batteriespeicheranlagen gefasst.

Laut Antworten auf unsere Fragen in der Einwohnerfragestunde betragen die durch Anlagen und Infrastruktur überbauten Flächen für die

Fläche aus TOP 15            7,1 ha
Fläche aus TOP 17            1,5 ha
Fläche aus TOP 19            4,5 ha

Aktuell besteht derzeit nur für die Fläche aus TOP 19 eine Netzanschlusszusage der TenneT.

Für die anderen beiden Flächen wurde also nur ein Vorratsbeschluß gefasst.

Die LN haben einen ausführlichen Artikel geschrieben, der die Ergebnisse der Sitzung und den aktuellen Stand gut zusammenfasst.

Wir haben die ausgewiesenen Flächen, für die die Änderungen des Flächennutzungsplans erforderlich sind,  um den Geltungsbereich nach § 11 Abs. 2 BauNVO als Sondergebiet „Batteriespeicher“ darzustellen in einer Grafik zusammengestellt. Diese Flächen sind derzeit als Außenbereich nach § 35 BauGB zu beurteilen.

Quelle: Sitzungsvorlagen der Gemeinde Stockelsdorf 

Zu den Hintergründen und der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung solcher Anlagen gibt es Informationen auf in unseren Beiträgen aud dieser Webseite.

Beispielhaft für das Layout einer solchen Anlage hier die Anlage, die die Firma Harmony plant
Quelle: Sitzungsvorlage der Gemeinde Stockelsdorf

Nachfolgend ein Bild der vergleichbaren Anlage in Kupferzell, die derzeit im Bau ist. Jede der drei geplanten Anlagen ist von der Größe mit dieser Anlage vergleichbar.


Dem Bau der Anlage in Kupferzell gingen massive Proteste voraus,

die schlußendlich dazu führten, dass die Anlage nur unter der Auflage gebaut werden durfte, dass die Betreiberin das von ihr ausgeschriebenen Batterieenergiespeichersystem der Netzbooster-Pilotanlage nicht verwendet, um Leistung oder Arbeit auf dem Strommarkt zu kaufen oder zu verkaufen.

Grundsätzlich stehen wir vom Verein Horizont Stockelsdorf e.V. dem Konzept der Speicheranlagen im Sinne der Netzstabilität und der Erhöhung der Versorgungssicherheit offen gegenüber, wollen aber auch, dass die Interessen der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde gewahrt werden. Was in keinem Fall die Konsequenz sein darf, ist ein rein kommerzieller Betrieb der Anlagen, der das oberste Ziel der Versorgungssicherheit und Netzstabilität außer acht läßt. Und alle Sicherheitsfragen müssen beachtet werden.

Einwohnerfragestunde Bauausschuss am 22.09.2025

Vortrag der Fragen und Anregungen im Rahmen der Einwohnerfragestunde im Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit am 22.09.2025 um 17.00 

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Samtleben, sehr geehrte Vertreter der Gemeinde, sehr geehrte Vertreter der Verwaltung, sehr geehrte Vertreter der Presse, sehr geehrte Anwesende und Teilnehmer der Videokonferenz.

Zuerst möchte ich mich bei Herrn Ohm bedanken für die Antworten zu unseren Fragen der Einwohnerfragestunde vom 18.08.2025 , die heute bei mir eingegangen sind. Sie werden nachvollziehen können, dass diese uns nicht zufrieden stellen.

Bevor ich zu meiner heutigen Frage bzw. unseren Anregungen komme, möchte ich kurz einige Erläuterungen geben.

Ich bzw. wir, die Mitglieder des Vereins Horizont Stockelsdorf e.V. waren sehr erfreut über die Mail von Ihnen Frau Bürgermeisterin Samtleben vom 21.05.2025 in der Sie schrieben.

Zitat:

  1. Es verdient großen Respekt, wenn sich Bürgerinnen und Bürger mit so viel Zeit, Energie und Überzeugung für die Belange ihrer Gemeinde einsetzen.
  2. Auch wenn wir unterschiedliche Sichtweisen in Bezug auf den Ausbau der Windenergie haben, und sie offensichtlich falsche Behauptungen aufstellen, bin ich überzeugt, dass ein offener und respektvoller Dialog der beste Weg ist, um gemeinsame Lösungen zu finden. Ihre Argumente und Anliegen verdienen Gehör, und ich schätze den sachlichen Ton, mit dem Sie die Diskussion bislang geführt haben.

Wir freuen uns sehr darüber, dass Sie den offenen Dialog schätzen.

Zu den falschen Behauptungen, die Sie mir bzw. uns vorwerfen, würde ich gerne nachweisliche Beispiele von Ihnen erfahren.

Ich entschuldige mich schon jetzt für jegliche Falschbehauptungen. Wir werden diese natürlich auf unserer Webseite richtigstellen.

Sie Frau Bürgermeisterin bzw. die von Ihnen vertretene Gemeinde verbreiten aber auch nachweislich falsche Behauptungen

2 Beispiele möchte ich hier kurz darstellen.

  1. Beispiel

In Ihrer Mail Frau Samtleben vom 18.08.2025 an die Dorfvorsteher mit Kopie an die Vertreter der Lübecker Nachrichten und unsere Vereinsmitglieder behaupten Sie, ich zitiere: „anbei leite ich Ihnen auf Wunsch von Herrn Zehle seine Fragen und die Stellungnahme zu den von der Kommunalaufsicht voraussichtlich negativ beschiedenen Bürgerbegehren weiter.“

Ihre Behauptung, dass das Bürgerbegehren voraussichtlich negativ beschieden wird, führte dann zu einem Artikel in den Lübecker Nachrichten, in dem dieses als Tatsache dargestellt wurde.

Fakt ist, dass die Kommunalaufsicht den Vertretern des Bürgerbegehrens eine Anhörung angeboten hat und die Begründung die MÖGLICHERWEISE aber nicht wie Sie schreiben VORAUSSICHTLICH zu einer Ablehnung führen könnte, aufgegeben hat.

In der Tat ist bis heute kein Bescheid der Kommunalaufsicht zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ergangen, somit ist es für mich bzw. uns nicht akzeptabel, mögliche Ergebnisse der Prüfung in schriftlichen Mitteilungen, die der Presse zugehen, zu präjudizieren.

Unsere Bitte:

Gehen Sie bitte sensibel mit Aussagen über den Verfahrensstand um.

  1. Noch ein zweites Beispiel möchte ich bringen

In der auf der Gemeinderatssitzung am 21.07.2025 unter TOP12 verabschiedeten Stellungnahme der Gemeinde zum Bürgerbegehren wird unter 5. behauptet: „In keiner Untersuchung oder Karte, die der Gemeinde oder dem Land vorliegen, sind im Plangebiet Vogelflugrouten bekannt.“
Das ist nachweislich eine falsche Behauptung.

Warum?

In der Regel sollte davon ausgegangen werden, dass Unterlagen, die Planfeststellungsbeschlüssen zu Grunde liegen, dem Land bekannt sind und das Unterlagen, die im Rathaus für Bürger zur Einsicht ausgelegt werden, auch der Gemeinde bekannt sind.

Jedenfalls haben vom 16.11.2023- 19.11.2023 die Unterlagen des Beschlusses in dem Planfeststellungsverfahren nach §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) mit Umweltverträglichkeitsprüfung für den Neubau der 380-kV-Leitung Kreis Segeberg – Raum Lübeck LH-13-328, Ostküstenleitung Abschnitt 1 in den Räumen der Gemeinde Stockelsdorf ausgelegen.

Dieses hat die Gemeinde allen Bürgern auch auf der Webseite der Gemeinde mitgeteilt, ebenso hat die Gemeinde den Link zu den im Internet verfügbaren Unterlagen bekannt gemacht. Der Planfeststellungsbeschluss samt festgestellter Unterlagen zu diesem Vorhaben steht auf der Internetseite
www.schleswig-holstein.de/afpe
(mittels Link zum Verfahren) zur Einsichtnahme bereit.

In diesen Unterlagen findet sich eine Karte der Tennet, in der die Vogelzugrouten dargestellt werden und in der eindeutig erkennbar ist, dass sich über dem Gebiet der Gemeinde Stockelsdorf zwei wichtige Vogelzugrouten kreuzen und zwar der Fehmarn Landweg und der Mecklenburger Küstenweg.

Meine heutigen Ausführungen stehen auf unserer Webseite, zusammen mit den Quellen und der Karte der Tennet zur Verfügung.

Unsere Bitte:

Stellen Sie die Aussage in der Stellungnahme richtig.

 

Ihre Antwort zum Thema Batteriespeicheranlagen nehme ich gerne auf und werde diesbezüglich die Teilnehmer aus der Politik befragen. Ich bitte deshalb um eine Liste der Teilnehmer im Nachgang zu heutigen Sitzung.

Wir bedauern es außerordentlich, dass das Thema Batteriespeicheranlagen wieder im nichtöffentlichen Teil behandelt wird.

Eine Information möchten ich Ihnen und der Öffentlichkeit aber hier noch geben.

Ich empfinde es als befremdlich, wenn einer der Projektierer für diese Anlagen sein Firmenschild am Privathaus eines Dorfvorstehers angebracht hat und somit dokumentiert, dass es enge Verflechtungen zwischen den Offiziellen und Investoren gibt.

Jetzt komme ich zu meiner heutigen Anregung bzw. Vorschlag:

Das Land schreibt im Entwurf zur Teilaufstellung des Regionalplans des Planungsraums III in Schleswig-Holstein Kapitel 4.7 zum Thema Windenergie an Land aus dem Juli 2025, dass

voraussichtlich erhebliche Auswirkungen der Teilaufstellungen auf die Umwelt zu erwarten sind. Im Umweltbericht werden  – ich zitiere –  „die voraussichtlich erheblichen Auswirkungen auf Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, auf Flächen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie auf die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern“ dargestellt.

Wer besser als die Gemeinde vor Ort kann diese Auswirkungen bewerten.

Zumal die neu ausgewiesene Fläche und die erweiterte Fläche direkt an das Natura 2000/FFH Gebiet Schwartautal und Curauer Moor grenzen. Die Darstellung des Landes im Umweltbericht ist oberflächlich und teilweise fehlerhaft.

Das Gebiet unterliegt dem gesetzlichen Verschlechterungsverbot des § 33 Abs. 1 BNatSchG.

Unsere Bitte an die Mitglieder des Gemeinderats. Nehmen Sie Ihre Verantwortung als gewählte Vertreter der Bürger wahr:

Verhindern sie voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, auf Flächen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft

Lehnen Sie die Beschlussvorlage zu TOP 8 ab und beauftragen Sie die Verwaltung eine Stellungnahme abzugeben. Noch sind 14 Tage Zeit. Wir unterstützen gerne.

Wir erwarten als Antwort auf unsere Anregung in jedem Fall eine schriftliche Aussage der Gemeinde, welche Maßnahmen sie unternimmt, um das gesetzliche Verschlechterungsverbot für dieses Gebiet sicherzustellen.

Und zum Abschluss noch eine Bitte an die Vertreter der Verwaltung und den Gemeinderat:

Informieren Sie die Bürger der Gemeinde über die Planungen des Landes und die Sichtweise der Gemeinde aktiv. Gehen Sie in den Dialog.

Mit der jetzigen Informationspolitik erhöhen Sie die Frustration der Bürger über Politik und Verwaltung.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

 

Stellungnahmen Regionalplan Wind 2025

Stellungnahmen zur Teilaufstellung des Regionalplans des Planungsraums III in Schleswig-Holstein Kapitel 4.7 zum Thema Windenergie an Land – Entwurf Juli 2025

Unsere Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Regionalplan Wind 2025 abgegeben und zwar für die beiden Vorranggebiete PR3_OHS_016 südlich des Curauer Moors zwischen Curau, Malkendorf, Horsdorf und Klein Parin und das Gebiet PR3_OHS_022 östlich des Curauer Moors, nördlich Malkendorf und Horsdorf sind am 07.10.2025 ans Land versendet worden. Die Texte stehen per Download über nachfolgende Links zur Verfügung.

07102025 Einwendung PR3_OHS_016

07102025 Einwendung PR3_OHS_022

Mit dem Entwurf der Teilaufstellung des Regionalplans des Planungsraums III in Schleswig-Holstein Kapitel 4.7 zum Thema Windenergie an Land sollen auf der Grundlage des zweiten Entwurfs der Teilfortschreibung zum Thema Windenergie an Land des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 – Vorranggebiete Windenergie festgelegt werden. Die Vorranggebiete sind für die Errichtung und den Betrieb raumbedeutsamer Windenergieanlagen an Land vorgesehen. Innerhalb dieser Gebiete hat die Windenergienutzung Vorrang vor anderen raumdeutsamen Nutzungen.

Die Unterlagen können hier heruntergeladen werden

 

  • Abbildung für Teilaufstellung des Regionalplans des Planungsraums III in Schleswig-Holstein Kapitel 4.7 zum Thema Windenergie an Land - Entwurf Juli 2025

    Beteiligung der Öffentlichkeit:
    Bis zum 08.10.2025 können die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen ihre Stellungnahmen zu den Entwürfen der Unterlagen abgeben.
    Die Stellungnahmen sollen elektronisch über die Online-Beteiligungsplattform BOB-SHb(www.bolapla-sh.de) oder per E-Mail an windenergiebeteiligung@im.landsh.de übermittelt werden. Alternativ ist eine Übermittlung per Post möglich an das
    Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein – Landesplanungsbehörde, Referat IV 64 –Düsternbrooker Weg 92 – 24105 Kiel.

 

Regionalpläne für Windvorrangflächen veröffentlicht – weitere Vorrangflächen in Stockelsdorf

Das Land Schleswig-Holstein hat am 29.07.2025 die Regionalpläne für die Ausweisung der Vorranggebiete veröffentlicht.

Auszug aus interaktiver KarteAnleitung Interaktive Karte.

Neben dem bestehenden Windparks Oberwohlde/Dissau mit 20 WKA und Cashagen/Tankenrade (Gemeinde Ahrensbök) mit 6 bestehenden WKA und 3 WKA im Genehmigungsverfahren, dem 1 WKA am Krumbecker Hof sind im Windpark Curau 3 WKA geplant von denen zwei aktuell im Genehmigungsverfahren sind. Auf der neuen Fläche zwischen Curau, Curauer Moor, Malkendorf, Horsdorf und Klein Parin können bis zu 5 WKA projektiert werden und im Windpark nördlich Malkendorf (Gemeinde Ratekau/Scharbeutz und jetzt auch Stockelsdorf) können neben den 4 in Bau befindlichen WKA bis zu 3 weitere WKA projektiert werden.

In Summe sind das bis zu 45 WKA nördlich der Kerngemeinde Stockelsdorf.

Im Detail:

Aus den Plänen geht hervor, dass ein neues Windvorranggebiet auf der Fläche südlich des Curauer Moores zwischen den Dorfschaften Curau, Malkendorf, Horsdorf und Klein Parin ausgewiesen wird.

Das bereits bestehends Vorranggebiet auf der Fläche der Gemeinden Ratekau und Scharbeutz ist um eine Fläche nördlich von Malkendorf und südlich der Verbindungsstraße Malkendorf-Rohlsdorf erweitert worden. Neben den dort im Bau befindlichen vier WKA können bis zu zwei weitere WKA auf dem Gebiet der Gemeinde Stockelsdorf eines auf Gemeindegebiet Ratekau hinzukommen.

Dagegen wurde die zwischen den Dorfschaften Pohnsdorf, Curau, Dissau und Klein Parin bereits ausgewiesene Vorrangfläche nicht, wie von der Gemeinde erwartet, erweitert. Auf dieser Vorrangfläche sind drei Windkraftanlagen möglich, von denen sich derzeit zwei Windkraftanlagen im Beteiligungsverfahren der Genehmigung befinden.
Die um das Vorranggebiet liegenden Potentialfläche, in der die Gemeinde Stockelsdorf über die Gemeindeöffnungsklausel ein Windenergiegebiet ausweisen will, ist nicht zum Vorranggebiet gewandelt worden.

Gegen diese Fläche läuft derzeit unser Bürgerbegehren.

Diese Information habe haben wir als Pressemitteilung Regionalplan Wind veröffentlicht.

Eine Zusammenstellung aller Potential- und Vorrangflächen auf dem Gebiet der Gemeinde StockelsdorfStockelsdorf Regionalplan Wind 2025 findet man hier: Auswertung Stockelsdorf Regionalplan Wind 2025

Ein Artikel des NDR zur Veröffentlichung des Regionalplans in dem auch ein Element mit kurzen Erklärungen zu den vielfach genutzten Begriffen enthalten ist beschreibt die Situation sehr gut.

Die Parteien reagieren unterschiedlich. Nachfolgend die Pressemitteilungen der im Landtag vertretenen Parteien.

Pressemitteilung-CDUPressemitteilung -FDP, Pressemitteilung-GRÜNE, Pressemitteilung-SPD, Pressemitteilung-SSW

Wetterabhängige Energien in der Krise? Was der Strommix 2025 über den Nutzen weiterer Windkraftanlagen in Stockelsdorf verrät

Windkraftanlagen gelten als Symbol der Energiewende – doch wie viel Strom liefern sie wirklich? Und was bedeutet es für Gemeinden wie Stockelsdorf, wenn weitere wetterabhängige Anlagen hinzukommen?

Weitere 110 KV Leitung geplant

Aktuell wird deutlich, dass nicht einmal die Netzkapazitäten für den Anschluss von Windkraftanlagen ausreichen. Die Schleswig-Holstein Netz AG plant eine zusätzliche 110 KV Leitung auf der Trasse der jetzigen 220 KV Leitung zu bauen, wie einer Information der Gemeinde und einem Artikel in den Lübecker Nachrichten zu entnehmen ist.

Rückblick auf das erste Halbjahr 2025: Weniger Strom trotz mehr Anlagen

Ein genauer Blick auf die Halbjahresbilanz 2025 zeigt: Mehr Anlagen bedeuten nicht automatisch mehr Strom. Im Gegenteil – trotz steigender Kapazitäten nahm die tatsächliche Stromerzeugung durch Windkraft ab. Zugleich steigen die Kosten für Netzstabilität und Umverteilung – mit Folgen für Bürger und Kommunen.

Wie Zahlen von BDEW und ZSW belegen, sank die wetterabhängige Stromproduktion im ersten Halbjahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr um 5,4 %. Besonders betroffen: Windkraft an Land und auf See.

  • Wind Onshore: MINUS 18 %
  • Wind Offshore: MINUS 17 %
  • Gesamter wetterabhängiger Strom: von 149 auf 141 Mrd. kWh

Diese Entwicklung zeigt: Auch wenn Windkraftanlagen zugebaut werden – in windarmen Zeiten bringen sie kaum zusätzlichen Nutzen. Die Stromlücke musste durch konventionelle Kraftwerke geschlossen werden. Wie einem Artikel des Handelsblattes vom 09.05.2025 zu entnehmen ist plant Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche fordert den schnellen Zubau von neuen Gaskraftwerken mit einer Kapazität von bis zu 20 Gigawatt in Deutschland.

 

 

 

 

Bild 1: Trotz Zubaus erzeugten Windkraftanlagen im Jahr 2025 weniger Strom als im Vorjahr. Nur konventionelle Energien legten zu.

Instabilität im Stromnetz: Windkraft braucht Backup

Wetterabhängige Energien liefern nicht kontinuierlich. Damit der Strombedarf dennoch jederzeit gedeckt werden kann, braucht das Netz flexible Backup-Kapazitäten – z.B. durch die bereits oben erwähnten Gaskraftwerke.

Hinzu kommt: Je mehr wetterabhängige Anlagen im System sind, desto häufiger muss das Netz aktiv geregelt werden – durch sogenannte Redispatch-Maßnahmen.

Diese Netzmanöver verursachen zunehmend hohe Kosten, die über Strompreise an die Verbraucher weitergereicht werden.

Ein weiterer kritischer Punkt: Abregelung von Windenergie

In Zeiten hoher Solarstromproduktion – etwa zur Mittagszeit bei klarem Himmel – kommt es häufig zu Netzüberlastungen. Das war auch explizit im ersten Halbjahr 2025 der Fall.

Um das Gleichgewicht zu wahren, werden Windkraftanlagen abgeschaltet, obwohl sie Strom liefern könnten.

Selbst die bis zu vier Giga Batteriespeicheranlagen, die derzeit auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen rund um das neue riesige Umspannwerk entstehen sollen,  bringen hier keine wirkliche Entlastung, da sie Strom wohl nur für eine Pufferzeit von 1-2 Stunden speichern können.

Das Paradoxe daran: Betreiber der Windanlagen erhalten trotz Abregelung eine gesetzlich garantierte Vergütung. Diese „Phantomstrom“-Zahlungen summieren sich jährlich auf hunderte Millionen Euro – ohne dass ein zusätzlicher Nutzen entsteht.

Das heißt:

  • Der Strom wird nicht gebraucht,
  • die Anlage liefert nichts,
  • aber bezahlt wird trotzdem – aus dem Netzbudget, also letztlich von allen Stromkunden.

Was bedeutet das konkret für Stockelsdorf?

Stockelsdorf diskutiert derzeit über neue Windprojekte. Dabei lohnt sich ein kritischer Blick auf die Systemwirkung solcher Vorhaben:

  • Keine Erhöhung der Versorgungssicherheit, da neue Windräder in Flauten keine zusätzlichen kWh liefern.
  • Höhere Belastung für das Stromnetz, das ohnehin durch bestehende wetterabhängige Einspeisungen überfordert ist.
  • Mehr Systemkosten durch Redispatch und Vergütungen für Abregelungen, die über Netzentgelte auf die Allgemeinheit umgelegt werden.
  • Zunehmende Intransparenz und Planungsunsicherheit, da Vergütungsmodelle keine direkte Leistungsgerechtigkeit abbilden.

Fazit: Energiepolitik mit Augenmaß – nicht mit Windradquote

Die Zahlen sprechen für sich: In einem ausgereizten Stromsystem bringt der reine Zubau wetterabhängiger Anlagen keinen Fortschritt – im Gegenteil, er erhöht Risiken, Kosten und technischen Aufwand.

Stockelsdorf sollte daher gut überlegen, ob zusätzliche Windkraftanlagen in der Gemeinde wirklich ein Beitrag zur Energiewende sind – oder eher ein Symbol für gut gemeinte, aber schlecht umgesetzte Energiepolitik.

 Wie steht es mit den Bürgerbegehren?

In der Gemeinderatssitzung am 21.07.2025 hat der Gemeinderat die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für das Windenergiegebiet zwischen Obernwohlde, Arfrade, Eckhorst und Krumbeck beschlossen. Somit ist ein Bürgerentscheid für diese Fläche nicht mehr notwendig.

Für das Windenergiegebiet zwischen Pohnsdorf, Curau, Dissau und Klein Parin steht noch die Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens aus. Die Anzahl der gesammelten Unterschriften ist in jedem Falle ausreichend.

Für die Prüfung der Zulässigkeit ist die Kommunalaufsicht des Kreises Ostholstein zuständig, diese hat aufgrund einer komplexen Fragestellung zur Begründung in der Zwischenzeit das Innenministerium und das Landesamt für Umweltschutz mit einbezogen.

In der gleichen Sitzung am 21.07.2025 hat der Gemeinderat in Abstimmung mit den Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens mögliche Termine für den Bürgerentscheid verabschiedet. Der frühestmögliche Termin ist der 12. Oktober.

 

Neue 110KV Leitung auf Gemeindegebiet

Neubau der Leitung »110-kV-ErNB Lübeck/West – Brachenfeld«

Die Schleswig-Holstein Netz AG (SH Netz) plant einen Ersatzneubau der 110 KV Leitung vom Umspannwerk Lübeck West bei Pohnsdorf nach Brachenfeld bei Neumünster bis zum Jahr 2028 / 2029. Von den Bauarbeiten ist auch die Gemeinde Stockelsdorf betroffen. Die neue Leitung hat eine Gesamtlänge von circa 48 Kilometern und wird ein Investitionsvolumen von 90 Millionen Euro benötigen.

Aktuell verläuft die Trasse der vorgenannten Leitung vom Umspannwerk Lübeck West am Kernort Stockelsdorf vorbei, anschließend über das Umspannwerk Lübeck Niendorf und von dort weiter nach Neumünster. Der Ersatzneubau soll zukünftig ab dem Umspannwerk Lübeck West parallel zum 1. Bauabschnitt der 380 KV Ostküstenleitung in östlicher Richtung verlaufen und außerhalb des Stockelsdorfer Gemeindegebietes auf Höhe von Langniendorf Richtung Neumünster abknicken.

Folgender Zeitplan wird von der SH Netz skizziert:

2025: Vorplanung

2026: Erstellung der Antragsunterlagen für die Planfeststellung

2027: Antragsverfahren Planfeststellung

2028: Planfeststellungsbeschluss

2028 – 2029: Leitungsbau und Inbetriebnahme

2030 /2032:   Rückbau der Bestandsleitung im Bereich L184 / K13

Im Anhörungsverfahren zur Planfeststellung (2027) wird durch das Amt für Planfeststellung Energie – AfPE eine Bürgerbeteiligung durchgeführt.

Weiterführende Informationen können auf der Seite https://www.sh-netz.com/luebeck-brachenfeld abgerufen werden.

Weitere Informationen findet man auch auf der Webseite der Gemeinde Stockelsdorf.

Wenn der Wind versiegt – Klimarisiken durch Windkraftanlagen

Anläßlich der Informationsveranstaltung der Gemeinde Pronstorf am 03.07. um 19.00 in der Strengliner Mühle zum Repowerig der Windkraftanlagen im Windpark Obernwohlde auf eine Höhe von 261 m möchten wir noch auf einen weiteren Aspekt hinweisen.
Klimarisiken durch Windkraftanlagen

Windenergie gilt als Hoffnungsträger der Energiewende – klimafreundlich, emissionsfrei, nachhaltig. Doch ein näherer Blick auf die physikalischen Zusammenhänge und die inzwischen messbaren regionalen Wetterveränderungen durch Windparks wirft ernsthafte Fragen auf. Wächst hier ein Problem heran, das wir bislang ausblenden?

Windräder und ihr Einfluss auf das regionale Klima

Windkraftanlagen entziehen der Atmosphäre kinetische Energie, um Strom zu erzeugen. Was simpel klingt, hat physikalisch weitreichende Folgen: Hinter jeder Turbine entsteht ein sogenannter Nachlauf – eine Zone mit verlangsamtem, turbulenten Wind, der sich über viele Kilometer erstrecken kann. Diese Windverlangsamung stört die natürlichen Luftströmungen und damit auch den Transport von Feuchtigkeit und Regenwolken.

Physiker wie Dr. Michael Dost und Dr. Peter Adel weisen darauf hin, dass der großflächige Ausbau von Windkraft in Deutschland bereits zu einer Beeinträchtigung der wetter- und klimarelevanten Transportfunktion des Windes führt. In der Konsequenz: weniger Regen im Inland, verlängerte Trockenphasen und eine Zunahme von Extremwetterereignissen wie Starkregen und Dürren.

Belegbare Veränderungen: Erwärmung und Bodenfeuchtigkeitsverluste

Studien belegen: In Regionen mit hoher Windkraftdichte lässt sich ein messbarer Anstieg der Bodentemperatur und ein Rückgang der Bodenfeuchtigkeit beobachten. Eine Untersuchung an der Universität Wageningen (NL) zeigte, dass Windparks der Atmosphäre Feuchtigkeit entziehen – insbesondere im Sommer. In einem Zeitraum von fünf Jahren wurde ein lokaler Temperaturanstieg von 0,27 °C gemessen.

Ein weiteres Beispiel liefert das Jahr 2021: In der Region südlich von Paderborn, dicht mit Windrädern bestückt, wurde ein Niederschlagsverlust von über 300 Litern pro Quadratmeter festgestellt. Solche Defizite sind für die Trinkwasserversorgung, etwa über Talsperren, von kritischer Bedeutung.

Theoretische Grenzen: Die Physik gibt vor, was möglich ist

Laut einer Analyse von Dr. Dost liegt das technisch nutzbare Windenergiepotenzial in Deutschland bei maximal 25 GW mittlerer Leistung – bei einer Gesamtstromnachfrage von über 3.600 TWh jährlich entspricht das einem Anteil von unter 10 %. Jeglicher Versuch, dieses Potenzial zu überschreiten, würde unweigerlich mit einem massiven Eingriff in das Klima- und Wettersystem einhergehen.

Kritik an blinder Ausbaupolitik

Während Bundesministerien den Ausbau der Windenergie weiter vorantreiben, wird in offiziellen Verlautbarungen kaum auf diese Probleme eingegangen. Vielmehr ist von der „Vereinbarkeit mit dem Artenschutz“ oder „Beseitigung bürokratischer Hürden“ die Rede. Die möglichen klimatischen Schäden, auf die internationale Studien wie „Climate Impacts of Wind Power“ (Keith & Miller, Harvard University, 2018) bereits hinweisen, werden weitgehend ignoriert.

Fazit: Notwendige Debatte statt Ausbau um jeden Preis

Die Energiewende darf nicht zur Klimabelastung werden. Windkraft ist nicht per se schlecht – doch ihre großflächige Nutzung muss kritisch, faktenbasiert und ergebnisoffen bewertet werden. Es braucht dringend unabhängige Forschung zu den klimatischen Folgen von Windparks sowie eine ehrliche Diskussion darüber, ob und wo ihr Einsatz ökologisch wirklich sinnvoll ist.


Horiziont Stockelsdorf

Bürgerbeteiligung in der Energiewende