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Batteriespeicheranlagen in Stockelsdorf

Am Montag den 13.10.2025 wurden in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats drei Aufstellungsbeschlüsse für Batteriespeicheranlagen gefasst.

Laut Antworten auf unsere Fragen in der Einwohnerfragestunde betragen die durch Anlagen und Infrastruktur überbauten Flächen für die

Fläche aus TOP 15            7,1 ha
Fläche aus TOP 17            1,5 ha
Fläche aus TOP 19            4,5 ha

Aktuell besteht derzeit nur für die Fläche aus TOP 19 eine Netzanschlusszusage der TenneT.

Für die anderen beiden Flächen wurde also nur ein Vorratsbeschluß gefasst.

Die LN haben einen ausführlichen Artikel geschrieben, der die Ergebnisse der Sitzung und den aktuellen Stand gut zusammenfasst.

Wir haben die ausgewiesenen Flächen, für die die Änderungen des Flächennutzungsplans erforderlich sind,  um den Geltungsbereich nach § 11 Abs. 2 BauNVO als Sondergebiet „Batteriespeicher“ darzustellen in einer Grafik zusammengestellt. Diese Flächen sind derzeit als Außenbereich nach § 35 BauGB zu beurteilen.

Quelle: Sitzungsvorlagen der Gemeinde Stockelsdorf 

Zu den Hintergründen und der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung solcher Anlagen gibt es Informationen auf in unseren Beiträgen aud dieser Webseite.

Beispielhaft für das Layout einer solchen Anlage hier die Anlage, die die Firma Harmony plant
Quelle: Sitzungsvorlage der Gemeinde Stockelsdorf

Nachfolgend ein Bild der vergleichbaren Anlage in Kupferzell, die derzeit im Bau ist. Jede der drei geplanten Anlagen ist von der Größe mit dieser Anlage vergleichbar.


Dem Bau der Anlage in Kupferzell gingen massive Proteste voraus,

die schlußendlich dazu führten, dass die Anlage nur unter der Auflage gebaut werden durfte, dass die Betreiberin das von ihr ausgeschriebenen Batterieenergiespeichersystem der Netzbooster-Pilotanlage nicht verwendet, um Leistung oder Arbeit auf dem Strommarkt zu kaufen oder zu verkaufen.

Grundsätzlich stehen wir vom Verein Horizont Stockelsdorf e.V. dem Konzept der Speicheranlagen im Sinne der Netzstabilität und der Erhöhung der Versorgungssicherheit offen gegenüber, wollen aber auch, dass die Interessen der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde gewahrt werden. Was in keinem Fall die Konsequenz sein darf, ist ein rein kommerzieller Betrieb der Anlagen, der das oberste Ziel der Versorgungssicherheit und Netzstabilität außer acht läßt. Und alle Sicherheitsfragen müssen beachtet werden.

Einwohnerfragestunde Bauausschuss am 22.09.2025

Vortrag der Fragen und Anregungen im Rahmen der Einwohnerfragestunde im Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit am 22.09.2025 um 17.00 

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Samtleben, sehr geehrte Vertreter der Gemeinde, sehr geehrte Vertreter der Verwaltung, sehr geehrte Vertreter der Presse, sehr geehrte Anwesende und Teilnehmer der Videokonferenz.

Zuerst möchte ich mich bei Herrn Ohm bedanken für die Antworten zu unseren Fragen der Einwohnerfragestunde vom 18.08.2025 , die heute bei mir eingegangen sind. Sie werden nachvollziehen können, dass diese uns nicht zufrieden stellen.

Bevor ich zu meiner heutigen Frage bzw. unseren Anregungen komme, möchte ich kurz einige Erläuterungen geben.

Ich bzw. wir, die Mitglieder des Vereins Horizont Stockelsdorf e.V. waren sehr erfreut über die Mail von Ihnen Frau Bürgermeisterin Samtleben vom 21.05.2025 in der Sie schrieben.

Zitat:

  1. Es verdient großen Respekt, wenn sich Bürgerinnen und Bürger mit so viel Zeit, Energie und Überzeugung für die Belange ihrer Gemeinde einsetzen.
  2. Auch wenn wir unterschiedliche Sichtweisen in Bezug auf den Ausbau der Windenergie haben, und sie offensichtlich falsche Behauptungen aufstellen, bin ich überzeugt, dass ein offener und respektvoller Dialog der beste Weg ist, um gemeinsame Lösungen zu finden. Ihre Argumente und Anliegen verdienen Gehör, und ich schätze den sachlichen Ton, mit dem Sie die Diskussion bislang geführt haben.

Wir freuen uns sehr darüber, dass Sie den offenen Dialog schätzen.

Zu den falschen Behauptungen, die Sie mir bzw. uns vorwerfen, würde ich gerne nachweisliche Beispiele von Ihnen erfahren.

Ich entschuldige mich schon jetzt für jegliche Falschbehauptungen. Wir werden diese natürlich auf unserer Webseite richtigstellen.

Sie Frau Bürgermeisterin bzw. die von Ihnen vertretene Gemeinde verbreiten aber auch nachweislich falsche Behauptungen

2 Beispiele möchte ich hier kurz darstellen.

  1. Beispiel

In Ihrer Mail Frau Samtleben vom 18.08.2025 an die Dorfvorsteher mit Kopie an die Vertreter der Lübecker Nachrichten und unsere Vereinsmitglieder behaupten Sie, ich zitiere: „anbei leite ich Ihnen auf Wunsch von Herrn Zehle seine Fragen und die Stellungnahme zu den von der Kommunalaufsicht voraussichtlich negativ beschiedenen Bürgerbegehren weiter.“

Ihre Behauptung, dass das Bürgerbegehren voraussichtlich negativ beschieden wird, führte dann zu einem Artikel in den Lübecker Nachrichten, in dem dieses als Tatsache dargestellt wurde.

Fakt ist, dass die Kommunalaufsicht den Vertretern des Bürgerbegehrens eine Anhörung angeboten hat und die Begründung die MÖGLICHERWEISE aber nicht wie Sie schreiben VORAUSSICHTLICH zu einer Ablehnung führen könnte, aufgegeben hat.

In der Tat ist bis heute kein Bescheid der Kommunalaufsicht zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ergangen, somit ist es für mich bzw. uns nicht akzeptabel, mögliche Ergebnisse der Prüfung in schriftlichen Mitteilungen, die der Presse zugehen, zu präjudizieren.

Unsere Bitte:

Gehen Sie bitte sensibel mit Aussagen über den Verfahrensstand um.

  1. Noch ein zweites Beispiel möchte ich bringen

In der auf der Gemeinderatssitzung am 21.07.2025 unter TOP12 verabschiedeten Stellungnahme der Gemeinde zum Bürgerbegehren wird unter 5. behauptet: „In keiner Untersuchung oder Karte, die der Gemeinde oder dem Land vorliegen, sind im Plangebiet Vogelflugrouten bekannt.“
Das ist nachweislich eine falsche Behauptung.

Warum?

In der Regel sollte davon ausgegangen werden, dass Unterlagen, die Planfeststellungsbeschlüssen zu Grunde liegen, dem Land bekannt sind und das Unterlagen, die im Rathaus für Bürger zur Einsicht ausgelegt werden, auch der Gemeinde bekannt sind.

Jedenfalls haben vom 16.11.2023- 19.11.2023 die Unterlagen des Beschlusses in dem Planfeststellungsverfahren nach §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) mit Umweltverträglichkeitsprüfung für den Neubau der 380-kV-Leitung Kreis Segeberg – Raum Lübeck LH-13-328, Ostküstenleitung Abschnitt 1 in den Räumen der Gemeinde Stockelsdorf ausgelegen.

Dieses hat die Gemeinde allen Bürgern auch auf der Webseite der Gemeinde mitgeteilt, ebenso hat die Gemeinde den Link zu den im Internet verfügbaren Unterlagen bekannt gemacht. Der Planfeststellungsbeschluss samt festgestellter Unterlagen zu diesem Vorhaben steht auf der Internetseite
www.schleswig-holstein.de/afpe
(mittels Link zum Verfahren) zur Einsichtnahme bereit.

In diesen Unterlagen findet sich eine Karte der Tennet, in der die Vogelzugrouten dargestellt werden und in der eindeutig erkennbar ist, dass sich über dem Gebiet der Gemeinde Stockelsdorf zwei wichtige Vogelzugrouten kreuzen und zwar der Fehmarn Landweg und der Mecklenburger Küstenweg.

Meine heutigen Ausführungen stehen auf unserer Webseite, zusammen mit den Quellen und der Karte der Tennet zur Verfügung.

Unsere Bitte:

Stellen Sie die Aussage in der Stellungnahme richtig.

 

Ihre Antwort zum Thema Batteriespeicheranlagen nehme ich gerne auf und werde diesbezüglich die Teilnehmer aus der Politik befragen. Ich bitte deshalb um eine Liste der Teilnehmer im Nachgang zu heutigen Sitzung.

Wir bedauern es außerordentlich, dass das Thema Batteriespeicheranlagen wieder im nichtöffentlichen Teil behandelt wird.

Eine Information möchten ich Ihnen und der Öffentlichkeit aber hier noch geben.

Ich empfinde es als befremdlich, wenn einer der Projektierer für diese Anlagen sein Firmenschild am Privathaus eines Dorfvorstehers angebracht hat und somit dokumentiert, dass es enge Verflechtungen zwischen den Offiziellen und Investoren gibt.

Jetzt komme ich zu meiner heutigen Anregung bzw. Vorschlag:

Das Land schreibt im Entwurf zur Teilaufstellung des Regionalplans des Planungsraums III in Schleswig-Holstein Kapitel 4.7 zum Thema Windenergie an Land aus dem Juli 2025, dass

voraussichtlich erhebliche Auswirkungen der Teilaufstellungen auf die Umwelt zu erwarten sind. Im Umweltbericht werden  – ich zitiere –  „die voraussichtlich erheblichen Auswirkungen auf Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, auf Flächen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie auf die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern“ dargestellt.

Wer besser als die Gemeinde vor Ort kann diese Auswirkungen bewerten.

Zumal die neu ausgewiesene Fläche und die erweiterte Fläche direkt an das Natura 2000/FFH Gebiet Schwartautal und Curauer Moor grenzen. Die Darstellung des Landes im Umweltbericht ist oberflächlich und teilweise fehlerhaft.

Das Gebiet unterliegt dem gesetzlichen Verschlechterungsverbot des § 33 Abs. 1 BNatSchG.

Unsere Bitte an die Mitglieder des Gemeinderats. Nehmen Sie Ihre Verantwortung als gewählte Vertreter der Bürger wahr:

Verhindern sie voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, auf Flächen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft

Lehnen Sie die Beschlussvorlage zu TOP 8 ab und beauftragen Sie die Verwaltung eine Stellungnahme abzugeben. Noch sind 14 Tage Zeit. Wir unterstützen gerne.

Wir erwarten als Antwort auf unsere Anregung in jedem Fall eine schriftliche Aussage der Gemeinde, welche Maßnahmen sie unternimmt, um das gesetzliche Verschlechterungsverbot für dieses Gebiet sicherzustellen.

Und zum Abschluss noch eine Bitte an die Vertreter der Verwaltung und den Gemeinderat:

Informieren Sie die Bürger der Gemeinde über die Planungen des Landes und die Sichtweise der Gemeinde aktiv. Gehen Sie in den Dialog.

Mit der jetzigen Informationspolitik erhöhen Sie die Frustration der Bürger über Politik und Verwaltung.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

 

Stellungnahmen Regionalplan Wind 2025

Stellungnahmen zur Teilaufstellung des Regionalplans des Planungsraums III in Schleswig-Holstein Kapitel 4.7 zum Thema Windenergie an Land – Entwurf Juli 2025

Unsere Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Regionalplan Wind 2025 abgegeben und zwar für die beiden Vorranggebiete PR3_OHS_016 südlich des Curauer Moors zwischen Curau, Malkendorf, Horsdorf und Klein Parin und das Gebiet PR3_OHS_022 östlich des Curauer Moors, nördlich Malkendorf und Horsdorf sind am 07.10.2025 ans Land versendet worden. Die texte stehen per Download über nachfolgende Links zur Verfügung.

07102025 Einwendung PR3_OHS_016

07102025 Einwendung PR3_OHS_022

Mit dem Entwurf der Teilaufstellung des Regionalplans des Planungsraums III in Schleswig-Holstein Kapitel 4.7 zum Thema Windenergie an Land sollen auf der Grundlage des zweiten Entwurfs der Teilfortschreibung zum Thema Windenergie an Land des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 – Vorranggebiete Windenergie festgelegt werden. Die Vorranggebiete sind für die Errichtung und den Betrieb raumbedeutsamer Windenergieanlagen an Land vorgesehen. Innerhalb dieser Gebiete hat die Windenergienutzung Vorrang vor anderen raumdeutsamen Nutzungen.

Die Unterlagen können hier heruntergeladen werden

 

  • Abbildung für Teilaufstellung des Regionalplans des Planungsraums III in Schleswig-Holstein Kapitel 4.7 zum Thema Windenergie an Land - Entwurf Juli 2025

    Beteiligung der Öffentlichkeit:
    Bis zum 08.10.2025 können die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen ihre Stellungnahmen zu den Entwürfen der Unterlagen abgeben.
    Die Stellungnahmen sollen elektronisch über die Online-Beteiligungsplattform BOB-SHb(www.bolapla-sh.de) oder per E-Mail an windenergiebeteiligung@im.landsh.de übermittelt werden. Alternativ ist eine Übermittlung per Post möglich an das
    Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein – Landesplanungsbehörde, Referat IV 64 –Düsternbrooker Weg 92 – 24105 Kiel.

 

Regionalpläne für Windvorrangflächen veröffentlicht – weitere Vorrangflächen in Stockelsdorf

Das Land Schleswig-Holstein hat am 29.07.2025 die Regionalpläne für die Ausweisung der Vorranggebiete veröffentlicht.

Auszug aus interaktiver KarteAnleitung Interaktive Karte.

Neben dem bestehenden Windparks Oberwohlde/Dissau mit 20 WKA und Cashagen/Tankenrade (Gemeinde Ahrensbök) mit 6 bestehenden WKA und 3 WKA im Genehmigungsverfahren, dem 1 WKA am Krumbecker Hof sind im Windpark Curau 3 WKA geplant von denen zwei aktuell im Genehmigungsverfahren sind. Auf der neuen Fläche zwischen Curau, Curauer Moor, Malkendorf, Horsdorf und Klein Parin können bis zu 5 WKA projektiert werden und im Windpark nördlich Malkendorf (Gemeinde Ratekau/Scharbeutz und jetzt auch Stockelsdorf) können neben den 4 in Bau befindlichen WKA bis zu 3 weitere WKA projektiert werden.

In Summe sind das bis zu 45 WKA nördlich der Kerngemeinde Stockelsdorf.

Im Detail:

Aus den Plänen geht hervor, dass ein neues Windvorranggebiet auf der Fläche südlich des Curauer Moores zwischen den Dorfschaften Curau, Malkendorf, Horsdorf und Klein Parin ausgewiesen wird.

Das bereits bestehends Vorranggebiet auf der Fläche der Gemeinden Ratekau und Scharbeutz ist um eine Fläche nördlich von Malkendorf und südlich der Verbindungsstraße Malkendorf-Rohlsdorf erweitert worden. Neben den dort im Bau befindlichen vier WKA können bis zu zwei weitere WKA auf dem Gebiet der Gemeinde Stockelsdorf eines auf Gemeindegebiet Ratekau hinzukommen.

Dagegen wurde die zwischen den Dorfschaften Pohnsdorf, Curau, Dissau und Klein Parin bereits ausgewiesene Vorrangfläche nicht, wie von der Gemeinde erwartet, erweitert. Auf dieser Vorrangfläche sind drei Windkraftanlagen möglich, von denen sich derzeit zwei Windkraftanlagen im Beteiligungsverfahren der Genehmigung befinden.
Die um das Vorranggebiet liegenden Potentialfläche, in der die Gemeinde Stockelsdorf über die Gemeindeöffnungsklausel ein Windenergiegebiet ausweisen will, ist nicht zum Vorranggebiet gewandelt worden.

Gegen diese Fläche läuft derzeit unser Bürgerbegehren.

Diese Information habe haben wir als Pressemitteilung Regionalplan Wind veröffentlicht.

Eine Zusammenstellung aller Potential- und Vorrangflächen auf dem Gebiet der Gemeinde StockelsdorfStockelsdorf Regionalplan Wind 2025 findet man hier: Auswertung Stockelsdorf Regionalplan Wind 2025

Ein Artikel des NDR zur Veröffentlichung des Regionalplans in dem auch ein Element mit kurzen Erklärungen zu den vielfach genutzten Begriffen enthalten ist beschreibt die Situation sehr gut.

Die Parteien reagieren unterschiedlich. Nachfolgend die Pressemitteilungen der im Landtag vertretenen Parteien.

Pressemitteilung-CDUPressemitteilung -FDP, Pressemitteilung-GRÜNE, Pressemitteilung-SPD, Pressemitteilung-SSW

Wetterabhängige Energien in der Krise? Was der Strommix 2025 über den Nutzen weiterer Windkraftanlagen in Stockelsdorf verrät

Windkraftanlagen gelten als Symbol der Energiewende – doch wie viel Strom liefern sie wirklich? Und was bedeutet es für Gemeinden wie Stockelsdorf, wenn weitere wetterabhängige Anlagen hinzukommen?

Weitere 110 KV Leitung geplant

Aktuell wird deutlich, dass nicht einmal die Netzkapazitäten für den Anschluss von Windkraftanlagen ausreichen. Die Schleswig-Holstein Netz AG plant eine zusätzliche 110 KV Leitung auf der Trasse der jetzigen 220 KV Leitung zu bauen, wie einer Information der Gemeinde und einem Artikel in den Lübecker Nachrichten zu entnehmen ist.

Rückblick auf das erste Halbjahr 2025: Weniger Strom trotz mehr Anlagen

Ein genauer Blick auf die Halbjahresbilanz 2025 zeigt: Mehr Anlagen bedeuten nicht automatisch mehr Strom. Im Gegenteil – trotz steigender Kapazitäten nahm die tatsächliche Stromerzeugung durch Windkraft ab. Zugleich steigen die Kosten für Netzstabilität und Umverteilung – mit Folgen für Bürger und Kommunen.

Wie Zahlen von BDEW und ZSW belegen, sank die wetterabhängige Stromproduktion im ersten Halbjahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr um 5,4 %. Besonders betroffen: Windkraft an Land und auf See.

  • Wind Onshore: MINUS 18 %
  • Wind Offshore: MINUS 17 %
  • Gesamter wetterabhängiger Strom: von 149 auf 141 Mrd. kWh

Diese Entwicklung zeigt: Auch wenn Windkraftanlagen zugebaut werden – in windarmen Zeiten bringen sie kaum zusätzlichen Nutzen. Die Stromlücke musste durch konventionelle Kraftwerke geschlossen werden. Wie einem Artikel des Handelsblattes vom 09.05.2025 zu entnehmen ist plant Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche fordert den schnellen Zubau von neuen Gaskraftwerken mit einer Kapazität von bis zu 20 Gigawatt in Deutschland.

 

 

 

 

Bild 1: Trotz Zubaus erzeugten Windkraftanlagen im Jahr 2025 weniger Strom als im Vorjahr. Nur konventionelle Energien legten zu.

Instabilität im Stromnetz: Windkraft braucht Backup

Wetterabhängige Energien liefern nicht kontinuierlich. Damit der Strombedarf dennoch jederzeit gedeckt werden kann, braucht das Netz flexible Backup-Kapazitäten – z.B. durch die bereits oben erwähnten Gaskraftwerke.

Hinzu kommt: Je mehr wetterabhängige Anlagen im System sind, desto häufiger muss das Netz aktiv geregelt werden – durch sogenannte Redispatch-Maßnahmen.

Diese Netzmanöver verursachen zunehmend hohe Kosten, die über Strompreise an die Verbraucher weitergereicht werden.

Ein weiterer kritischer Punkt: Abregelung von Windenergie

In Zeiten hoher Solarstromproduktion – etwa zur Mittagszeit bei klarem Himmel – kommt es häufig zu Netzüberlastungen. Das war auch explizit im ersten Halbjahr 2025 der Fall.

Um das Gleichgewicht zu wahren, werden Windkraftanlagen abgeschaltet, obwohl sie Strom liefern könnten.

Selbst die bis zu vier Giga Batteriespeicheranlagen, die derzeit auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen rund um das neue riesige Umspannwerk entstehen sollen,  bringen hier keine wirkliche Entlastung, da sie Strom wohl nur für eine Pufferzeit von 1-2 Stunden speichern können.

Das Paradoxe daran: Betreiber der Windanlagen erhalten trotz Abregelung eine gesetzlich garantierte Vergütung. Diese „Phantomstrom“-Zahlungen summieren sich jährlich auf hunderte Millionen Euro – ohne dass ein zusätzlicher Nutzen entsteht.

Das heißt:

  • Der Strom wird nicht gebraucht,
  • die Anlage liefert nichts,
  • aber bezahlt wird trotzdem – aus dem Netzbudget, also letztlich von allen Stromkunden.

Was bedeutet das konkret für Stockelsdorf?

Stockelsdorf diskutiert derzeit über neue Windprojekte. Dabei lohnt sich ein kritischer Blick auf die Systemwirkung solcher Vorhaben:

  • Keine Erhöhung der Versorgungssicherheit, da neue Windräder in Flauten keine zusätzlichen kWh liefern.
  • Höhere Belastung für das Stromnetz, das ohnehin durch bestehende wetterabhängige Einspeisungen überfordert ist.
  • Mehr Systemkosten durch Redispatch und Vergütungen für Abregelungen, die über Netzentgelte auf die Allgemeinheit umgelegt werden.
  • Zunehmende Intransparenz und Planungsunsicherheit, da Vergütungsmodelle keine direkte Leistungsgerechtigkeit abbilden.

Fazit: Energiepolitik mit Augenmaß – nicht mit Windradquote

Die Zahlen sprechen für sich: In einem ausgereizten Stromsystem bringt der reine Zubau wetterabhängiger Anlagen keinen Fortschritt – im Gegenteil, er erhöht Risiken, Kosten und technischen Aufwand.

Stockelsdorf sollte daher gut überlegen, ob zusätzliche Windkraftanlagen in der Gemeinde wirklich ein Beitrag zur Energiewende sind – oder eher ein Symbol für gut gemeinte, aber schlecht umgesetzte Energiepolitik.

 Wie steht es mit den Bürgerbegehren?

In der Gemeinderatssitzung am 21.07.2025 hat der Gemeinderat die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für das Windenergiegebiet zwischen Obernwohlde, Arfrade, Eckhorst und Krumbeck beschlossen. Somit ist ein Bürgerentscheid für diese Fläche nicht mehr notwendig.

Für das Windenergiegebiet zwischen Pohnsdorf, Curau, Dissau und Klein Parin steht noch die Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens aus. Die Anzahl der gesammelten Unterschriften ist in jedem Falle ausreichend.

Für die Prüfung der Zulässigkeit ist die Kommunalaufsicht des Kreises Ostholstein zuständig, diese hat aufgrund einer komplexen Fragestellung zur Begründung in der Zwischenzeit das Innenministerium und das Landesamt für Umweltschutz mit einbezogen.

In der gleichen Sitzung am 21.07.2025 hat der Gemeinderat in Abstimmung mit den Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens mögliche Termine für den Bürgerentscheid verabschiedet. Der frühestmögliche Termin ist der 12. Oktober.

 

Neue 110KV Leitung auf Gemeindegebiet

Neubau der Leitung »110-kV-ErNB Lübeck/West – Brachenfeld«

Die Schleswig-Holstein Netz AG (SH Netz) plant einen Ersatzneubau der 110 KV Leitung vom Umspannwerk Lübeck West bei Pohnsdorf nach Brachenfeld bei Neumünster bis zum Jahr 2028 / 2029. Von den Bauarbeiten ist auch die Gemeinde Stockelsdorf betroffen. Die neue Leitung hat eine Gesamtlänge von circa 48 Kilometern und wird ein Investitionsvolumen von 90 Millionen Euro benötigen.

Aktuell verläuft die Trasse der vorgenannten Leitung vom Umspannwerk Lübeck West am Kernort Stockelsdorf vorbei, anschließend über das Umspannwerk Lübeck Niendorf und von dort weiter nach Neumünster. Der Ersatzneubau soll zukünftig ab dem Umspannwerk Lübeck West parallel zum 1. Bauabschnitt der 380 KV Ostküstenleitung in östlicher Richtung verlaufen und außerhalb des Stockelsdorfer Gemeindegebietes auf Höhe von Langniendorf Richtung Neumünster abknicken.

Folgender Zeitplan wird von der SH Netz skizziert:

2025: Vorplanung

2026: Erstellung der Antragsunterlagen für die Planfeststellung

2027: Antragsverfahren Planfeststellung

2028: Planfeststellungsbeschluss

2028 – 2029: Leitungsbau und Inbetriebnahme

2030 /2032:   Rückbau der Bestandsleitung im Bereich L184 / K13

Im Anhörungsverfahren zur Planfeststellung (2027) wird durch das Amt für Planfeststellung Energie – AfPE eine Bürgerbeteiligung durchgeführt.

Weiterführende Informationen können auf der Seite https://www.sh-netz.com/luebeck-brachenfeld abgerufen werden.

Weitere Informationen findet man auch auf der Webseite der Gemeinde Stockelsdorf.

Wenn der Wind versiegt – Klimarisiken durch Windkraftanlagen

Anläßlich der Informationsveranstaltung der Gemeinde Pronstorf am 03.07. um 19.00 in der Strengliner Mühle zum Repowerig der Windkraftanlagen im Windpark Obernwohlde auf eine Höhe von 261 m möchten wir noch auf einen weiteren Aspekt hinweisen.
Klimarisiken durch Windkraftanlagen

Windenergie gilt als Hoffnungsträger der Energiewende – klimafreundlich, emissionsfrei, nachhaltig. Doch ein näherer Blick auf die physikalischen Zusammenhänge und die inzwischen messbaren regionalen Wetterveränderungen durch Windparks wirft ernsthafte Fragen auf. Wächst hier ein Problem heran, das wir bislang ausblenden?

Windräder und ihr Einfluss auf das regionale Klima

Windkraftanlagen entziehen der Atmosphäre kinetische Energie, um Strom zu erzeugen. Was simpel klingt, hat physikalisch weitreichende Folgen: Hinter jeder Turbine entsteht ein sogenannter Nachlauf – eine Zone mit verlangsamtem, turbulenten Wind, der sich über viele Kilometer erstrecken kann. Diese Windverlangsamung stört die natürlichen Luftströmungen und damit auch den Transport von Feuchtigkeit und Regenwolken.

Physiker wie Dr. Michael Dost und Dr. Peter Adel weisen darauf hin, dass der großflächige Ausbau von Windkraft in Deutschland bereits zu einer Beeinträchtigung der wetter- und klimarelevanten Transportfunktion des Windes führt. In der Konsequenz: weniger Regen im Inland, verlängerte Trockenphasen und eine Zunahme von Extremwetterereignissen wie Starkregen und Dürren.

Belegbare Veränderungen: Erwärmung und Bodenfeuchtigkeitsverluste

Studien belegen: In Regionen mit hoher Windkraftdichte lässt sich ein messbarer Anstieg der Bodentemperatur und ein Rückgang der Bodenfeuchtigkeit beobachten. Eine Untersuchung an der Universität Wageningen (NL) zeigte, dass Windparks der Atmosphäre Feuchtigkeit entziehen – insbesondere im Sommer. In einem Zeitraum von fünf Jahren wurde ein lokaler Temperaturanstieg von 0,27 °C gemessen.

Ein weiteres Beispiel liefert das Jahr 2021: In der Region südlich von Paderborn, dicht mit Windrädern bestückt, wurde ein Niederschlagsverlust von über 300 Litern pro Quadratmeter festgestellt. Solche Defizite sind für die Trinkwasserversorgung, etwa über Talsperren, von kritischer Bedeutung.

Theoretische Grenzen: Die Physik gibt vor, was möglich ist

Laut einer Analyse von Dr. Dost liegt das technisch nutzbare Windenergiepotenzial in Deutschland bei maximal 25 GW mittlerer Leistung – bei einer Gesamtstromnachfrage von über 3.600 TWh jährlich entspricht das einem Anteil von unter 10 %. Jeglicher Versuch, dieses Potenzial zu überschreiten, würde unweigerlich mit einem massiven Eingriff in das Klima- und Wettersystem einhergehen.

Kritik an blinder Ausbaupolitik

Während Bundesministerien den Ausbau der Windenergie weiter vorantreiben, wird in offiziellen Verlautbarungen kaum auf diese Probleme eingegangen. Vielmehr ist von der „Vereinbarkeit mit dem Artenschutz“ oder „Beseitigung bürokratischer Hürden“ die Rede. Die möglichen klimatischen Schäden, auf die internationale Studien wie „Climate Impacts of Wind Power“ (Keith & Miller, Harvard University, 2018) bereits hinweisen, werden weitgehend ignoriert.

Fazit: Notwendige Debatte statt Ausbau um jeden Preis

Die Energiewende darf nicht zur Klimabelastung werden. Windkraft ist nicht per se schlecht – doch ihre großflächige Nutzung muss kritisch, faktenbasiert und ergebnisoffen bewertet werden. Es braucht dringend unabhängige Forschung zu den klimatischen Folgen von Windparks sowie eine ehrliche Diskussion darüber, ob und wo ihr Einsatz ökologisch wirklich sinnvoll ist.


Gemeinde Stockelsdorf plant MEGA Batteriespeicheranlagen

Gemeinde Stockelsdorf plant MEGA Batteriespeicheranlagen

Auf der Gemeinderatssitzung am 26.05.2025 wollte die Gemeinde drei Aufstellungsbeschlüsse für Batteriespeicheranlagen freigeben. Diese Entscheidungen sind auf die übernächste Gemeinderatssitzung verschoben worden, weil noch „offene Fragen“ geklärt werden sollen. In der Zwischenzeit plant die Gemeinde mit Vertretern des Bauamts und Bauausschusses Batteriespeicheranlagen zu besichtigen.

Die Lübecker Nachrichten haben in einem Artikel am 22.05.2025 über die Vorhaben berichtet.

Folgendes ist geplant:

Zwei der Flächen, die Kleineren, liegen in unmittelbarer Nachbarschaft des neuen Umspannwerks. Für die dritte Fläche, die allein einen Flächenbedarf von 7 ha für die Anlagen hat, ist eine 17 ha große Fläche weitab des Umspannwerks in rein landwirtschftlich genutzter Umgebung nördlich des Pohnsdorfer Weges, der Pohnsdorf mit Dissau verbindet, vorgesehen..

In der Sitzung des Bauausschusses haben die drei Projektierer für ihre jeweiligen Flächen jeweils einen sehr informativen Vortrag gehalten. Dabei wurde deutlich gesagt, dass die Gemeinde mit mindestens einem der Projektierer bereits seit 2023 unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Dieser Projektierer hat bereits eine Gesellschaft in Stockelsdof gegründet und verspricht der Gemeinde Gewerbesteuereinnahmen von mehr als 3 Mio € pro Jahr.

Diese Zahlen sind realistisch, zumal Stockelsdorf gerade den Hebesatz für die Gewerbesteuer erhöhen will. Woher die ca. 20 Mio. jährlich zu besteuernden Gewerbeerträge kommen, kann in dem Beitrag über die Wirtschaftlichkeit einer BESS Anlage mit 250 MW entnommen werden.

Eine Übersichtsskizze stellt die Gesamtbelastung rund um Pohnsdorf dar.

Hier können die Präsentationen der drei Projektierer heruntergeladen werden (Quelle: Ratsinformationssystem der Gemeinde Stockelsdorf, Anlagen zur Niederschrift der Sitzung vom 13.05.25):

1. Batteriespeicher Harmony (westlich des Umspannwerks, 300 MW)

2.Batteriespeicher Kyon (Südöstlich des Umspanwerkes, ca. 220 MW)

3. Batteriespeicher Isenau (Nördlich des Umspannwerkes, 250 MW)

Es geht also auf beiden Seiten – beim Projektierer und Pachtgeber für die Flächen auf der einen Seite und bei der Gemeinde auf der anderen Seite vor allem erst einmal wieder um Geld.
Wieder einmal sind die Bürger nicht eingebunden, obwohl von solchen Anlagen große Risiken ausgehen.

Großbatteriespeicher oder auch BESS (Battery Energy Storage Systems)  auf der Basis der geplanten Lithium Ionen Technologie bergen erhebliche Risiken, vor allem durch:

  • Thermal Runaway (unkontrollierte Kettenreaktion in Lithium-Zellen)
  • Fehlerhafte Kühlung / Überhitzung
  • Mechanische Schäden oder Produktionsfehle

Der Löschwasserbedarf bei Havarien in BESS (Battery Energy Storage Systems) – insbesondere bei Lithium-Ionen-Batterien – ist ein kritisches Thema, da es sich nicht um klassische Brände handelt, sondern um sogenannte „Thermal Runaways“, die schwer zu kontrollieren sind.

Der Löschwasserbedarf beträgt 10.000–20.000 Liter Wasser pro Container / pro Stunde, d.h. bei einem Großbrand im größten der Batteriespeicher der 250 MW umfassen soll und ca. 100 Container umfassen wird, benötigt man im Maximalfall 1 Mio Liter  Wasser pro Stunde. Dieses ist schlichtweg unmöglich.

Es bedarf also eines intelligenten Designs und einen ausreichend großen Abstand der einzelnen Container voneinander. Dann kann hoffentlich ein Brand entsprechend eingedämmt werden.

Auch für Versicherer sind diese Anlagen eine große Herausforderungen. Der Fachartikel Batteriespeicher: „Das Risiko von Großschäden lässt sich minimieren “ beschreibt diese sehr gut.

Die bisher größte Batteriespeicheranlage ist Ende Mai 2025 in Bollingstedt in Betrieb genommen worden. Sie ist kleiner als die Anlagen die in Stockelsdorf geplan werden. Der NDR berichtete in einem Filmbeitrag darüber. Ebenso Sat 1.

Wenn man den NDR Beitrag bis zu Ende hört, wird deutlich, welche Folgen die BESS noch haben werden. Sie werden in unmittelbarer Nähe zur Ansiedlung energieintensiver Industrien führen. Gut für Arbeitsplätze und noch mehr Gewerbesteuer, schlecht für die Umwelt und die Landwirtschaft, weil weitere Flächen vernichtet werden udn für die Anwohner der bisher ländlichen Gemeinden.

Ein Video aus dem Jahr 2020 aus der Gemeinde Hohenlohe zeigt, wie besorgte Bürger aktiv wurden. Der Unterschied dort zu Stockelsdorf: Der Bürgermeister vertritt die Interessen der Bürger und nicht die Interessen der Industrie.

Alternativen zum Windkraftausbau

In den letzten Tagen sind zunehmend wieder Alternativen ins Gespräch gekommen.

  • Belgien verlängert seine Atommeiler und will neue Kraftwerke bauen.
  • Dänemark der Windkraft Weltmeister schwenkt auf Atomkraft um  wie einem Artikel in der Frankfurter Rundschau vom
  • Italien plant, den vor Jahrzehnten vorgenommenen Atomausstieg zurückzunehmen.

Im heutigen Pioneer Briefing habe ich einen interessanten Artikel gefunden.

Dort steht u.a.

„Die Atomkraft ist also kein „totes Pferd“, wie Olaf Scholz glaubte, sondern quicklebendig. In Deutschland findet daher nächste Woche Donnerstag die Anschaltkonferenz von Atomaktivisten statt. Ziel: das stehende Pferd in Deutschland wieder anzutraben.

Die Atomaktivistin Anna Veronika Wendland plädiert in ihrem Gastbeitrag dafür, der Atomkraft wieder eine Chance zu geben.

Der Journalist Stefan Laurin hat sich sogenannte Thorium-Reaktoren genauer angesehen. Jene Small Modular Reactors könnten die Zukunft der Atomtechnologie sein, schreibt er. „

Hier für Nichtabonnenten eine Zusammenfassung des Artikels von Stefan Laurin vom 16.05.2025:


Kernaussage:

Der Artikel argumentiert, dass Deutschland angesichts hoher Strompreise, CO₂-Emissionen und einer ineffizienten Energiewende alternative Technologien wie Thorium-Flüssigsalzreaktoren (MSR) stärker in Betracht ziehen sollte, um Versorgungssicherheit, Klimaneutralität und Unabhängigkeit zu erreichen.


Hintergrundprobleme:

  • Strom in Deutschland ist mit 40 Cent/kWh der teuerste in Europa.

  • CO₂-Ausstoß ist trotz erneuerbarer Energien hoch (381 g/kWh in 2024).

  • Der Umbau zur Klimaneutralität könnte bis 2045 bis zu 13,3 Billionen Euro kosten.

  • Die Industrie leidet unter Deindustrialisierung und fehlender internationaler Wettbewerbsfähigkeit.


Lösungsansätze:

  • Die Rückkehr zur Kernkraft wird diskutiert, u.a. durch neue Projekte wie Fusionsreaktoren in Deutschland (z. B. Focused Energy, Proxima).

  • Ergänzend wird auf Thorium-Flüssigsalzreaktoren gesetzt:

    • Sicherer als herkömmliche Kernkraft durch passive Kühlung.

    • Geringere radioaktive Abfälle.

    • Thorium ist dreimal häufiger als Uran.

    • Kompakte Bauweise als Small Modular Reactors möglich.

    • China, Indien, Dänemark und die Schweiz (via ETH Zürich) sind bereits aktiv.


Empfehlung:

  • Deutschland sollte Forschungskooperationen eingehen (z. B. mit Copenhagen Atomics).

  • Eine Doppelstrategie aus Fusion und Flüssigsalzreaktoren würde technologische Unabhängigkeit stärken und der Industrie neue Exportchancen eröffnen.

Unterschriftensammlung erfolgreich abgeschlossen

Die Unterschriftensammlung im Bürgerbegehren zum weiteren Ausbau der Windenergie in der Gemeinde Stockelsdorf ist am 10. Mai 2025 erfolgreich abgeschlossen worden.

Am Montag, den 12.05.2025 übergaben die drei Vertretungsberechtigten für das Bürgerbegehren, Carsten Draudt aus Krumbeck, Jörn M. Zacharias aus Dissau und Klaus-Olaf Zehle aus Curau dem Leiter des Ordnungsamtes der Gemeinde Stockelsdorf, Stefan Köhler, zwei Ordner mit insgesamt mehr als 2.200 Unterschriften für jedes der beiden Bürgerbegehren.

Pressemitteilung vom 14.05. 2025 Bürgerentscheid Stockelsdorf HORIZONT Stockelsdorf

Horiziont Stockelsdorf

Bürgerbeteiligung in der Energiewende