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Schattenseiten der Energiewende

Schattenseiten der Energiewende: Risiken des unkontrollierten Photovoltaikausbaus – und wie Batteriespeicher helfen können

Die Energiewende gilt als ein zentraler Pfeiler im Kampf gegen den Klimawandel – und Photovoltaik (PV) spielt dabei eine Schlüsselrolle.

Doch der rasante Ausbau von Solaranlagen in Deutschland birgt auch ernstzunehmende Risiken, insbesondere für die Stabilität unseres Stromnetzes. Die Bundesnetzagentur warnt inzwischen eindringlich: Der Solar-Zubau läuft aus dem Ruder – mit potenziell gefährlichen Folgen.

Das Problem mit der Netzstabilität

Im Jahr 2024 wurden 16 Gigawatt (GW) neue PV-Leistung ans Netz gebracht. Insgesamt summiert sich die installierte Leistung auf rund 105 GW. Das klingt beeindruckend – aber auch beunruhigend. Denn: Die Einspeisung von Solarstrom steigt dadurch rasant, oft ohne Rücksicht auf die tatsächliche Nachfrage im Netz.

Besonders problematisch sind dabei kleine PV-Anlagen auf Dächern von Einfamilienhäusern oder Balkonen. Diese speisen Strom unabhängig vom Marktpreis und aktuellen Verbrauch ins Netz ein. Das führt an sonnigen Tagen mit geringer Stromnachfrage zu einer gefährlichen Überproduktion, die die Netzfrequenz aus dem Gleichgewicht bringen kann. Schon minimale Abweichungen vom Sollwert von 50 Hertz können gravierende Folgen haben – bis hin zum Blackout.

Warum große Anlagen weniger problematisch sind

Größere PV-Anlagen ab 100 kW unterliegen der Direktvermarktung: Sie reagieren auf Preissignale und können bei Überangebot vom Betreiber abgeregelt werden. Bei kleinen Anlagen fehlt diese Steuerungsmöglichkeit jedoch oft. Laut Bundesnetzagentur sind rund 50 GW PV-Leistung nicht fernsteuerbar – ein enormes Risiko bei wolkenlosem Himmel.

Das Osterwochenende 2025 als Warnsignal

Ein Beispiel für die Problematik: Am Ostersonntag 2025 war die Stromerzeugung durch PV und Wind so hoch, dass sie den Verbrauch fast vollständig deckte. Doch fossile Kraftwerke, die als „Grundlast“ für die Netzstabilität notwendig sind, ließen sich nicht vollständig herunterfahren. Das Ergebnis: Ein Überschuss von mehr als 8 GW musste ins Ausland exportiert werden – ein Zustand, der langfristig weder planbar noch tragbar ist.

Teil der Lösung: Batteriespeicher (BESS)

Gerade angesichts dieser Herausforderungen können große Batteriespeicheranlagen (BESS) eine Schlüsselrolle übernehmen:

  • Pufferspeicher für Solarstrom: Batteriespeicher nehmen überschüssigen Strom aus PV-Anlagen auf und geben ihn zu einem späteren Zeitpunkt wieder ab – z. B. am Abend, wenn der Bedarf steigt.
  • Spitzenkappung (Peak Shaving): Sie helfen, extreme Solarspitzen abzufedern, indem sie kurzfristig große Energiemengen zwischenspeichern.
  • Netzfrequenzstabilisierung: Moderne Speicher reagieren blitzschnell auf Frequenzschwankungen und können gezielt Energie einspeisen oder aufnehmen, um das Stromnetz bei exakt 50 Hertz zu stabilisieren.
  • Entlastung regionaler Verteilnetze: In Regionen mit hoher PV-Dichte können lokale Speicher verhindern, dass Strom überlastete Netze zurückspeist oder gar abgeregelt werden muss.
  • Sektorenkopplung ermöglichen: Überschüssiger Solarstrom kann über Speicher auch in Wärmeanwendungen oder E-Mobilität integriert werden.

Richtig eingesetzt, wirken BESS also als stabilisierende Brücke zwischen volatiler Erzeugung und stetigem Verbrauch – und ermöglichen damit überhaupt erst einen sicheren, großflächigen Ausbau von Photovoltaik.

Aber auch BESS haben Risiken

So wertvoll Batteriespeicher für die Energiewende sind – auch sie bringen nicht zu unterschätzende Gefahren und Herausforderungen mit sich:

  • Brand- und Explosionsgefahr: Insbesondere Lithium-Ionen-Batterien können bei technischen Defekten in Brand geraten. Thermal Runaway – eine unkontrollierbare Kettenreaktion – ist schwer zu stoppen und benötigt zehntausende Liter Löschwasser.
  • Löschwasser-Entsorgung: Bei einem Brand entsteht kontaminiertes Löschwasser, das giftige Stoffe wie Schwermetalle und PFAS enthalten kann. Es muss als Sondermüll entsorgt werden.
  • Landschaftsverbrauch: Großanlagen benötigen hunderte Container auf mehreren Hektar Fläche, oft in ländlichen Gebieten. Dies kann zu Konflikten mit Anwohnern oder Landwirten führen.
  • Gefährdung der Bevölkerung: Bei Havarien, wie z. B. im US-Bundesstaat Arizona oder im australischen Victoria, kam es zu Evakuierungen, Verletzten und Sperrzonen.
  • Rohstoffbedarf: Die Produktion großer Speichersysteme verschlingt erhebliche Mengen Lithium, Kobalt und Nickel – Rohstoffe, deren Gewinnung ökologisch und sozial umstritten ist.

Daher fordern viele Experten, Bürgerinitiativen und Kommunen klare Sicherheitsvorgaben, Mindestabstände zu Wohngebieten und eine transparente Standortplanung für BESS-Projekte.

Was noch getan werden muss

Die Netzbetreiber verfügen über Maßnahmen wie Redispatching und Regelenergie, um kurzfristig auf Instabilitäten zu reagieren. Doch das sind Notfalllösungen, keine nachhaltige Strategie. Auch das neue Solarspitzengesetz soll helfen, PV-Spitzen zu entschärfen – ob es ausreicht, bleibt abzuwarten.

Langfristig braucht es:

  • Intelligente Steuerungssysteme, um auch kleine PV-Anlagen marktgerecht zu integrieren.
  • Netzausbau, besonders in Regionen mit hoher PV-Dichte.
  • Investitionen in BESS-Projekte, auf geeigneten Flächen und  unter Beachtung von Sicherheitsstandards und Umweltverträglichkeit.
  • Aufklärung und klare Vorgaben, um Betreiber kleiner Anlagen in die Verantwortung zu nehmen.

Fazit

Die Energiewende ist notwendig – aber sie darf nicht blindlings vorangetrieben werden. Ohne intelligente Regulierung, technische Nachrüstung und eine sichere Integration von Speichern droht aus dem Hoffnungsträger Photovoltaik ein Risikofaktor zu werden. Batteriespeicher können ein entscheidender Baustein für ein stabiles Stromsystem sein – wenn sie unter Einbeziehung der Bürger mit Augenmaß geplant, gesichert und in regionale Energiekonzepte eingebettet werden.

Landesentwicklungsplan 2025 Teilfortschreibung Windenergie an Land

Am 29. April 2025 hat die Landesregierung einem zweiten Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) Windenergie zugestimmt. 35 Ziele und 34 Grundsätze der Raumordnung sollen bestimmen, wo und in welcher Form zukünftig das Land und die Gemeinden Windenergiegebiete ausweisen dürfen. Darüber hinaus gibt es eine Plankarte der Ausschlusskriterien (Ziele der Raumordnung), deren Gebietskulisse noch nicht in anderen Planwerken dargestellt ist.

Beteiligung

Zweiter Entwurf Teilfortschreibung „Windenergie an Land“

Bekanntmachung Beteiligungsverfahren zweiter Entwurf LEP Windenergie (PDF, 1.022KB, Datei ist barrierefrei)

Unser Bürgerbegehren

Unten in diesem Beitrag finden Sie Hintergründe zu unserem Bürgerbegehren und die Begründung.

Hier finden Sie unser Bürgerbegehren zum herunterladen.

DOWNLOAD: Bürgerbegehren Stockelsdorf Obernwohlde, Arfrade, Eckhorst und Krumbeck

DOWNLOAD: Bürgerbegehren Stockelsdorf Pohnsdorf, Curau, Dissau und Klein Parin

Es gibt je ein Bürgerbegehren für die Flächen
a) Obernwohlde, Arfrade, Eckhorst und Krumbeck
b) Pohnsdorf, Curau, Dissau und Klein Parin

Wenn Sie uns mit Ihrer Unterschrift unterstützen wollen und uns nicht an Samstagen auf Wochenmärkten oder vor Famila, Rewe, Netto, Penny, Aldi antreffen, haben Sie zwei Möglichkeiten.

1. Wir kommen zu Ihnen und holen uns Ihre Unterschrift ab.

2. Sie drucken beide Dokumente nach dem Download doppelseitig mit Vorder- und Rückseite aus und schicken es uns zu an:
Horizont
c/o Klaus-Olaf Zehle
Curauer Dorfstraße 39
23617 Stockelsdorf

Rahmenbedingung der Bürgerbegehren:            

Wir starten zwei parallele Bürgerbegehren, eines für die Fläche zwischen Pohnsdorf, Curau, Dissau und Klein Parin, das andere für die Fläche zwischen Obernwohlde, Arfrade, Eckhorst und Krumbeck

Wir wollen und wir als Bürger der Gemeinde können gemeinsam die Beschlüsse des Gemeinderats, weitere Windenergieflächen in Eigenregie zu planen, aufheben.

Wir brauchen dafür im ersten Schritt in jedem der beiden Bürgerbegehren ca. 2.100 Unterschriften von wahlberechtigten Bürgern der Gemeinde Stockelsdorf, das entspricht 15% der Wahlberechtigten.

Im zweiten Schritt wird es dann einen Bürgerentscheid geben, bei dem ca. 4.200 wahlberechtigte Bürger der Gemeinde in die Abstimmungslokale gehen und Ihre Stimme abgeben und die einfache Mehrheit der Stimmen unser Vorhaben unterstützt.

Wenn wir unser Ziel erreichen wollen und
viele Menschen das unterstützen, werden wir es schaffen.

Begründung

Wir begründen unsere Bürgerbegehren wie folgt.

  1. Die Gemeinde Stockelsdorf ist mit dem bestehenden Windpark Obernwohlde mit 20 Windkraftanlagen, dem Windpark zwischen Tankenrade und Cashagen mit 6 Windkraftanlagen, dem im Bau befindlichen Windpark mit 4 Windkraftanlagen im Windpark Rohlsdorf bei Malkendorf, dem ausgewiesenen Vorranggebiet PR3 OHS 081 südlich von Curau, östlich von Dissau mit bereits beantragten 2 Windkraft-anlagen, der 1 Windkraftanlage am Krumbecker Hof, der 380 KV Ostküstenleitung und Elbe-Lübeck Leitung mit mehr als 44 Masten mit einer Höhe von ca. 60 m auf Gemeindegebiet und dem neuen 14 ha abdeckenden Umspannwerk Lübeck-West bei Pohnsdorf bereits jetzt stark belastet und erbringt bereits jetzt in Bezug auf die durch das Land Schleswig-Holstein zu erbringenden Anteile bis 2027 einen ausreichenden Flächenbeitrag im Sinne der Landesziele und damit wichtigen Beitrag zur Energiewende.

„Diese erheblichen Belastungen beeinträchtigen sowohl das Schutzgut Menschen und dessen Bedürfnis nach einem gesunden Wohnumfeld und nach Erholung in der Landschaft als auch das Schutzgut Landschaft mit der vertiefenden Betrachtung des Landschaftsbildes.“*

  1. Der Aufstellungsbeschluss öffnet die Tür zu einer weiteren Bebauung mit Windkraftanlagen und würde den Charakter unserer Orte erneut wesentlich verändern.
  2. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Ausweisung weiterer Windenergieflächen besteht nicht. Die Planung sollte allein dem Land überlassen bleiben.
  3. Der Ort Dissau grenzt auf der Westseite direkt an den bestehenden Windpark Obernwohlde. Ein weiterer Windpark auf der Ostseite würde die Bewohner, die bereits jetzt durch den Schattenwurf und Lärm des bestehenden Windparks belastet sind, unverhältnismäßig belasten.
  4. Die Orte Krumbeck und Obernwohlde grenzen auf der Nord- bzw. Westseite direkt an den bestehenden Windpark Obernwohlde. Ein weiterer Windpark auf der Ost- bzw. Südseite würde die Bewohner, die bereits jetzt durch den Schattenwurf und Lärm des bestehenden Windparks belastet sind, unverhältnismäßig belasten.
  5. Der Ort Krumbeck ist bereits jetzt durch Lärm der naheliegenden Autobahn stark belastet, eine weitere Belastung ist für die Bürger nicht zumutbar.
  6. Das geplante Windenergiegebiet liegt auf wichtigen Routen von Zugvögeln und wird von diesen regelmäßig durchflogen. Windkraftanlagen gefährden diese Zugvögel und andere seltene Vogelarten, die in diesem Gebiet ihre Brutstätten und ihr Revier haben.
  7. Eine angemessene Einbeziehung der betroffenen Bürger in den Dorfschaften der Gemeinde Stockelsdorf in die Entscheidung über die Windenergiegebiete hat nicht stattgefunden.

Gemeinderatssitzung 10.02.2025 – Einwohnerfragen- kommentierte Stellungnahme der Gemeinde

Im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 10.02.2025 haben wir für die Einwohnerfragestunde eine Stunde vor der Sitzung weitere Fragen eingereicht. Die Fragen zur Einwohnerfragestunde am 10.02.2025 finden Sie hier.

Diese Fragen konnten aufgrund der kurzen Vorlaufzeit nicht sofort beantwortet werden. Die Beantwortung erfolgt jetzt schriftlich bis spätetestens zur nächsten Sitzung am 31.03.2025. Seitens der Bürger besteht natürlich die Erwartung, dass die Beantwortung zeitnah erfolgt.

Drei Fragen wurden  von Bürgern gestellt, eine davon zur Aussage, der Gemeinde, dass die Planungen der Gemeinde nicht aus Profitstreben erfolgen, die zweite Frage sollte den Gemeinderatsmitgliedern noch einmal die Umzingelungswirkung und Lärmbelastung  in der Gemeinde Krumbeck deutlich machen und die dritte Frage beschäftigte sich mit den Gefahren für den Artenschutz. Die mündlichen Antworten waren aus Sicht der Fragenden unbefriedigend.

Die Aufstellungsbeschlüsse für die beiden Gebiete sind erwartungsgemäß gefasst worden. Vor der Abstimmung haben aber zwei Gemeindevertreter wegen Befangenheit den Raum verlassen. Mindestens einer der beiden war auch in Sitzung des Bauausschusses dabei. Dieses veränderte Verhalten führen wir zurück auf Frage 6c) unserer Fragenliste. Hier nochmal der Wortlaut der Frage: „Können Sie definitiv ausschließen, dass Einzelpersonen von den jetzigen und zukünftigen Entscheidungen zum Windkraftausbau finanzielle oder sonstige Vorteile erlangen.“

Am 03.02.2025 veröffentlichte die Gemeinde eine

Stellungnahme zur Nutzung der Gemeindeöffnungsklausel im Kontext des Windkraftausbaus 

Link

Diese Stellungnahme wirft neue Fragen auf, die wir am 10.02. in der  Einwohnerfragestunde der  Gemeinderatssitzung stellen wollen.

Allein das Bild auf der Stellungnahme verniedlicht die Planungen wie der Größenvergleich zeigt. Die dort abgebildetet Windräder entsprechen der Generation von 2010.  Die derzeit im Windpark Obernwohlde stehenden Windräder sind bereits 30 m höher und aktuelle Windräder sind doppelt so hoch. Und genau letztere können wir erwarten,  wenn weitere Windkraftanlagen in Stockelsdorf gebaut werden.

Bauausschuss 28.01.2025 – Fragenliste der Initiative- Antwort der Gemeinde

Bauausschuss entscheidet einstimmig für die Aufstellungsbeschlüsse

Am 28.01.2025 waren über 30 Personen unserer Initiative vor Ort in Stockelsdorf in der Sitzung des Bauausschusses präsent.

Im Rahmen der Einwohnerfragestunde  hat der Leiter der Bauamts, Herr Ohm, fast alle 23 Fragen der Initiative, beantwortet. Die Fragen wurden der Gemeinde bereits gestern überstellt. Sie finden die versendeten Fragen für die Einwohnerfragestunde der Bauausschusssitzung der Gemeinde Stockelsdorf am 28.01.2025 über den hinterlegten Link.

Die Antwort der Gemeinde bekam die Initiative am 04.02.25 zugesendet. Sie ist hier downloadbar.

Die Gemeinde ist auf die  Bedenken der Initiative nicht eingegangen und verweist auf rechtliche Rahmenbedingungen, die vom Land und Bund vorgegeben sind. Die Gemeinde zieht sich auf die Position zurück, dass sie durch Nutzung der Gemeindeöffnungsklausel „schlimmeres“ verhindern will.

Zwar betonte der Amtsleiter, dass die Gemeinde nicht von finanziellen Interessen geleitet wurde, dieses wurde aber direkt vor der Abstimmung noch einmal von Helmut Neu, dem Fraktionsvorsitzenden der UWG konterkariert, als er in seiner kurzen Ansprache betonte, das es vor allem um die Windrendite für die Gemeinde und Bürger, die sich beteiligen wollen, gehe.

Zumal hohe Pachterträge für die Besitzer der Flächen erzielbar sind. Hier ein Link zum Beitrag über die Pachterträg.e

Der Bauauschuss hat die beiden Aufstellungsbeschlüsse einstimmig entschieden.

Natürlich sind die Mitglieder der Initiative enttäuscht, dass die Gemeinde die Betroffenheit und die Interessen der Bürger der Dorfschaften nicht berücksichtigt und bewusst Nachteile für die Menschen und die Landschaft in Kauf nimmt.

Die Erwartungshaltung war, dass einzelne Mitglieder des Bauausschusses ins Nachdenken gekommen wären und die Entscheidung noch einmal vertagt hätten, um in den Dialog mit den betroffenen Bürgern zu gehen, bevor ein Aufstellungsbeschluss entschieden wird. Zumal in den Dorfschaften bisher noch keine Dorfschaftsversammlungen stattgefunden haben, um die Planung vorzustellen.

Die Lübecker Nachrichten haben über die Veranstaltung berichtet.
Link

Newsmeldung bei HL-Live

Nachfolgend der Text der E-Mail, die am 27.01.2025 mittags an die Bürgermeisterin, den Bürgervorsteher und den Amtsleiter des Bauamts zugesendet wurde. Die Mail ging in Kopie auch an die Dorfvorsteher und einen Pressevertreter.

 

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Samtleben, sehr geehrter Herr Bürgervorsteher Beckmann, sehr geehrter Herr Ohm,

 

„Ich vertrete eine Gruppe von über 60 Bürgern und Bürgerinnen der Gemeinde Stockelsdorf, die das Ziel haben, die Planung der Gemeinde zu verhindern, weitere Flächen auf Gemeindegebiet für den Bau von Windkraftanlagen auszuweisen und auf diesem Weg zu Lasten der Gesundheit der Bürger der Gemeinde und zu Lasten der Landschaft zu handeln, um mögliche finanzielle Vorteile für die Gemeinde zu erlangen.

Um Ihnen in der Einwohnerfrage doppelte Fragen zu ersparen, haben wir innerhalb der Initiative unsere Fragen abgestimmt. Einzelne Wiederholungen, die stark die persönliche Betroffenheit der Bürger und Bürgerinnen ausdrücken, sind trotzdem vorhanden.

Wir senden Ihnen diese Fragen im Vorhinein zu, damit Sie Gelegenheit haben, sich vorzubereiten.  (siehe Anlage)

Wir bitten bereits jetzt darum, diese Fragen und die Antworten ins Protokoll aufzunehmen.“

Erzielbare Pachten für die Besitzer der Flächen

Bis zu 350.000 € werden in Schleswig-Holstein derzeit pro Windkraftanlage und Jahr bezahlt.

Quelle: Terraren

Die taz berichtet am 14.10.2024 in ihrem Beitrag

Teure Pachten für Windkraftflächen

„Wer ein Grundstück an windreichem Standort sein Eigen weiß, kann damit inzwischen sehr viel Geld verdienen – denn angesichts der Ausbaupläne der Bundesregierung und der sich daraus ergebenden staatlichen Förderung für die Windkraft explodieren an guten Standorten die Flächenpachten.

Eine offizielle Statistik zur Pachthöhe gibt es zwar nicht, doch wo immer man sich in der Branche umhört, ist die Aussage die gleiche: Da läuft was aus dem Ruder….“

Fragen zur Bauausschusssitzung am 28.01.2025

Wir haben gestern an die Bürgermeisterin, den Bürgervorsteher und den Amtsleiter des Bauamts unsere Fragen zugesendet, die wir im Rahmen der EInwohnerfragestunde stellen wollen. Die Mail gin in Kopie auch an die Dorfvorsteher und einen Pressevertreter.

Nachfolgend der Text der E-Mail:

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Samtleben, sehr geehrter Herr Bürgervorsteher Beckmann, sehr geehrter Herr Ohm,

 

„Ich vertrete eine Gruppe von über 60 Bürgern und Bürgerinnen der Gemeinde Stockelsdorf, die das Ziel haben, die Planung der Gemeinde zu verhindern, weitere Flächen auf Gemeindegebiet für den Bau von Windkraftanlagen auszuweisen und auf diesem Weg zu Lasten der Gesundheit der Bürger der Gemeinde und zu Lasten der Landschaft zu handeln, um mögliche finanzielle Vorteile für die Gemeinde zu erlangen.

Um Ihnen in der Einwohnerfrage doppelte Fragen zu ersparen, haben wir innerhalb der Initiative unsere Fragen abgestimmt. Einzelne Wiederholungen, die stark die persönliche Betroffenheit der Bürger und Bürgerinnen ausdrücken, sind trotzdem vorhanden.

Wir senden Ihnen diese Fragen im Vorhinein zu, damit Sie Gelegenheit haben, sich vorzubereiten.  (siehe Anlage)

Wir bitten bereits jetzt darum, diese Fragen und die Antworten ins Protokoll aufzunehmen.“

Link zur Anlage

Link

Flugblätterverteilung

Unser aktuelles Flugblatt, dass wir an den Tagen vor der Bundestagswahl in allen Haushalten der Gemeinde Stockelsdorf verteilt haben und aktuell vor den Dorfschaftsversammlungen verteilen, finden Sie hier:

Flugblatt Stockelsdorf und Dorfschaftsversammlungen

Über die untenstehenden Links finden Sie die Flugblätter

die am 13.01.2025 und 14.01.2025 in Curau, Klein Parin und Pohnsdorf verteilt wurden.

Flugblatt Curau

Flugblatt Klein Parin

Flugblatt Pohnsdorf

In Dissau, Obernwohlde, Arfrade, Eckhorst und Krumbeck erfolgte die Verteilung zwischen dem 20.01.25 und 23.01.2025

Flugblatt Dissau

Flugblatt Obernwohlde Arfrade Eckhorst Krumbeck

In Malkendorf und Horsdorf sowie der Nachbargemeinde Mönkhagen wurden am 25.01.2025 und 26.01. Flugblätter verteilt.

Flugblatt Malkendorf Horsdorf

Flugblatt Mönkhagen

Verteilt Mitte Februar in Stockelsdorf
Flugblatt Stockelsdorf  Ausbau der Windenergie in Stockelsdorf 

Keine weiteren Windräder in der Gemeinde Stockelsdorf

Keine weiteren Windräder in der Gemeinde Stockelsdorf

Wir suchen Menschen, die bereit sind, mit uns gegen einen weiteren Ausbau auf unserem Gemeindegebiet zu kämpfen.

Warum:

1. Bereits heute bestehen Überkapazitäten. Alleine in den ersten drei Quartalen des Jahres 2015 mussten 1.694 GWh Stromerzeugung wegen Nichtabnahme abgeregelt werden. Und das war noch vor dem Aufbau des Windparks Obernwohlde. Das Land Schleswig-Holstein muss hierfür 173 Mio € von unseren Steuergeldern an die Betreiber als Entschädigung zahlen.
Quelle

2. Windkraftanlagen verursachen gesundheitsschädigenden Infraschall. In Dänemark steht seit kurzem der Ausbau der Windkraft an Land nahezu still, weil starke Bedenken wegen der Gesundheitauswirkungen stehen.
Folgen einer dauerhaften Belastung mit Infraschall sind: Schlafstörungen, Tagesmüdigkeit, Leistungseinbußen, Konzentrationsstörungen, Lernschwierigkeiten bei Kindern, Schwindel, Gleichgewichtsstörungen, Tinnitus, Kopfschmerzen, Sehstörungen, Funktionsstörungen am Herzen, Bluthochdruck, Übelkeit, Magen-Darm-Störungen, Reizbarkeit, innere Unruhe, Panikattacken, Depression
Quelle 1
Quelle 2

3. Windkraftanlagen schaden der Tierwelt. Die im Zuge des Windparks Oberwohlde geschaffenen Ausgleichsflächen für den Rotmilan stehen z.T. in direkter Konkurrenz zu den ausgwiesenen neuen Flächen.
Quelle: eigene Recherche

4. Viele Windkraftanlagen setzen hochgiftiges Neodym ein.
Der wichtigste Lieferant mit 97 % der Weltproduktion ist China. Das führt dort zu erheblichen Umweltproblemen. Bei der Trennung des Neodyms vom geförderten Gestein entstehen giftige Abfallprodukte, außerdem wird radioaktives Uran und Thorium beim Abbauprozess freigesetzt. Diese Stoffe gelangen zumindest teilweise ins Grundwasser, kontaminieren so Fauna und Flora erheblich und werden für den Menschen als gesundheitsschädlich eingestuft.
Quelle

5. Weitere Gründe sind im Landschaftsschutz, Schutz des Weltkulturerbes Lübeck usw. zu sehen

Was können Sie tun?

Melden Sie sich bei uns unter info@horizont-stockelsdorf.de

Antwort der Bürgermeisterin auf den offenen Brief

Antwort der Bürgermeisterin per Mail am 13.12.2024

Sehr geehrter Herr Zehle,

vielen Dank für Ihre Anfrage und das erneute Nachfragen. Die Beantwortung Ihrer umfassenden Anfrage hat uns  einige Tage gekostet. Im Rahmen der Gemeindevertretersitzung am Montag würde sie den Rahmen sprengen. Dort ist üblicherweise eine Frage pro Bürger zugelassen. Ich werde aber im Rahmen der Einwohnerfragestunde darauf hinweisen, dass eine umfassende Anfrage gestellt wurde und Ihre Fragen und unsere Antworten anonymisiert auf unserer Homepage veröffentlichen.

Nochmal grundsätzlich: Uns ist die Sensibilität des Themas bewusst, wir haben uns aber ganz  bewusst entschieden, hier tätig zu werden, weil nach unserer Auffassung und auch der Aussage der zuständigen Ministerien eine weitere Ausweisung von Windeignungsflächen nicht mehr zu verhindern ist und wir als Gemeinde überhaupt nur  Einfluss nehmen können, wenn wir selbst tätig werden. Es ist also eher eine Flucht nach vorn. Zum Thema Sichtachsen und 380 KV Tassen: Wir n im Laufe des zweiten Quartals des nächsten Jahres Simulationsmodelle der Sichtachsen aus den Dorfschaften auf möglich Masten und Anlagen bekommen, die wir dann zur Verfügung stellen.

Ich schicke diese Mail den Dorfvorstehern, Gemeindevertretern sowie den Mitgliedern des Ausschusses für Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit in Blindkopie

 

1. Können Sie mir bzw. alle Bürgern auf der Webseite der Gemeinde die gezeigten Folien zur Verfügung stellen.

Selbstverständlich stellen wir die gezeigten Folien allen Bürger n zur Verfügung. Wir werden diese Anfang nächster Woche  dort veröffentlichen. Um immer auf dem neuesten Stand unserer Pressemitteilungen und Veröffentlichungen zu sein, empfehle ich Ihnen außerdem unser App Munipolis. Registrierung – MUNIPOLIS 📢

Noch zu Frage 1. Ist es richtig, dass die Gemeinde Stockelsdorf plant, im Rahmen der Gemeindeöffnungsklausel gemäß § 245e Abs. 5 des Baugesetzbuches ein Zielabweichungsverfahren zu beantragen und das ausgewiesene Vorranggebiet PR3_OHS-081 über das Vorranggebiet hinaus auszuweiten und damit auch Flächen mit Windanlagen zu bebauen, die mit den Zielen der Raumordnung des Landes insbesondere wegen etwaiger Ausschluss- oder Abwägungskriterien auf der übergeordneten Planungsebene nicht vereinbar sind?

Ja und nein. Es ist richtig, dass die Gemeinde Stockelsdorf plant Anträge auf Zielabweichung zu stellen und u.a. das ausgewiesene Vorranggebiet PR3_OHS_081 (zwischen Pohnsdorf, Curau, Dissau und Klein Parin) über die derzeitige Vorrangfläche hinaus als Fläche für Windenergie auszuweisen. Derzeit steht diese Ausweisung den Zielen der Raumordnung des Landes aufgrund von Ausschluss- oder Abwägungskriterien entgegen, daher der Antrag auf Zielabweichung.

Es ist nicht beabsichtigt, dort Windkraftgebiete auszuweisen, wo tatsächlich Kriterien entgegenstehen, die nicht der Abwägung zugänglich sind. Wir bewegen uns in dem rechtlichen Rahmen, der sich aus dem zukünftigen Regionalplan Wind ergeben wird. Die Abweichung ergibt sich ausschließlich daraus, dass wir die zukünftigen Regeln über die Gemeindeöffnungsklausel schon über ein Zielabweichungsverfahren vor in Kraft-Treten des neuen Regionalplans anwenden dürfen.

Der Regionalplan befindet sich in der Überarbeitung und die harten und weichen Kriterien wurden neu gefasst. Auch wissen wir bereits aufgrund der Potenzialflächenkarte für Windenergiegebiete gemäß der Ziele der Raumordnung der Teilfortschreibung zum Thema „Windenergie an Land“ des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 (Stand September 2024), dass diese ausgewiesenen Potenzialflächen nach Anwendung der zukünftigen Ausschlusskriterien verbleiben. Diese Potenzialflächen stehen der Regionalplanung und der gemeindlichen Bauleitplanung zur Auswahl und Festlegung von Windenergiegebieten zur Verfügung. Bei den derzeit dargestellten Potenzialflächen handelt es sich selbstverständlich nicht um Vorranggebiete. Allerdings wird die Landesplanung für  die noch zu erstellenden Regionalpläne  „Windenergie“, die auf den Potenzialflächen aufbauen, daraus Vorranggebiete im Umfang von rund 3 % des Landesfläche ausweisen. Die Gemeinde Stockelsdorf geht davon aus, dass bevor neue Vorranggebiete festgelegt werden, die vorhandenen Vorrangflächen arrondiert und vergrößert werden und somit eine Vergrößerung der Fläche PR3_OHS_081 unausweichlich sein dürfte. Gleichwohl ist es möglich, dass aufgrund entgegenstehender fachrechtlicher Belange eine Genehmigung nicht erteilt werden kann, diese Prüfung erfolgt im Genehmigungsverfahren zu dem alle Gutachten vorzulegen sind.  

Fazit: Die Gemeinde Stockelsdorf geht davon aus, dass das genannte Gebiet im Rahmen der Neufassung des Regionalplans sowieso vergrößert werden wird. Unsere Planungen bewegen sich in dem rechtlichen Rahmen, der auch für die Regionalplanung und zukünftige Projektentwickler gilt bzw. gelten wird. Wir versuchen nur der zu erwartenden Entwicklung zuvorzukommen und einen Mehrwert für Gemeinde und Bürger zu generieren.

2. Ist es richtig, dass der Beschluss, von der Gemeindeöffungsklausel Gebrauch zu machen, von allen gewählten Gemeindevertretern einstimmig gefasst wurde? In welcher Versammlung wurde der Beschluss gefasst, wo ist das Protokoll einzusehen?

Zum Thema Wind und zur weiteren Verfahrensweise der Gemeinde wurden im nichtöffentlichen Teil der Gemeindevertretung am 03.06. und 02.09.2024 und im nichtöffentlichen Teil des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit am 04.11.2024 einstimmige Beschlüsse gefasst. Die Ergebnisse finden sie in einer der darauffolgenden Sitzungen im Bericht der Bürgermeisterin über die Durchführung der Beschlüsse auf der Gemeindehomepage (https://stockelsdorf.ris-portal.de/sitzungen). Der vollständige Inhalt ist nichtöffentlich, weil sich aus den Inhalten Konsequenzen für Gespräche und Verhandlungen mit potentiellen Projektentwicklern ergeben. Eine vollständige Transparenz würde die Verhandlungsposition der Gemeinde zu sehr schwächen.

3. Ist es richtig, dass durch den Antrag der Gemeinde die Möglichkeit geschaffen werden soll, statt der bisher in der Regionalplanung beschriebenen 3 WEA (Zitat aus dem Regionalplan: „ Es ist davon auszugehen, dass auf der Fläche maximal drei WEA errichtet werden können“) mit Höhenbegrenzung (Zitat: „Eine mögliche Höhenbegrenzung kann im Genehmigungsverfahren geprüft werden. Sie stellt die Nutzbarkeit der Fläche nicht grundsätzlich in Frage“, die Referenzanlage im Regionalplan hat eine Höhe von 150 m**)
nun, wie vom Gemeindevertreter auf der Informationsdarstellung dargestellt,  bis zu 6 WEA ohne Höhenbegrenzung projektiert werden können.

Der Regionalplan weist nur eine Fläche aus, die Anzahl der Windenergieanlagen (WEA) sowie die Höhe der WEA werden im Regionalplan nicht ausgewiesen. Die Vorranggebiete müssen so gestaltet sein, dass sie eine Ausnutzung und einen wirtschaftlichen Betrieb mit marktgängigen WEA ermöglichen. Damals in 2017 wurde als marktübliche Basis eine Referenzanlage von 150 Metern Gesamthöhe mit einer Nabenhöhe von 100 Metern, einem Rotordurchmesser von 100 Metern und 3,2 MW Leistung angenommen. Referenzanlagen dienen nur als Beispiel für die Konzeptentwicklung. Sie werden der technischen Entwicklung angepasst. Derzeit wird als Grundlage der zukünftigen Windenergie-Regionalplanung eine WEA mit einer Gesamthöhe von 200 Metern und einem Rotordurchmesser von 150 Metern angenommen. Flächen, die in Plänen ausgewiesen werden, die nach dem 01.02.2023 wirksam geworden sind und Bestimmungen zur Höhe baulicher Anlagen enthalten, sind auf den Flächenbeitragswert nicht anzurechnen. Mit einem Ziel der Raumordnung im neuen Landesentwicklungsplan „Wind“ soll ein Verbot von Höhenbegrenzungen gegenüber der Bauleitplanung der Gemeinden ausgesprochen werden. Einem Antrag auf Zielabweichung mit Höhenbegrenzung wird seitens der Genehmigungsbehörde nicht entsprochen werden.

In dem der Gemeinde vorliegenden Entwurf sind auf der vorhandenen Vorrangfläche drei WEA (119 – 124 m Nabenhöhe) geplant. Westlich der Landesstraße (L184) könnten voraussichtlich zwei weitere WEA entstehen. Bei einer Ausweisung der Fläche auf der östlichen Seite der L184, welches derzeit politisch nicht gewollt ist, könnten voraussichtlich 2 bis 3 weitere WEA entstehen.

Fazit: Es sind statt 3 zukünftig ca. 5 bis maximal 8 Anlagen rechtlich denkbar. Höhenbegrenzungen  sind rechtlich nicht mehr zulässig. Auch bestehende Bebauungspläne werden voraussichtlich angepasst oder aufgehoben werden müssen. Die zulässige Anlagengröße wird letztlich im Genehmigungsverfahren festgelegt.

4. Der Gemeindevertreter sagte aus, dass mit einer Höhe unter 200 m und einer Begrenzung auf 3 WEA sich wahrscheinlich kein Projektierer findet. Könnte gegebenenfalls dieser Sachverhalt ohne Nutzung der Gemeindeöffnungsklausel zu dem Ergebnis führen, dass die Vorrangflächen zwar ausgewiesen bleiben aber dort aus Wirtschaftlichkeitsgründen keine WEA installiert werden?

Nein. Eine Höhenbegrenzung durch die Gemeinde ist rechtlich unzulässig. Sie kann allenfalls bei einer Projektbeteiligung in Abstimmung mit den Projektpartnern erreicht werden. Das Ergebnis ohne Anwendung der Gemeindeöffnungsklausel wäre nach unserer Einschätzung, dass das Land die aus den Entwürfen ersichtliche Potentialfläche als Windeignungsfläche ausweisen würde und dann Projektentwickler ohne Beteiligung der Gemeinde oder der Bürger einen Windpark nach Ihren Vorstellungen gestalten könnten. Es ist sehr wahrscheinlich, dass zuerst die vorhandenen Windparkflächen vergrößert werden. Flächen, die nicht wirtschaftlich nutzbar sind, wurden vom Land gar nicht erst ausgewiesen. Bei den ausgewiesenen Potenzialflächen handelt es sich bezogen auf Windenergie um wirtschaftlich nutzbare Flächen.

5. Ist es richtig, dass durch die Ausweitung der mit WEA bebaubaren Fläche die zur errichtenden WEA näher als in der Regionalplanung vorgesehen an alle oder einige der Gemeinden Curau, Dissau, Pohnsdorf heranrücken?

Da das Land Schleswig-Holstein zukünftig weitere Flächen als Vorranggebiete ausweisen wird, wurden hierzu die bisher gelten Kriterien „aufgeweicht“, um die Ausweisung weiterer Vorrangflächen zu ermöglichen. Im Außenbereich müssen Vorranggebiete 400 Meter Abstand zur Wohnbebauung einhalten, zu Dörfern und Städten 800 bzw. 1.000 Meter. Bei bestehende Vorranggebieten wird der Abstand laut Landesplanung auf 800 Meter verringert, um eine Vergrößerung der Windenergiefläche zu ermöglichen. Im Fall der Potenzialfläche zwischen Pohnsdorf, Curau und Dissau könnten einzelne WEA näher an die Dorfschaften heranrücken.

6. Ist es richtig, dass die Nutzung der Gemeindeöffnungsklausel, wie auf der Informationsveranstaltung vorgestellt und von einem Ratsmitglied bestätigt, vor allem aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt, weil die Gemeinde sich dadurch Steuereinnahmen (Gewerbsteuer) erhofft und über eine Beteiligung der Gemeindewerke an der Betreibergesellschaft möglicherweise auch günstigere Stromtarife ermöglicht werden, von denen aber ausschließlich Bürger einen Nutzen haben, die Kunden der Gemeindewerke sind.

Nein. Motivation ist, dass die Gemeinde davon ausgeht, dass die vorhandenen Windkraftflächen in jedem Fall vergrößert bzw. neue zusätzliche ausgewiesen werden. Vor diesem Hintergrund hat die Gemeinde entschieden: „Wenn, dann wollen wir wenigstens finanziell davon profitieren.“  Die Gemeinde Stockelsdorf wünscht an der Ausweisung weiterer Vorrangflächen für Wind zu partizipieren. Aufgrund der Gemeindeöffnungsklausel hat der Gesetzgeber ausdrücklich nur den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, vor Ausweisung weiterer Vorranggebiete, über das Zielabweichungsverfahren im Vorwege weiterer Ausweisungen durch das Land eigene Windparks auszuweisen und zu realisieren. Durch diese Möglichkeit sind Investoren deutlich gesprächsbereiter, da diese keine Anträge auf Zielabweichung stellen können und auf die Umsetzung des Landes ohne Steuerungsmöglichkeit warten müssten. Nicht die Gemeinde, aber die Tochtergesellschaft „Gemeindewerke Stockelsdorf“ könnte als Teilhaber der Windpark-Gesellschaft den Sitz der Gesellschaft in der Gemeinde verorten und damit auch zusätzliche Gewerbesteuern ermöglichen. Außerdem wird geprüft, inwieweit einzelne Bürger sich an einem sog. Bürger-Windpark beteiligen und der erzeugte Strom den betroffenen Bürgern ggfs. zu günstigeren Konditionen zur Verfügung gestellt werden könnte.

D.h. jeder Bürger kann sich finanziell in Form einer Geldanlage beteiligen und jeder betroffene Bürger kann einen entsprechenden Stromvertrag abschließen. 

7. Können Sie bitte ausweisen, wie sich die erwarteten Mehreinnahmen prozentual auf die Ortschaft Stockelsdorf und die einzelnen Dorfschaften aufteilt. Welche geplanten Investitionen sollen/können durch die Mehreinnahmen finanziert werden?

Für die Einnahmen der Gemeinde Stockelsdorf gibt es keinen Aufteilungsschlüssel für die einzelnen Dorfschaften. Es sind noch keine Investitionen aufgrund von möglichen Einnahmen durch WEA geplant. Üblicher Weise werden Investitionen z.B. in den Bereichen Schule, Kindergarten, Feuerwehr, Kultur und Soziales getätigt. Außerdem werden auch teilweise Kosten der Errichtung getragen und anfallende Kredite getilgt werden müssen. Die Frage, ob es eine gesonderte Zuweisung von Mitteln für Projekte in den betroffenen Dörfern geben soll, wäre von der Gemeindevertretung zu entscheiden. Aus meiner Sicht wäre dies zugunsten der betroffenen und belasteten Dorfschaften zu begrüßen.

8. Ist es richtig, dass das Zielabweichungsverfahren der Gemeindeöffnungsklausel einen wesentlich früheren Bau der WEA gegenüber dem Abwarten der Ergebnisse der Regionalplanung ermöglichen würde und damit auch zu einer wesentlich früheren Belastung der Bewohner der angrenzenden Dorfschaften?

Die Gemeindeöffnungsklausel gilt seit dem 14.01.2024 bis zur Erreichung des Flächenbeitragswert, längsten allerdings bis zum 31.12.2027. Somit liegt der zeitliche Vorteil bei max. 2 – 3 Jahren, wobei voraussichtlich mit einer früheren Konkretisierung der zukünftigen Vorranggebiete im Regionalplan gerechnet wird.

9. Der Referent des Planungsbüros und der Gemeindevertreter haben in der Veranstaltung die Aussage getätigt, dass die Standorte der 380KV Ostküstenleitung der Gemeinde noch nicht offiziell bekannt sind und deshalb nicht in den Darstellungen, die auf den Folien vorgestellt wurden, eingezeichnet werden konnten. Können Sie in diesem Zusammenhang bitte bestätigen, dass die Standorte als „geplante 380 KV Leitung“ im Ergebnisblatt der gemeindeweiten Potentialanalyse zur Eignung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (Stand 13.01.2023) eingezeichnet sind.

Der Trassenverlauf der 380kV-Ostküstenleitung ist sowohl dem Referent, wie auch der Verwaltung und allen anderen bekannt. Die geplanten Stromtrassen sind in der Präsentation auf der Seite 26 dargestellt. Aufgrund der unterschiedlichen Verfahrensstände der veröffentlichten Karten und der unterschiedlichen Zeitpunkte der Erstellung der Pläne sind nicht überall identisch bestehende und geplante Infrastrukturen des Hoch- und Höchstspannungsnetzes eingezeichnet. Auch aus Kostengründen wurde auf eine komplette Überarbeitung der Pläne verzichtet. Wir bitten dies zu entschuldigen.

Im Ergebnisblatt der gemeindeweiten Potentialanalyse zur Eignung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist der Stand vom 13.01.2023 dargestellt. Dieser entspricht in Teilbereichen nicht mehr der neusten Trassenplanung. Wir werden aber entsprechende kombinierte Zeichnungen zur Verfügung stellen.

10. Können Sie bestätigen, dass bisher die Gemeinde Stockelsdorf „die Ausweisung des Vorranggebietes PR3_OHS_081 auf ihrem Gemeindegebiet in der Gesamtabwägung weder „für planerisch noch für rechtlich vertretbar“ hielt* und die Bürger der Gemeinde erst nach dem Beschluss (siehe 3.) erstmals mit der Informationsveranstaltung vom 20.11.2024 über die geänderte Einstellung der Gemeinde informiert hat.

Auf Basis der zum Zeitpunkt der Stellungnahme zum Gebiet geltenden Rechtslage hat sich die Gemeinde Stockelsdorf in der Stellungnahme zum 3. Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 zum Sachthema Windenergie entsprechend der damaligen Kriterien gegen die Ausweisung des Vorranggebietes PR3_OHS_081 ausgesprochen.  Zum einen wurde die Fläche damals vom Land trotzdem ausgewiesen und unsere aufgeführten Hinweise und Stellungnahmen konnten sich in der Abwägung nicht durchsetzen und zum anderen wurden die Kriterien inzwischen „aufgeweicht“ und zugunsten von Windenergieflächen geändert.

Dem Ausbau der erneuerbaren Energien wurde ein überragendes öffentliches Interesse zugebilligt, die geänderte Energieversorgung in Europa, etc. haben dazu geführt, dass Bund und Land neue Regeln aufgestellt haben, die der Windkraft deutlich mehr Spielraum einräumen. Angesichts der geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen, wo beispielsweise nicht einmal mehr die Umzingelungswirkung oder z.B. kleinere Geotope zum Ausschluss einer Ausweisung von Vorranggebieten führen würden, macht es keinen Sinn, eine negative Stellungnahme zur neuen Gebietskulisse abzugeben, daher wurde eine realistische Herangehensweise seitens der Politik favorisiert. Das bedeutet lieber selbst gestalten als abzuwarten und vor vollendete Tatsachen gesetzt zu werden.

Während des Entscheidungsprozesse wurden viele Gespräche mit Fachleuten, Projektentwicklern, Gemeindewerken etc. geführt und Rechtsgutachten eingeholt. All dies musste vor der Bekanntmachung der Absichten der Gemeinde erfolgen. Mit der Informationsveranstaltung am 20.11.2024 wurden dann die Bürger der Gemeinde Stockelsdorf erstmals über die geänderte Situation und Auffassung der Politik informiert.

11. Plant die Gemeinde vor Beantragung des Zielabweichungsverfahrens die Bürger der Gemeinde Stockelsdorf zu befragen, um ein Meinungsbild zu bekommen?

Ein Meinungsbild zum Antrag auf Zielabweichung ist nicht erforderlich. Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes wird es eine Beteiligung der Öffentlichkeit geben.

Mit freundlichen Grüßen

 

Julia Samtleben

Bürgermeisterin