Archiv der Kategorie: Gefahren durch WKA

Repowering des Windparks Oberwohlde – 261 m hohe WKA

Repowering des Windparks Oberwohlde
261 m hohe WKA

Qualitas Energy, der neue Eigentümer der 20 WKA imWindpark Obernwohlde plant das Repowering.

Nach Informationen der Lübecker Nachrichten hat der Betreiber bei der Gemeinde Pronstorf einen entsprechenden Antrag gestellt.

„Das Unternehmen möchte die alten Windräder durch 15 bis 16 leistungsstärkere Anlagen ersetzen – mit 261 Metern Gesamthöhe sind diese fast doppelt so hoch wie die derzeitigen und deutlich höher als beispielsweise die Lübecker Marienkirche (125 Meter) oder der Kieler Fernmeldeturm (227 Meter).“

Grafik aus LN-Online vom 03.06.2025.

Mehr dazu im Artikel der Lübecker Nachrichten vom 03.06.2025.

Interessante Links zu Beiträgen rund um das Thema Windkraftausbau

Uns sind in den letzten Wochen von vielen Unterstützern unserer Initiative Informationen und Webseiten zum Thema Windkraft zugesendet worden.

Videodokumentation: Die Windkraftkontroverse

Wir versuchen hier einen Überblick zu geben.

Themenübersicht

1. Energiewende allgemein und Wirtschaftlichkeit

2. Gesundheit

3. Umweltschutz/Gefahren

4. Artenschutz

5. Lärm

6. regionale Initiativen

zu 1. Energiewende allgemein und Wirtschaftlichkeit

 

04.05.25 Windkraft-Lügen entlarvt: Deutschland braucht viel weniger Anlagen als behauptet – FOCUS online

01.05.2025 Schattenseiten der Energiewende

25.03.2025  Energiewende: So lassen sich nach Ansicht der Stromkonzerne Milliarden einsparen beschreibt Einsparpoteniale durch einen koordinierten und fokussierten Ausbau erneuerbarer Energien

21.03.2025 „Klimaneutralität bis 2045“ Wo Schuldenmilliarden spurlos verdampfen beschreibt, dass die Klimaneutralität bis 2045 fast unerreichbar ist und Erneuerbare Energien derzeit erst 20% des Energieverbrauchs abdecken.

16.09.2024 Bis zu 1000 neue Windkraftanlagen in Nordfriesland: „Follow the money“ – oder die Lizenz zum Gelddrucken beschreibt gut, welche Profite Projektierer und Anlagenbetreiber aufgrund der EEG Subventionen erwirtschaften können.

03.09.2023 Streifall Windenergie Dieser 30 minütige Beitrag aus der ZDF Mediathek beschreibt die Konfliktsituation zwischen Naturschutz und Energiewende

 

 

zu 2. Gesundheit

16.03.2025 Gesundheitsgefährdung durch Windräder  Erklärt die oft unterschätzten Gefahren durch von Windkraftanlagen emittierte Luftdruckpulse

zu 3. Umweltschutz

10.03.2025 Giftige Rotorblätter von Windrädern als Zeitbomben beschreibt die Gefahren für die Umwelt, die von industriellen Windkraftanlagen für Boden, Wasser, Tiere und Menschen ausgehen

06.03.2025 Klage: Naturschutzverein will Windkraftanlagen in Bayern verhindern

16.05.2025 3 Flügelbrüche in 13 Monaten 
Im Windpark Alfstedt in Niedersachsen kam es zwischen September 2022 und Oktober 2023 zu drei Rotorblattbrüchen an baugleichen Windkraftanlagen des Herstellers General Electric. Nach diesen Vorfällen wurden alle fünf Anlagen des Betreibers Energiekontor aus Sicherheitsgründen abgeschaltet. Die Bruchstücke der Rotorblätter, bestehend aus carbonfaserverstärktem Kunststoff (CFK), verteilten sich über einen Umkreis von bis zu 1.800 Metern und kontaminierten umliegende Felder.

16.05.25 Bremervörde: Windrad geht in Flammen auf
Am 16. Mai 2025 geriet in Bremervörde, Niedersachsen, ein Windrad aufgrund eines technischen Defekts in Brand. Die Flammen erfassten sogar ein Rotorblatt. Die Feuerwehr konnte lediglich die Trümmerteile am Boden löschen, da ein Löschen des brennenden Windrads in großer Höhe nicht möglich war.

Beitrag von ENBW zum Recycling

zu 4. Artenschutz

11.03.2025 Abrieb von Windrädern für hohe PFAS-Werte in Wildschweinen verantwortlich?

zu 5. Lärm

zu 6. Ausbau in Schleswig-Holstein und regionale Initiativen bundesweit

25.03.2025  58 neue Windräder in Schleswig-Holstein – hier dürfen sie gebaut werden  Ergebnis einer Auktion der Bundesnetzagentur

26.03.2025  Diese Bäume fallen: Windkraft im Ebersberger Forst – So sieht es an den fünf Standorten aus

19.03.2025 Protestaktion in Vesperbild: 400 Menschen wehren sich gegen Windkraft-Projekt

13.03.2025 Historiker schlagen Alarm wegen Windkraftplänen bei Broock

11.03.2025 Protest gegen Windausbau in Westmecklenburg ruft Landrat auf den Plan

06.03.2025 Windpark bei Baiereck: Brummton raubt den Schlaf – hier dreht sich erst mal nichts mehr | swp.de

25.02.2025 Stockelsdorf: Pläne zu Windrädern und 380-kV-Strommasten sorgen für Protest

24.02.2025 Warum sich Emleben im Bürgerentscheid gegen den Bau von Windrädern entschieden hat

05.02.2025 Schwarz-Grün stoppt Vorhaben Der Bau von 1427 Windrädern in NRW ist in Gefahr

Einwendungen gegen die Anträge für zwei WKA südlich Curau

Bis einschließlich 8. Mai 2025, können Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich oder per Fax beim Landesamt für Umwelt, Abteilung Immissionsschutz, Dezernat 31, Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek, erhoben werden. Die Einwendung muss mit Namen, Anschrift, Unterschrift sowie dem Aktenzeichen G20/2023/081 – 082 versehen und bis zum letzten Tag der Einwendungsfrist bei der Behörde eingegangen sein.

Ebenfalls können Einwendungen auf elektronischem Wege an die E-Mail-Adresse poststelle.flintbek@LfU.Landsh.de gesendet werden. Die Einwendung muss mit Namen, Anschrift sowie dem Aktenzeichen G20/2023/081 – 082 versehen und bis zum letzten Tag der Einwendungsfrist beim Landesamt für Umwelt eingegangen sein.

Als Beispiel finden Sie die Zusammenfassung einer Einwendung hier:

Zusammenfassung Einwendung

Schattenseiten der Energiewende

Schattenseiten der Energiewende: Risiken des unkontrollierten Photovoltaikausbaus – und wie Batteriespeicher helfen können

Die Energiewende gilt als ein zentraler Pfeiler im Kampf gegen den Klimawandel – und Photovoltaik (PV) spielt dabei eine Schlüsselrolle.

Doch der rasante Ausbau von Solaranlagen in Deutschland birgt auch ernstzunehmende Risiken, insbesondere für die Stabilität unseres Stromnetzes. Die Bundesnetzagentur warnt inzwischen eindringlich: Der Solar-Zubau läuft aus dem Ruder – mit potenziell gefährlichen Folgen.

Das Problem mit der Netzstabilität

Im Jahr 2024 wurden 16 Gigawatt (GW) neue PV-Leistung ans Netz gebracht. Insgesamt summiert sich die installierte Leistung auf rund 105 GW. Das klingt beeindruckend – aber auch beunruhigend. Denn: Die Einspeisung von Solarstrom steigt dadurch rasant, oft ohne Rücksicht auf die tatsächliche Nachfrage im Netz.

Besonders problematisch sind dabei kleine PV-Anlagen auf Dächern von Einfamilienhäusern oder Balkonen. Diese speisen Strom unabhängig vom Marktpreis und aktuellen Verbrauch ins Netz ein. Das führt an sonnigen Tagen mit geringer Stromnachfrage zu einer gefährlichen Überproduktion, die die Netzfrequenz aus dem Gleichgewicht bringen kann. Schon minimale Abweichungen vom Sollwert von 50 Hertz können gravierende Folgen haben – bis hin zum Blackout.

Warum große Anlagen weniger problematisch sind

Größere PV-Anlagen ab 100 kW unterliegen der Direktvermarktung: Sie reagieren auf Preissignale und können bei Überangebot vom Betreiber abgeregelt werden. Bei kleinen Anlagen fehlt diese Steuerungsmöglichkeit jedoch oft. Laut Bundesnetzagentur sind rund 50 GW PV-Leistung nicht fernsteuerbar – ein enormes Risiko bei wolkenlosem Himmel.

Das Osterwochenende 2025 als Warnsignal

Ein Beispiel für die Problematik: Am Ostersonntag 2025 war die Stromerzeugung durch PV und Wind so hoch, dass sie den Verbrauch fast vollständig deckte. Doch fossile Kraftwerke, die als „Grundlast“ für die Netzstabilität notwendig sind, ließen sich nicht vollständig herunterfahren. Das Ergebnis: Ein Überschuss von mehr als 8 GW musste ins Ausland exportiert werden – ein Zustand, der langfristig weder planbar noch tragbar ist.

Teil der Lösung: Batteriespeicher (BESS)

Gerade angesichts dieser Herausforderungen können große Batteriespeicheranlagen (BESS) eine Schlüsselrolle übernehmen:

  • Pufferspeicher für Solarstrom: Batteriespeicher nehmen überschüssigen Strom aus PV-Anlagen auf und geben ihn zu einem späteren Zeitpunkt wieder ab – z. B. am Abend, wenn der Bedarf steigt.
  • Spitzenkappung (Peak Shaving): Sie helfen, extreme Solarspitzen abzufedern, indem sie kurzfristig große Energiemengen zwischenspeichern.
  • Netzfrequenzstabilisierung: Moderne Speicher reagieren blitzschnell auf Frequenzschwankungen und können gezielt Energie einspeisen oder aufnehmen, um das Stromnetz bei exakt 50 Hertz zu stabilisieren.
  • Entlastung regionaler Verteilnetze: In Regionen mit hoher PV-Dichte können lokale Speicher verhindern, dass Strom überlastete Netze zurückspeist oder gar abgeregelt werden muss.
  • Sektorenkopplung ermöglichen: Überschüssiger Solarstrom kann über Speicher auch in Wärmeanwendungen oder E-Mobilität integriert werden.

Richtig eingesetzt, wirken BESS also als stabilisierende Brücke zwischen volatiler Erzeugung und stetigem Verbrauch – und ermöglichen damit überhaupt erst einen sicheren, großflächigen Ausbau von Photovoltaik.

Aber auch BESS haben Risiken

So wertvoll Batteriespeicher für die Energiewende sind – auch sie bringen nicht zu unterschätzende Gefahren und Herausforderungen mit sich:

  • Brand- und Explosionsgefahr: Insbesondere Lithium-Ionen-Batterien können bei technischen Defekten in Brand geraten. Thermal Runaway – eine unkontrollierbare Kettenreaktion – ist schwer zu stoppen und benötigt zehntausende Liter Löschwasser.
  • Löschwasser-Entsorgung: Bei einem Brand entsteht kontaminiertes Löschwasser, das giftige Stoffe wie Schwermetalle und PFAS enthalten kann. Es muss als Sondermüll entsorgt werden.
  • Landschaftsverbrauch: Großanlagen benötigen hunderte Container auf mehreren Hektar Fläche, oft in ländlichen Gebieten. Dies kann zu Konflikten mit Anwohnern oder Landwirten führen.
  • Gefährdung der Bevölkerung: Bei Havarien, wie z. B. im US-Bundesstaat Arizona oder im australischen Victoria, kam es zu Evakuierungen, Verletzten und Sperrzonen.
  • Rohstoffbedarf: Die Produktion großer Speichersysteme verschlingt erhebliche Mengen Lithium, Kobalt und Nickel – Rohstoffe, deren Gewinnung ökologisch und sozial umstritten ist.

Daher fordern viele Experten, Bürgerinitiativen und Kommunen klare Sicherheitsvorgaben, Mindestabstände zu Wohngebieten und eine transparente Standortplanung für BESS-Projekte.

Was noch getan werden muss

Die Netzbetreiber verfügen über Maßnahmen wie Redispatching und Regelenergie, um kurzfristig auf Instabilitäten zu reagieren. Doch das sind Notfalllösungen, keine nachhaltige Strategie. Auch das neue Solarspitzengesetz soll helfen, PV-Spitzen zu entschärfen – ob es ausreicht, bleibt abzuwarten.

Langfristig braucht es:

  • Intelligente Steuerungssysteme, um auch kleine PV-Anlagen marktgerecht zu integrieren.
  • Netzausbau, besonders in Regionen mit hoher PV-Dichte.
  • Investitionen in BESS-Projekte, auf geeigneten Flächen und  unter Beachtung von Sicherheitsstandards und Umweltverträglichkeit.
  • Aufklärung und klare Vorgaben, um Betreiber kleiner Anlagen in die Verantwortung zu nehmen.

Fazit

Die Energiewende ist notwendig – aber sie darf nicht blindlings vorangetrieben werden. Ohne intelligente Regulierung, technische Nachrüstung und eine sichere Integration von Speichern droht aus dem Hoffnungsträger Photovoltaik ein Risikofaktor zu werden. Batteriespeicher können ein entscheidender Baustein für ein stabiles Stromsystem sein – wenn sie unter Einbeziehung der Bürger mit Augenmaß geplant, gesichert und in regionale Energiekonzepte eingebettet werden.

Gefahren, die von Windkraftanlagen ausgehen

Dauergeräusch, Schall & Infraschall, Erosion, klimaschädliche Gase und Unfallrisiken


1. Lärm
2. Infraschall
3. Mikroplastik & Toxische Stoffe
4. Getriebeöl
5. klimaschädliche Gas
6. Feuer, Materialermüdung

Links

zu 1. ) Windkraftanlagen (WKA) machen Lärm!

Windenergieanlagen und Windparks müssen die Immissionsrichtwerte der TA Lärm einhalten

Windenergieanlagen sind Anlagen im Sinne von § 3 Absatz 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (⁠BImSchG⁠). Sind die Windenergieanlagen höher als 50 m, fallen sie unter die Nummer 1.6 des Anhangs zur 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung (4. ⁠BImSchV⁠). Das bedeutet, dass für diese Anlagen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich ist. Die immissionsschutzrechtliche Zulässigkeit ist gegeben, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen nach § 6 BImSchG erfüllt sind. Hierzu gehört insbesondere, dass durch die Errichtung oder den Betrieb der Anlage keine schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft hervorgerufen werden. Die Beurteilung, ob schädliche Umweltauswirkungen in Form von erheblichen Belästigungen durch Geräuschimmissionen zu erwarten sind, erfolgt auf der Grundlage der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (⁠TA Lärm⁠).

Das Gutachter- und Sachverständigen Zentrum für Umwelt-Messungen GmbH schreibt auf seiner Webseite:

„An allen bisher von der GuSZ GmbH untersuchten Windkraftparks in den Mittelgebirgsstandorten war jeweils vor Ort auch im subjektiven Höreindruck deutlich ein nicht lokalisierbares, dumpfes Wummern zu hören. Dieses Wummern war bereits kurz nach dem eigentlichen Anlauf der Windkraftanlagen sowie auch und besonders bei noch moderaten Windgeschwindigkeiten vernehmbar. Das Geräusch der Windräder war dabei sehr ähnlich den wummernden Bässen aus dem Partykeller oder einer entfernt gelegen Diskothek.

Aufgrund der geringen Ausbreitungsdämpfung des Schalls in der Luft, sind diese tieffrequenten Geräuschanteile dann noch über Entfernungen von bis zu 3 km innerhalb der Häuser der betroffenen Anwohner im Umfeld von Windindustriegebieten messbar.

Da häufig Fenster- und Fassadendämpfungen an Häusern nur unzureichend vorhanden sind und selbst diese im Optimalfall für Dämmung des hier spezifischen Schalls nicht auslangen bzw. nicht ausreichend sind, tragen diese tieffrequenten Geräusche der Windräder letztlich auch zu der massiv belästigenden und damit auch stark gesundheitsbeeinträchtigenden Schallwirkung von Windkraftanlagen bei.“

Bereits heute müssen einige insbesondere neue Windparks, die in der Nähe von Wohnbebauung errichtet wurden, in der Nachtzeit abgeschaltet werden, weil die Schallemissionen die Grenzen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (nachts gelten niedrigere Werte) überschreiten.

Siehe auch Information e-Regio.

zu 2. ) Schall & Infraschall

Schall und Infraschall sind ein Gesundheitsrisiko. Siehe ausführliche Darstellung von Prof. Dr. Werner Roos.

Infraschall-Symptome sind u.a.:

  • Erschöpfung
  • Schlaflosigkeit
  • Kopfschmerzen
  • Atemnot
  • Angst
  • Depression
  • Konzentrationsstörungen
  • Herz-Kreislauf-Probleme
  • Übelkeit
  • Tinnitus
  • Schwindel

Wissenschaftler der Uni Mainz haben herausgefunden, dass Infraschall die Pumpleistung des Herzens um bis zu 20 Prozent reduzieren kann. Eine Studie der Physikalisch Technischen Bundesanstalt in Braunschweig, der Charité Berlin und des Universitätsklinikums Hamburg belegt den negativen Einfluss von tieffrequentem Schall und Infraschall auf die Hirnaktivität. Im MRT wurde nachgewiesen, dass Infraschall Hirnregionen anspricht, die bei Stress und Konflikten beteiligt und u.a. für Angst verantwortlich sind. Das Robert-Koch-Institut hat bereits 2007 auf die mögliche Gefahr durch Infraschall hingewiesen.

Ebenso bilanziert die Machbarkeitsstudie des Umweltbundesamts 2014, „dass negative Auswirkungen von Infraschall auch bei Schalldruckpegeln unterhalb der Hörschwelle nicht ausgeschlossen sind.

In einem Leitfaden stellt das Umweltbundesamt 2017 fest:
Eine behördliche Überprüfung in der Planung kann im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens die tieffrequenten Geräusche nicht erfassen, weil kein standardisiertes Prognoseverfahren existiert.

Es gab weltweite Versuche des Militärs, Infraschall als Waffe einzusetzen. 2016 hat der renommierte Verein der Deutschen Ingenieure Untersuchungen veröffentlicht, die belegen, dass die Angaben der Windkraftanlagenhersteller zu den Schallimmissionen nicht stimmen und der Lärm stärker ist als prognostiziert. Experten schätzen, dass bis zu 30 Prozent der Bevölkerung auf Infraschall reagieren und die o.g. Symptome entwickeln können.

Diesen Menschen bleibt nichts anderes übrig, als die mit Infraschall belastete Gegend dauerhaft zu verlassen.

Das Motto „Was ich nicht höre oder sehe, kann doch nicht gefährlich sein“ wurde bereits von der Realität widerlegt, siehe Asbest oder Röntgen-Strahlung. Die gesundheitlichen Beschwerden der immer zahlreicher werdenden Betroffenen in der Nähe von Windanlagen sprechen eine eindeutige Sprache, siehe die hier verlinkten Betroffenen-Berichte.

Für Infraschall gibt es bis heute keine rechtlich verbindlichen Grenzwerte, obwohl das Bundesumweltamt dies fordert. Wegen dieser fehlenden Grenzwerte wird Infraschall im Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen nicht berücksichtigt und kann somit auch nicht eingeklagt werden. Die TA Lärm (Technische Anleitung Lärm), die Grundlage für die Genehmigung von WKA ist, geht ausschließlich von hörbarem Lärm aus, der sog. dB(A)-Kurve. Das bedeutet, dass je tiefer (niederfrequenter) der Schall ist, er umso weniger berücksichtigt wird.

Die EnBW schützt ihre Anlagen untereinander mit einem Schutzabstand von etwa 750 Meter (in Hauptwindrichtung mindestens der fünffache Rotordurchmesser), damit die Luftdruckpulse nicht zu Ermüdungsbrüchen und zu Schäden an der nachfolgenden Windkraftanlage führen. Im Gegensatz dazu wird der Schutz der Menschen sträflich vernachlässigt.

Die politisch festgelegten Mindestabstände sind viel zu gering . Aktuelle Windkraftanlagen sind fast 250 Meter hoch, Tendenz steigend.

Zum Vergleich:   Fernsehturm Stockelsdorf 158 m.

Windturbinensyndrom – anerkannte als Krankheit in Frankreich

In Frankreich hat zum ersten Mal ein Gericht das sogenannte „Windturbinensyndrom“ als Krankheitsursache anerkannt. „Das Leben hier war unerträglich geworden. Die ersten Symptome traten nicht sofort auf“, so die betroffene Familie. „Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel, Tinnitus, Herzrasen, Schlafstörungen, Müdigkeit.“ Die Liste der Symptome im Zusammenhang mit Windkraftanlagen ist laut Anwohnern lang. Das Urteil des Berufungsgerichts von Toulouse vom 8. Juli 2021 besagt: „Die Lärmstörungen und visuellen Beeinträchtigungen stellen eine Belästigung der Nachbarschaft dar, haben aber auch gesundheitsschädliche Auswirkungen.“ Die Betreiber der Anlagen müssen der betroffenen Familie anteilig den Wertverlust ihrer Immobilie, entgangene Mieteinnahmen der Ferienwohnung und Schmerzensgeld bezahlen. In Summe beträgt der Schadensersatzanspruch 128.000 Euro. Wichtig zu wissen: Die französischen Anlagen befinden sich in 700 bis 1.300 Meter Entfernung vom Haus der Kläger. Entfernungen, wie sie in Deutschland sogar noch unterschritten werden. Die Windkraftanlagen, die zu diesem Urteil geführt haben, sind vergleichsweise klein: Sie haben eine Gesamthöhe von 93 Metern, die Leistung liegt bei 2,3 MW je Anlage. Die aktuell errichteten Anlagen in Schleswig Holstein haben mittlerweile eine Gesamthöhe von 250 Metern bei einer Leistung von bis zu 6 MW.

Bayern schützt die Menschen, Schleswig Holstein nicht

Bayern schützt die Menschen, Schleswig-Holstein schützt die Windindustrie. In Bayern gilt zum Schutz der Menschen vor Lärm und Infraschall von Windkraftanlagen grundsätzlich ein Mindestabstand zu Wohngebieten, der mit der Höhe der Anlagen wächst, nämlich die zehnfache Höhe der Gesamtanlage: Die 10H-Regel. Bei heute gebauten Windkraftanlagen mit 250 Metern Gesamthöhe sind dies 2.500 Meter Schutzabstand zu den Menschen. In Schleswig-Holstein sind zum Schutz der Windindustrie derzeit 800 -1000 Meter Abstand zur Wohnbebauung vorgesehen, bei Einzelgehöften sogar nur 400 Meter. Unabhängig von der stetig steigenden Höhe der Windkraftanlagen. Ist der Landesregierung von Schleswig-Holstein und der Gemeinde Stockelsdorf die Gesundheit der Menschen weniger wichtig als der Bayerischen Staatsregierung? Die Menschen in der Gemeinde Stockelsdorf sind es wert, den gleichen Schutz zu erfahren.

zu 3.) Mikroplastik & Toxische Stoffe

Durch die witterungsbedingte Erosion der Rotorflügel von Windkraftanlagen gelangen weiträumig bedenkliche Mengen Mikroplastik und gesundheitsgefährdende Verbundstoffe über die Böden ins Erdreich, von dort ins Trinkwasser. Die Materialzersetzung der immer größer werdenden Rotorblattoberflächen geschieht während des Regelbetriebs der Anlagen. Forscher haben herausgefunden, dass sich Mikroplastik-Partikel nicht nur im Gewebe und in den Organen ablagern, sondern auch die Blut-Hirn-Schranke durchdringen und bis ins Gehirn gelangen. Das löst vermehrt Entzündungen, Zellschäden und ein Absterben der Zellen aus.

In den Rotoren und im Getriebe sind hoch toxische Stoffe verbaut. Kohlenstofffasern, auch Carbonfasern oder „fiese Fasern“ genannt. Giftiger Sondermüll, Entsorgungsfrage weitestgehend ungeklärt. Im Falle eines Brandes, kommt immer wieder vor (erst Anfang 2019 bei Lahr, dort bereits zum zweiten Mal), ist ein Löschen der Anlage unmöglich. Grund: Die modernen Windkraftanlagen sind so enorm hoch, dass die Feuerwehr keine Chance hat, den Brandherd zu erreichen. Nur ein einziger WKA-Brand z.B. durch Blitzeinschlag oder technischen Defekt, hätte unabsehbare Folgen, auch für unser Trinkwasser.

Umweltschädlicher Vorfall in Niedersachsen:

Mitte September 2022 havarierte in Alfstedt/Niedersachsen eine Windanlage. Einer der Rotorflügel brach ohne Vorwarnung ab und stürzte zu Boden. Seit diesem Tag sind die umliegenden Böden im Umkreis von mindestens 1.800 Metern voll mit Plastikteilen und feinsten Kunststofffasern, sogenannten „fiesen Fasern“ (CFK, GFK). Diese gehen von dem abgebrochenen Rotorflügel aus und verseuchen die umliegenden Ackerflächen.
GFK (Glasfaserverstärkte Kunststoffe) und CFK (Carbonfaserverstärkte Kunststoffe) sind giftiger Sondermüll. Im Material Carbon/GFK/CFK ist zudem Bisphenol-B enthalten, dass die EU zu verbieten plant. Durch Wind und Regen weit verteilt, versickern die Mikrofasern unkontrolliert im Erdreich und können so auch das Trinkwasser erreichen. Böden und Ökosysteme bleiben dauerhaft belastet.
Viereinhalb Monate nach der Havarie in Alfstedt rückt nach wie vor Tag für Tag ein 50-köpfiger Spezialtrupp in Ganzkörper-Schutzanzügen aus, um die scharfkantigen Bruchstücke einzusammeln. Die Bilder sind verstörend, wie in Video in einem Artikel des NDR zu sehen ist. Rund 50 Landwirte haben sich mittlerweile einen Rechtsanwalt genommen, um die Bodenverseuchung ihrer Agrarflächen finanziell vergütet zu bekommen. Die verheerenden Umweltschäden können dadurch nicht rückgängig gemacht werden.

zu 4.) Auslaufendes Getriebeöl kontaminiert die wertvollen landwirtschaftlichen Böden

Je nach ihrer Größe sind die Getriebe von Windindustrieanlagen mit bis zu 700 Liter Öl gefüllt. Nach Herstellerangaben ist jede Anlage im Laufe ihrer Betriebszeit mindestens einmal von einem Ölschaden betroffen. Im Extremfall wird bei einem Schaden die komplette Füllmenge des Getriebes freigesetzt und das Umfeld in einem Radius von bis zu 350 Metern kontaminiert. Somit würde das auslaufende Getriebeöl die wertvollen landwirtschaftlichen Böden weiträumig vergiften, ein ökologisches Fiasko.

zu 5.) Besonders klimaschädliche Gas, 23.000fach gefährlicher als CO2 ind den Anlagen

In Windanlagen wird in den Hochvoltschaltern der Gondel und der Trafostation das besonders klimaschädliche Gas SF6 eingesetzt (siehe Beitrag auf der Webseite der Tagesschau sowie ein Filmbeitrag des MDR). Wenn es entweicht, ist das SF6-Gas 23.000fach gefährlicher als CO2. Die Klima-Wirksamkeit von SF6 hält über 3.000 Jahre an, zum Vergleich: CO2 etwa 100 Jahre, Methan etwa 20 Jahre. Der SF6-Anteil in der Luft ist steigend, was vermutlich mit dem großflächigen Ausbau der Windenergie zusammenhängt. Der Ausstoß ist höher als der des gesamten innerdeutschen Flugverkehrs.

zu 6.) Feuer, Materialermüdung

Und bei einem Brand in der Gondel des Windrades tritt dieses Gas komplett aus, weil ein Brand nicht gelöscht werden kann. (siehe Beitrag des MDR).

Dazu kommen noch die Risiken durch Materialermüdung, die zum Rotorbruch oder auch kompletten Umknicken des Windrades führen, wie sie in einem weiteren Beitrag des MDR dokumentiert sind.

Quelle: eigene Recherchen, BI Walderhalt statt Windindustrie, Bürgerinitiative Windkraftfreies Grobbachtal Baden-Baden

Weitere Links zum Thema: