Einwohnerfragestunde Bauausschuss am 22.09.2025

Vortrag der Fragen und Anregungen im Rahmen der Einwohnerfragestunde im Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit am 22.09.2025 um 17.00 

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Samtleben, sehr geehrte Vertreter der Gemeinde, sehr geehrte Vertreter der Verwaltung, sehr geehrte Vertreter der Presse, sehr geehrte Anwesende und Teilnehmer der Videokonferenz.

Zuerst möchte ich mich bei Herrn Ohm bedanken für die Antworten zu unseren Fragen der Einwohnerfragestunde vom 18.08.2025 , die heute bei mir eingegangen sind. Sie werden nachvollziehen können, dass diese uns nicht zufrieden stellen.

Bevor ich zu meiner heutigen Frage bzw. unseren Anregungen komme, möchte ich kurz einige Erläuterungen geben.

Ich bzw. wir, die Mitglieder des Vereins Horizont Stockelsdorf e.V. waren sehr erfreut über die Mail von Ihnen Frau Bürgermeisterin Samtleben vom 21.05.2025 in der Sie schrieben.

Zitat:

  1. Es verdient großen Respekt, wenn sich Bürgerinnen und Bürger mit so viel Zeit, Energie und Überzeugung für die Belange ihrer Gemeinde einsetzen.
  2. Auch wenn wir unterschiedliche Sichtweisen in Bezug auf den Ausbau der Windenergie haben, und sie offensichtlich falsche Behauptungen aufstellen, bin ich überzeugt, dass ein offener und respektvoller Dialog der beste Weg ist, um gemeinsame Lösungen zu finden. Ihre Argumente und Anliegen verdienen Gehör, und ich schätze den sachlichen Ton, mit dem Sie die Diskussion bislang geführt haben.

Wir freuen uns sehr darüber, dass Sie den offenen Dialog schätzen.

Zu den falschen Behauptungen, die Sie mir bzw. uns vorwerfen, würde ich gerne nachweisliche Beispiele von Ihnen erfahren.

Ich entschuldige mich schon jetzt für jegliche Falschbehauptungen. Wir werden diese natürlich auf unserer Webseite richtigstellen.

Sie Frau Bürgermeisterin bzw. die von Ihnen vertretene Gemeinde verbreiten aber auch nachweislich falsche Behauptungen

2 Beispiele möchte ich hier kurz darstellen.

  1. Beispiel

In Ihrer Mail Frau Samtleben vom 18.08.2025 an die Dorfvorsteher mit Kopie an die Vertreter der Lübecker Nachrichten und unsere Vereinsmitglieder behaupten Sie, ich zitiere: „anbei leite ich Ihnen auf Wunsch von Herrn Zehle seine Fragen und die Stellungnahme zu den von der Kommunalaufsicht voraussichtlich negativ beschiedenen Bürgerbegehren weiter.“

Ihre Behauptung, dass das Bürgerbegehren voraussichtlich negativ beschieden wird, führte dann zu einem Artikel in den Lübecker Nachrichten, in dem dieses als Tatsache dargestellt wurde.

Fakt ist, dass die Kommunalaufsicht den Vertretern des Bürgerbegehrens eine Anhörung angeboten hat und die Begründung die MÖGLICHERWEISE aber nicht wie Sie schreiben VORAUSSICHTLICH zu einer Ablehnung führen könnte, aufgegeben hat.

In der Tat ist bis heute kein Bescheid der Kommunalaufsicht zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ergangen, somit ist es für mich bzw. uns nicht akzeptabel, mögliche Ergebnisse der Prüfung in schriftlichen Mitteilungen, die der Presse zugehen, zu präjudizieren.

Unsere Bitte:

Gehen Sie bitte sensibel mit Aussagen über den Verfahrensstand um.

  1. Noch ein zweites Beispiel möchte ich bringen

In der auf der Gemeinderatssitzung am 21.07.2025 unter TOP12 verabschiedeten Stellungnahme der Gemeinde zum Bürgerbegehren wird unter 5. behauptet: „In keiner Untersuchung oder Karte, die der Gemeinde oder dem Land vorliegen, sind im Plangebiet Vogelflugrouten bekannt.“
Das ist nachweislich eine falsche Behauptung.

Warum?

In der Regel sollte davon ausgegangen werden, dass Unterlagen, die Planfeststellungsbeschlüssen zu Grunde liegen, dem Land bekannt sind und das Unterlagen, die im Rathaus für Bürger zur Einsicht ausgelegt werden, auch der Gemeinde bekannt sind.

Jedenfalls haben vom 16.11.2023- 19.11.2023 die Unterlagen des Beschlusses in dem Planfeststellungsverfahren nach §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) mit Umweltverträglichkeitsprüfung für den Neubau der 380-kV-Leitung Kreis Segeberg – Raum Lübeck LH-13-328, Ostküstenleitung Abschnitt 1 in den Räumen der Gemeinde Stockelsdorf ausgelegen.

Dieses hat die Gemeinde allen Bürgern auch auf der Webseite der Gemeinde mitgeteilt, ebenso hat die Gemeinde den Link zu den im Internet verfügbaren Unterlagen bekannt gemacht. Der Planfeststellungsbeschluss samt festgestellter Unterlagen zu diesem Vorhaben steht auf der Internetseite
www.schleswig-holstein.de/afpe
(mittels Link zum Verfahren) zur Einsichtnahme bereit.

In diesen Unterlagen findet sich eine Karte der Tennet, in der die Vogelzugrouten dargestellt werden und in der eindeutig erkennbar ist, dass sich über dem Gebiet der Gemeinde Stockelsdorf zwei wichtige Vogelzugrouten kreuzen und zwar der Fehmarn Landweg und der Mecklenburger Küstenweg.

Meine heutigen Ausführungen stehen auf unserer Webseite, zusammen mit den Quellen und der Karte der Tennet zur Verfügung.

Unsere Bitte:

Stellen Sie die Aussage in der Stellungnahme richtig.

 

Ihre Antwort zum Thema Batteriespeicheranlagen nehme ich gerne auf und werde diesbezüglich die Teilnehmer aus der Politik befragen. Ich bitte deshalb um eine Liste der Teilnehmer im Nachgang zu heutigen Sitzung.

Wir bedauern es außerordentlich, dass das Thema Batteriespeicheranlagen wieder im nichtöffentlichen Teil behandelt wird.

Eine Information möchten ich Ihnen und der Öffentlichkeit aber hier noch geben.

Ich empfinde es als befremdlich, wenn einer der Projektierer für diese Anlagen sein Firmenschild am Privathaus eines Dorfvorstehers angebracht hat und somit dokumentiert, dass es enge Verflechtungen zwischen den Offiziellen und Investoren gibt.

Jetzt komme ich zu meiner heutigen Anregung bzw. Vorschlag:

Das Land schreibt im Entwurf zur Teilaufstellung des Regionalplans des Planungsraums III in Schleswig-Holstein Kapitel 4.7 zum Thema Windenergie an Land aus dem Juli 2025, dass

voraussichtlich erhebliche Auswirkungen der Teilaufstellungen auf die Umwelt zu erwarten sind. Im Umweltbericht werden  – ich zitiere –  „die voraussichtlich erheblichen Auswirkungen auf Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, auf Flächen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie auf die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern“ dargestellt.

Wer besser als die Gemeinde vor Ort kann diese Auswirkungen bewerten.

Zumal die neu ausgewiesene Fläche und die erweiterte Fläche direkt an das Natura 2000/FFH Gebiet Schwartautal und Curauer Moor grenzen. Die Darstellung des Landes im Umweltbericht ist oberflächlich und teilweise fehlerhaft.

Das Gebiet unterliegt dem gesetzlichen Verschlechterungsverbot des § 33 Abs. 1 BNatSchG.

Unsere Bitte an die Mitglieder des Gemeinderats. Nehmen Sie Ihre Verantwortung als gewählte Vertreter der Bürger wahr:

Verhindern sie voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, auf Flächen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft

Lehnen Sie die Beschlussvorlage zu TOP 8 ab und beauftragen Sie die Verwaltung eine Stellungnahme abzugeben. Noch sind 14 Tage Zeit. Wir unterstützen gerne.

Wir erwarten als Antwort auf unsere Anregung in jedem Fall eine schriftliche Aussage der Gemeinde, welche Maßnahmen sie unternimmt, um das gesetzliche Verschlechterungsverbot für dieses Gebiet sicherzustellen.

Und zum Abschluss noch eine Bitte an die Vertreter der Verwaltung und den Gemeinderat:

Informieren Sie die Bürger der Gemeinde über die Planungen des Landes und die Sichtweise der Gemeinde aktiv. Gehen Sie in den Dialog.

Mit der jetzigen Informationspolitik erhöhen Sie die Frustration der Bürger über Politik und Verwaltung.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

 

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