Regionalpläne für Windvorrangflächen veröffentlicht – weitere Vorrangflächen in Stockelsdorf

Das Land Schleswig-Holstein hat am 29.07.2025 die Regionalpläne für die Ausweisung der Vorranggebiete veröffentlicht.

Aus den Plänen geht hervor, dass ein neues Windvorranggebiet auf der Fläche südlich des Curauer Moores zwischen den Dorfschaften Curau, Malkendorf, Horsdorf und Klein Parin ausgewiesen wird.

Das Gebiet bietet Raum für vier bis fünf weitere Windkraftanlagen.

Das bereits bestehends Vorranggebiet auf der Fläche der Gemeinden Ratekau und Scharbeutz ist um eine Fläche nördlich von Malkendorf erweitert worden. Neben den dort im Bau befindlichen vier WKA können bis zu zwei weitere WKA auf dem Gebiet der Gemeinde Stockelsdorf hinzukommen.

Dagegen wurde die zwischen den Dorfschaften Pohnsdorf, Curau, Dissau und Klein Parin bereits ausgewiesene Vorrangfläche nicht, wie von der Gemeinde erwartet, erweitert. Auf dieser Vorrangfläche sind drei Windkraftanlagen möglich, von denen sich derzeit zwei Windkraftanlagen im Genehmigungsverfahren befinden.
Die um das Vorranggebiet liegenden Potentialfläche, in der die Gemeinde Stockelsdorf über die Gemeindeöffnungsklausel ein Windenergiegebiet ausweisen will, ist nicht zum Vorranggebiet gewandelt worden.

Gegen diese Fläche läuft derzeit unser Bürgerbegehren.

Diese Information habe haben wir als Pressemitteilung Regionalplan Wind veröffentlicht.

Eine Zusammenstellung aller Potential- und Vorrangflächen auf dem Gebiet der Gemeinde StockelsdorfStockelsdorf Regionalplan Wind 2025 findet man hier: Auswertung Stockelsdorf Regionalplan Wind 2025

Ein Artikel des NDR zur veröffentlichung des Regionalplans in dem auch ein Element mit kurzen Erklärungen zu den vielfach genutzten Begriffen enthalten ist beschreibt die Situation sehr gut.

Die Parteien reagieren unterschiedlich. Nachfolgend die Pressemitteilungen der im Landtag vertretenen Parteien.

Pressemitteilung-CDUPressemitteilung -FDP, Pressemitteilung-GRÜNE, Pressemitteilung-SPD, Pressemitteilung-SSW

Wetterabhängige Energien in der Krise? Was der Strommix 2025 über den Nutzen weiterer Windkraftanlagen in Stockelsdorf verrät

Windkraftanlagen gelten als Symbol der Energiewende – doch wie viel Strom liefern sie wirklich? Und was bedeutet es für Gemeinden wie Stockelsdorf, wenn weitere wetterabhängige Anlagen hinzukommen?

Weitere 110 KV Leitung geplant

Aktuell wird deutlich, dass nicht einmal die Netzkapazitäten für den Anschluss von Windkraftanlagen ausreichen. Die Schleswig-Holstein Netz AG plant eine zusätzliche 110 KV Leitung auf der Trasse der jetzigen 220 KV Leitung zu bauen, wie einer Information der Gemeinde und einem Artikel in den Lübecker Nachrichten zu entnehmen ist.

Rückblick auf das erste Halbjahr 2025: Weniger Strom trotz mehr Anlagen

Ein genauer Blick auf die Halbjahresbilanz 2025 zeigt: Mehr Anlagen bedeuten nicht automatisch mehr Strom. Im Gegenteil – trotz steigender Kapazitäten nahm die tatsächliche Stromerzeugung durch Windkraft ab. Zugleich steigen die Kosten für Netzstabilität und Umverteilung – mit Folgen für Bürger und Kommunen.

Wie Zahlen von BDEW und ZSW belegen, sank die wetterabhängige Stromproduktion im ersten Halbjahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr um 5,4 %. Besonders betroffen: Windkraft an Land und auf See.

  • Wind Onshore: MINUS 18 %
  • Wind Offshore: MINUS 17 %
  • Gesamter wetterabhängiger Strom: von 149 auf 141 Mrd. kWh

Diese Entwicklung zeigt: Auch wenn Windkraftanlagen zugebaut werden – in windarmen Zeiten bringen sie kaum zusätzlichen Nutzen. Die Stromlücke musste durch konventionelle Kraftwerke geschlossen werden. Wie einem Artikel des Handelsblattes vom 09.05.2025 zu entnehmen ist plant Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche fordert den schnellen Zubau von neuen Gaskraftwerken mit einer Kapazität von bis zu 20 Gigawatt in Deutschland.

 

 

 

 

Bild 1: Trotz Zubaus erzeugten Windkraftanlagen im Jahr 2025 weniger Strom als im Vorjahr. Nur konventionelle Energien legten zu.

Instabilität im Stromnetz: Windkraft braucht Backup

Wetterabhängige Energien liefern nicht kontinuierlich. Damit der Strombedarf dennoch jederzeit gedeckt werden kann, braucht das Netz flexible Backup-Kapazitäten – z.B. durch die bereits oben erwähnten Gaskraftwerke.

Hinzu kommt: Je mehr wetterabhängige Anlagen im System sind, desto häufiger muss das Netz aktiv geregelt werden – durch sogenannte Redispatch-Maßnahmen.

Diese Netzmanöver verursachen zunehmend hohe Kosten, die über Strompreise an die Verbraucher weitergereicht werden.

Ein weiterer kritischer Punkt: Abregelung von Windenergie

In Zeiten hoher Solarstromproduktion – etwa zur Mittagszeit bei klarem Himmel – kommt es häufig zu Netzüberlastungen. Das war auch explizit im ersten Halbjahr 2025 der Fall.

Um das Gleichgewicht zu wahren, werden Windkraftanlagen abgeschaltet, obwohl sie Strom liefern könnten.

Selbst die bis zu vier Giga Batteriespeicheranlagen, die derzeit auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen rund um das neue riesige Umspannwerk entstehen sollen,  bringen hier keine wirkliche Entlastung, da sie Strom wohl nur für eine Pufferzeit von 1-2 Stunden speichern können.

Das Paradoxe daran: Betreiber der Windanlagen erhalten trotz Abregelung eine gesetzlich garantierte Vergütung. Diese „Phantomstrom“-Zahlungen summieren sich jährlich auf hunderte Millionen Euro – ohne dass ein zusätzlicher Nutzen entsteht.

Das heißt:

  • Der Strom wird nicht gebraucht,
  • die Anlage liefert nichts,
  • aber bezahlt wird trotzdem – aus dem Netzbudget, also letztlich von allen Stromkunden.

Was bedeutet das konkret für Stockelsdorf?

Stockelsdorf diskutiert derzeit über neue Windprojekte. Dabei lohnt sich ein kritischer Blick auf die Systemwirkung solcher Vorhaben:

  • Keine Erhöhung der Versorgungssicherheit, da neue Windräder in Flauten keine zusätzlichen kWh liefern.
  • Höhere Belastung für das Stromnetz, das ohnehin durch bestehende wetterabhängige Einspeisungen überfordert ist.
  • Mehr Systemkosten durch Redispatch und Vergütungen für Abregelungen, die über Netzentgelte auf die Allgemeinheit umgelegt werden.
  • Zunehmende Intransparenz und Planungsunsicherheit, da Vergütungsmodelle keine direkte Leistungsgerechtigkeit abbilden.

Fazit: Energiepolitik mit Augenmaß – nicht mit Windradquote

Die Zahlen sprechen für sich: In einem ausgereizten Stromsystem bringt der reine Zubau wetterabhängiger Anlagen keinen Fortschritt – im Gegenteil, er erhöht Risiken, Kosten und technischen Aufwand.

Stockelsdorf sollte daher gut überlegen, ob zusätzliche Windkraftanlagen in der Gemeinde wirklich ein Beitrag zur Energiewende sind – oder eher ein Symbol für gut gemeinte, aber schlecht umgesetzte Energiepolitik.

 Wie steht es mit den Bürgerbegehren?

In der Gemeinderatssitzung am 21.07.2025 hat der Gemeinderat die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für das Windenergiegebiet zwischen Obernwohlde, Arfrade, Eckhorst und Krumbeck beschlossen. Somit ist ein Bürgerentscheid für diese Fläche nicht mehr notwendig.

Für das Windenergiegebiet zwischen Pohnsdorf, Curau, Dissau und Klein Parin steht noch die Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens aus. Die Anzahl der gesammelten Unterschriften ist in jedem Falle ausreichend.

Für die Prüfung der Zulässigkeit ist die Kommunalaufsicht des Kreises Ostholstein zuständig, diese hat aufgrund einer komplexen Fragestellung zur Begründung in der Zwischenzeit das Innenministerium und das Landesamt für Umweltschutz mit einbezogen.

In der gleichen Sitzung am 21.07.2025 hat der Gemeinderat in Abstimmung mit den Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens mögliche Termine für den Bürgerentscheid verabschiedet. Der frühestmögliche Termin ist der 12. Oktober.

 

Neue 110KV Leitung auf Gemeindegebiet

Neubau der Leitung »110-kV-ErNB Lübeck/West – Brachenfeld«

Die Schleswig-Holstein Netz AG (SH Netz) plant einen Ersatzneubau der 110 KV Leitung vom Umspannwerk Lübeck West bei Pohnsdorf nach Brachenfeld bei Neumünster bis zum Jahr 2028 / 2029. Von den Bauarbeiten ist auch die Gemeinde Stockelsdorf betroffen. Die neue Leitung hat eine Gesamtlänge von circa 48 Kilometern und wird ein Investitionsvolumen von 90 Millionen Euro benötigen.

Aktuell verläuft die Trasse der vorgenannten Leitung vom Umspannwerk Lübeck West am Kernort Stockelsdorf vorbei, anschließend über das Umspannwerk Lübeck Niendorf und von dort weiter nach Neumünster. Der Ersatzneubau soll zukünftig ab dem Umspannwerk Lübeck West parallel zum 1. Bauabschnitt der 380 KV Ostküstenleitung in östlicher Richtung verlaufen und außerhalb des Stockelsdorfer Gemeindegebietes auf Höhe von Langniendorf Richtung Neumünster abknicken.

Folgender Zeitplan wird von der SH Netz skizziert:

2025: Vorplanung

2026: Erstellung der Antragsunterlagen für die Planfeststellung

2027: Antragsverfahren Planfeststellung

2028: Planfeststellungsbeschluss

2028 – 2029: Leitungsbau und Inbetriebnahme

2030 /2032:   Rückbau der Bestandsleitung im Bereich L184 / K13

Im Anhörungsverfahren zur Planfeststellung (2027) wird durch das Amt für Planfeststellung Energie – AfPE eine Bürgerbeteiligung durchgeführt.

Weiterführende Informationen können auf der Seite https://www.sh-netz.com/luebeck-brachenfeld abgerufen werden.

Weitere Informationen findet man auch auf der Webseite der Gemeinde Stockelsdorf.

Horiziont Stockelsdorf

Bürgerbeteiligung in der Energiewende