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Regionalpläne für Windvorrangflächen veröffentlicht – weitere Vorrangflächen in Stockelsdorf

Das Land Schleswig-Holstein hat am 29.07.2025 die Regionalpläne für die Ausweisung der Vorranggebiete veröffentlicht.

Auszug aus interaktiver KarteAnleitung Interaktive Karte.

Neben dem bestehenden Windparks Oberwohlde/Dissau mit 20 WKA und Cashagen/Tankenrade (Gemeinde Ahrensbök) mit 6 bestehenden WKA und 3 WKA im Genehmigungsverfahren, dem 1 WKA am Krumbecker Hof sind im Windpark Curau 3 WKA geplant von denen zwei aktuell im Genehmigungsverfahren sind. Auf der neuen Fläche zwischen Curau, Curauer Moor, Malkendorf, Horsdorf und Klein Parin können bis zu 5 WKA projektiert werden und im Windpark nördlich Malkendorf (Gemeinde Ratekau/Scharbeutz und jetzt auch Stockelsdorf) können neben den 4 in Bau befindlichen WKA bis zu 3 weitere WKA projektiert werden.

In Summe sind das bis zu 45 WKA nördlich der Kerngemeinde Stockelsdorf.

Im Detail:

Aus den Plänen geht hervor, dass ein neues Windvorranggebiet auf der Fläche südlich des Curauer Moores zwischen den Dorfschaften Curau, Malkendorf, Horsdorf und Klein Parin ausgewiesen wird.

Das bereits bestehends Vorranggebiet auf der Fläche der Gemeinden Ratekau und Scharbeutz ist um eine Fläche nördlich von Malkendorf und südlich der Verbindungsstraße Malkendorf-Rohlsdorf erweitert worden. Neben den dort im Bau befindlichen vier WKA können bis zu zwei weitere WKA auf dem Gebiet der Gemeinde Stockelsdorf eines auf Gemeindegebiet Ratekau hinzukommen.

Dagegen wurde die zwischen den Dorfschaften Pohnsdorf, Curau, Dissau und Klein Parin bereits ausgewiesene Vorrangfläche nicht, wie von der Gemeinde erwartet, erweitert. Auf dieser Vorrangfläche sind drei Windkraftanlagen möglich, von denen sich derzeit zwei Windkraftanlagen im Beteiligungsverfahren der Genehmigung befinden.
Die um das Vorranggebiet liegenden Potentialfläche, in der die Gemeinde Stockelsdorf über die Gemeindeöffnungsklausel ein Windenergiegebiet ausweisen will, ist nicht zum Vorranggebiet gewandelt worden.

Gegen diese Fläche läuft derzeit unser Bürgerbegehren.

Diese Information habe haben wir als Pressemitteilung Regionalplan Wind veröffentlicht.

Eine Zusammenstellung aller Potential- und Vorrangflächen auf dem Gebiet der Gemeinde StockelsdorfStockelsdorf Regionalplan Wind 2025 findet man hier: Auswertung Stockelsdorf Regionalplan Wind 2025

Ein Artikel des NDR zur Veröffentlichung des Regionalplans in dem auch ein Element mit kurzen Erklärungen zu den vielfach genutzten Begriffen enthalten ist beschreibt die Situation sehr gut.

Die Parteien reagieren unterschiedlich. Nachfolgend die Pressemitteilungen der im Landtag vertretenen Parteien.

Pressemitteilung-CDUPressemitteilung -FDP, Pressemitteilung-GRÜNE, Pressemitteilung-SPD, Pressemitteilung-SSW

Wetterabhängige Energien in der Krise? Was der Strommix 2025 über den Nutzen weiterer Windkraftanlagen in Stockelsdorf verrät

Windkraftanlagen gelten als Symbol der Energiewende – doch wie viel Strom liefern sie wirklich? Und was bedeutet es für Gemeinden wie Stockelsdorf, wenn weitere wetterabhängige Anlagen hinzukommen?

Weitere 110 KV Leitung geplant

Aktuell wird deutlich, dass nicht einmal die Netzkapazitäten für den Anschluss von Windkraftanlagen ausreichen. Die Schleswig-Holstein Netz AG plant eine zusätzliche 110 KV Leitung auf der Trasse der jetzigen 220 KV Leitung zu bauen, wie einer Information der Gemeinde und einem Artikel in den Lübecker Nachrichten zu entnehmen ist.

Rückblick auf das erste Halbjahr 2025: Weniger Strom trotz mehr Anlagen

Ein genauer Blick auf die Halbjahresbilanz 2025 zeigt: Mehr Anlagen bedeuten nicht automatisch mehr Strom. Im Gegenteil – trotz steigender Kapazitäten nahm die tatsächliche Stromerzeugung durch Windkraft ab. Zugleich steigen die Kosten für Netzstabilität und Umverteilung – mit Folgen für Bürger und Kommunen.

Wie Zahlen von BDEW und ZSW belegen, sank die wetterabhängige Stromproduktion im ersten Halbjahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr um 5,4 %. Besonders betroffen: Windkraft an Land und auf See.

  • Wind Onshore: MINUS 18 %
  • Wind Offshore: MINUS 17 %
  • Gesamter wetterabhängiger Strom: von 149 auf 141 Mrd. kWh

Diese Entwicklung zeigt: Auch wenn Windkraftanlagen zugebaut werden – in windarmen Zeiten bringen sie kaum zusätzlichen Nutzen. Die Stromlücke musste durch konventionelle Kraftwerke geschlossen werden. Wie einem Artikel des Handelsblattes vom 09.05.2025 zu entnehmen ist plant Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche fordert den schnellen Zubau von neuen Gaskraftwerken mit einer Kapazität von bis zu 20 Gigawatt in Deutschland.

 

 

 

 

Bild 1: Trotz Zubaus erzeugten Windkraftanlagen im Jahr 2025 weniger Strom als im Vorjahr. Nur konventionelle Energien legten zu.

Instabilität im Stromnetz: Windkraft braucht Backup

Wetterabhängige Energien liefern nicht kontinuierlich. Damit der Strombedarf dennoch jederzeit gedeckt werden kann, braucht das Netz flexible Backup-Kapazitäten – z.B. durch die bereits oben erwähnten Gaskraftwerke.

Hinzu kommt: Je mehr wetterabhängige Anlagen im System sind, desto häufiger muss das Netz aktiv geregelt werden – durch sogenannte Redispatch-Maßnahmen.

Diese Netzmanöver verursachen zunehmend hohe Kosten, die über Strompreise an die Verbraucher weitergereicht werden.

Ein weiterer kritischer Punkt: Abregelung von Windenergie

In Zeiten hoher Solarstromproduktion – etwa zur Mittagszeit bei klarem Himmel – kommt es häufig zu Netzüberlastungen. Das war auch explizit im ersten Halbjahr 2025 der Fall.

Um das Gleichgewicht zu wahren, werden Windkraftanlagen abgeschaltet, obwohl sie Strom liefern könnten.

Selbst die bis zu vier Giga Batteriespeicheranlagen, die derzeit auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen rund um das neue riesige Umspannwerk entstehen sollen,  bringen hier keine wirkliche Entlastung, da sie Strom wohl nur für eine Pufferzeit von 1-2 Stunden speichern können.

Das Paradoxe daran: Betreiber der Windanlagen erhalten trotz Abregelung eine gesetzlich garantierte Vergütung. Diese „Phantomstrom“-Zahlungen summieren sich jährlich auf hunderte Millionen Euro – ohne dass ein zusätzlicher Nutzen entsteht.

Das heißt:

  • Der Strom wird nicht gebraucht,
  • die Anlage liefert nichts,
  • aber bezahlt wird trotzdem – aus dem Netzbudget, also letztlich von allen Stromkunden.

Was bedeutet das konkret für Stockelsdorf?

Stockelsdorf diskutiert derzeit über neue Windprojekte. Dabei lohnt sich ein kritischer Blick auf die Systemwirkung solcher Vorhaben:

  • Keine Erhöhung der Versorgungssicherheit, da neue Windräder in Flauten keine zusätzlichen kWh liefern.
  • Höhere Belastung für das Stromnetz, das ohnehin durch bestehende wetterabhängige Einspeisungen überfordert ist.
  • Mehr Systemkosten durch Redispatch und Vergütungen für Abregelungen, die über Netzentgelte auf die Allgemeinheit umgelegt werden.
  • Zunehmende Intransparenz und Planungsunsicherheit, da Vergütungsmodelle keine direkte Leistungsgerechtigkeit abbilden.

Fazit: Energiepolitik mit Augenmaß – nicht mit Windradquote

Die Zahlen sprechen für sich: In einem ausgereizten Stromsystem bringt der reine Zubau wetterabhängiger Anlagen keinen Fortschritt – im Gegenteil, er erhöht Risiken, Kosten und technischen Aufwand.

Stockelsdorf sollte daher gut überlegen, ob zusätzliche Windkraftanlagen in der Gemeinde wirklich ein Beitrag zur Energiewende sind – oder eher ein Symbol für gut gemeinte, aber schlecht umgesetzte Energiepolitik.

 Wie steht es mit den Bürgerbegehren?

In der Gemeinderatssitzung am 21.07.2025 hat der Gemeinderat die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für das Windenergiegebiet zwischen Obernwohlde, Arfrade, Eckhorst und Krumbeck beschlossen. Somit ist ein Bürgerentscheid für diese Fläche nicht mehr notwendig.

Für das Windenergiegebiet zwischen Pohnsdorf, Curau, Dissau und Klein Parin steht noch die Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens aus. Die Anzahl der gesammelten Unterschriften ist in jedem Falle ausreichend.

Für die Prüfung der Zulässigkeit ist die Kommunalaufsicht des Kreises Ostholstein zuständig, diese hat aufgrund einer komplexen Fragestellung zur Begründung in der Zwischenzeit das Innenministerium und das Landesamt für Umweltschutz mit einbezogen.

In der gleichen Sitzung am 21.07.2025 hat der Gemeinderat in Abstimmung mit den Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens mögliche Termine für den Bürgerentscheid verabschiedet. Der frühestmögliche Termin ist der 12. Oktober.

 

Neue 110KV Leitung auf Gemeindegebiet

Neubau der Leitung »110-kV-ErNB Lübeck/West – Brachenfeld«

Die Schleswig-Holstein Netz AG (SH Netz) plant einen Ersatzneubau der 110 KV Leitung vom Umspannwerk Lübeck West bei Pohnsdorf nach Brachenfeld bei Neumünster bis zum Jahr 2028 / 2029. Von den Bauarbeiten ist auch die Gemeinde Stockelsdorf betroffen. Die neue Leitung hat eine Gesamtlänge von circa 48 Kilometern und wird ein Investitionsvolumen von 90 Millionen Euro benötigen.

Aktuell verläuft die Trasse der vorgenannten Leitung vom Umspannwerk Lübeck West am Kernort Stockelsdorf vorbei, anschließend über das Umspannwerk Lübeck Niendorf und von dort weiter nach Neumünster. Der Ersatzneubau soll zukünftig ab dem Umspannwerk Lübeck West parallel zum 1. Bauabschnitt der 380 KV Ostküstenleitung in östlicher Richtung verlaufen und außerhalb des Stockelsdorfer Gemeindegebietes auf Höhe von Langniendorf Richtung Neumünster abknicken.

Folgender Zeitplan wird von der SH Netz skizziert:

2025: Vorplanung

2026: Erstellung der Antragsunterlagen für die Planfeststellung

2027: Antragsverfahren Planfeststellung

2028: Planfeststellungsbeschluss

2028 – 2029: Leitungsbau und Inbetriebnahme

2030 /2032:   Rückbau der Bestandsleitung im Bereich L184 / K13

Im Anhörungsverfahren zur Planfeststellung (2027) wird durch das Amt für Planfeststellung Energie – AfPE eine Bürgerbeteiligung durchgeführt.

Weiterführende Informationen können auf der Seite https://www.sh-netz.com/luebeck-brachenfeld abgerufen werden.

Weitere Informationen findet man auch auf der Webseite der Gemeinde Stockelsdorf.

Wenn der Wind versiegt – Klimarisiken durch Windkraftanlagen

Anläßlich der Informationsveranstaltung der Gemeinde Pronstorf am 03.07. um 19.00 in der Strengliner Mühle zum Repowerig der Windkraftanlagen im Windpark Obernwohlde auf eine Höhe von 261 m möchten wir noch auf einen weiteren Aspekt hinweisen.
Klimarisiken durch Windkraftanlagen

Windenergie gilt als Hoffnungsträger der Energiewende – klimafreundlich, emissionsfrei, nachhaltig. Doch ein näherer Blick auf die physikalischen Zusammenhänge und die inzwischen messbaren regionalen Wetterveränderungen durch Windparks wirft ernsthafte Fragen auf. Wächst hier ein Problem heran, das wir bislang ausblenden?

Windräder und ihr Einfluss auf das regionale Klima

Windkraftanlagen entziehen der Atmosphäre kinetische Energie, um Strom zu erzeugen. Was simpel klingt, hat physikalisch weitreichende Folgen: Hinter jeder Turbine entsteht ein sogenannter Nachlauf – eine Zone mit verlangsamtem, turbulenten Wind, der sich über viele Kilometer erstrecken kann. Diese Windverlangsamung stört die natürlichen Luftströmungen und damit auch den Transport von Feuchtigkeit und Regenwolken.

Physiker wie Dr. Michael Dost und Dr. Peter Adel weisen darauf hin, dass der großflächige Ausbau von Windkraft in Deutschland bereits zu einer Beeinträchtigung der wetter- und klimarelevanten Transportfunktion des Windes führt. In der Konsequenz: weniger Regen im Inland, verlängerte Trockenphasen und eine Zunahme von Extremwetterereignissen wie Starkregen und Dürren.

Belegbare Veränderungen: Erwärmung und Bodenfeuchtigkeitsverluste

Studien belegen: In Regionen mit hoher Windkraftdichte lässt sich ein messbarer Anstieg der Bodentemperatur und ein Rückgang der Bodenfeuchtigkeit beobachten. Eine Untersuchung an der Universität Wageningen (NL) zeigte, dass Windparks der Atmosphäre Feuchtigkeit entziehen – insbesondere im Sommer. In einem Zeitraum von fünf Jahren wurde ein lokaler Temperaturanstieg von 0,27 °C gemessen.

Ein weiteres Beispiel liefert das Jahr 2021: In der Region südlich von Paderborn, dicht mit Windrädern bestückt, wurde ein Niederschlagsverlust von über 300 Litern pro Quadratmeter festgestellt. Solche Defizite sind für die Trinkwasserversorgung, etwa über Talsperren, von kritischer Bedeutung.

Theoretische Grenzen: Die Physik gibt vor, was möglich ist

Laut einer Analyse von Dr. Dost liegt das technisch nutzbare Windenergiepotenzial in Deutschland bei maximal 25 GW mittlerer Leistung – bei einer Gesamtstromnachfrage von über 3.600 TWh jährlich entspricht das einem Anteil von unter 10 %. Jeglicher Versuch, dieses Potenzial zu überschreiten, würde unweigerlich mit einem massiven Eingriff in das Klima- und Wettersystem einhergehen.

Kritik an blinder Ausbaupolitik

Während Bundesministerien den Ausbau der Windenergie weiter vorantreiben, wird in offiziellen Verlautbarungen kaum auf diese Probleme eingegangen. Vielmehr ist von der „Vereinbarkeit mit dem Artenschutz“ oder „Beseitigung bürokratischer Hürden“ die Rede. Die möglichen klimatischen Schäden, auf die internationale Studien wie „Climate Impacts of Wind Power“ (Keith & Miller, Harvard University, 2018) bereits hinweisen, werden weitgehend ignoriert.

Fazit: Notwendige Debatte statt Ausbau um jeden Preis

Die Energiewende darf nicht zur Klimabelastung werden. Windkraft ist nicht per se schlecht – doch ihre großflächige Nutzung muss kritisch, faktenbasiert und ergebnisoffen bewertet werden. Es braucht dringend unabhängige Forschung zu den klimatischen Folgen von Windparks sowie eine ehrliche Diskussion darüber, ob und wo ihr Einsatz ökologisch wirklich sinnvoll ist.


Repowering des Windparks Oberwohlde – 261 m hohe WKA

Repowering des Windparks Oberwohlde
261 m hohe WKA

Qualitas Energy, der neue Eigentümer der 20 WKA imWindpark Obernwohlde plant das Repowering.

Nach Informationen der Lübecker Nachrichten hat der Betreiber bei der Gemeinde Pronstorf einen entsprechenden Antrag gestellt.

„Das Unternehmen möchte die alten Windräder durch 15 bis 16 leistungsstärkere Anlagen ersetzen – mit 261 Metern Gesamthöhe sind diese fast doppelt so hoch wie die derzeitigen und deutlich höher als beispielsweise die Lübecker Marienkirche (125 Meter) oder der Kieler Fernmeldeturm (227 Meter).“

Grafik aus LN-Online vom 03.06.2025.

Mehr dazu im Artikel der Lübecker Nachrichten vom 03.06.2025.

Gemeinde Stockelsdorf plant MEGA Batteriespeicheranlagen

Gemeinde Stockelsdorf plant MEGA Batteriespeicheranlagen

Auf der Gemeinderatssitzung am 26.05.2025 wollte die Gemeinde drei Aufstellungsbeschlüsse für Batteriespeicheranlagen freigeben. Diese Entscheidungen sind auf die übernächste Gemeinderatssitzung verschoben worden, weil noch „offene Fragen“ geklärt werden sollen. In der Zwischenzeit plant die Gemeinde mit Vertretern des Bauamts und Bauausschusses Batteriespeicheranlagen zu besichtigen.

Die Lübecker Nachrichten haben in einem Artikel am 22.05.2025 über die Vorhaben berichtet.

Folgendes ist geplant:

Zwei der Flächen, die Kleineren, liegen in unmittelbarer Nachbarschaft des neuen Umspannwerks. Für die dritte Fläche, die allein einen Flächenbedarf von 7 ha für die Anlagen hat, ist eine 17 ha große Fläche weitab des Umspannwerks in rein landwirtschftlich genutzter Umgebung nördlich des Pohnsdorfer Weges, der Pohnsdorf mit Dissau verbindet, vorgesehen..

In der Sitzung des Bauausschusses haben die drei Projektierer für ihre jeweiligen Flächen jeweils einen sehr informativen Vortrag gehalten. Dabei wurde deutlich gesagt, dass die Gemeinde mit mindestens einem der Projektierer bereits seit 2023 unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Dieser Projektierer hat bereits eine Gesellschaft in Stockelsdof gegründet und verspricht der Gemeinde Gewerbesteuereinnahmen von mehr als 3 Mio € pro Jahr.

Diese Zahlen sind realistisch, zumal Stockelsdorf gerade den Hebesatz für die Gewerbesteuer erhöhen will. Woher die ca. 20 Mio. jährlich zu besteuernden Gewerbeerträge kommen, kann in dem Beitrag über die Wirtschaftlichkeit einer BESS Anlage mit 250 MW entnommen werden.

Eine Übersichtsskizze stellt die Gesamtbelastung rund um Pohnsdorf dar.

Hier können die Präsentationen der drei Projektierer heruntergeladen werden (Quelle: Ratsinformationssystem der Gemeinde Stockelsdorf, Anlagen zur Niederschrift der Sitzung vom 13.05.25):

1. Batteriespeicher Harmony (westlich des Umspannwerks, 300 MW)

2.Batteriespeicher Kyon (Südöstlich des Umspanwerkes, ca. 220 MW)

3. Batteriespeicher Isenau (Nördlich des Umspannwerkes, 250 MW)

Es geht also auf beiden Seiten – beim Projektierer und Pachtgeber für die Flächen auf der einen Seite und bei der Gemeinde auf der anderen Seite vor allem erst einmal wieder um Geld.
Wieder einmal sind die Bürger nicht eingebunden, obwohl von solchen Anlagen große Risiken ausgehen.

Großbatteriespeicher oder auch BESS (Battery Energy Storage Systems)  auf der Basis der geplanten Lithium Ionen Technologie bergen erhebliche Risiken, vor allem durch:

  • Thermal Runaway (unkontrollierte Kettenreaktion in Lithium-Zellen)
  • Fehlerhafte Kühlung / Überhitzung
  • Mechanische Schäden oder Produktionsfehle

Der Löschwasserbedarf bei Havarien in BESS (Battery Energy Storage Systems) – insbesondere bei Lithium-Ionen-Batterien – ist ein kritisches Thema, da es sich nicht um klassische Brände handelt, sondern um sogenannte „Thermal Runaways“, die schwer zu kontrollieren sind.

Der Löschwasserbedarf beträgt 10.000–20.000 Liter Wasser pro Container / pro Stunde, d.h. bei einem Großbrand im größten der Batteriespeicher der 250 MW umfassen soll und ca. 100 Container umfassen wird, benötigt man im Maximalfall 1 Mio Liter  Wasser pro Stunde. Dieses ist schlichtweg unmöglich.

Es bedarf also eines intelligenten Designs und einen ausreichend großen Abstand der einzelnen Container voneinander. Dann kann hoffentlich ein Brand entsprechend eingedämmt werden.

Auch für Versicherer sind diese Anlagen eine große Herausforderungen. Der Fachartikel Batteriespeicher: „Das Risiko von Großschäden lässt sich minimieren “ beschreibt diese sehr gut.

Die bisher größte Batteriespeicheranlage ist Ende Mai 2025 in Bollingstedt in Betrieb genommen worden. Sie ist kleiner als die Anlagen die in Stockelsdorf geplan werden. Der NDR berichtete in einem Filmbeitrag darüber. Ebenso Sat 1.

Wenn man den NDR Beitrag bis zu Ende hört, wird deutlich, welche Folgen die BESS noch haben werden. Sie werden in unmittelbarer Nähe zur Ansiedlung energieintensiver Industrien führen. Gut für Arbeitsplätze und noch mehr Gewerbesteuer, schlecht für die Umwelt und die Landwirtschaft, weil weitere Flächen vernichtet werden udn für die Anwohner der bisher ländlichen Gemeinden.

Ein Video aus dem Jahr 2020 aus der Gemeinde Hohenlohe zeigt, wie besorgte Bürger aktiv wurden. Der Unterschied dort zu Stockelsdorf: Der Bürgermeister vertritt die Interessen der Bürger und nicht die Interessen der Industrie.

Einwendungen gegen die Anträge für zwei WKA südlich Curau

Bis einschließlich 8. Mai 2025, können Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich oder per Fax beim Landesamt für Umwelt, Abteilung Immissionsschutz, Dezernat 31, Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek, erhoben werden. Die Einwendung muss mit Namen, Anschrift, Unterschrift sowie dem Aktenzeichen G20/2023/081 – 082 versehen und bis zum letzten Tag der Einwendungsfrist bei der Behörde eingegangen sein.

Ebenfalls können Einwendungen auf elektronischem Wege an die E-Mail-Adresse poststelle.flintbek@LfU.Landsh.de gesendet werden. Die Einwendung muss mit Namen, Anschrift sowie dem Aktenzeichen G20/2023/081 – 082 versehen und bis zum letzten Tag der Einwendungsfrist beim Landesamt für Umwelt eingegangen sein.

Als Beispiel finden Sie die Zusammenfassung einer Einwendung hier:

Zusammenfassung Einwendung

Unser Bürgerbegehren

Unten in diesem Beitrag finden Sie Hintergründe zu unserem Bürgerbegehren und die Begründung.

Hier finden Sie unser Bürgerbegehren zum herunterladen.

DOWNLOAD: Bürgerbegehren Stockelsdorf Obernwohlde, Arfrade, Eckhorst und Krumbeck

DOWNLOAD: Bürgerbegehren Stockelsdorf Pohnsdorf, Curau, Dissau und Klein Parin

Es gibt je ein Bürgerbegehren für die Flächen
a) Obernwohlde, Arfrade, Eckhorst und Krumbeck
b) Pohnsdorf, Curau, Dissau und Klein Parin

Wenn Sie uns mit Ihrer Unterschrift unterstützen wollen und uns nicht an Samstagen auf Wochenmärkten oder vor Famila, Rewe, Netto, Penny, Aldi antreffen, haben Sie zwei Möglichkeiten.

1. Wir kommen zu Ihnen und holen uns Ihre Unterschrift ab.

2. Sie drucken beide Dokumente nach dem Download doppelseitig mit Vorder- und Rückseite aus und schicken es uns zu an:
Horizont
c/o Klaus-Olaf Zehle
Curauer Dorfstraße 39
23617 Stockelsdorf

Rahmenbedingung der Bürgerbegehren:            

Wir starten zwei parallele Bürgerbegehren, eines für die Fläche zwischen Pohnsdorf, Curau, Dissau und Klein Parin, das andere für die Fläche zwischen Obernwohlde, Arfrade, Eckhorst und Krumbeck

Wir wollen und wir als Bürger der Gemeinde können gemeinsam die Beschlüsse des Gemeinderats, weitere Windenergieflächen in Eigenregie zu planen, aufheben.

Wir brauchen dafür im ersten Schritt in jedem der beiden Bürgerbegehren ca. 2.100 Unterschriften von wahlberechtigten Bürgern der Gemeinde Stockelsdorf, das entspricht 15% der Wahlberechtigten.

Im zweiten Schritt wird es dann einen Bürgerentscheid geben, bei dem ca. 4.200 wahlberechtigte Bürger der Gemeinde in die Abstimmungslokale gehen und Ihre Stimme abgeben und die einfache Mehrheit der Stimmen unser Vorhaben unterstützt.

Wenn wir unser Ziel erreichen wollen und
viele Menschen das unterstützen, werden wir es schaffen.

Begründung

Wir begründen unsere Bürgerbegehren wie folgt.

  1. Die Gemeinde Stockelsdorf ist mit dem bestehenden Windpark Obernwohlde mit 20 Windkraftanlagen, dem Windpark zwischen Tankenrade und Cashagen mit 6 Windkraftanlagen, dem im Bau befindlichen Windpark mit 4 Windkraftanlagen im Windpark Rohlsdorf bei Malkendorf, dem ausgewiesenen Vorranggebiet PR3 OHS 081 südlich von Curau, östlich von Dissau mit bereits beantragten 2 Windkraft-anlagen, der 1 Windkraftanlage am Krumbecker Hof, der 380 KV Ostküstenleitung und Elbe-Lübeck Leitung mit mehr als 44 Masten mit einer Höhe von ca. 60 m auf Gemeindegebiet und dem neuen 14 ha abdeckenden Umspannwerk Lübeck-West bei Pohnsdorf bereits jetzt stark belastet und erbringt bereits jetzt in Bezug auf die durch das Land Schleswig-Holstein zu erbringenden Anteile bis 2027 einen ausreichenden Flächenbeitrag im Sinne der Landesziele und damit wichtigen Beitrag zur Energiewende.

„Diese erheblichen Belastungen beeinträchtigen sowohl das Schutzgut Menschen und dessen Bedürfnis nach einem gesunden Wohnumfeld und nach Erholung in der Landschaft als auch das Schutzgut Landschaft mit der vertiefenden Betrachtung des Landschaftsbildes.“*

  1. Der Aufstellungsbeschluss öffnet die Tür zu einer weiteren Bebauung mit Windkraftanlagen und würde den Charakter unserer Orte erneut wesentlich verändern.
  2. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Ausweisung weiterer Windenergieflächen besteht nicht. Die Planung sollte allein dem Land überlassen bleiben.
  3. Der Ort Dissau grenzt auf der Westseite direkt an den bestehenden Windpark Obernwohlde. Ein weiterer Windpark auf der Ostseite würde die Bewohner, die bereits jetzt durch den Schattenwurf und Lärm des bestehenden Windparks belastet sind, unverhältnismäßig belasten.
  4. Die Orte Krumbeck und Obernwohlde grenzen auf der Nord- bzw. Westseite direkt an den bestehenden Windpark Obernwohlde. Ein weiterer Windpark auf der Ost- bzw. Südseite würde die Bewohner, die bereits jetzt durch den Schattenwurf und Lärm des bestehenden Windparks belastet sind, unverhältnismäßig belasten.
  5. Der Ort Krumbeck ist bereits jetzt durch Lärm der naheliegenden Autobahn stark belastet, eine weitere Belastung ist für die Bürger nicht zumutbar.
  6. Das geplante Windenergiegebiet liegt auf wichtigen Routen von Zugvögeln und wird von diesen regelmäßig durchflogen. Windkraftanlagen gefährden diese Zugvögel und andere seltene Vogelarten, die in diesem Gebiet ihre Brutstätten und ihr Revier haben.
  7. Eine angemessene Einbeziehung der betroffenen Bürger in den Dorfschaften der Gemeinde Stockelsdorf in die Entscheidung über die Windenergiegebiete hat nicht stattgefunden.

Gemeinderatssitzung 10.02.2025 – Einwohnerfragen- kommentierte Stellungnahme der Gemeinde

Im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 10.02.2025 haben wir für die Einwohnerfragestunde eine Stunde vor der Sitzung weitere Fragen eingereicht. Die Fragen zur Einwohnerfragestunde am 10.02.2025 finden Sie hier.

Diese Fragen konnten aufgrund der kurzen Vorlaufzeit nicht sofort beantwortet werden. Die Beantwortung erfolgt jetzt schriftlich bis spätetestens zur nächsten Sitzung am 31.03.2025. Seitens der Bürger besteht natürlich die Erwartung, dass die Beantwortung zeitnah erfolgt.

Drei Fragen wurden  von Bürgern gestellt, eine davon zur Aussage, der Gemeinde, dass die Planungen der Gemeinde nicht aus Profitstreben erfolgen, die zweite Frage sollte den Gemeinderatsmitgliedern noch einmal die Umzingelungswirkung und Lärmbelastung  in der Gemeinde Krumbeck deutlich machen und die dritte Frage beschäftigte sich mit den Gefahren für den Artenschutz. Die mündlichen Antworten waren aus Sicht der Fragenden unbefriedigend.

Die Aufstellungsbeschlüsse für die beiden Gebiete sind erwartungsgemäß gefasst worden. Vor der Abstimmung haben aber zwei Gemeindevertreter wegen Befangenheit den Raum verlassen. Mindestens einer der beiden war auch in Sitzung des Bauausschusses dabei. Dieses veränderte Verhalten führen wir zurück auf Frage 6c) unserer Fragenliste. Hier nochmal der Wortlaut der Frage: „Können Sie definitiv ausschließen, dass Einzelpersonen von den jetzigen und zukünftigen Entscheidungen zum Windkraftausbau finanzielle oder sonstige Vorteile erlangen.“

Am 03.02.2025 veröffentlichte die Gemeinde eine

Stellungnahme zur Nutzung der Gemeindeöffnungsklausel im Kontext des Windkraftausbaus 

Link

Diese Stellungnahme wirft neue Fragen auf, die wir am 10.02. in der  Einwohnerfragestunde der  Gemeinderatssitzung stellen wollen.

Allein das Bild auf der Stellungnahme verniedlicht die Planungen wie der Größenvergleich zeigt. Die dort abgebildetet Windräder entsprechen der Generation von 2010.  Die derzeit im Windpark Obernwohlde stehenden Windräder sind bereits 30 m höher und aktuelle Windräder sind doppelt so hoch. Und genau letztere können wir erwarten,  wenn weitere Windkraftanlagen in Stockelsdorf gebaut werden.

Horiziont Stockelsdorf

Bürgerbeteiligung in der Energiewende