Am 29. April 2025 hat die Landesregierung einem zweiten Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) Windenergie zugestimmt. 35 Ziele und 34 Grundsätze der Raumordnung sollen bestimmen, wo und in welcher Form zukünftig das Land und die Gemeinden Windenergiegebiete ausweisen dürfen. Darüber hinaus gibt es eine Plankarte der Ausschlusskriterien (Ziele der Raumordnung), deren Gebietskulisse noch nicht in anderen Planwerken dargestellt ist.
Beteiligung
Zweiter Entwurf Teilfortschreibung „Windenergie an Land“
Die Teilaufstellungen der Regionalpläne zum Thema Windenergie an Land, in denen dann die Vorranggebiete für die Windenergie an Land ausgewiesen werden, werden parallel zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans vorbereitet. Die Entwürfe sollen Mitte 2025 vorliegen.