Pacht für WKA inzwischen bei bis zu 400.000 € p.a. pro WKA

Einem Artikel im Handelsblatt zufolge soll die Pacht für WKA inzwischen in einzelnen Lagen bis zu 400.000 € p.a. betragen. Wir hatten darüber schon in einem früheren Blogbeitrag informiert.

Diese sollen jetzt begrenzt werden, doch dagegen regt sich Widerspruch.
Hier eine Zusammenfassung des Artikels:

Windkraftpachten: Wer profitiert – und wer bezahlt?

Eine Begrenzung der Pachtzahlungen für Windkraftstandorte könnte den Bundeshaushalt erheblich entlasten. Darüber berichtet das Handelsblatt unter Berufung auf ein Gutachten der Forschungsstelle für Energiewirtschaft. 

Nach dem Handelsblatt-Bericht sieht der Entwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vor, Pachtzahlungen auf 3,5 Prozent des Jahresumsatzes einer Windenergieanlage zu begrenzen. In der Branche werden bislang Pachtsätze zwischen fünf und zehn Prozent genannt. Daneben gibt es Verträge mit pauschalen Zahlungen.

In Einzelfällen sollen die Pachten inzwischen bis zu 400.000 Euro pro Windrad und Jahr erreichen. Eine systematische Erfassung fehlt allerdings. Solche Spitzenwerte dürfen deshalb nicht mit durchschnittlichen Pachten gleichgesetzt werden.

Wie viel eine Begrenzung einsparen könnte, hängt entscheidend vom angenommenen bisherigen Pachtniveau ab. Das Gutachten berechnet bis 2045 folgende kumulierte Entlastungen:

  • Gegenüber einem Pachtsatz von fünf Prozent: drei Milliarden Euro.
  • Gegenüber einem Pachtsatz von zehn Prozent: 13 Milliarden Euro.
  • Gegenüber einem Pachtsatz von 20 Prozent: 37 Milliarden Euro.

Die größte genannte Einsparung ist somit ein Szenario mit besonders hohem Ausgangspachtsatz. Sie ist keine gesicherte Prognose. Bei einer Begrenzung auf 3,5 Prozent würden den Berechnungen zufolge weiterhin jährliche Pachteinnahmen zwischen 24.000 und 37.000 Euro je Anlage verbleiben. Diese Beträge beruhen auf den Modellannahmen zu Stromertrag und Standortgüte; sie sind keine feste Obergrenze in Euro.

Der Zusammenhang mit dem Bundeshaushalt entsteht über die EEG-Förderung: Betreiber berücksichtigen Pachtkosten bei ihren Geboten in den Ausschreibungen. Höhere Kosten können höhere Fördergebote nach sich ziehen. Liegen die Erlöse aus dem Stromverkauf unter der zugesicherten Vergütung, wird die Differenz aus dem Bundeshaushalt ausgeglichen.

Beauftragt wurde das Gutachten vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Dessen Mitgliedsunternehmen, darunter Stadtwerke, entwickeln selbst Windparks und haben ein wirtschaftliches Interesse an niedrigeren Pachten.

Die Grundstückseigentümer halten dagegen. Ein von den Waldbesitzerverbänden beauftragtes Rechtsgutachten des früheren Verfassungsrichters Udo Di Fabio sieht erhebliche rechtliche Bedenken gegen die Begrenzung. Außerdem argumentiert die Eigentümerseite, das größere Angebot an Windkraftflächen lasse die Pachten bereits sinken.

Für Stockelsdorf sollte diese Diskussion Anlass sein, die wirtschaftliche Seite des Windkraftausbaus stärker zu beleuchten. Neben Auswirkungen auf Anwohner, Natur und Landschaft gehört auch die Verteilung von Einnahmen und öffentlichen Kosten in die Debatte. Über die konkreten Pachtverträge vor Ort sagt der Artikel nichts aus.

Quelle: Handelsblatt, Klaus Stratmann, „Begrenzung der Windkraftpacht kann Haushalt um Milliarden entlasten“, veröffentlicht am 2. Oktober 2026. Der Beitrag beschreibt eine geplante Gesetzesänderung.

Möglicherweise wir die Gemeinde Stockelsdorf auch direkt von diesen Regelungen betroffen sein udn weniger Ei, wenn gemeindeeigene Flächen

 

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